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Tyrothricin zur Behandlung von Erkrankungen im Mund- und Rachenraum

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Tyrothricin zur Behandlung von Erkrankungen im Mund- und Rachenraum

Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 26. Januar 2021

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Hintergrund

• Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht für Tyrothricin zur Behandlung von Erkrankungen im Mund- und Rachenraum

 Antragsteller ist nicht Zulassungsinhaber für tyrothricinhaltige Arzneimittel, aber Zulassungsinhaber für andere apothekenpflichtige oder

freiverkäufliche Arzneimittel in diesem Indikationsgebiet:

 Bevölkerung soll lt. Antrag „vor den Folgen der unkontrollierten Antibiotika- Einnahme und der Anwendung eines in den meisten Fällen zur Behandlung von Halsschmerzen nicht erforderlichen Arzneimittels“ geschützt werden

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Wirkstoff, pharmakologische Wirkung und Nebenwirkungen

Tyrothricin – Polypeptid-Antibiotikum aus 80 % Tyrocidinen und 20 % Gramicidinen

Wirksamkeit gegenüber Gram-positiven Keimen (insbesondere Streptokokken/

Staphylokokken) beruht auf Schädigung der Zytoplasmamembran und Störung des Energiestoffwechsels der Bakterien

Einsatz ausschließlich als Lokaltherapeutikum

Keine Resorption bei Anwendung im Mund- und Rachenraum

Bei parenteraler Anwendung erhebliche toxische Potenz

Nebenwirkungen

Fachinformationen: Überempfindlichkeitsreaktionen

EudraVigilance: wenige gemeldete Nebenwirkungen für Deutschland – im Wesentlichen:

gastrointestinale Beschwerden (Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen) lokale Reaktionen (Schwellung von Lippen, Zunge und im Mundbereich)

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Indikation, Zulassungsstatus und

Verkaufsabgrenzung in Deutschland

• 8 Mund-Rachentherapeutika zugelassen, alles Kombinationsarzneimittel

 Hinsichtlich Zusammensetzung resultieren zwei unterschiedliche Präparate:

- Tyrothricin 0,5 mg/Benzalkoniumchlorid 1,0 mg/Benzocain 1,5 mg (Dorithricin Halstabletten®)

- Tyrothricin 4 mg/Cetrimoniumbromid 2 mg/Lidocain 1 mg (Lemocin gegen Halsschmerzen®)

• Indikation ist die symptomatischen Behandlung von Entzündungen im Mund- und Rachenraum/ Halsschmerzen

• Tyrothricin ist nicht in Anlage 1 der AMVV aufgeführt – entsprechende Arzneimittel sind apothekenpflichtig

• Weiterhin: 3 Dermatika (Monopräparate) zugelassen

- ebenfalls apothekenpflichtig; nicht Gegenstand des Antrages

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Stellungnahmen der derzeitigen Zulassungsinhaber

• Derzeitige Zulassungsinhaber wurden mit Verweis auf die publizierte Tagesordnung informiert und ihnen wurde die Möglichkeit zur

Stellungnahme eingeräumt

- Antragsteller ist nicht Zulassungsinhaber für vom Antrag betroffene Arzneimittel

 Firmeneigene Stellungnahmen und ein (gleichlautendes) Gutachten zu der vom Antragsteller vorgelegten Publikation von Wesgate et al. 2020 wurden eingereicht

 Sehen keine Notwendigkeit einer Verschreibungspflicht für

tyrothricinhaltige Mund-Rachentherapeutika und kein Risiko hinsichtlich möglicher Resistenz- und/oder Kreuzresistenzentwicklungen

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Diskussion I

Vielzahl von Mund- und Rachentherapeutika mit verschiedenen

Wirkstoffen zugelassen – deren Einsatz wird in der Literatur insgesamt eher kritisch bewertet

 Infektionen überwiegend durch Viren ausgelöst – Anwendung lokal wirkender Antiseptika/ Antibiotika wird in Frage gestellt

 Infektionen in Mund und Rachen ganz überwiegenden selbstlimitierend

 unspezifische Maßnahmen wie ausreichendes Trinken, Gurgeln mit Salzwasser/Tee oder Lutschen nichtmedizinischer Bonbons sollten zur Linderung der Symptomatik im Vordergrund stehen

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Diskussion II

Entwicklung von Resistenzen und Kreuzresistenzen ist wesentlicher Aspekt der Antragsbegründung – Studie von Wesgate et al. 2020:

• Resistenzentwicklung:

 Wachstum von Gram-negative Erregern wurde beobachtet – hier ist aber nicht von einer Wirksamkeit auszugehen

 untersuchte Erreger haben für die Indikation der Mund-

Rachentherapeutika als auch für die dermatologischen Indikationen von Tyrothricin keine entsprechende klinische Relevanz

 Keine systemische Anwendung von Tyrothricin – sich ggf. entwickelnde Resistenzen hätten daher nur eine eingeschränkte klinische Bedeutung

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Diskussion III

• Kreuzresistenzen:

 klinische Resistenz gegenüber Cefpodoxim, Amoxicillin-Clavulansäure und Cefotaxim mit in-use Konzentration von Tyrothricin für K. pneumonia

beschrieben

- Daten waren abhängig vom gewählten Medium

- Übertragbarkeit der verwendeten EUCAST Grenzwerte auf lokale Konzentrationen wurde nicht diskutiert

- Autoren: weitere Studien notwendig, um Aussage unter

Berücksichtigung des Verdünnungseffektes nach Einnahme eines Rachentherapeutikums machen zu können

In Literatur, Standardwerken und Fachinformationen ansonsten keine Hinweise auf Kreuzresistenzen

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Fazit

• Publikation von Wesgate et al. ist in ihrer Aussagekraft eingeschränkt und nicht geeignet, eine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht für Tyrothricin als Mund-Rachentherapeutikum zu begründen

• Frage der Angemessenheit des Einsatzes eines Lokalantibiotikums bei Halsschmerzen ist nicht durch Verschreibungspflicht zu klären

• nach heutigem Stand liegen keine ausreichenden Daten vor, die ein Sicherheitsrisiko für Patienten bei Verfügbarkeit der entsprechenden Arzneimittel im OTC-Bereich belegen

 Eine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht von Tyrothricin zur Behandlung von Erkrankungen im Mund- und Rachenraum wird nicht empfohlen

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Positionsformulierung

Vom Antragsteller vorgeschlagene Positionsformulierung:

„Tyrothricin

- zur oralen Anwendung mit und ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile zur Behandlung im Mund- und Rachenraum“

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