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„Familie aktiv“ erschienen Neue Ausgabe der Familienbildungsübersicht Kreisnachrichten

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Ausgabe 35/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 25.08.2015

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Der Familienlandkreis Bern- kastel-Wittlich veröffentlicht regelmäßig eine Übersicht der Familienbildungsange- bote. Die gedruckte Ausgabe der neuen Broschüre Familie Aktiv für das zweite Halbjahr 2015 ist neu erschienen. „Fa- milie Aktiv“ ist zusätzlich auf den Internetseiten der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich veröffentlicht.

In der aktuellen Ausgabe von

„Familie Aktiv“ können auf 60 Seiten bewährte Angebote schnell gefunden werden: El- tern finden Krabbelgruppen im Bereich „Eltern-Kind-An- gebote“ der Broschüre. Einen festen Platz haben die Ange- bote der Familienbildungs- fachkräfte in den Regionen Bernkastel-Kues, Traben- Trarbach und Wittlich. Deren Sprechzeiten und Kontakt- daten finden sich im Bereich

„Erziehungskompetenz för- dern!“ von Familie Aktiv. Um

„Erziehungskompetenzen“

geht es auch bei den be-

liebten Informationsabenden zu Erziehungsfragen im Land- kreis Bernkastel-Wittlich. Fa- milie Aktiv informiert über die Veranstaltungs-

daten zu Themen wie Trotzphasen in der kindlichen E n t w i c k l u n g , Werte in der Er- ziehung, Depres- sion im Kindes- und Jugendalter sowie weitere Fragen zur Förde- rung von Kindern.

In der Broschü- ren-Neuauflage von Familie Ak- tiv finden sich auch Informati- onen zur neuen

„Fachstelle Fami- lienbildung“ im Landkreis Bern- kastel-Wittlich, die sich in Trä- gerschaft des Deutschen Kin- derschutzbundes Bernkastel-Witt- lich befindet.

Über die „Fach- stelle Familien- bildung“ werden wohnortnahe An- gebote der Fami- lienbildung ver- mittelt oder die Entwicklung neu- er Angebote der Familienbildung unterstützt. Ne-

ben Fachveranstaltungen, In- formationen für Familien, werden auch Eltern-Kind- Gruppen gefördert und Eltern

im Bereich der Erziehungs- kompetenzen gestärkt.

Neu ist auch das Angebot

„Auf den Anfang kommt es

an“, welches nun – neben den Standorten Wittlich und Bernkastel-Kues - zusätzlich ab August in Morbach statt-

findet. Hier erhalten Familien in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr ihres Kindes vielfältige Praxistipps für den neuen Fa- milienalltag.

Ergänzend finden sich im vorlie- genden Heft die offenen Sprech- stunden ver- schiedener Be- ratungsstellen in Kindertages- stätten, welche ebenfalls gut als Unterstützung für Familien ange- nommen werden.

Die Broschüre Familie Aktiv ist ab sofort erhält- lich über die Kin- dertagesstätten, Grundschulen, teilnehmenden Arztpraxen und kann über die In- ternetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich www.familie.

bernkastel-witt- lich.de herunter- geladen werden:

Auf Wunsch sen- det die Kreisver- waltung Bernka- stel-Wittlich die Broschüre „Fa- milie Aktiv“ nach Hause. Anfragen bitte an Stephan Rother, E-Mail: Stephan.Ro- ther@Bernkastel-Wittlich.de, Tel.: 06571 / 14-2220, Fax:

06571 / 14-42220.

Neue Ausgabe der Familienbildungsübersicht

„Familie aktiv“ erschienen

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Tomasz Jan Wotkowski Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 19.08.2015, Az.: 13-40-W-5425 Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 20.08.2015

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Dana Könen

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Gintautas Luksa letzte bekannte Anschrift: Raseinia, Li- tauen

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 17.08.2015, Az.: 13-50-L-5141

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 20.08.2015

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Dana Könen

Bekanntmachung des Kreiswahl- leiters für den Wahlkreis 22 - Wittlich und für den Wahlkreis 23 - Bernkastel-Kues/ Morbach/ Kirch- berg (Hunsrück)

Wahl zum 17. Landtag Rheinland- Pfalz am Sonntag, dem 13. März 2016; Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen

Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Die Parteien, mitgliedschaftlich organisierten Wäh- lervereinigungen und Stimmberech- tigten, die einen Wahlkreisvorschlag einreichen wollen, werden gemäß § 26 Landeswahlordnung (LWO) hier- mit aufgefordert, dem Kreiswahlleiter der Wahlkreise 22 – Wittlich und 23 – Bernkastel-Kues/ Morbach/ Kirchberg (Hunsrück) in 54516 Wittlich, Kurfür- stenstraße 16 (Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich) möglichst frühzeitig, spätestens am 75. Tag vor der Wahl - Dienstag, 29. Dezember 2015 - bis 18 Uhr, die Wahlkreisvorschläge mit den in § 41 Abs. 2 LWahlG benannten Nachweisen schriftlich einzureichen (§ 36 LWahlG – Einreichungsfrist).

Die Wahlkreisvorschläge einschließ- lich der vorgeschriebenen Anlagen sollen möglichst frühzeitig eingerei- cht werden. Stellt der Kreiswahllei- ter Mängel fest, so benachrichtigt er sofort die Vertrauensperson und for- dert sie auf, behebbare Mängel noch vor Ablauf der vorgenannten Einrei- chungsfrist zu beseitigen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Landeswahlgesetz (LWahlG)).

Nach Ablauf der Einreichungsfrist

können nur noch Mängel an sich gül- tiger Wahlvorschläge behoben wer- den (§ 41 Abs. 2 LWahlG). Rechts- grundlagen für die Beteiligung an der Wahl mit Wahlvorschlägen und für das Wahlvorschlagsverfahren sind ins- besondere die §§ 32 bis 43 LWahlG so- wie die §§ 26 bis 32 der Landeswahl- ordnung (LWO). Im Einzelnen ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Folgendes zu beachten:

1. Wahlvorschlagsrecht

Nach § 33 LWahlG können Wahlkreis- vorschläge von Parteien, von mit- gliedschaftlich organisierten Wäh- lervereinigungen und auch von Stimmberechtigten eingereicht wer- den. Eine Partei oder Wählerverei- nigung kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlkreisvorschlag einrei- chen (§ 33 Abs. 2 LWahlG). Wahlvor- schläge von Parteien und Wählerver- einigungen müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wähler- vereinigung und, sofern sie eine Kurz- bezeichnung verwenden, auch diese enthalten. Bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten ist ein Kenn- wort anzugeben (§ 33 Abs. 3 LWahlG).

Der Wahlkreisvorschlag muss den Na- men des Bewerbers enthalten. Ne- ben dem Bewerber kann ein Ersatzbe- werber aufgeführt werden (§ 34 Abs.

1 LWahlG). In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensper- son bezeichnet werden, die berech- tigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Fehlt diese Be- zeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrau- ensperson und diejenige, die als zwei- te unterzeichnet hat, als stellvertre- tende Vertrauensperson (§ 33 Abs. 5 LWahlG).

2. Anforderungen an die Bewerber und Ersatzbewerber

Als Bewerber oder Ersatzbewerber in einem Wahlkreisvorschlag einer Par- tei oder Wählervereinigung kann nur vorgeschlagen werden, wer

- nach § 32 LWahlG wählbar ist, - nicht Mitglied einer anderen

Partei oder Wählervereinigung ist (§ 37 Abs. 1 Satz 1 und 2 LWahlG),

- in einer Mitgliederversammlung oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversamm- lung nach § 37 Abs. 3 LWahlG einzeln in geheimer Abstim- mung hierzu gewählt worden - ist,seine Zustimmung dazu schrift-

lich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich (§ 33 Abs. 4 LWahlG).

Ein Bewerber oder Ersatzbewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Wahlkreisvorschlag be-

nannt werden (§ 34 Abs. 2 LWahlG).

3. Inhalt und Form der Wahlkreisvor- schläge

Der Wahlkreisvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 9 zur Landeswahl- ordnung eingereicht werden. Er muss nach § 28 LWO in Maschinen- oder Druckschrift folgende Angaben ent- halten

- den Familiennamen, die Vorna- men, den Beruf oder Stand, den Tag der Geburt, den Geburtsort und die Anschrift (Hauptwoh- nung) des Bewerbers sowie - den Namen der einreichenden

Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbe- zeichnung verwendet, auch di- ese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten deren Kennwort.

Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stell- vertretenden Vertrauensperson ent- halten. Wahlkreisvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen müssen von mindestens drei Mitglie- dern des Vorstandes des Landesver- bandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persön- lich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht kein Landesverband, so müssen die Wahlkreisvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, gemäß dem vor- stehenden Satz unterzeichnet sein.

Bei Wahlkreisvorschlägen von Stimm- berechtigten haben drei Unterzeich- ner des Wahlvorschlags ihre Unter- schriften auf dem Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten.

4. Feststellung der Parteieigenschaft / Eigenschaft als Wählervereinigung 4.1 Satzung, Programm und satzungs- gemäße Bestellung

Mit der Einreichung von Wahlvor- schlägen müssen Parteien, die im Landtag Rheinland-Pfalz oder im Deutschen Bundestag und Wähler- vereinigungen, die im Landtag Rhein- land-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind, - ihre schriftliche Satzung, - ihr schriftliches Programm und - die satzungsgemäße Bestellung

des Vorstandes

spätestens zum Ablauf der Einrei- chungsfrist nachweisen.

4.2 Weitere Nachweise über die Par- teieigenschaft / Eigenschaft als mit- gliedschaftlich organisierte Wähler- vereinigung

Dem Wahlvorschlag einer Partei sollen Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteienge- setzes und dem Wahlvorschlag einer Wählervereinigung Nachweise über die Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählvereinigung beige-

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fügt werden (§ 33 Abs. 1 S. 3 LWahlG).

5. Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge

Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Landtag Rheinland-Pfalz oder im Deutschen Bundestag und Wähler- vereinigungen, die im Landtag Rhein- land-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind, sowie Wahlkreisvorschläge von Stimmberechtigten müssen nach § 34 Abs. 3 Satz 3 LWahlG i. V. m. § 28 Abs.

4 LWO von mindestens 125 Stimmbe- rechtigten des Wahlkreises persön- lich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Stimmberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gege- ben sein und ist bei Einreichung der Wahlkreisvorschläge nachzuweisen.

Wahlkreisvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertre- terversammlung unterzeichnet wer- den. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern, die von dem Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbrin- gen.

- Bei der Anforderung sind Fa- milienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben.

- Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags, der den Wahlvorschlag einreichen will, sind außerdem bei Parteien und Wählervereinigungen deren Na- men und, sofern sie eine Kurz- bezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten deren Kennwort anzugeben.

- Parteien und Wählervereini- gungen haben ferner die Auf- stellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonde- ren oder allgemeinen Vertreter- versammlung nach § 37 LWahlG zu bestätigen.

Die Stimmberechtigten, die einen Wahlkreisvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Form- blatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unter- schrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Haupt- wohnung) des Unterzeichners so- wie der Tag der Unterzeichnung an- zugeben (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 LWO).

Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Be- scheinigung der Gemeindeverwal- tung, bei der er im Wählerverzeich- nis einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung im betreffenden Wahlkreis stimm- berechtigt ist. Gesonderte Beschei- nigungen des Stimmrechts sind vom Träger des Wahlvorschlags bei der Einreichung des Wahlkreisvorschlags

mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für einen ande- ren eine Bescheinigung des Stimm- rechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Wahlkreis- vorschlag unterstützt (§ 28 Abs. 4 Nr.

3 LWO). Die gültigen Unterschriften und Bescheinigungen des Stimm- rechts der Unterzeichner müssen bei der Einreichung der Wahlkreisvor- schläge vorliegen. Sie können nach Ende der Einreichungsfrist grund- sätzlich nicht nachgereicht werden, es sei denn, der Nachweis kann infol- ge von Umständen, die der Wahlvor- schlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht wer- den. Ein Stimmberechtigter darf nur einen Wahlkreisvorschlag unterzeich- nen; hat jemand mehrere Wahlkreis- vorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Wahl- kreisvorschlägen ungültig (§ 34 Abs. 3 LWahlG, § 28 Abs. 4 Nr. 4 LWO). Den Wahlvorschlagsträgern wird empfoh- len, über die gesetzlich geforderte Mindestzahl hinaus vorsorglich wei- tere Unterschriften für den Fall vor- zulegen, dass nicht alle Unterschriften als gültig anerkannt werden können.

6. Verbot der Listenverbindung Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählerverei- nigungen ist gemäß § 38 LWahlG nicht zulässig.

7. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag Dem Wahlkreisvorschlag sind gemäß

§ 28 Abs. 5 LWO beizufügen - die Erklärung des vorgeschla-

genen Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und dass er für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benen- nung als Bewerber oder Ersatz- bewerber gegeben hat, sowie bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereini- gungen die nach § 37 Abs. 5 Satz 3 und 4 LWahlG vorgeschrie- bene Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers gegenüber dem Kreiswahlleiter, dass er nicht Mitglied einer an- deren als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei oder Wäh- lervereinigung ist, jeweils nach dem Muster der Anlage 11, - eine Bescheinigung der zustän-

digen Gemeindeverwaltung nach dem Muster der Anlage 12 zur Landeswahlordnung, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, sowie

- bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählerverei- nigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Be- schlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 37 Abs. 5 Satz 2 LWahlG vorge-

schriebenen Versicherungen an Eides statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 13 zur Landeswahlordnung gefer- tigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der An- lage 14 zur Landeswahlordnung abgegeben werden.

Bei Wahlkreisvorschlägen von Par- teien, die im Landtag Rheinland-Pfalz oder im Deutschen Bundestag und von Wählervereinigungen, die im Landtag Rheinland-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind, und Wahlkreisvor- schlägen von Stimmberechtigten sind außerdem beizufügen:

- die erforderliche Zahl an Unter- stützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Stimm- rechts der Unterzeichner, - die schriftliche Satzung der Par-

tei oder Wählervereinigung, ihr schriftliches Programm und der Nachweis über die satzungsge- mäße Bestellung des Vorstandes des Landesverbandes oder, wenn ein solcher nicht besteht, der Vorstände der nächstnied- rigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, - die Nachweise über die Partei-

eigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes oder die Nachweise über die Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisier- te Wählervereinigung.

8. Vordrucke zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen

Die zur Einreichung von Wahlkreis- vorschlägen erforderlichen Vordrucke

werden auf Anforderung von dem Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert;

dies kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen.

9. Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Durch- führung der Landtagswahl 2016 sind - das Landeswahlgesetz (LWahlG)

in der Fassung der Bekanntma- chung vom 24. November 2004 (GVBl. S. 519), zuletzt geändert durch das Landesgesetz zur Ver- besserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen und zur Än- derung weiterer Vorschriften (GVBl. vom 29.07.2015, S. 165), - die Landeswahlordnung (LWO)

vom 06. Juni 1990 (GVBl. S.

153), zuletzt geändert durch die Sechste Landesverordnung zur Änderung der Landeswahlord- nung vom 31. Juli 2015, (GVBl.

vom 21. August 2015, S. 241).

10. Dienststelle des Kreiswahlleiters Die Anschrift des Kreiswahlleiters lau- tet:

Landrat Gregor Eibes

Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 22 - Wittlich und

23 - Bernkastel-Kues/ Morbach/

Kirchberg (Hunsrück) Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich

Der Kreiswahlleiter der Wahlkreise 22 - Wittlich und 23 - Bernkastel-Kues/

Morbach/ Kirchberg (Hunsrück) 54516 Wittlich, 20.08.2015 Gez. (Gregor Eibes)

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Ihr 40-jähriges Dienstjubiläum konnten jetzt Christine Kiesgen, Maria Theresia Schimper, Hermann Lorenz, Ingeborg Henter, Anton Klas und Monika Maehs (v.l.n.r.) in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich feiern. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes (l.) schlossen sich die Vorgesetzten sowie Gabriele Helfrich (r.) für den Personalrat gerne an.

Mitarbeiter der Kreisverwal-

tung feiern Dienstjubiläum

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Ob mit dem E-Bike durch den neuen Nationalpark im Huns- rück fahren, zu Fuß rund um Windkraftanlagen in Berglicht und Heidenburg wandern, sich auf der Wittlicher Wirt- schaftswoche zu energieeffi- zientem Bauen beraten lassen oder mit dem Bus in Trier ge- lungene Sanierungsbeispiele besichtigen: In der Region bie- ten sich während der Aktions- woche „Rheinland-Pfalz: Ein Land voller Energie“ vom 11.

bis 19. September viele Gele- genheiten, die Energiewende in der Region zu erleben. Zahl- reiche Initiativen und Akteure nehmen an der Aktionswoche teil und öffnen ihre Türen in der Region für Besucher.

Regionales Highlight ist eine

geführte E-Bike Tour am 19.09.2015 durch den Na- tionalpark Hunsrück-Hoch- wald. Bei der vom Regional- büro Trier der Energieagentur Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem regionalen Energie- versorger OIE AG und dem Nationalparkamt organisier- ten Tour können Interessier- te die Fahrt mit einem E-Bike ausprobieren und gleichzei- tig mehr über die Besonder- heiten des rheinland-pfälzi- schen Nationalparks erfahren.

Die Tour startet um 10:00 Uhr am Sportplatz in Allen- bach. Nach einer kurzen Ein- weisung in den Umgang mit den E-Bikes geht es zusam- men mit einer zertifizierten Nationalparkführerin und

dem Leiter des Nationalpar- kamtes, Dr. Harald Egidi, zur keltischen Befestigungsanlage Ringkopf. Während eines Kurz- vortrags erfahren die Teilneh- mer mehr zu der Anlage und können schöne Altholzbestän- de bewundern. Beim Leiseler Jagdhaus kann bei einer klei- nen Pause die Aussicht genos- sen werden. Weiter geht es in Richtung Hüttgeswasen und vorbei an einer renaturierten Moorfläche. Die wichtige Be- deutung der Moore auch als CO2-Senke wird dort in einem Kurzvortrag thematisiert.

Über geschotterte Waldwege führt die rund 25 Kilometer lange Tour zum Forellenhof in Börfink. Von dort besteht die Möglichkeit, mit einem Bus kostenfrei zurück nach Allen- bach zu fahren. Eine Anmel- dung zu der kostenfreien E-Bi- ke-Tour ist online unter www.

energieagentur.rlp.de/ver- anstaltungen/pedelec-tour- nationalpark/ erforderlich.

Aufgrund einer begrenzten Anzahl von verfügbaren E-Bi- kes können nur 20 Plätze ver- geben werden. Die Plätze wer- den unter allen Anmeldungen, die bis zum 30.8. eingehen, verlost. Die ausgelosten Teil- nehmer erhalten bis zum 01.09.2015 eine Zusage. Da- rüber hinaus besteht generell die Möglichkeit, mit einem ei- genen Pedelec /E-Bike an der Tour teilzunehmen. Anbei ein Auszug mit Veranstaltungen im Landkreis Bernkastel-Witt- lich sowie der E-Bike-Tour. Das komplette Programm der Ak- tionswoche ist auf der Inter- netseite der Energieagentur Rheinland-Pfalz unter www.

energieagentur.rlp.de abruf- bar. - Führung über den Huns- rücker Windweg | 18.09.2015

| 14:00 – 17:00 Uhr | Huns- rücker Windweg, 54424 Thalfang | Rund um die Wind- parks Berglicht und Heiden- burg hat ABO Wind einen 5 km langen Lehrpfad zum Thema Windkraft errichtet. An elf Stationen können Sie sich in- formieren, beobachten, aus- probieren.

- Wein und Architektur – Ener- gieeffizientes Bauen im Wein- bau | 18. und 19.09.2015 | 10:00 – 18:00 Uhr | Wirt- schaftswoche Wittlich, Rönt- gensstraße, 54516 Wittlich

| An realisierten und in der Planung befindlichen Bau- projekten aus den Bereichen Weinbau, Wohnen, Erziehung und Bildung zeigt das Archi- tektenbüro Marco Hoffmann an seinem Messestand ener- gieeffiziente Lösungen und Bauweisen auf.

- Beratertag - Energieeffizi- entes Bauen und Moderni- sieren | 18. bis 21.09.2015

| 10:00 – 18:00 Uhr | Wirt- schaftswoche Wittlich, Rönt- gensstraße, 54516 Wittlich | Energieberatung des Architek- tenbüros Marco Hoffmann für interessierte Bauherren, Mo- dernisierer und Energiesparer - E-Bike-Tour: Mit Energie durch den Nationalpark | 19.09.2015 |10:00 – 15:00 Uhr | Treffpunkt: Sportplatz Allenbach, Auf dem Bus, 55758 Allenbach

Bei der kostenfreien E-Bike- Tour besteht die Gelegenheit, den Nationalpark entspannt zu „erfahren“.

„Rheinland-Pfalz: Ein Land voller Energie“

Landesweite Aktionswoche vom 11. bis 19. September 2015

Komm zur Kreisverwaltung und starte Deine Zukunft

Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich

Zum 1. Juli 2016 bieten wir an

Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in

(Beamter/in für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst) und

Duales Bachelorstudium Verwaltung

(Beamter/in für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst) Was wir Euch bieten und was wir von Euch erwarten,

das findet Ihr unter www.Bernkastel-Wittlich.de/ausbildung.html.

Lernt uns und die Berufsbilder auf unserer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 02. September 2015, 16:00 Uhr in der Kreisverwaltung in Wittlich kennen. Eltern und Freunde sind dazu herzlich mit eingeladen!

Bewerbungsfrist: 04. September 2015

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Personal/Organisation, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich

Ansprechpartnerin bei Rückfragen:

Adele Ruppenthal, Tel.: 06571/14-2396

E-Mail: Adele.Ruppenthal@Bernkastel-Wittlich.de Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de/ausbildung.html

Die Zulassungsstelle in Bernkastel-Kues bleibt am Montag, 7. September 2015 nachmittags wegen der Wein-

Zulassungsstelle

Bernkastel-Kues geschlossen

kirmes und am Freitag, 18.

September 2015 wegen eines

Betriebsausflugs ganztags ge-

schlossen.

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