• Keine Ergebnisse gefunden

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "LANDTAG RHEINLAND-PFALZ"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Aus dem im März letzten Jahres vorgelegten Schlussbericht der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel – Herausforde- rungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“ (Bundestagsdrucksache 14/8800), den regelmäßig vorgelegten Jahresaltenberichten der Bundesregierung wie auch den Daten des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz geht her- vor, dass die statistische Lebenserwartung im Jahr 2050 für Frauen bei 85 Jahren, für Männer bei 80 Jahren liegen wird, so dass durchaus von einem „dritten“ Leben gesprochen werden kann.

Angesichts des Geburtenrückgangs wird sich die Altersstruktur beschleunigt verändern. Die heute geburtenstarken Jahrgänge der 30- bis 40-Jährigen werden bis zum Jahr 2030 in ein höheres Alter vorgerückt sein; die nachfolgenden Altersjahrgänge sind etwa ein Drittel weniger stark besetzt. Dem im Oktober 2002 vorgelegten Statistischen Jahrbuch zufolge entfallen auf 100 arbeitsfähige Menschen in der Altersgruppe von 20 bis 60 Jahren 43 über 60-Jährige. Dieser Anteil werde in zwanzig Jahren auf 54 und in fünfzig Jahren auf 75 steigen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wird auch die Zahl der Einwohner in Rheinland-Pfalz während der nächsten Jahrzehnte drastisch zurückgehen.

Dieser Alterungsprozess wird Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens haben. Hierzu gehören etwa die Regionalplanung, die sozialen Sicherungssysteme, die Bildungs- und Weiterbildungs- wie auch Beschäftigungspolitik, ferner die Finanz-, Familien- und die Zuwanderungspolitik. Allerdings könnte eine jährliche Zuwanderung von 200 000 Personen die Entwicklung nur verlangsamen, nicht aber verhindern. Wollte man das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern 2050 auf dem Niveau von 1995 halten, müss- ten etwa nach einer Modellrechnung der Vereinten Nationen zum Thema „Bestandserhaltungsmigration“ (Replacement Migration) über 3,4 Millionen Menschen jährlich nach Deutschland zuwandern.

Gestaltungsspielräume älterer Menschen und deren aktive Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen müssen von Politik und Ge- sellschaft adäquat – ebenso wie auch gesundheitliche und finanzielle Notlagen – berücksichtigt werden. Seniorenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe in den unterschiedlichsten Politikbereichen wie etwa der Bildung und Weiterbildung, dem ehrenamtlichen Engagement, der Einbeziehung von Ressourcen und Erfahrungswissen in alle Bereiche. Antworten aus der Großen Anfrage vom Dezember 2000 „Politik für Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz“ (Drucksache 13/6405) müssen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit und angekündigte Vorhaben auf ihre Durchführung überprüft werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

I. Demographische Entwicklung und allgemeine Fragen

1. Gelten die Prognosen hinsichtlich der demographischen Entwicklung, wie sie sich in der Antwort auf die Große Anfrage „Poli- tik für Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz“ (Drucksache 13/6405) finden, weiterhin, oder haben sich zwischen- zeitlich Veränderungen ergeben?

2. Wie viele Seniorinnen und Senioren leben heute in Rheinland-Pfalz untergliedert in i. Altersgruppen von zehn Jahren;

ii. Geschlecht;

iii. Staatsangehörigkeit?

3. Wie viele dieser Personen weisen einen Migrationshintergrund auf?

4. Wie haben sich die Zu- und Fortzüge der Seniorinnen und Senioren nach bzw. aus Rheinland-Pfalz während der letzten Jahre entwickelt?

5. Wie verteilt sich die Gesamtzahl der Seniorinnen und Senioren auf die verschiedenen Regionen in Rheinland-Pfalz?

6. Konnten hier während der letzten Jahre Veränderungen auch etwa mit Blick auf Umzüge innerhalb von Rheinland-Pfalz fest- gestellt werden?

Drucksache 14/ 1832

20. 01. 2003

G r o ß e A n f r a g e

der Fraktion der FDP

Aktive Gestaltung des Älterwerdens in Rheinland-Pfalz

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ

14. Wahlperiode

(2)

Drucksache 14/ 1832 Landtag Rheinland-Pfalz – 14. Wahlperiode

7. Wie werden ältere Migrantinnen und Migranten über die verschiedenen Projekte und Angebote im Bereich der Seniorenpolitik in Rheinland-Pfalz – gegebenenfalls in ihrer Muttersprache – informiert und eingebunden?

8. Welche Rolle spielt die Selbstorganisation von Migrantinnen und Migranten bei der Seniorenpolitik?

9. Welches sind die Hauptherkunftsstaaten älterer Migrantinnen und Migranten, wie stellt sich deren regionale Verteilung heute in Rheinland-Pfalz dar, und gibt es Erkenntnisse dahin gehend, welcher Anteil dieser Personengruppe in den Herkunftsstaat zurückgekehrt ist?

10. Wie stellen sich die Ergebnisse der Beratungsstelle Baci in Alzey, die Erfahrungen der 1996 eingerichteten Seniorentagesstätte für Migrantinnen und Migranten in Ludwigshafen und des Treffs für türkische Seniorinnen in Mainz dar?

11. Sind während der letzten Jahre Veränderungen hinsichtlich der Frequentierung, der Zusammensetzung hinsichtlich des Alters oder Herkunftsstaats oder andere Veränderungen hinsichtlich Angebot und Nachfrage zu verzeichnen?

12. Findet eine Art Integration oder ein Austausch unter den Angehörigen verschiedener Herkunftsstaaten statt?

13. Wie beurteilt die Landesregierung die Altersdiskriminierung, und was tut sie, um Benachteiligungen und Ausgrenzungen ent- gegenzuwirken?

14. Nach welchen Grundsätzen wird die Landesregierung dem Prinzip der Generationengerechtigkeit Rechnung tragen, um einerseits von Senioren erworbene Leistungsansprüche zu gewährleisten und andererseits jüngere Generationen vor Über- forderung zu schützen?

II. Der Eintritt in den Ruhestand und gesetzliche Altersgrenzen 1. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Personen, die bis zum Alter von 65 Jahren arbeiten?

2. Wie verteilt sich das Rentenzugangsalter auf die Altersklasse der 60- bis 65-Jährigen?

3. Wie viele Seniorinnen und Senioren in welchem Alter treten vorzeitig in den Ruhestand oder machen von der Altersteilzeit Gebrauch?

4. Wie viele Personen werden im Rahmen der Frühpensionierungen vom Arbeitsamt betreut?

5. Wie hoch ist die Zahl derjenigen Seniorinnen und Senioren, die trotz Erreichens der Altersgrenze weiterhin berufstätig sind, und in welchen Bereichen ist dies vornehmlich der Fall?

6. Gibt es hier Unterschiede hinsichtlich des Geschlechts, und handelt es sich in der Regel um Vollzeit- oder Teilzeitbeschäfti- gungen?

7. Wie beurteilt die Landesregierung die gesetzlichen Altersgrenzen?

8. In welcher Form sollten diese gegebenenfalls flexibilisiert werden?

III. Ehrenamtliche Tätigkeit

1. Wie viele Seniorinnen und Senioren – gestaffelt nach Altersgruppe und Geschlecht – sind in Rheinland-Pfalz in vornehmlich welchen Bereichen ehrenamtlich tätig?

2. Wie sollte sich nach Auffassung der Landesregierung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit künftig die Auslagenerstattung, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und die Versicherung der ehrenamtlich Tätigen darstellen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung den Senioren Experten Service Deutschland mit Blick auf Rheinland-Pfalz?

4. Wie viele Personen sind in Rheinland-Pfalz als Pate bzw. Lotse tätig und helfen etwa, Ausbildungsstellen bei Betrieben aus- findig zu machen, und wie viele Lehrstellen konnten hierdurch vermittelt werden?

5. Gibt es Bestrebungen dahin gehend, Seniorinnen und Senioren ergänzend zum bestehenden Schulunterricht etwa im Rahmen der Ganztagsschulen oder im Bereich der Kindertagesstätten bei der Leseförderung, der Hausaufgabenbetreuung oder mit anderen Verantwortungsbereichen zu betrauen?

6. Wie stellen sich Resonanz und Erfahrungen der deutschen und ausländischen Personen dar, die an dem in Speyer durchge- führten Modellprojekt „Europäisches Volontariat älterer Menschen“ teilgenommen haben?

7. In welchen Bereichen, in welchen Mitgliedstaaten und mit welchen Aufgaben wurden diese Personen im In- und Ausland ein- gesetzt?

8. Welche Anregungen für die Arbeit vor Ort konnten erworben und eventuell auch umgesetzt werden?

9. Wie lange hielten sich die Seniorinnen und Senioren im Ausland auf, und wie wird die Aufenthaltsdauer mit Blick auf die Fort- bildung und den Erfahrungsaustausch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten beurteilt?

10. Wie beurteilt die Landesregierung die Einrichtung von Tutorinnen und Tutoren für Heimbeiräte?

(3)

Landtag Rheinland-Pfalz – 14. Wahlperiode Drucksache 14/ 1832

11. Wie viele Personen haben sich beworben, und welche Kriterien wurden bei der Auswahl zu Grunde gelegt?

12. Wie stellt sich die Qualifizierung im Einzelnen dar, und welche Aufgaben sollten von Tutorinnen und Tutoren künftig wahr- genommen werden?

13. Gibt es Beschwerdestellen für Heimbewohner, und wo sollten diese gegebenenfalls eingerichtet werden?

IV. Bildungsangebote, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

1. Welche Bildungsangebote werden von welchen Gruppen von Seniorinnen und Senioren primär in Anspruch genommen, und welche Maßnahmen sollten nach Auffassung der Landesregierung u. U. finanziell unterstützt, welche teilfinanziert, und welche sollten durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziert werden?

2. Haben sich während der letzten zehn Jahre Veränderungen hinsichtlich des Bildungsangebotes und der Nachfrage gezeigt?

3. Welches sind die hauptsächlichen Anbieter im Bereich der Bildungsmaßnahmen zu Gunsten von Seniorinnen und Senioren?

4. Welches sind nach Einschätzung der Landesregierung die ausschlaggebenden Motive für die Teilnahme an Bildungs- und Weiterbildungsangeboten seitens der Seniorinnen und Senioren?

5. Welchen Nutzen sieht die Landesregierung in der Weiterbildung?

6. Wie wird der volkswirtschaftliche Wert der Weiterbildung durch die Landesregierung beurteilt?

7. Sollte ein bestimmter Bereich, etwa der Pflege, hier besonders gefördert werden, damit Seniorinnen und Senioren in die Lage versetzt werden, Angehörige oder Freunde sachgerecht versorgen und pflegen zu können?

8. Wie viele Seniorinnen und Senioren haben sich während der letzten Jahre als Gasthörerin und Gasthörer an einer Universität in Rheinland-Pfalz immatrikuliert, und sind hier Veränderungen während der letzten Jahre zu verzeichnen?

9. Wie stellt sich die Verteilung hinsichtlich Standort, Altersgruppe, Geschlecht, Fachrichtung, Dauer des Gaststudiums, voran- gegangener Ausbildung, Berufstätigkeit und Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit des Einzelnen dar?

10. Welche Seminare wurden von der Landesleitstelle „Älter werden in Rheinland-Pfalz“ in letzter Zeit in Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogischen Zentrum angeboten, wie war die Resonanz und Beteiligung, und welche Schwerpunkte bzw.

Änderungen im Rahmen der Angebotsstruktur und der Teilnahmebedingungen sind für die Zukunft vorgesehen?

11. Gab es spezielle Angebote für Migrantinnen und Migranten?

12. Wie viele Personen haben im Rahmen der Aktion „Lebenslange Leselust“ teilgenommen, wie viele Personen wurden zum Lese- paten qualifiziert, und in welchen Bereichen bzw. an welchen Standorten werden diese Lesepatinnen/Lesepaten vorrangig selbst oder als Multiplikatorinnen/Multiplikatoren tätig?

13. Wie sehen Umfang und Struktur der „Bücherkisten“ aus, an welchen Standorten existieren diese bereits, und in welchem Um- fang existiert eine Kooperation mit vorhandenen Bibliotheken auf kommunaler Ebene, in Schulen, Universitäten oder kirch- lichen Einrichtungen?

V. Wirtschaftliche Situation und Wirtschaftskraft der Senioren

1. Wie stellt sich die Wirtschaftskraft der Seniorinnen und Senioren dar, bzw. wie stellt sich der Wirtschaftsfaktor dieser Perso- nengruppe dar?

2. Wie stellen sich das Kaufverhalten der Seniorinnen und Senioren und ihr Anteil am Gesamtumsatz und am Umsatz des Einzel- handels dar?

3. Wie hoch ist das durchschnittlich den Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehende Einkommen?

4. Wie stellen sich diese Angaben dar mit Blick auf Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Seniorinnen und Senioren?

5. In welchem Umfang werden nachfolgende Generationen durch Seniorinnen und Senioren regelmäßig unterstützt?

6. Wie haben sich während der letzten zwei Jahre im Vergleich zur Antwort auf die Große Anfrage „Politik für Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz“ (Drucksache 13/6405) die durchschnittliche Altersrente, die Bedeutung der gesetzlichen Renten- versicherung bei der Einkunftssicherung, die Rentenarten, die regionalen Unterschiede bei der Höhe der Renten, die Höhe der Renten getrennt nach Geschlecht und die Zahl der Sozialhilfeempfänger verändert?

7. Wie und durch wen wurden die Seniorinnen und Senioren über die bedarfsorientierte Grundsicherung und über das Verfahren bis zum In-Kraft-Treten des Landesausführungsgesetzes informiert, wie viele werden diese Grundsicherung aller Voraussicht nach trotz einer Berechtigung nicht beantragen, und gab es spezielle Informationen für Migrantinnen und Migranten?

VI. Die Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren

1. Wie viele Seniorinnen und Senioren (getrennt nach Altersgruppe und Geschlecht) leben allein, in einem Zwei-Personen-Haus- halt, in Wohn- bzw. Alten- und Pflegeheimen, und haben sich hier während der letzten Jahre Veränderungen hinsichtlich der Zahl und Formen der generationenverbindenden Wohnprojekte ergeben?

(4)

Drucksache 14/ 1832 Landtag Rheinland-Pfalz – 14. Wahlperiode

2. Wie beurteilt die Landesregierung Wohnkonzepte der Zukunft wie etwa das gemeinschaftliche Wohnen im Gegensatz zu den herkömmlichen Wohnformen oder auch dem betreuten Wohnen?

3. Wo und in welcher Zahl und mit welchem Erfolg existieren Wohnformen, in denen auch altersverwirrte Menschen einge- bunden werden und innerhalb derer jeder Einzelne so lange als möglich für einen bestimmten Aufgabenbereich zuständig ist?

4. Wie sieht die Bedarfsplanung für die kommenden Jahre hier aus?

5. Wie werden die Seniorinnen und Senioren über mögliche Wohnformen und Wohnbauförderungsmöglichkeiten informiert?

6. Wie werden die Erkenntnisse des durch den Caritasverband umgesetzten Projektes „Selbstbestimmt Wohnen im Alter“ in Lahnstein bewertet, und wie sind diese auf andere Regionen in Rheinland-Pfalz übertragbar bzw. in ähnlichen Projekten um- setzbar?

7. Welche Aufgaben obliegen der 1995 gegründeten Landesberatungsstelle „Alten- und behindertengerechtes Bauen und Wohnen“, und in welchem Umfang wird diese wie auch die Außenstellen von Seniorinnen und Senioren in Anspruch ge- nommen?

8. Welche Aufgaben obliegen der Arbeitsgemeinschaft zur Unterstützung von privaten Wohninitiativen, wie werden sie in An- spruch genommen, und wie werden die Seniorinnen und Senioren hierüber informiert?

9. In welchem Umfang werden ältere Menschen bei der Gestaltung ihres Lebens- und Wohnraumes aktiv beteiligt, um zentrale Elemente der Wohnplanung beeinflussen zu können?

10. Welche Faktoren und Aspekte des sich neu entwickelten Bildes älterer Menschen sind nach Auffassung der Landesregierung für die Qualität von Wohnsituationen von besonderer Bedeutung?

11. Welche Rolle spielt hierbei das Wohnumfeld?

VII. Betreuung

1. Wie stellt sich in Rheinland-Pfalz die Entwicklung der Zahl der Betreuungen dar?

2. Wie verteilen sich die Betreuungsfälle auf private und gerichtliche Betreuer?

3. Wie viele Personen hiervon sind Juristinnen oder Juristen?

4. Gibt es Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen bzw. in welchem Umfang ein Missbrauch bzw. Schädigungen der Betreuten eingetreten sind?

5. In welchem Umfang werden die Betreuer älterer Menschen sorgfältig überwacht?

VIII. Die Mobilität der Seniorinnen und Senioren

1. Welche Bedeutung nimmt nach Auffassung der Landesregierung die Mobilität im Rahmen der Zufriedenheit der Seniorinnen und Senioren ein?

2. Welche Verkehrsmittel wie eigener Pkw, Bus, Bahn oder Taxi werden von Seniorinnen und Senioren welcher Altersgruppe bevorzugt?

3. Welche Aspekte des Wohnumfeldes sind nach Auffassung der Landesregierung für die Mobilität von Seniorinnen und Senioren von besonderer Bedeutung?

4. Gibt es Initiativen dahin gehend, dass Seniorinnen und Senioren der Zugang zu Bussen auf Abruf ermöglicht wird oder ein Kleinbus eingesetzt wird, um älteren Menschen den persönlichen Einkauf zu ermöglichen?

IX. Organisation der Seniorinnen und Senioren und insbesondere die Zusammenarbeit mit jüngeren Generationen 1. Welche Institutionen und Organisationen nehmen in Rheinland-Pfalz die Interessen der Seniorinnen und Senioren wahr?

2. Wie viele Seniorinnen und Senioren sind in Verbänden oder Vereinen schwerpunktmäßig organisiert?

3. Welche Aufgaben haben der Landesfachbeirat für Seniorenpolitik und der Landesseniorenrat, und wie stellen sich Organi- sation, Ausstattung und Finanzierung dar?

4. Wie werden Einrichtungen und Institutionen für Seniorinnen und Senioren von der Zielgruppe akzeptiert und kontaktiert?

5. An welchen Standorten gibt es Seniorenbüros, Seniorenvertretungen, -beauftragte oder -beiräte, und wo sind Zuständigkeiten, Zusammensetzung und Konstituierung bzw. Wahl und Bestellung sowie die Kompetenzen geregelt?

6. Wie beurteilt die Landesregierung die Bilanz der Tätigkeit von Seniorenbeiräten und auch die Tätigkeit der Leitstelle „Älter werden in Rheinland-Pfalz“?

7. Gibt es Vorbereitungsseminare auf die Arbeit im Seniorenbeirat und durch wen werden diese angeboten, und wie stellte sich die Beteiligung an der Fortbildung für Mitglieder der kommunalen Seniorenbeiräte im Februar 2002 dar, und welches war der Schwerpunkt dieser Fortbildung?

(5)

Landtag Rheinland-Pfalz – 14. Wahlperiode Drucksache 14/ 1832

8. In welcher Form und in welchen Bereichen arbeiten die Seniorenleitstellen, die kommunalen Leitstellen „Älter werden“, Frei- willigenagenturen, Seniorenbeiräte und andere Institutionen und Organisationen zusammen?

9. Wie stellen sich die Erfahrungen der Zusammenarbeit von Seniorinnen und Senioren mit jüngeren Generationen dar?

10. Welche projektbezogenen oder dauerhaften Formen der Zusammenarbeit der Seniorinnen und Senioren mit jüngeren Gene- rationen existieren in Rheinland-Pfalz neben den bei der Verleihung des Generationenpreises öffentlich bekannt gewordenen Projekten (hierin eingeschlossen die Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen und -parlamenten)?

11. In welchem Umfang sind Seniorinnen und Senioren an Wahlen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene als Wählerinnen und Wähler und auch als Gewählte bzw. Kandidaten gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der aktiv und passiv Wahl- berechtigten beteiligt?

X. Weitergabe von Wissen und Erfahrungen

1. Was wird in Rheinland-Pfalz für die Weitergabe der Werte und Erfahrungen der Seniorinnen und Senioren getan?

2. In welchem Rahmen findet diese Weitergabe statt?

3. Wie viele Personen welchen Alters und mit welcher vorangegangenen Berufsausübung haben sich für die Qualifizierung als Seniortrainerin bzw. Seniortrainer im Rahmen des Programms „Erfahrungswissen für Initiativen“ (EFI) an welchen Standorten beworben, und wie viele nehmen aktuell an dem Bildungsangebot teil?

4. Welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitbringen, und wie stellen sich die Auswahlkriterien dar?

5. Wie stellen sich Inhalt und Konzept der drei jeweils viertägigen Weiterbildungsmaßnahmen dar?

6. Wird je nach Berufsgruppe oder Alter binnendifferenziert, bzw. auf bestimmte Inhalte individuell oder bei bestimmten Gruppen verzichtet?

7. Für welche Projekte und Organisationen interessieren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer primär, und können diese Wünsche der künftigen Seniortrainerinnen und -trainer aller Voraussicht nach vollumfänglich berücksichtigt werden?

8. In welchem Umfang sollten Seniortrainerinnen und -trainer nach den zwei dem Ende der Weiterbildung folgenden Kursen ehrenamtlich zur Verfügung stehen?

9. Welche Bedeutung kommen der Freiwilligenagentur, der Ehrenamtsbörse und der Ehrenamtsagentur zu?

10. Werden über die Ausbildung und Tätigkeit der Seniortrainerinnen und -trainer regelmäßig Berichte veröffentlicht, und findet eine Evaluation statt?

11. In welchem Umfang nehmen Migrantinnen und Migranten an diesen Qualifizierungsmaßnahmen teil?

12. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass die SeniorenEhrenamtsKarte (Seneka) nicht nur als Identitätsnachweis dient, sondern auch einen Versicherungsschutz gewährleistet?

XI. Sicherheit von Seniorinnen und Senioren

1. Wie entwickelte sich die Kriminalitätsstatistik hinsichtlich der gegen Seniorinnen und Senioren gerichteten Straftaten?

2. Ging die Zahl nach der Ausbildung und dem Einsatz von Sicherheitsberatern/Sicherheitsberaterinnen für Seniorinnen und Senioren zurück?

3. Wie stellen sich allgemein die Erfahrungen mit dem neuen Konzept dar?

4. Wie viele Sicherheitsberater und Sicherheitsberaterinnen wurden in welchen Kommunen ausgebildet, und ist eine Ausweitung dieser Ausbildung geplant?

XII. Informationszugang und Kommunikation 1. In wie vielen Haushalten existiert ein Hausnotruf?

2. Wie viele Seniorinnen und Senioren verfügen über einen Festnetzanschluss (evtl. mit portablem Telefon, Anrufbeantworter), ein Mobiltelefon, ein Faxgerät, einen Internetzugang, eine eigene E-Mail-Adresse, und wie viele machen von insbesondere mo- dernen Kommunikationsmitteln regelmäßig Gebrauch, und wie beurteilt die Landesregierung den Schulungsbedarf?

3. Welches sind nach Auffassung der Landesregierung die Vorteile, die Seniorinnen und Senioren durch den Einsatz moderner Kommunikations- und Informationsmittel erwachsen?

4. An welchen Standorten und mit welcher Beteiligung werden bereits jetzt Kurse welchen Umfangs angeboten?

5. Wie viele Seniorinnen und Senioren nahmen an den Fortbildungsveranstaltungen des Verbands der Volkshochschulen für EDV-Kursleitende zum Thema „Internet für Ältere“ und den Informationstagen dieses Jahres teil?

(6)

Drucksache 14/ 1832 Landtag Rheinland-Pfalz – 14. Wahlperiode

6. Wie stellt sich die Beteiligung bei der Tutorenschulung dar, mit der Seniorinnen und Senioren für die Begleitung von Internet- Cafés qualifiziert wurden?

7. An welchen Standorten existieren Internet-Cafés, die speziell von Seniorinnen und Senioren frequentiert werden, und werden solche Einrichtungen durch Mittel des Landes gefördert?

8. In wie vielen Heimen oder Wohnanlagen existieren allgemein zugängliche PCs mit Internetzugang bzw. Internet-Cafés, und wie ist deren Auslastung?

9. Welche Informationen oder Dienste werden von Seniorinnen und Senioren vor allem über das Internet in Anspruch ge- nommen?

10. Wie können Internet-Angebote verbessert werden, um insbesondere die Nutzbarkeit und Attraktivität für ältere Menschen zu erhöhen?

Für die Fraktion:

Werner Kuhn

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Vorläufige gerichtliche Unterbringung (1) Hat die Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Unter- bringung gestellt, bestehen dringende Anhaltspunkte für die Annahme, daß

Es werden 5–20 m breite Ackerschutzstreifen festgelegt und gefördert, auf denen jährlich eine krumentiefe Bodenbearbeitung erfolgen muss. Im Einzelfall können Schläge bis 2 ha

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, in einer so schwierigen Zeit – ich glaube, es hat heute keiner außen vor gelassen, dass die Situation wirklich schwierig

und Gemeinden, in denen soziale Probleme vorherrschend sind, vergrößert haben. Wenn dies so ist, muss den Menschen, die dort leben, insbesondere den Kindern und den

Weiterhin soll der Gesamtbedarf an osteuropäischen Saisonkräften über eine Koordi- nierung der Arbeitsplätze durch den MBR (Arbeitgebergemeinschaften) reduziert werden.

Gewährträger der Westdeutschen Immobilienbank ist die Landesbank Rheinland-Pfalz- Girozentrale -.Durch Ver- trag können andere Kreditinstitute in der Rechtsform der

Herr Vors. Hüttner: Danke schön. Frau Kollegin Schellhammer, bitte. Schellhammer: Ich würde gerne noch einmal Herrn Professor Zöller zu Artikel 13 Grundge- setz und dem

Die Unterrichtsversor- gung werde sich dadurch verbessern, er bitte aber um Verständnis dafür, dass gegenwärtig noch nicht gesagt werden könne, was am Ende herauskomme, weil