Antwort
des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU
-Drucksache 12/3177-
Situation der Versorgungsverwaltung in Rheinland-Pfalz
Die Große Anfrage vom 2. Juni 1993 ha[ folgenden Wortlaut:
Die Versorgungsverwaltung in Rheinland-Pfalzsieht sich Strukturveränderungen und quali- utiv neuen Ansprüchen gegenübergesteiiL
~<~.eh Angaben der Gewerkschaft der Versorgungsverwaltung besteht derzeit Unkb.rheit und Unsicherheit über den Stellenwert und die Perspektiven der Versorgungsverwaltung in Rhein- l.l.nd-Pfalz.
Vor diesem I lintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie hat sich der Per$0nalbestand in der Versorgungsverwaltung in RheinJand-Pfalz in den lelZten zwei Jahren entwickelt?
a} Differenziert nach den einzelnen Versorgungsämtern und dem Landesversorgungs- amt,
b) differenziert mch Laufbahngruppen und
c) differenziert nach Aufgabenbereichen (soziales Entschädigungsr<X:ht, Schwerbehin- dertenrecht, Ärztlicher Dienst, Verwaltung, Orthopädische Versorgungsstellen, sonstige Bereiche).
2. Wie sieht der Personalbestand - Differenzierung wie vor - gegenüber dem Bestand an Planstellen aus?
3. Wie viele Planstellen sind derzeit- Differenzierung wie vor- wie lange schon vakant?
4. Aus welchen Gründen sind die ggf. vakanten Planstellen - Differenzierung wie vor- nicht besetzt?
5. a) Welche Forderungen werden aus der Versorgungsverwaltung bzw. seitens der Gewerkschaft der Versorgungsverwaltung im Sinne einer zügigen Besetzung der vakanten Planstellen erhoben, wie beuneilt die Landesregierung diese Forderungen, und welche Maßtuhrneo ergreift sie konkret zu deren Umsetzung?
b) Welche Personaleinsparungen hat die Versorgungsverwaltung aufgrunddes Perso- nalwirtschaftskonzeptes der Landesregierung in den Jahren 1993/1994 jeweils zu erbringen?
6. Wie sieht in der Gegenüberstellung zum Personalbesund das Personalsoll in der Versor- gungs\·erwJ.Illlng- Differenzierung wie vor-
a) gemäß den Empfehlungen der Arbeitsgruppen der Versorgungsverwaltung, b) gemäß dem Landesrechnungshof
aus?
7. a) Wie bewertet die Landesregierung diesen Befund, welchen Handlungsbedarf sieht sie?
b) Welche Diskrepanz besteht zwischen den Empfehlungen und tariflichen Bestim- mungen oder sonstigen Regelungen?
8. Wie gestaltet sich die Personalfluktuation in der Versorgungsverwaltung in Rheinland- Phlz - Differenzierung wie vor - sowie nach
a) Abgängen,
b) Ncuzugimgen an Personal?
9. Worin sieht die Landesregierung die Gründe für diese Entwicklung, welchen Hand- lungsbedarf sieht sie?
Druck: Landtag RhcinlJ.nJ-rfalz, 30. Juli 1993
0"1- -ß ,'Je
1.- ( . /Drucksache 12/3 3 6 Q Landtag Rheinland-Pfalz
-12.Wahlperiode
10. Wie h.ii.t sich die Altersstruktur des Personals der Versorgungsverwa1tung-Differenzie- rung nach Altersgruppen- in den Jahren seit 1988 entwickelt? Welche Zukunftsperspek- tiven werden gesehen?
Welcher Handlungsbedarf ergibt sich?
ll. Welche M•ßnahmen werden geforder~ um den Dienst in der Versorgungsverwaltung attraktiver zu machen, welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung in diesem Sinne?
12. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Arbeitsbelastung der Miurbeiter -Differenzierung ru.ch Aufgabenbereichen-inder Versorgungsverwaltung?
13. Welchen Handlungsbedarf leitet sie aus der derzeitigen Situation ab, und welche Maß- nahmen ergreift sie in diesem Zus.ammenhang konkret?
14. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft und der Widersprüche in den letzten fünf Jahren - Differenzierung nach Versorgungs- ämtern sowie Erst- und Folgeanträgen pro Jahr- entwickelt?
15. Wie viele Anträge und Widersprüche nach dem SchwbG wurden- Differenzierung wie vor- mit welcher Bearbeitungszeit (Differenzierung nach unter drei, drei bis sechs, sechs bis neun, neun bis zwölf und über zwölf Monaten) pro Jahr entschieden? Wie war die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
16. a) Wie viele Anträge sind derzeit- Differenzierung wie vor- unentschieden, und wie lange schon?
b) Welche Bearbeitungszeit hält die Landesregierung für zumutbar, welche für erstre- benswert? Was wird in diesem Sinne konkret unternommen?
17. Welche Aufgaben und Kompetenzen nimmt die Versorgungsverwaltung in Rheinland- Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern wahr?
18. Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Stellenwert und die derzeitigen Auf- gaben der Versorgungsverwaltung sowie die Zukunftsperspektiven?
19. Welche Überlegungen werden in diesem Zusammenhang im Rahmen der Funktional- reform angestellt?
20. a) Welche Aufgaben sollen der Versorgungsverwaltung konkret gemäß den Empfeh- lungen der Projektgruppe zugewiesen werden?
b) Nach welcher Methodik wird der künftige Personalbedarf ermittelt?
21. Welche konkreten Maßnahmen sind in diesem Falle vorgesehen?
22. Welche Veränderungen für die Arbeit in der Versorgungsverwaltung wird dies mit sich führen?
23. Welches sind die Mitglieder der Projektgruppe Verwaltungsreform?
24. Welche Personen in welcher Funktion, welche Personalvertretungen sind an der Arbeit der Projektgruppe Verwaltungsreform konkret, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form und in welchem Umfang, beteiligt?
25. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurden und werden welche Mitglieder der Versorgungsverwaltung über die Vorhaben zur Verwaltungsreform informiert?
26. Welche konkreten Auswirkungen werden die Überlegungen zur Verwaltungsreform a) in bezug auf die personelle Besetzung,
b) in bezug auf die Qualifikationsanforderungen, c) auf die Aunöru.ng oder Neubildung von Abteilungen, d) auf die Neuordnung der Ausbildung und der Qualifikation, e) auf Fort- und Weiterbildung,
f) auf organisatorische Strukturen, g) auf Zusündigkeiten und
h) in bezugauf die Dienstorte der Versorgungsverwaltung haben müssen und konkret haben?
27. Wann wird die Entscheidung über die Funktionalreform getroffen, und zu welchem Zeitpunkt wird sie welchen Personen, Gremien und Stellen bekanntgegeben werden?
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat die Große Anfrage narnens der Landesregierung- Zulei- tungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vorn 19. Juli 1993- wie folgt beantwortet:
Die Situation der Versorgungsverwaltung ist in Rheinland-Pfalzwie in den anderen Ländern von einem kontinuierlichen Rück- gang der Zahl der zu betreuenden Kriegsopfer geprägt. Auch unter Berücksichtigung der übrigen Bereiche des sozialen Ent- schädigungsrechts hat sich der Schwerpunkt der Tätigkeit der Versorgungsverwaltung zunehmend in den Bereich des Schwer- behindertenrechts verschoben, der steigende Fallzahlen aufweist. Die übertragungvon Aufgaben nach dem Aussiedlerauf- nahmegesetz und bei der Durchführung des Europäischen Sozialfonds hat sich in diesem Zusammenhang nicht entscheidend ausgewirkt.
Die Landesregierung hält es für geboten, der Versorgungsverwaltung eine bessere Zukunftsperspektive zu geben. Dazu ist eine
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Versorgungsverwaltung soll Teil einer Sozialverwaltung werden, die sich wechselnden Aufgabenstellungen flexibel anpassen kann.
Die bisherige Struktur der Sozialverwaltung des Landes Rheinland-Piatz mit ihren nur schwer durchschaubaren Zuständig- keiten und starren organisatorischen und finanzwirtschaftliehen Vorgaben steht der Entwicklung zu einer den ständig neuen Anforderungen gerecht werdenden, bürgernahen Dienstleistungsverwaltung entgegen. Gerade in Zeiten knapper werdender personeller und finanzieller Ressourcen bedarf es einer kostengünstig und effizient arbeitenden Verwaltung. um die berechtig- ten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf eine bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltung erfüllen zu können.
Zu 1.:
Die Entwicklung des Personalbestands in der Versorgungsverwaltung Rheinland-Pfalzder letzten zwei Jahre ist- für jede Dienststelle getrennt - in den beigefügten Anlagen 1 - 5 dargestellt.
Bei der Ermittlung der Personalzahlen wurde von folgenden Voraussetzungen ausgegangen:
- Berücksichtigt wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter- umgerechnet in Vollzeitkräfte -,einschließlich der Vertre- tungskräfte und der an die entsprechende Dienststelle abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (länger als einen Monat).
Nicht berücksichtigt wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich im Erziehungsurlaub befinden,
die gern. §§ 80 a, 87 a LBG, 50 Abs. 2 BAT beurlaubt sind, die Grundwehrdienst bzw. Zivildienst leisten,
deren Arbeitsverhältnis wegen des Bezugs von Rente auf Zeit ruht, die an andere Dienststellen abgeordnet sind (länger als einen Monat).
Ferner wurden nicht berücksichtigt:
Aufstiegsbeamtinnen und -beamte während der Ausbildung, Beamtenanwärterlinnen und
nichtvollbeschäftigte Arbeiterinnen.
Der Personalbestand hat sich- umgerechnet in Vollzeitkräfte- vom 1. Januar 1991 (706,80) bis 1. Juni 1993 {674,71) um 32,09 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verringert.
Zu 2.:
Die beigefügte Anlage 6 enthält eine Gegenüberstellung der besetzten Stellen zum aktuellen Planstellenbestand (zugewiesene Stellen nach Stellenplan für 1993).
Die Darstellung der zugewiesenen Stellen nach dem Stellenplan kann nur getrennt nach Dienststellen und Laufbahngruppen erfolgen. Eine Differenzierung nach Aufgabenbereichen ist nicht möglich, da die Zuweisung der Planstellen für jedes Versor- gungsamt global vorgenommen wird.
Zu 3. und 4.:
Zum Stichtag 1. Juni 1993 waren insgesamt 20,5 Planstellen (Beamtlnnen und Beamte) und Stellen (Angestellte und Arbeite- rinnen und Arbeiter), im folgenden Stellen genannt, vakant. Diese setzen sich - differenziert nach Dienststellen und Lauf- bahnen- wie folgt zusammen:
Dienststelle
Landesversorgungsamt Versorgungsamt Koblcnz Versorgungsamt Landau Versorgungsamt Mainz Versorgungsamt Tri er fnsgcsamt
Höherer Dienst
1,5 1,5
Gehobener Dienst
2 3 1 6
12
Mittlerer Einfacher Insgesamt Dienst Dienst
3
2 5
1 2
3 10,5
7 20,5
Drucksache w3 3 6 Q Landtag Rheinland-Pfalz
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Stellen, die bis zum 15. Juni 1993 vom Landesversorgungsamt zur Einsparung im Rahmen des mittelfristigen Personalwirt~
schaftskonzepts angemeldet worden sind, sind in der Zusammenstellung nicht enthalten.
In der Anlage 7 wird für das Landesversorgungsamt und die Versorgungsämter Koblenz., Landau und Mainz dargestellt, welchen Aufgabenbereichen die vakanten Stellen zuzuordnen sind, seit wann sie unbesetzt sind und welche Gründe der Vakanz zugrunde liegen.
ZuS. a:
Folgende Forderungen sind bekannt:
1. Aufstieg von Beamtinnen und Beamten des mitderen Dienstes in den gehobenen Dienst nach§ 27 Abs. 4 LaufbVO ohne Aufstiegsprüfung
Nach den Feststellungen des Landesversorgungsamts erfüllen die zur Zeit für den Aufstieg in Betracht kommenden Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes die Voraussetzungen für einen prüfungsfreien Wechsel in die Laufbahn des gehobenen Dienstes nach§ 27 Abs. 4 LaufbVO nicht.
2. Übernahme der Fachhochschulabsolventen 1994
Die Versorgungsverwaltung wird uncer Berücksichtigung des Personalwirtschaftskonzepts der Landesregierung die z. Z. in Ausbildung befindlichen Regierungsinspektoranwärter/ionen und Aufsciegsbeamtenlinnen im Falle eines erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung übernehmen.
Der Landesausbildungsleiter hat die in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte in diesem Sinne informiert.
3. Übercarifliche Vergütung von Angestelhen im Zusammenhang mit der Diskussion um die Gleichwertigkeit der Aufgaben- bereiche
Soziales Emschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
In der 13./92 Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder wurde auf Antrag des Landes Rheinland- Pfalzeine Ergänzung der Richtlinien über die Eingruppierung der Angestellten in den Versorgungsverwaltungen der Länder erörtert.
Die Tarifgemeinschaft hält, auch unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Fortentwicklung des Schwerbehin- dertenrechts, eine Gleichstellung der Tätigkeiten der Abschnittsleiter und der Gruppenleiter in SER- und SchwbG-Ab- schnitten von der Aufgabenstellung her für nicht gerechtfertigt. (SchwbG = Schwerbehindertengesetz; SER = Soziales Enc- schädigungsrecht ).
Zu5. b:
Bis zum Ende des Jahres 1994 sind 49 Stellen in der Versorgungsverwaltung zeitanteilig einzusparen.
Zu 6. a und b:
Der Personalbestand für die einzelnen Versorgungsdienststellen ist in den Anlagen 1 bis 5 detailliert dargestellt. Auf die Ausfüh- rungen wird Bezug genommen.
Dem seitens der Versorgungsverwaltung ermittelten Gesamtbedarf von 627,35 Stellen für den gehobenen, mittleren und ein- fachen Dienst steht ein Personalbestand - Stand 1. Juni 1993 - von 534,16 gegenüber. Der Landesrechnungshof hat ein Perso- nalsoll von 514,35 Stellen ermittelt.
Die detaillierten Angaben sind den Anlagen 8 und 9 zu entnehmen.
Zu7. a:
Die Gegenüberstellungen zu Frage 6 belegen, daß der Personalbestand nach Auffassung des Landesrechnungshofes höher ist als erforderlich.
Eine weitere Anpassung des Personalbestandes setzt aber eine durchgreifende Veränderung der Aufbau- und Ablauforganisa- tion, insbesondere den Ausbau der EDV-Ausstattung voraus, um die volle Funktionsfähigkeit der Versorgungsverwaltung im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Finanzsituation des Landes nicht umzusetzen.
Deshalb beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen der Funktionalreform die Organisation und die Arbeitsabläufe so zu verändern. daß die Aufgaben mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden können.
Zu 7. b:
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppen bezogen sich in erster Linie auf die Verbesserung der Eingruppierung der Abschnitts- leiterl-leiterinnen und Gruppenleiterl-innen im SchwbG-Abschnitt.
Darüber hinaus sollte eine geringfügige Verbesserung der taelfliehen Bewertung der stellvertretenden Abschnittsleiterl-innen im SER-und SchwbG-Abschnitt erreicht werden.
Auf die Antwort zu Frage 5. a Nr. J wird verwiesen.
Zu8.:
Die Personalfluktuation in der Versorgungsverwaltung Rheinland-Pfalzvom 1.Januar 1991- 1.Juni 1993 ist- für jede Dienst- stelle getrennt - in der Anlage 10 dargestellt.
204,75 Abgängen stehen 156,5 Zugänge gegenüber.
Bei der Ermittlung der .,Abgänge .. und .. Neuzugänge• wurden diese Begriffe wie folgt definiert:
1. Abgänge an Personal- umgerechnet auf Vollzeitkräfte-
- Entlassungen, Kündigungen, Auflösung von Arbeitsverhältnissenper Vertrag, Versetzungen in den Ruhestand, Versetzungen, Abordnungen {länger als einen Monat),
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die sich im Erziehungsurlaub befinden,
die gellL §§ 80 a, 87 a LBG, 50 Abs. 2 BAT beurlaubt sind, die Grundwehrdienst bzw. Zivildienst leisten,
deren Arbeitsverhältnis wegen des Bezugs von Rente auf Zeit ruht, die zum Aufstieg in den gehobenen Dienst zugelassen wurden.
2. Neuzugänge an Personal- umgerechnet auf Vollzeitkräfte- - Neueinstellung von Dauerarbeitskräften bzw. Vertretungskräften,
- Abordnungen (länger als einen Monat) und Versetzungen an die jeweilige Dienststelle, - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihren Dienst
nach der Beendigung des Erziehungsurlaubs,
nach einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge gern.§§ 80 a, 87 a LBG, 50 Abs. 2 BAT, nach der Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes,
im Anschluß an den Bezug einer Rente auf Zeit wieder aufgenorrunen haben.
Auch Aufstiegsbeamte und -beamrinnen und Laufbahnbewerber und -bewerberinnen nach bestandener Laufbahnprüfung zählen als Neuzugang.
Zu 9.:
Die Gründe der Personalfluktuation in der Versorgungsverwaltung Rheinland-Pfalzsind vielfältig.
Geltend gemacht werden insbesondere persönliche Gründe (Familienzusammenführung u. a.) sowie mangelnde Beförderungs- und Höhcrgruppierungsmöglichkeiten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Versorgungsamts Mainz bietet sich
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Drucksache 12/3 3 6 0 Landtag Rheinland-Pfalz-12. Wahlperiode
darüber hinaus in der Landeshauptstadt und im Ballungsraum Rhein-Main-Gebiet eine Vielzahl anderer und zum T eillukrati- verer Beschäftigungsmöglichkeiten. Durch die Gestaltung bürgernaher, flexibler Dienstleistungsstrukturen in der Sozialver- waltung soll die Attraktivität der Versorgungsverwaltung gerade auch für jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht werden.Zu 10.:
Die Entwicklung der Altersstruktur des Personals der Versorgungsverwaltung- für jede Dienststelle nach Altersgruppen getrennt - ist in der beigefügten Anlage 11 dargestellt.
Die Statistik berücksichtigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine dauerhafte Bindung zur Dienststelle haben, und zwar auch dann, wenn diese Bindung durch Erziehungsurlaub, Urlaub ohne Bezüge (Vergütung), Grundwehrdienst/Zivildienst etc.
unterbrochen ist. Darüber hinaus sind die Beamtenanwärterlinnen in der Statistik enthalten. Unberücksichtigt bleiben Vertre- tungskräfte, da insoweit nur eine zeitlich befristete Bindung zur Dienststelle gegeben ist. Die Übersichten lassen erkennen, daß der Anteil der bis 30jährigen Mitarbeiter/innen von 298 zum 1. Januar 1988 auf 123 zum 1. Juni 1993 stark zurückgegangen ist.
Eine kontinuierliche Ausbildung von Nachwuchskräften sowie die Steigerung der Attraktivität der Sozialverwaltung durch Neuordnung des dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit nachgeordneten Geschäftsbereiches sind daher unerläßlich.
Zu 11.:
Siehe Einleitung.
Zu 12.:
Die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versorgungsverwaltung ist hoch. Im Bereich des sozialen Ent- schädigungsrechtes ist mittelfristig mit einer Verringerung des Arbeitsumfanges zu rechnen. Im Rahmen des Schwerbehinder- tengesetzes ist ein Rückgang der Anträge nicht zu erwarten, vielmehr hat sich das Antragsvolumen auf hohem Niveau stabili- siert.
Zu 13.:
Die Personalplanung wird sich an der Aufgabenentwicklung und Arbeitsablauforganisation orientieren. Sämtliche Möglich- keiten, die Effizienz der Verwaltung zu steigen1, werden genutzt. Zu nennen sind hier in erster Linie der weitere Ausbau der EDV im Rahmen der verfügbaren Mittel und die Neuorganisation des nachgeordneten Bereiches (vgl. Antworten zu Fragen 19 bis 27).
Zu 14.:
Die Entwicklung der Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft in den letzten fünf Jahren- nach Versor- gungsämtern sowie Erst- und Folgeanträgen getrennt- ergibt sich aus der Anlage 12.
Die Summen der Erst- und Änderungsanträge für alle Versorgungsämter betragen:
1988: 67817 1989: 72 270 1990: 76 820 1991: 84 602 1992: 83318
Die Entwicklung der eingegangenen Widersprüche in den letzten fünf Jahren, nach Versorgungsämtern getrennt, kann der bei- gefügten Anlage 13 entnommen werden.
Zu 15.:
Aufgrund des zur Verfügung stehenden statistischen Materials sind die Angaben zur ducchschnittlichen Bearbeitungszeit nicht in der gewünschten Differenzierung möglich. Für bestimmte Erhebungszeiträume (Monate) kann aber dargestellt werden, wie viele Anträge in bis zu drei bzw. bis zu vier Monaten bearbeitet worden sind.
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b)
=
Gesamtzahl der Anträge im Erhebungszeitraum c)=
Bearbeitung in bis zu drei Monatend) = Bearbeitung in bis zu vier Monaten (einschließlich c) - Versorgungsamt Koblenz:
1988 a) 22 354 b) 5 500
c) I 191 ~ 21,65%
d) 3 646 ~ 66,29 %
!989 a) 23 711 b) 7 809
c) 1180 ~ 15,11%
d) 4 429 ~ 56,72 % 1990
a) 24 591 b) 8 !58
c) 1 184 = 14,51 % d) 4 453 ~ 54,59 %
1991 a) 25 360 b) 8 821
c) I 255 ~ 14,23%
d) 4 971 = 56,35 % 1992
a) 26 399 b) 8 114
c) 1 251
=
15,42%d) 4 838 = 56,63 % - Versorgungsamt Landau:
1988 a) 21 507 b) 5 599
c) 1 783 = 31,85%
d) 3 646 = 65,12%
1989 a) 23 708 b) 7 650 c) d)
2 254 = 29,47 % 4 738 = 61,93%
!990 a) 23 635 b) 9 399
c) 1984 =21,11%
d) 4 843 = 51,53%
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Drucksache 12/3 3 6 Q Landtag Rheinland-Pfalz
-12.Wahlperiode
1991 a) 27 147
b)
9 440c) 1 907 = 20,20 %
d)
4 686 = 49,64 % 1992a) 28 635
b)
8 718c) 1 324 = 15,19%
d)
3 715=
42,61%- Versorgungsamt Mainz:
1988 a) 13292
b)
3 530c) 568 = 16,08%
d)
1 699=
48,13%1989 a) 12 457
b)
4 510c) 386 = 8,56%
d)
1 251 = 27,73%1990 a) 14 926
b)
5 876c) 445= 7,58%
d)
1 859 = 31,63%1991 a) 17 087
b)
6 229c) 629 = 10,10%
d)
2 567=
41,21 % 1992a) 16 900 b) 5514
c) 317 = 5,75%
d)
1 784=
32,35 %- Versorgungsamt Trier.
1988 a) 9 273 b) 2 385
c) 1111 = 46,58%
d)
I 948 = 81,68%8
a) 10 105 b) 3734
c) 1 685 = 45,13 % d) J 140 = 84,09%
1990 a) 10 771 b) 3 603
c) 1 588 = 44,07 % d) 2 954 = 81,99%
1991 a) 12 313 b) 4 267
c) 2 142 = 50,20 % d) 3 735 = 87,54 %
1992 a) 12 518 b) 3 838
c) 2 143 = 55,84%
d) 3 284 = 85,57 %
Die gewünschte Differenzierung der Widersprüche ist unter Berücksichtigung der bisherigen statistischen Erhebungen nicht möglich. Nur Erledigungen unter sechs Monaten und über sechs Monate werden erfaßt. Das Zahlenmaterial kann der Anlage 14 entnommen werden.
Zu 16. a:
Eine Übersicht der unerledigten Erst- und Änderungsanträge ist als Anlage 15 beigefügt.
Von den insgesamt unerledigten Erst- und Änderungsanträgen (25 382) liegt die bisherige Laufzeit - über zwölf Monate bei 1,82 %
- von neun bis zwölf Monaten bei 2,43 % - von sechs bis neun Monaten bei 10,12 % von drei bis sechs Monaten bei 43,26 % unterdrei Monaten bei 42,37%.
Die Bearbeitungszeit eines Antrages wird nicht nur durch die Tätigkeit der Verwaltung bestimmt. Sie hängt auch von dem Verhalten des Antragstellers/der Antragstellerio und der Auskunftspersonen (behandelnde Ärzte/Ärztinnen, Kliniken usw.) ab. Aus diesem Grunde kann ein Zeitraum von drei Monaten nur in einfacher gelagerten Fällen unterschritten, längere Bearbei- tungszeiten können nicht ausgeschlossen werden. Die Versorgungsverwaltung nimmt bei der Erledigungsquote im Länderver- gleich eine Spitzenstellung ein. Sie ist dennoch bemüht, ihre Quote weiter zu verbessern. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 ver;vicscn.
Zu 17.,
Die Versorgungsverwaltung führt neben den klassischen Aufgaben des sozialen Entschädigungsrechtes und des Schwerbehin- dertengesetzes (Feststellungsverfahren) das Aussiedleraufnahmegesetz (Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit) und Aufgaben aus dem europäischen Sozialfonds durch (Mittelvergabe zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und arbeits- losen Jugendlichen).
Im Vergleich dazu haben andere Bundesländer der Versorgungsverwaltung zusätzliche Aufgaben übertragen und teilweise vö!lig neue Strukturen geschaffen. Insbesondere die Durchführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Bayern, Hessen, Meck-
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-12.Wahlperiode
lcnburg- Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) wurde der Versorgungsverwaltung zugeordnet. Daneben gehören, wie in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, Aufgaben der Hauptfürsorgestelle in diesen Bereich. Die Verwaltung von Stiftungen, die Betreuung arbeitsmarktpolitischer Programme über Beschäftigungshilfen sowie die Durchführung der Prüfungen für akademische und nichtakademische Heil- berufe ist nur beispielhaft neben einer Vielzahl weiterer Aufgabenstellungen zu nennen.
Zu 18.:
Die Aufgaben der Versorgungsverwaltung unterliegen einem strukturellen Wandel insoweit, als absehbar ist, daß der Personen- kreis der Berechtigten im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts erheblich kleiner wi.rd. Dem steht ein Anstieg der Antrags- zahlen nach dem Schwerbehindertengesetz gegenüber.
Die Landesregierung sieht aus verschiedenen Gründen die Notwendigkeit, durch Neuorganisation des dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit nachgeordneten Bereichs eine Verwaltung zu schaffen, die den sozialen Herausforde- rungen auch künftig gewachsen ist. Dabei wird die Versorgungsverwaltung nicht zuletzt wegen der dargestellten Entwicklung einbezogen.
Zu 19.:
Die Landesregierung beabsichtigt, im Rahmen der Funktionalreform für die Bürgerinnen und Bürger nur schwer durchschau- bare Abgrenzungs- und Zuständigkeitsprobleme dadurch zu beseitigen, daß künftig Leistungen von einer Sozialbehörde aus einer Hand zeit- und bürgernah erbracht werden können.
Dies setzt neben der Zusammenfassung von Zuständigkeiten allerdings die Verlagerung der Durchführungsverfahren in regio- nal angesiedelte Außenstellen und eine entsprechend neugestaltete Arbeitsablauforganisation voraus.
Zu 20. a:
Die Landesregierung geht bewußt nicht den Weg, unter Beibehaltung der bisherigen Organisationsstrukturen lediglich neue Aufgaben der Versorgungsverwaltung zu übertragen. Vielmehr nutzt sie die Chance, die bisher von der Organisation und den Arbeitsablaufstrukturen nicht vollzogene Zusammenlegung des Landesjugendamtes, des Landessozialamtes und der Haupt- fürsorgestelle nunmehr zu einer wirklichen einheitlichen Organisationsstruktur mit der Versorgungsverwaltung zu ver- schmelzen. Dabei werden die Arbeitsabläufe unter Anwendung moderner Organisationsmethoden auf die Erfordernisse einer modernen, bürgernahen Dienstleistungsverwaltung umgestellt und durch den Einsatz elektronischer Datenverarbeitung gestrafft bzw. so miteinander verzahnt, daß vergleichbare Arbeitsschritte in allen Dienststellen einheitlich erledigt werderL Die Frage nach neuen Aufgaben für die Versorgungsverwaltung stellt sich danach in dieser Form nicht mehr.
Zu 20. b:
Der Personalbedarf für das zukünftige Landesamt für Soziale Angelegenheiten wird errechnet nach Feststellung der Arbeits- mengen und der Qualität der einzelnen Arbeitsschritte.
Zu 21.:
Zur Bewertung von Quantität und Qualität der Aufgaben des künftigen Landesamtes für Soziale Angelegenheiten sollen Planungsgrundlagen an dem Ist-Aufwand der Aufgabenerledigung der beteiligten Verwaltungen erhoben werderL Abgesehen von Erhebungen durch den Rechnungshof im Bereich des Schwerbehindertengesetzes gibt es derzeit keine verwertbaren Unter- lagen für die Gestaltung einer völlig neuen wirtschahliehen Arbeitsablauforganisation.
Derzeit läuft das Mitbestimmungsverfahren zur Beauftragung einer Unternehmensberatung gemäß § 80 Landespersonalver- tretungsgesetz.
Zu22.:
Die Frage kann erst nach Vorlage der Ergebnisse der Untersuchung durch die Unternehmensberatung beantwortet werden. Im übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 18 bis 20 verwiesen.
Zu23.:
Projektkoordinator ist der Leiter des Planungs- und Steuerungsreferates im MASFG, Dr. Richard Auernheimer.
Projektleiter: Harry Fuchs
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Weitere Mitglieder der Projektleirung: Stefan Hölz., Martin Mockenhaupt und Lotbar Müller.
Zu 24.:
In einer ersten Arbeitsphase haben unter Vorsitz des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit von Januar bis April 1992 sowohl das Landesamt für Jugend und Soziales wie auch das Landesversorgungsamt jeweils für ihren Geschäfts- bereich in Arbeitsgruppen eine kritische Bestandsaufnahme ihrer derzeitigen Organisationsstruktur durchgeführt und Vor- schläge zur Optimierung der vorhandenen Organisationsformen entwickelt. Dazu wurden aus den verschiedenen Abteilungen bzw. Arbeitsbereichen der Ämter vielfältige differenzierte Stellungnahmen abgegeben.
In einer zweiten Arbeitsphase hat eine gemeinsame .,Arbeitsgruppe Organisationsentwicklung•, an der Vertreter der oberen Landesbehörden und des Ministeriums beteiligt waren, von Mai bis Juni 1992 über die Schlußfolgerungen, die aus den Arbeits- ergebnissen der ersten Arbeitsphase zu ziehen sind, beraten.
In einer dritten Arbeitsphase wurde ab Juli 1992 ein Projektmanagement mit den Arbeitsebenen Projektleitung,
- Koordinierungskreis, - Projektgruppen, eingerichtet.
In mehr als 30 Sitzungen der Projektgruppen, die sich aus Fachleuten und Vertretern der Personalräte der Versorgungsver- waltung und des Landesamtes für Jugend und Soziales zusammensetzen, und einer Vielzahl weiterer Gesprächskreise wurde die bereits im ersten Halbjahr 1992 begonnene Bestandsaufnahme weiter vertieft und verfeinert. Außerdem wurde in Personalräte- konferenzen im Dezember 1992 und Januar 1993 im Landesamt für Jugend und Soziales und in der Versorgungsverwaltung unter Beteiligung aller Personalräte eine umfassende Information über den Stand der Neuorganisation durch den Projektleiter vorgenommen. Nach den Personalratswahlen 1993 wurden die neugewählten Personalräte der Versorgungsverwaltung am 25. Mai 1993 erneut umfassend von dem Projektleiter informiert.
Zu 25.:
In den Sitzungen des Koordinierungskreises sind u. a. die Präsidenten, Abteilungsleiter, Amtsleiter und die Personalvertre- tungen über den jeweiligen Stand der Neuorganisation unterrichtet worden.
Die letzte Unterrichtung der Amtsleiter erfolgte am 1. Juni 1993.
Zu 26.:
Konkrete Auswirkungen können derzeit zu den Unterpunkten a- f nicht beschrieben werden.
Zug: Die Zuständigkeiten der Versorgungsverwaltung werden sich für Bürgerinnen und Bürger nicht verändern.
Zu h: Die Dienstorte werden beibehalten.
Im übrigen wird auf die Antwort zu Ziffer 19 verwiesen.
Zu 27.:
Es ist beabsichtigt, den Referentenentwurf eines Landesgesetzes über die Errichtung eines Landesamtes für Soziale Angelegen- heiten nach der Sommerpause dem Kabinett zuzuleiten.
In Vertretung:
Reichenbecher Staatssekretär
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Drucksache 1213 3 6 0 Landtag Rheinland-Pfalz- 12. Wahlperiode Anlage 1
Entwicklung des Personalbestands heim Landesversorgungsamt Rheinland-Pfalz
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Abteilung I Zentrale Vor- prüfungsstelle Abteilung III Abteilung IV Abteilung V Summe
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Abteilung I Zentrale Vor- prüfungsstelle Abteilung III Abteilung IV Abteilung V Summe
12
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des höheren Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
1
11 1
2 2 2 2
4
4 3
42
11
14
4 4 4
13 12 11 12
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
12 13 15 15
9 9 11 10
19 20,5 21,25 20,25
6 7 6 6
4 4 4 4
50 53,5 57,25 55,25
Amtsleitung Abteilung I Zentrale Vor- prüfungsstelle Abteilung III Abteilung IV Abteilung V Summe
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Abteilung I Zentrale Vor- prüfungsstelle Abteilung III Abteilung IV Abteilung V Summe
mittleren Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
13,5 12 12 12
2 3 2
29,5 12,5 11,5 11,5
4,5 4,5 3,5 3,5
6 6 6 5,5
35,5 38 35 34,5
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
6 5 5
56 5 5 5
13
Drucksache w3 3 6 Q Landtag Rheinland-Pfalz- 12. Wahlperiode
Anlage
2Entwicklung des Personalbestands beim Versorgungsamt Koblenz
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des höheren Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
1 1 1 1
2 2
2 2
4,8 5,8 5,8 5,8
1 1 1 1
8,8 9,8 9,8 9,8
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
gehobenen Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
2 2 2 2
2 2 3 3
12 12
36 38,5
17,5 16,5
7 7 7 7
3 3 3 2
3 2 2 2
53 54,5 46,5 44,5
15
Drucksache t2/3 3 6 0
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
16
Landtag Rheinland-Pfalz-12. Wahlperiode
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
6
7 76
4
45 5
21 21
88,5 87
58 59
12,5 14,5 12,5 12,5
7,5 6,5 6,5
712,5 11,5 14 13,5
131 130,5 124 124
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
einfachen Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
3 3 5 6
4,5 4,5
0,5 0,5
1 1 1
1
8,5 8,5 6,5 7,5
17
Drucksache 12/3 3 6 Q Landtag Rheinland-Pfalz- 12. Wahlperiode
Anbge3
Entwicklung des Personalbestands beim Versorgungsamt Landau
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
18
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des höheren Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
1 1 1 1
1,5 1,5
2 2
0,5 0,5
4
4 5 5
1 1
11
8 8 9 9
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
2 2 2 2
2 2 3 3
15 15
36,5 34
17 17,5
7 7 6 6
2 2 3 3
3 3 3 3
52,5 50 49 49,5
19
Drucksache
12/3 3 6 Q
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
20
Landtag Rheinland-Pfalz- 12. Wahlperiode
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
4
44
44 4
4,5 4,5
25 23,5
87 89,5
57,5 60,5
17,5 16,5 16,5 16,5
5 5,5 4,5 4,5
8 8 8 8
125,5 127,5 120 121,5
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
einfachen Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
9 10 9 9
9
10
9 921
Drucksache 12/3 3 6 0 Landtag Rheinland-Pfalz
-12.Wahlperiode
Anlage 4
Entwicklung des Personalbestands beim Versorgungsamt Mainz
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
22
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des höheren Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
1 1 1 1
1 1
1 1
8,5 7 8,5 8
10,5
910,5 10
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
gehobenen Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
1 1 1 1
3 3 3 3
10 10
18,5 17
6 5
4 4 3 3
2 1,5 1,5 1,5
28,5 26,5 24,5 23,5
23
Drucksache 12/3 3 6 Q
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
24
Landtag Rheinland-Pfalz- 12. Wahlperiode
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
4,5 4,5 4,5 4,5
3 3 4,5 4,5
9,5 10,5
49 44,5
31,5 31
11 10 10 10
10,5 8 8,5 9
78 70 68,5 69,5
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
einfachen Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
4
4 4 4
1 1
2,5 2,5
3,5
11 1 1
6,5 7,5 9,5 7
2S
Drucksache 12/3 3 6 Q Landtag Rheinland-Pfalz
-12.Wahlperiode
Anlage 5
Entwicklung des Personalbestands beim Versorgungsamt Trier
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
26
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des höheren Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
1 1 1 1
0,2 0,2
1 1
0,4 0,4
0,4 0,4
3 3 3 3
5 5 5 5
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
gehobenen Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
1 1 1 1
2 2
12
7,5 7,5
17 16,5
8 8
3,5 3,5 3 3
2 2 2 2
25,5 25 22,5 23,5
27
Drucksache 12/3 3 6 Q
Aufgabenbereiche
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
28
Landtag Rheinland-Pfalz
-12.Wahlperiode
Personalentwicklung der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
3 2
33
1,5
13 3
11 10,5
35,5 35,5
24,66 24,16
6,5 7,5 8 8
2 2 2,5 2,5
48,5 48 52,16 51,16
Amtsleitung Verwaltung
Leiterabschnitt Soziales Entschä- digungsrecht
Schwerbehinderten- recht
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztlicher Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Summe
einfachen Dienstes und vgl. Angestellte
01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.06.1993
3
43 3
0,5 0,5
0,5
0,5 0,5
3,5 5 3,5 3,5
29
Drucksache 12/3 3 6 0
Anlage 6
Vergleich Stetlenso!Vbesetzte Stellen für
Landesversorgungsamt die Versorgungsämter
Koblenz, Landau, Mainz und Trier
Landtag Rheinland-Pfalz
-12.Wahlperiode
GegenUberstellung des Stellensolls und der besetzten Stellen nach dem Stand vom 01.06.1993
Soll 1993
- umgerechnet in Vollzeit -
B e s e t z t e S t e l 1 e n am 01. 06. 93 umgerechnet in Vollzeit -
Differenz c Freie Stellen
./. Stellen, die nach der Meldung zum 15.06.1993 1m Rahmen des mittel- fristigen Personalwirtschaftskonzepts eingespart sind
verbleibende freie Stellen
Davon vorübergehend frei durch Hitar- beiterinnen/Mitarbeiter auf Leerstellen ohne Vertretungskräfte und durch Teilzeit- beschäftigung von Beamtinnen/Beamten ohne Ausgleich durch Vertretungskräfte
verbleiben auf Dauer freie Stellen
• vakante Stellen
B..rkungen:
Höherer Dienst
14
14
- Ohne Leerstellen; ohne Mitarbeiterl-innen auf Leerstellen
Gehobener Dienst
57
53,5
3,5
3,5
1, 5
2
Mittlerer Dienst
40
39
1
1
Einfacher Dienst
6
5
1
1
- Ohne Beschäftigungsmöglichkeiten !Ur nichtvollbeschäftigte Arbeiter/-innen; ohne nichtvollbeschäftigte Arbeiterl-innen
Ohne Stellen !Ur Anwärter/-innan; ohne Anwärterl-innen
30
Soll 1993
- umgerechnet in Vo11zei t -
B e s e t z t e S t e l 1 e n am 01.06.93 umgerechnet in Vollzeit -
Differenz = Freie Stellen
./. Stellen, die nach der Meldung zuro 15.06.1993 im Rahmen des mittel- fristigen Personalwirtschaftskonzepts eingepart sind
verbleibende freie Stellen
Davon vorübergehend frei durch Hitar- beiterinnen/Mitarbeiter auf Leerstellen ohne Vertretungskräfte und durch Teilzeit- beschäftigung von Beamtinnen/Beamten ohne Ausgleich durch Vertretungskräfte
verbleiben auf Dauer freie Stellen
• vakante Stellen
Bemerkungen:
Höherer Dienst
10
10
Ohne Leerstellen, ohne Mitarbeiterl-innen auf Leers~ellen
Gehobener Dienst
60
50,5
9,5
9,5
6,5
J
Mittlerer Dienst
145,5
133,0
4,5
•
6
2
Einfacher Dienst
7
7
Ohne Beschäftigungsmöglichkeiten für nichtvollbeschäftigte Arbeiter l-innen; ohne nichtvollbeschäftigte Arbeiterl-innen
Ohne Stellen für Anwärter/innen; ohne Anwärterl-innen
31
Drucksache 12/3 3 6 0 Landtag Rheinland-Pfalz
-12.Wahlperiode
GegenUberste11ung des Stellensolls und der besetzten Stellen nach dem stand vom 01.06.1993
Soll 1993
- umgerechnet in Vollzelt -
B e s e t z t e s t e 1 1 e n am 01.06.93 umgerechnet in Vollzeit -
Differenz = Freie Stellen
./. Stellen, die nach der Meldung zum 15.06.1993 1m Rahmen des mittel- fristigen Personalwirtschaftskonzepts eingespart sind
verbleibende freie Stellen
Davon vorllbergehend frei durch Mitar- beiterinnen/Mitarbeiter auf Leerstellen ohne Vertretungskräfte und durch Teilzeit- baschäftiqung von Beamtinnen/Beamten Ausgleich durch Vertretungskräfte
verbleiben au! Dauer freie Stellen
• vakante Stellen
Bemerkungen:
ohne
Höherer Dienst
9,5
9
0,5
0,5
0,5
- Ohn• Leeratallen; ohne Mit.arbaiter/-innan au! Leerstellen
Gehobener Dienst
se
53,5
4,5
4,5
3. 5
1
Mittlerer Dienst
137
124,5
12,5
4,5
•
7
1
Einfacher Dienst.
9
•
einschl .1 Mit- arbei ters nach dem Sonder- programm für Schwer- behinderte
- Ohn• B•achl!tigungamöglichkeiten !Ur nicbtvollbeachä!tigte Arbeiter/innen; ohna nichtvollbaechl!tigte Arbeiterl-innen
- Ohne Stellen für Anwärter/innen,· ohne Anwärterl-innen
32
Soll 1993
- umgerechnet in Vollzeit -
B e s e t z t e s t e 1 1 e n am 01.06. 93 umgerechnet in Vollzeit -
Differenz Freie Stellen
. / . Stellen, die nach der Meldung zum 15.06.1993 im Rahmen des mittel- fristigen Personalwirtschaftskonzepts eingespart sind
verbleibende freie Stellen
Davon vorübergehend frei durch Hitar- beiterinnen/Mitarbeiter auf Leerstellen ohne Vertretungskräfte und durch Teilzeit- beschäftigung von Beamtinnen/Beamten ohne Ausgleich durch Vertretungskräfte
verbleiben auf Dauer freie Stellen
• vaJc.ante Stellen
Bamerkungen:
Höherer Dienst
10,5
•
1,5
1,5
1,5
Ohne Leerstellen ohne Mitarbeiterl-innen au! Leerstellen
Gehobener Dienst
33
26,5
6, 5
6,5
0,5
6
Mittlerer Dienst
83
74,5
8,5
2
6,5
3,5
3
Ein!o~~cher
Dienst
4
4
Ohne Beschä!tigungsmöglichkeiten !Ur nichtvollbeachä!tigte Arbeiter/innen; ohne nichtvollbeschä!tigte Arbeiterl-innen
Ohne Stellen !ür Anwärter l-innen; ohne Anwärterl-innen
Drucksache 12/3 3 6 0 Landtag Rheinland-Pfalz
-12.Wahlperiode
Gegenüberstellung des Stellensolls und der besetzten Stellen nach dem Stand vom 01.06.1993
Soll 1993
- umgerechnet in Vollzeit -
B e s e t :z: t e S t e 1 1 e n am 01.06.93 umgerechnet in Vollzeit -
Differenz Freie Stellen
./. Stellen, die nach der Meldung zum 15.06.1993 illl Rahmen des mittel- fristigen Personalwirtschaftskonzepts eingespart sind
verbleibende freie Stellen
Davon vorübergehend frei durch Mitar- beiterinnen/Mitarbeiter auf Leerstellen ohne Vertretungskräfte und durch Teilzeit- beschäftigung von Beamtinnen/Beamten ohne Ausgleich durch Vert.retungskräfte
verbleiben auf Dauer freie Stellen
• vakante Stellen
S.-rkungen:
Bbherer Dienst
5
Ohne Leerstellen; ohne Mitarbeiter-innen auf Leerstellen
Gehobener Dienst
26
25
1
1
1
Mittlerer Dienst
55
53
'
0,5
1,5
1,5
Elnfacher
D~enst
3
3
Ohne Beschäftigungsmöglichkeiten fUr nichtvollbeschäftigte Arbeiter/- innen; ohne nichtvollbeschäftigte Arbeiterl-innen
Ohne Stellen fllr Anwärter/-innen; ohne Anwärterl-innen
Vakante Stellen bei
- dem Landesversorgungsamt - den Versorgungsämtern
Koblenz, Landau, Mainz
Vakante Stellen am 01.06.1993
Aufgaben hereich
Zentrale Vor- prüfungsstelle
Abteilung III Arbeitsgruppe
"Aussiedlerauf- nahmegesetz"
Abteilung I
Laufbahn- Unbesetzt
gruppe seit
1 Beamtenstelle 06.02.1993 des gehobenen
Dienstes
1 Beamtenstelle 01.05.1993 des gehobenen
Dienstes
1 Angestellten- stelle des mittleren Dienstes
01.05.1993
Begründung der Vakanz
Stellenbesetzungs- sperre
Die Wiederbesetzung ist eingeleitet.
Die Stelle wird nach Um- setzung in den Bereich der Versorgungsämter dort wiederbesetzt.
35
Drucksache 12/3 3 6 0
Aufgabenbereich
Orthopädische Versorgung
Laufbahn- gruppe
1 Angestellten- stelle des gehobenen Dienstes
Schwerbehinderten- 1 recht
Angestellten- stelle des gehobenen Dienstes
Ärztlicher Dienst 1 Angestellten- stelle des gehobenen Dienstes
Schwerbehinderten- 1 Beamten-
recht stelle des
mittleren Dienstes
Schwerbehinderten- 1 Angestellten-
recht stelle des
mittleren Dienstes
)6
Landtag Rheinland-Pfalz
-12.Wahlperiode
Unbesetzt seit
01.09.1991
01.04.1993
01.06.1993
01.05.1993
01.05.1993
Versorgungsamt Koblenz
Begründung der Vakanz
Im Hinblick auf die Neu- organisation des dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit nachgeord- neten Bereichs wird derzeit geprüft, ob eine Neubesetzung der
Abschnittsleiters teile in Betracht kommt.
Stellenbesetzungssperre
Stellenbesetzungssperre
Stellenbesetzungssperre
Stellenbesetzungssperre
Aufgabenbereich Laufbahn- gruppe Schwerbehinderten- 1
recht
Beamtenstelle des gehobenen Dienstes
Schwerbehinderten- 1 Angestellten-
recht stelle des
mittleren Dienstes
Aufgabenbereich
Amtsleitung
Ärztlicher Dienst
Soziales Entschä- digungsrecht
Laufbahngruppe
1 Beamtenstelle des höheren Dienstes
0,5 Ange- stellten- stellen
1 Anges teilten- stelle des gehobenen Dienstes
Unbesetzt seit
01.07.1992
01.06.1993
Unbesetzt seit
01.04.1990
01.06.1993
01.01.1991
Begründung der Vakanz
Es ist beabsichtigt, auf der Stelle eine zur Zeit in Ausbildung befind- liche Nachwuchskraft zu übernehmen, die im Juni 1994 zur Prüfung heran- steht.
Stellenbesetzungssperre
Versorgungsamt Mainz
Begründung der Vakanz
Die Amtsleitung erfolgt durch einen Mitarbeiter des Landesversorgungs- amtes, dessen Versetzung nach Schaffung der
stellenplanmäßigen Voraussetzungen vorge- sehen ist.
Stellenbesetzungssperre
Die Besetzung steht kurz bevor.
37
Drucksache 1213 3 6 0
Aufgabenbereich
Soziales Entschä- digungsrecht/
Schwerbehinderten- recht
Laufbahn- gruppe
5 Beamtensteller.
des gehobenen Dienstes
Schwerbehinderten- 3 Beamtenstellen
recht des mittleren
Dienstes
38
Landtag Rheinland-Pfalz-12. Wahlperiode
Unbesetzt seit
01.08.1991 01.03.1992 01.06.1992 01.07.1992 10.03.1993
01.06.1992 01.12.1992 01.06.1993
Versorgungsamt Mainz
Begründung der Vakanz
In der Landeshauptstadt, im Ballungsraum Rhein- Main-Gebiet, ist die Ge- winnung geeigneter Mit- arbeiter I innen im Be- reich des Schwerbehin- dertenrechts trotz um- fangreicher Bemühungen erschwert.
Es ist beabsichtigt, zur Zeit in Ausbildung be- findliche Nachwuchs- kräfte zu übernehmen, die im Juni 1994 zur Prüfung heranstehen.
Einsparung im Rahmen des
mittelfristigen Person-
nalwirtschaftskonzepts
bzw. Stellenbesetzungs-
sperre
Darstellung der Personalforderungen aus der Versorgungsverwaltung
Versorgungsämter
1. Versorgungsamt Koblenz Aufgabengebiet
Verwaltung
Leiterabschnitt
Soziales Entschädigungsrecht Schwerbehindertenrecht
Dezernenten
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztl. Dienst
Reha/Bes. Betreuung Orthopädische
Versorgungsstelle Thüringenhilfe
Personalfluktuation Summe
geh.
Dienst 2 5 21 21,5
5
7
3 2
3 1
1
71,5
mittl. einf.
Dienst Dienst
8,5 9,5
6 26,5 55
19 6,5
12,5 1
1
136 9,5
===================================================================
39
Drucksoche
12/3 3 6 0
2. Versorgungsamt Landau Aufgabengebiet
Verwaltung
Leiterabschnitt
Soziales Entschädigungsrecht Schwerbehindertenrecht
Dezernenten
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztl. Dienst
Reha/Bes. Betreuung Orthopädische
Versorgungsstelle Thüringenhilfe
Personalfluktuation Summe
geh.
Dienst 2 5 21 20 5
7
3
23
1
69
Landtag Rheinland-Pfalz -12. Wahlperiode
mittl. eint.
Dienst Dienst
4 10
5,5 24,5 57
17,5 6
8
1123,5 10
===================================================================
40
Aufgabengebiet Verwaltung
Leiterabschnitt
Soziales Entschädigungsrecht Schwerbehindertenrecht
Dezernenten
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztl. Dienst
Reha/Bes. Betreuung Orthopädische
Versorgungsstelle Thüringenhilfe
Personalfluktuation Summe
geh.
Dienst 1 4,5 10 12 3
4 2
11
0,5 39
mittl. einf.
Dienst Dienst
4,85 4,5
4,5 12 34,5
11 10
1
0,5
78,35 4,5
===================================================================
41
Drucksache 12/3 3 6 Q
4. Versorgungsamt Trier Aufgabengebiet
Verwaltung
Leiterabschnitt
Soziales Entschädigungsrecht Schwerbehindertenrecht
Dezernenten
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztl. Dienst
Reha/Bes. Betreuung Orthopädische
Versorgungsstelle Thüringenhilfe
Personalfluktuation Summe
Landtag Rheinland-Pfalz- 12. Wahlperiode
geh. mittl. einf.
Dienst Dienst Dienst
1 4 3
3,5 3,5
8 10,5
8,5 23,5
2
4
72 2,5
1
1 1
31 52 3
===================================================================
42
Versorgungsverwaltung * )
Laufbahngruppen des
Versorgungsämter geh. Dienstes mittl. Dienstes einf. Dienstes
Koblenz 71,5 136 9,5
Landau 69 123,5 10
Mainz 39 78,35 4,5
Tri er 31 52 3
Summe 210,5 389,85 27
===================================================================
*) Zum Landesversorgungsamt wurden keine Personalforderungen gestellt.
6. Vergleich der Personalforderungen mit dem Personalbestand Der in den Anlagen 2 bis 5 festgestellte Personalbestand des gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes - Stand 01.06.1993 - ist in folgender Übersicht zusammengefaßt:
Laufbahngruppen des
Versorgungsämter geh. Dienstes mittl. Dienstes einf. Dienstes
Koblenz 44,5 124 7,5
Landau 49,5 121,5 9
Mainz 23,5 69,5 7
Trier 23,5 51,16 3,5
Summe 141 366,16 27
===================================================================
.,
Drucksache w33 60 Landtag Rheinland-Pfalz
-12.Wahlperiode
Anlage 9
Darstellung des Personalbedarfs gemäß den Forderungen des Landesrechnungshofs
Landesversorgungsamt
Bei der im Jahre 1992 durch den Landesrechnungshof durchgeführten Prüfung des Landesversorgungsamts wurde folgender Personalbedarf festgestellt:
Aufgabenbereiche höherer gehobener mittlerer einfacher Dienst Dienst Dienst Dienst
Amtsleitung 1
Abteilung I 2 14,65 16,75 5,56
Zentrale
Vorprüfungsstelle 1 10 1,05
Abteilung III 2,8 19,8 4,6
1Abteilung IV 2 7 1,5
Abteilung V 4 4 3,7
Summe 12,8 55,45 27,6 6,56
=================================================================
1. Versorgungsamt Koblenz Aufgabengebiet
Verwaltung
Leiterabschnitt
Soziales Entschädigungsrecht Schwerbehindertenrecht
Dezernenten
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztl. Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Thüringenhilfe
Personalfluktuation Summe
gehobener Dienst
2
3 15 18 3
7
3
3
0,5 54,5
mittlerer und einfacher Dienst
13,3 4,5 27 44,5
15 5,7
14
0,5 124,5
===================================================================
45
Drucksache
12/3 3 6 0
Landtag Rheinland-Pfalz-12. WahlperiodeVergleich des Personalsolls gemäß den Forderungen des Landesrechungshofs mit dem Personalbestand des
Landesversorgungsamts - Stand 01.06.1993 -
Laufbahngruppen des
h.D. g.D. m.D. e.D.
Personalsoll nach den Forderungen des Landes- rechnungshofs
Personalbestand des Landes- versorgungsamts
- Stand 01.06.1993 - Differenz
12,8
12 0,8
55,45 27,6 6,56
55,25 34,5 5
0,2 - 6,9 1,56
Aufgabengebiet Verwaltung
Leiterabschnitt
Soziales Entschädigungsrecht Schwerbehindertenrecht
Dezernenten
Heil- und Kranken- behandlung
Ärztl. Dienst Orthopädische Versorgungsstelle Thüringenhilfe
Personalfluktuation Summe
gehobener Dienst
2 3 15 16 3
7
3
3
52
mittlerer und einfacher Dienst
15 5 25,5 42
14,5 6
8
116
===================================================================
47