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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Beschlussempfehlung und Bericht

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Drucksache 15/ 1170

zu Drucksache 15/624 zu Drucksache 15/669 zu Drucksache 15/630 zu Drucksache 15/1018 31. 05. 2007

B e s c h l u s s e m p f e h l u n g u n d B e r i c h t

des Haushalts- und Finanzausschusses

zu

1. Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haus- haltsjahr 2005

Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/624 –

2. Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haus- haltsjahr 2005

Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 15/669 – 3. Jahresbericht 2006

Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 15/630 –

4. Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs

Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 15/1018 –

Mündliche Berichterstattung: Abgeordneter Hans-Josef Bracht

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ

15. Wahlperiode

I. Beschlussempfehlung:

1. Der Landtag stimmt den Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses im Rahmen des Entlastungsverfahrens für das Haushalts- jahr 2005 (Drucksache 15/1170 S. 2 ff.) zu.

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Ver- anlasste bis zum 31. Januar 2008 zu berichten. Dies gilt auch für die Gegen- stände, zu denen die Landesregierung bereits eine Unterrichtung zugesagt hat.

2. Der Landtag hat von dem Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs – Druck- sache 15/630 – Kenntnis genommen. Soweit der Haushalts- und Finanzaus- schuss hierzu wie auch zu bisher nicht abgeschlossenen Gegenständen früherer Berichte keine Feststellungen getroffen oder einzuleitende Maß- nahmen gefordert hat, erklärt der Landtag die Jahresberichte für erledigt.

3. Der Landtag erteilt der Landesregierung nach § 114 Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2005.

4. Der Landtag erteilt dem Präsidenten des Rechnungshofs nach § 101 Landes- haushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2005.

Astrid Schmitt Vorsitzende

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Drucksache 15/ 1170 Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode

II. Bericht Beratungen:

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 26. April 2007 (Plenarprotokoll 15/23) die Anträge der Landesregierung und des Rechnungshofs (Drucksachen 15/624 und 15/669), den Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs (Drucksache 15/630) und die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2006 (Drucksache 15/1018) sowie den Kommunalbericht 2006 zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände (Drucksache 15/1008) an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung in der Rechnungsprüfungskommission überwiesen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Drucksachen 15/624, 15/669, 15/630, 15/1018 und 15/1008 mit Beschluss vom 3. Mai 2007 an die Rechnungsprüfungskommission überwiesen.

Die Rechnungsprüfungskommission hat die Drucksachen zum Entlastungsverfahren sowie den Kommunalbericht 2006 in ihren Sitzungen am 21., 22. und 29. Mai 2007 beraten.

Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss fanden in der Sitzung am 31. Mai 2007 statt.

Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses:

1. Bestätigungen zur Landeshaushaltsrechnung 2005 1) 1.1 Landeshaushaltsrechnung 2005

Der Rechnungshof hat bestätigt, dass bei der stichprobenweise durchgeführten Prüfung

– keine Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung und den in den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt worden sind, die das Abschlussergebnis beeinflussen,

– keine Einnahmen und Ausgaben festgestellt worden sind, die nicht belegt waren.

Ergänzend hat er darauf hingewiesen, dass in mehreren Fällen der Ausweis von negativen Beträgen bei Ausgabetiteln, die in Einnahmen und Ausgaben voneinander abweichenden haushaltstechnischen Verrechnungen, die Bildung einzelner Aus- gabereste und die Absetzung der Entnahmen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz von den Personalausgaben nicht mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben im Einklang standen. Bestandsveränderungen bei den Geldforderungen des Landes aus der Hingabe von Darlehen sowie bei den Selbstbewirtschaftungsmitteln der Hochschulen sind nicht hinreichend transparent dargestellt.

Der Rechnungshof hat empfohlen, künftig in die Übersicht über die nicht veranschlagten Einnahmen aus der Veräuße- rung von Vermögensgegenständen auch die Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Forderungen aufzunehmen und im Hin- blick auf die Vorbelastungen künftiger Haushalte bei über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ab einer bestimmten Höhe eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Landtag vorzusehen.

Zu den Feststellungen, die das Abschlussergebnis nicht beeinflusst haben, und den Empfehlungen wurden in den meisten Fällen die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder Prüfungen eingeleitet. Die Entscheidung über eine Mittei- lungspflicht bei über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist dem Budgetgesetzgeber vorbehalten.

Gegen die Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung bestehen keine Einwendungen.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) künftig in der Übersicht zur Haushaltsrechnung über die nicht veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen auch über- und außerplanmäßige Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen, Kapital- vermögen und Forderungen (Einnahmegruppe 133) ausgewiesen werden,

b) der Rechnungshof bis zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage hinsichtlich einer Mitteilungspflicht gegenüber dem Landtag über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, zu denen das Ministerium der Finanzen seine Einwilligung erteilt hat, unterrichtet wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen des nächsten Haushaltsaufstellungsverfahrens in den Entwurf des Haushaltsgesetzes Regelungen über eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Landtag bei über- und außerplanmäßigen Ver- pflichtungsermächtigungen aufzunehmen.

1.2 Verfassungsschutz

Der Präsident des Rechnungshofs hat bestätigt, dass die Rechnung für das Jahr 2005 zu Kapitel 03 01 Titel 533 01 (Verfas- sungsschutz) nach der im Haushaltsplan getroffenen Regelung geprüft worden ist. Es haben sich keine Feststellungen er- geben, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein können.

Gegen die Bestätigung bestehen keine Einwendungen.

1) Nr. 1 und Vorbemerkungen (Nr. 6) des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 13 und 14).

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Landtag Rheinland-Pfalz – 15.Wahlperiode Drucksache 15/ 1170

2. Abwicklung des Landeshaushalts 2005 2)

Die Haushaltsrechnung 2005 schloss mit Ist-Ausgaben von 16,2 Mrd. € ab. Der Haushalt wurde – wie in den Vorjahren – durch Kreditaufnahmen ausgeglichen, die sich im Jahr 2005 auf 1 Mrd. € netto beliefen.

Die bereinigten Gesamtausgaben verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,8 %.

Die Ausgabereste erhöhten sich auf 630 Mio. €. Zu ihrer Finanzierung wurde ein Einnahmerest bei den Kreditaufnahmen gebildet. Durch Vorgriffe wurden Mittel des Jahres 2006 von 4,3 Mio. € beansprucht.

Die Brutto-Kreditaufnahme am Kreditmarkt für den Landeshaushalt ohne Umschuldungen betrug 5 Mrd. €. Sie hielt sich im Rahmen der Kreditermächtigung des Jahres 2005 und der nicht ausgeschöpften Kreditermächtigung des Vorjahres (Rest- Kreditermächtigung). Zur Deckung des Finanzbedarfs wurde in Höhe von 68 Mio. € auf die Rest-Kreditermächtigung zurückgegriffen.

Zur Deckung von Ausgaben des Landesbetriebs „Liegenschafts- und Baubetreuung“ und des früheren Landesbetriebs

„Straßen und Verkehr“ , jetzt Landesbetrieb „Mobilität“, wurden Darlehen von insgesamt 0,2 Mrd. € aufgenommen, die sich im Rahmen der Kreditermächtigungen des Jahres 2005 hielten.

3. Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung 3)

Die Einnahmen der laufenden Rechnung blieben im Jahr 2005 um 538 Mio. € hinter den laufenden Ausgaben zurück. Da- mit schloss die laufende Rechnung im fünften Jahr in Folge mit Fehlbeträgen ab.

Die Personalausgaben gingen im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der Einrichtung eines Global- haushalts für die Johannes Gutenberg-Universität Mainz um 2,4 % auf weniger als 4,7 Mrd. € zurück. Die Belastung der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen durch die Personalausgaben verringerte sich um 0,5 Pro- zentpunkte auf 60,3 %.

Die Investitionsausgaben im Landeshaushalt blieben mit 1,3 Mrd. € weitgehend konstant. Ihr Anteil an den Gesamtaus- gaben betrug unverändert 11,1 %. Weitere Investitionsausgaben von mehr als 0,2 Mrd. € fielen bei den Landesbetrieben an.

Die Netto-Kreditaufnahme am Kreditmarkt belief sich im Jahr 2005 auf 1 Mrd. €. Die Kreditfinanzierungsquote betrug 8,9 %.

Die Zinsausgaben belasteten im Jahr 2005 den Landeshaushalt mit 1,1 Mrd. €; die Zinssteuerquote erhöhte sich geringfügig auf 14 %.

Die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze (Art. 117 Satz 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz, § 18 Abs. 1 Landeshaushalts- ordnung) wurde im Haushaltsvollzug 2005 knapp unterschritten. Die Netto-Kreditaufnahme von 1,1 Mrd. € (Kernhaus- halt und Betriebshaushalte) lag nach der allgemein üblichen Berechnungsmethode nur um 62 Mio. € unter den anrechen- baren Investitionsausgaben.

Nach der Haushaltsplanung 2007/2008 liegt die Netto-Kreditaufnahme um 139 Mio. € und 136 Mio. € unter der verfassungs- rechtlichen Kreditobergrenze, die sich infolge der Zuordnung der Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten- versorgung Rheinland-Pfalz zu den Investitionsausgaben erhöhte.

Ende 2005 betrug die Verschuldung des Landes aus Kreditmarktmitteln (einschließlich Landesbetriebe) 25,5 Mrd. €. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag mit 6 068 € über dem Durchschnitt der Flächenländer.

Zur Rückgewinnung des notwendigen finanzwirtschaftlichen Handlungsspielraums sind folgende Maßnahmen ent- schlossen umzusetzen:

– Eine Verringerung der Neuverschuldung mit dem Ziel eines baldmöglichen Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung muss konsequent verfolgt werden. Eine schrittweise Rückführung der Verschuldung muss folgen.

– Für den Haushaltsvollzug ist in allen Aufgabenbereichen eine strenge Ausgabendisziplin sicherzustellen.

– Mehreinnahmen und Minderausgaben im Haushaltsvollzug sind – soweit verfügbar – vorrangig zur Verringerung der Neuverschuldung zu nutzen.

– Nachhaltig zu verfolgendes Ziel muss es sein, die Ausgaben nicht stärker wachsen zu lassen als die Einnahmen. Hierzu ist die vom Finanzplanungsrat vorgegebene Begrenzung des Ausgabenwachstums einzuhalten und nach Möglichkeit zu unterschreiten.

– Die Personalausgaben sind weiter zu begrenzen.

– Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Hinblick auf die weitgehende Kreditfinanzierung streng nach Prioritäten durchzuführen und ggf. auch zeitlich zurückzustellen.

2) Nr. 2 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 17).

3) Nr. 3 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 26).

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Drucksache 15/ 1170 Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode

– Auf der Grundlage des Berichts über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes und des Berichts über die Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen muss ständig überprüft werden,

– inwieweit Abbaumöglichkeiten bei den gestaltbaren Finanzhilfen bestehen,

– ob bei allen Landesbeteiligungen die gesetzlichen Voraussetzungen (u. a. wichtiges Landesinteresse) gegeben sind.

– Alle erteilten Verpflichtungsermächtigungen sind dahingehend zu prüfen, ob sie im Hinblick auf die angespannte Haus- haltslage ausgabewirksam werden müssen.

– Es ist zu untersuchen,

– inwieweit Aufgaben abgebaut oder kostengünstiger von Dritten – auch Privaten – wahrgenommen werden können, – ob bereits privatisierte oder auf andere selbständige Rechtsträger übertragene Aufgaben – soweit weiterhin mit einer

Belastung des Haushalts verbunden – nicht wirtschaftlicher selbst erledigt werden können.

– Neue Aufgaben oder Aufgabenerweiterungen sind vorrangig durch Einsparungen in anderen Bereichen zu finanzieren.

4. Organisation und Personalbedarf der zentralen Aufgabenbereiche der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Ober- finanzdirektion Koblenz 4)

Die Gliederung der zentralen Aufgabenbereiche der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion in zwei Gruppen und elf Referate war zu aufwendig. Für die Erledigung der Aufgaben reicht eine Gruppe mit fünf Referaten aus.

In der Personalverwaltung wurden keine Stellen abgebaut, obwohl die Zahl der von ihr betreuten Beschäftigten in der Steuer- verwaltung seit 1997 erheblich zurückging. Im Bereich der „Zentralen Dienste“ wurden Aufgaben noch nicht wirtschaftlich genug erledigt. Kostenvorteile privater Unternehmen wurden nicht hinreichend genutzt.

Der Personalbestand überstieg den Bedarf um elf Stellen. Die Personalausgaben können im Rahmen eines sozialverträg- lichen Stellenabbaus um 0,7 Mio. € jährlich verringert werden.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Oberfinanzdirektion Koblenz

a) bisher in den Bereichen „Zentrale Dienste“ und „Haushaltsangelegenheiten“ insgesamt 2,5 Stellen abgebaut hat, b) zugesagt hat, den Abbau weiterer Stellen nach erforderlichen Umstrukturierungen und Prüfungen anzugehen.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) eine Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation der zentralen Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung der Emp- fehlungen des Rechnungshofs zu prüfen,

b) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zum weiteren Abbau von Stellen zu berichten.

5. Planung des Neubaus einer Stadthalle in Kirchheimbolanden 5)

Der Stadt Kirchheimbolanden entstanden für die Durchführung eines Architektenwettbewerbs Ausgaben von 180 000 €.

Für Art und Umfang der geplanten Maßnahme waren diese Ausgaben zu hoch. Hierzu trug bei, dass die Leistungen mehrerer Berater nicht eindeutig voneinander abgegrenzt waren und die Stundensätze eines Planungsbüros über den zulässigen Höchstsätzen lagen.

Bei der Vergabe der Architekten- und Projektsteuerungsleistungen wurden vergaberechtliche Bestimmungen nicht hin- reichend beachtet.

Für den Neubau der Stadthalle wurde eine Zuweisung von 3,5 Mio. € bewilligt. Die als zuwendungsfähig anerkannten Aus- gaben von nahezu 7 Mio. € waren infolge zu aufwendiger Planung überhöht. Bei Berücksichtigung der Empfehlungen und Hinweise des Rechnungshofs können die Nutzflächen von insgesamt 945 m² um mindestens 300 m² verringert werden.

Das steuerliche Konzept zur Verrechnung von Verlusten der Stadthalle mit Gewinnen der Stadtwerke GmbH ist in seiner derzeitigen Form nicht umsetzbar. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die teilweise mitgeförderte Nahwärmeanlage beruhte auf unzutreffenden Annahmen.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Zuweisung widerrufen hat,

b) das Ministerium des Innern und für Sport unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Hinweise des Rechnungshofs auf

– eine wirtschaftlichere Planung des Neubaus der Stadthalle,

– die Beachtung der Bestimmungen der HOAI bei künftigen Honorarvereinbarungen mit Planungsbüros, – die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen

hinwirkt.

4) Nr. 4 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 45), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 2).

5) Nr. 5 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 50), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 4).

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Landtag Rheinland-Pfalz – 15.Wahlperiode Drucksache 15/ 1170

6. Einsatz und Vergütung der Sanierungsträger und sonstigen Beauftragten bei städtebaulichen Sanierungsmaßnah- men 6)

Gemeinden verfügten vielfach nicht über die für die Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahmen notwendigen Informationen. Art und Umfang der Informations- und Berichtspflichten der Sanierungsträger waren in den Verträgen nicht konkretisiert.

Gemeinden beachteten das Vergaberecht nicht. Sanierungsträgern wurden Aufträge ohne vorangegangenen Wettbewerb erteilt.

In mehreren Fällen war die Angemessenheit der von Gemeinden mit Sanierungsträgern geschlossenen Pauschalpreisver- einbarungen nicht belegt. In anderen Fällen führte die Vergütung von Leistungen der Sanierungsträger nach Zeitaufwand ohne Vorgabe von Höchststundenzahlen zu erheblichen Ausgaberisiken für die Gemeinden. Teilweise wurden Stunden- sätze vereinbart, die über den Höchstwerten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) lagen.

Der durchschnittliche Anteil der Honorare an den zuwendungsfähigen Ausgaben von 12,1 % wurde zum Teil erheblich überschritten. Die seit Ende 2004 geltende Begrenzung der Zuwendungsfähigkeit der Vergütung für Sanierungsträger und andere Beauftragte auf 6 % der zuwendungsfähigen Ausgaben kann voraussichtlich u. a. durch stärkere Nutzung von Wett- bewerbsvorteilen und Verringerung von Ausgaberisiken bei Honorarvereinbarungen abgesenkt werden.

Die von den Gemeinden erstellten Kosten- und Finanzierungsübersichten bildeten keine zuverlässige Grundlage für die Bewilligung und die Auszahlung von Fördermitteln.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) das Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen eines Rundschreibens die Gemeinden – darauf hingewiesen hat, dass

– in den Verträgen mit den Sanierungsträgern Form und Umfang der Informations- und Berichtspflichten zu kon- kretisieren sind,

– bei der Vereinbarung von Zeithonoraren mit Sanierungsträgern der Zeitaufwand zu begrenzen ist,

– Teilleistungen der Sanierungsträger, die den Leistungen der HOAI entsprechen, nach der Honorarordnung und Leistungen, deren Umfang und Schwierigkeitsgrad nicht der HOAI entsprechen, unterhalb der Mindestsätze der Honorarordnung zu vergüten sind,

– gebeten hat, die Hinweise und Empfehlungen des Rechnungshofs zur Übertragung städtebaulicher und gestalterischer Aufgaben sowie von allgemeinen Sanierungsaufgaben auf Sanierungsträger zu beachten,

b) die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Prüfung der Angemessenheit der Pauschalpreisvereinbarungen zwischen Gemeinden und Sanierungsträgern veranlassen wird,

c) das Ministerium des Innern und für Sport die Angemessenheit der Obergrenze für zuwendungsfähige Vergütungen von Sanierungsträgern regelmäßig überprüft,

d) den Gemeinden von dem Ministerium des Innern und für Sport in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule für öffent- liche Verwaltung und der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e. V. ermöglicht wird, ihr Personal im Förderbereich der „Städtebaulichen Erneuerung“ weiterzubilden.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Prüfung von Zuweisungskürzungen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Verstößen gegen das Vergaberecht und bei Honorarzahlungen an Sanierungsträger, die den Durchschnittswert um mehr als ein Viertel überschreiten, zu berichten.

7. Förderung des Naturschutzzentrums Pfälzerwald/Nordvogesen in Fischbach bei Dahn 7)

Eine Stiftung stellte für die Errichtung des Naturschutzzentrums Pfälzerwald/Nordvogesen im Verlauf der Projekt- durchführung zusätzlich Zuwendungen von 2,8 Mio. € bereit. Die aufgrund der hinzugetretenen Finanzierungsmittel förderrechtlich gebotene Ermäßigung der Zuweisungen des Landes unterblieb.

Bei der Vergabe von Leistungen im Wert von mehr als 1,8 Mio. € wurden vergaberechtliche Bestimmungen nicht beachtet und Vorteile des Wettbewerbs nicht genutzt. Unter anderem wurde auf Empfehlung aus dem Ministerium des Innern und für Sport ein Auftrag über mehr als 1,5 Mio. € freihändig an ein Beratungsunternehmen vergeben.

Kurze Zeit nach der Inbetriebnahme des Biosphärenhauses zeigten sich erhebliche bauliche und technische Mängel. Für umfangreiche Nachbesserungsarbeiten und die Umgestaltung der Ausstellung wurden Zuweisungen von mehr als 0,3 Mio. € bewilligt. Die gebotene vorherige Prüfung der haftungsrechtlichen Verantwortung für die Mängel war unter- blieben.

6) Nr. 6 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 53), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 4).

7) Nr. 7 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 59), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 5).

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Drucksache 15/ 1170 Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode

Die Errichtung eines Restaurants im Biosphärenhaus wurde gefördert, obwohl es sich hierbei nicht um eine zuwen- dungsfähige Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung handelt.

Für das Teilprojekt „Ersatzwasserversorgung“ wurden Zuweisungen von 23 000 € zu viel in Anspruch genommen.

Aufgrund der fehlerhaften Ermittlung nicht zuwendungsfähiger Kosten für den Gastronomiebetrieb in der Ökostation wurden Fördermittel von 11 000 € zu viel ausgezahlt.

Die fristgerechte Vorlage ausstehender Verwendungsnachweise wurde nicht überwacht.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass

– die Ministerien des Innern und für Sport sowie für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau beabsichtigen, die Zuweisungen des Landes wegen nachträglich hinzugetretener Finanzierungsmittel ausnahmsweise nicht zu er- mäßigen,

– auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Nachbesserungsarbeiten im Biosphärenhaus und die Umgestaltung der Ausstellung verzichtet wird.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

– die fehlerhafte Ermittlung nicht zuwendungsfähiger Kosten für den Gastronomiebetrieb in der Ökostation berichtigt wurde und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau inzwischen Fördermittel von 11 000 € zurückgefordert hat,

– sich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion künftig darum bemühen wird, den fristgerechten Eingang der Ver- wendungsnachweise zu überwachen und die erforderlichen Prüfungen zeitnah vorzunehmen.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) die Förderung der Investitionskosten für die Errichtung eines Restaurants im Biosphärenhaus unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungshofs einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen und über die gezogenen Konsequenzen zu berichten,

b) die überzahlten Fördermittel für das Teilprojekt „Ersatzwasserversorgung“ alsbald zurückzufordern, damit diese für andere Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden können.

8. Ausschreibungen und Auftragsvergaben bei kommunalen Hochbaumaßnahmen 8)

Kommunale Gebietskörperschaften beachteten bei der Durchführung von Hochbaumaßnahmen, die vom Land gefördert wurden, das Vergaberecht nicht. In mehreren Fällen unterblieb eine öffentliche Ausschreibung. Erforderliche Ver- gabevermerke wurden nicht gefertigt oder entsprachen nicht den vergaberechtlichen Anforderungen. Die Wertung der Angebote war vielfach fehlerhaft. Ureigene Bauherrenaufgaben wurden teilweise Dritten übertragen. Leistungsbeschrei- bungen enthielten Leistungspositionen, in denen bestimmte Fabrikate vorgegeben waren; dies führte zu einer Einschrän- kung des Wettbewerbs.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) das Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen eines Rundschreibens an die kommunalen Gebietskörperschaf- ten auf die strikte Einhaltung des Vergaberechts bei der Durchführung von kommunalen Baumaßnahmen sowie auf die möglichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften hingewiesen hat,

b) die betroffenen Ressorts der Landesregierung die für die Überprüfung der Verwendungsnachweise zuständigen Stellen um eine verstärkte Überwachung des Vergaberechts bitten.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Prüfung der Rückforderung von Zuweisungen wegen schwerer Verstöße gegen das Vergaberecht zu berichten.

9. Organisation und Personalbedarf der öffentlich-rechtlichen Fachgerichte (Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialge- richtsbarkeit und Finanzgericht) 9)

Die Entwicklung der Verfahrenseingänge in den einzelnen Gerichtsbarkeiten war teilweise gegenläufig. Von 1996 bis 2005 ging in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Zahl der Verfahrenseingänge und der Erledigungen pro Richter deutlich zu- rück.

Bei der gegenwärtigen Organisation können in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit insgesamt 41,5 Stellen im nichtrichterlichen Dienst abgebaut und dadurch Personalkosten von 2,2 Mio. € vermieden werden. Außerdem können in den Gerichtsbarkeiten 21,5 unbesetzte Stellen mit einem Personalkostenvolumen von 1,3 Mio. € jährlich entfallen.

In den Gerichten war der Wandel von stark arbeitsteilig geprägten Organisationsstrukturen zu modernen Serviceeinheiten noch nicht abgeschlossen. Die Möglichkeiten der Informationstechnik wurden noch nicht hinreichend genutzt.

8) Nr. 8 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 65), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 8).

9) Nr. 9 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 68), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 10).

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Landtag Rheinland-Pfalz – 15.Wahlperiode Drucksache 15/ 1170

Der Personalbedarf der Verwaltungsgerichte Mainz und Trier sowie des Sozialgerichts Trier beläuft sich auf jeweils weniger als 20 Stellen. Gerichte mit einem derart kleinen Personalkörper lassen sich nicht wirtschaftlich betreiben.

Bei einer Zusammenlegung der elf öffentlich-rechtlichen Fachgerichte zu einem Obergericht und zu vier Fachgerichten lassen sich Synergieeffekte in allen Organisationsbereichen erreichen. Unter anderem könnten weitere 34 Stellen mit einem Personalkostenvolumen von jährlich 2,0 Mio. € sozialverträglich abgebaut werden.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Verwaltungsgerichtsbarkeit Maßnahmen zum Abbau von sechs Stellen im richterlichen und zwölf Stellen im nicht- richterlichen Dienst eingeleitet hat,

b) das Finanzgericht beabsichtigt, eine frei werdende Richterstelle nicht wieder zu besetzen,

c) die Sozialgerichtsbarkeit angekündigt hat, 13 Stellen des mittleren Dienstes in absehbarer Zeit abzubauen,

d) das Landessozialgericht auf eine Beschleunigung der Geschäftsabläufe sowie auf eine serviceintegrierte Bearbeitungsform hinwirken wird und anstrebt, die Kommunikation im Kostenbereich mit der Landesjustizkasse elektronisch zu erledigen, e) von der Verwaltungsgerichtsbarkeit Maßnahmen zur Förderung einer verstärkten Nutzung der Informationstechno-

logie und zur Verbesserung des elektronischen Rechtsverkehrs getroffen werden,

f) die Schaffung einer bundesrechtlichen Öffnungsklausel zur Zusammenführung der Fachgerichtsbarkeiten weiterhin unterstützt wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) über die Ergebnisse der Abwägungen, bei den Verwaltungsgerichten weitere Richterstellen abzubauen, zu berichten, b) unbesetzte Stellen zu streichen,

c) die Bemühungen zum Abbau von Stellen im nichtrichterlichen Dienst gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofs fortzusetzen und über die weiteren Stelleneinsparungen zu berichten.

10. Förderung der Intensivierung der Krebsbekämpfung 10)

Das Förderverfahren war nicht zweckmäßig gestaltet. Unterschiedliche Behörden waren für die Prüfung der Förderan- träge, die Bewilligung der Fördermittel und die Prüfung der Verwendungsnachweise zuständig. Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der bewilligten Zuschüsse war teilweise nicht nachvollziehbar. Verwendungsnachweise wurden nicht immer unverzüglich geprüft.

Die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung von Daten über Krebserkrankungen an das Krebsregister Rheinland- Pfalz wurden nicht hinreichend genutzt.

Für die vom Tumorzentrum Rheinland-Pfalz e. V. eingerichtete Bibliothek und die Dienste des Bibliothekars bestand kaum noch Bedarf.

Die Konzepte des Tumorzentrums Rheinland-Pfalz e. V. und der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. zur Beratung von Krebspatienten waren nicht hinreichend aufeinander abgestimmt. Die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. könnte mehr Krebspatienten beraten oder andere Aufgaben erledigen, wenn die Beratungen weniger in den zum Teil sehr abgelegenen Außenstellen durchgeführt und mehr auf die Oberzentren des Landes konzentriert würden.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Bearbeitung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens auf das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung über- tragen wird,

b) künftig auf eine sachgerechte Festsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben hingewirkt und der Förderung des Krebs- registers Rheinland-Pfalz die aktuelle Stellenbesetzung zugrunde gelegt wird,

c) für eine unverzügliche Prüfung der Verwendungsnachweise Sorge getragen wird,

d) das Krebsregister Rheinland-Pfalz Maßnahmen zur verstärkten Nutzung der elektronischen Datenübermittlung ein- geleitet hat,

e) der Bibliotheksbetrieb des Tumorzentrums Rheinland-Pfalz e. V. schrittweise verringert und der Bibliothekar für die Erledigung von Arbeiten im Bereich der Nachsorge-Dokumentation eingesetzt wird,

f) die Beratungskonzepte des Tumorzentrums Rheinland-Pfalz e. V. und der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. noch enger aufeinander abgestimmt werden,

g) die Beratungsleistungen der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. bedarfsgerecht konzentriert und vorhandene Arbeitszeitreserven für Präventionsarbeiten der Krebsbekämpfung genutzt werden.

10) Nr. 10 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 80), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 15).

(8)

Drucksache 15/ 1170 Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode

11. Verwendung der Ausgleichsabgabe 11)

Mittel der Ausgleichsabgabe wurden mit zeitlichen Verzögerungen verausgabt. Ende 2005 wurde ein Ausgaberest von mehr als 9 Mio. € gebildet.

Fördermittel wurden auch für die Betreuung von Personen, deren Schwerbehinderung nicht förmlich festgestellt war, in Anspruch genommen.

Vorrangige Leistungsverpflichtungen Dritter und zumutbare Kostenbeteiligungen von Leistungsempfängern wurden nicht hinreichend geprüft.

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben von mehr als 5 000 € wurden in Förderungen einbezogen. Außerdem wurden Förder- mittel ohne Erteilung eines Bewilligungsbescheids und ohne Bestellung von Sicherheiten ausgezahlt. Verwendungsnach- weise wurden nicht rechtzeitig vorgelegt und nicht unverzüglich geprüft.

Ein Modellvorhaben, für das Fördermittel von 216 000 € bereitgestellt worden waren, wurde zu spät eingestellt.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – die Ausgabereste angemessen reduzieren wird,

– vor der Bewilligung von Zuschüssen künftig vorrangige Leistungsverpflichtungen Dritter und Kostenbeteiligungen von Leistungsempfängern prüfen wird,

– angehalten wurde, die Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben genauer zu prüfen,

– künftig Zuschüsse nur auf der Grundlage eines Bewilligungsbescheids auszahlen und Leistungen angemessen absichern wird,

– Verwendungsnachweise angefordert und zwischenzeitlich geprüft hat,

– verpflichtet wurde, die Projektüberwachung und eine begleitende Erfolgskontrolle sicherzustellen.

Außerdem wird zur Kenntnis genommen, dass

– den Berufsbegleitenden Diensten der Integrationsfachdienste für die Betreuung von Personen, deren Schwerbehinde- rung durch eine fachärztliche Bescheinigung oder die Erfüllung von Ersatzkriterien glaubhaft gemacht wird, Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gewährt werden,

– bei Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen der Berufsbegleitenden Dienste künftig spätestens nach zwölf Monaten Betreuungszeit ein Antrag auf formale Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden muss.

12. Planungen des Ausbaus von Landesstraßen 12)

Im Rahmen der Planung der Ortsumgehung Münstermaifeld war der Bau neuer Wirtschaftswege nach Umfang und Aus- baustandard nicht erforderlich. Kosten von 0,1 Mio. € können vermieden werden, wenn der Wegebau auf den Bedarf be- grenzt wird.

Von den Kosten für den vorgesehenen Ausbau der Konrad-Adenauer-Allee in Andernach – eines Teilstücks der Landes- straße 121 – sollten das Land 0,8 Mio. € und die Stadt 1,0 Mio. € tragen. Die Verkehrsbedeutung dieser Straße entspricht nicht der einer Landesstraße.

Die Planung der Umgehung Betzdorf war in einigen Abschnitten unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit prob- lematisch.

Eine Beteiligung der Stadt Ransbach-Baumbach an den Kosten für neue Straßenkreuzungen im Rahmen des Neubaus der Nordumgehung war nicht vorgesehen.

Bei dem Neubau der Ortsumgehung Bellheim waren Wirtschaftswegebrücken zu groß dimensioniert. Bei einer Änderung der Planung können Kosten von 0,4 Mio. € vermieden werden.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) bei dem Neubau der Ortsumgehung Münstermaifeld das Netz der Wirtschaftswege neu geordnet und unter Berück- sichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit sowie der Erfordernisse festgelegt wird,

b) der Landesbetrieb Mobilität beabsichtigt, das Teilstück der Landesstraße 121 abzustufen und die künftigen Ausbau- kosten dem neuen Baulastträger zuzuordnen,

c) bei dem Neubau der Umgehung Betzdorf Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit getroffen werden, d) die unzutreffende Kostenteilung für den Neubau der Nordumgehung Ransbach-Baumbach berichtigt wurde, e) bei der weiteren Planung der Umgehung Bellheim Brückenbreiten reduziert werden und auf die Unterführung von zwei

Wirtschaftswegen verzichtet wird.

11) Nr. 11 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 85), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 17).

12) Nr. 12 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 89), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 19).

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Landtag Rheinland-Pfalz – 15.Wahlperiode Drucksache 15/ 1170

13. Förderung kommunaler Verkehrsvorhaben 13)

Die Gemeinde Haßloch sowie die Städte Mainz und Zweibrücken bezogen in die Abrechnung von Verkehrsvorhaben Aus- gaben von insgesamt mehr als 1,9 Mio. € ein, die nicht zuwendungsfähig waren.

Beiträge Dritter und Mieteinnahmen wurden nicht oder nicht vollständig zur Finanzierung der Maßnahmen eingesetzt.

Fördermittel von insgesamt mehr als 1,3 Mio. € wurden zu viel in Anspruch genommen.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass in den meisten der vom Rechnungshof beanstandeten Fällen die Rück- forderung von Fördermitteln eingeleitet wurde.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) die Förderungen der Erneuerung einer Straßendecke und von Markierungsarbeiten im Rahmen des Baus einer Busspur in Mainz sowie von Baumpflanzungen und des Ausbaus der Bleicherstraße in Zweibrücken unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungshofs einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen und über die gezogenen Konsequenzen zu berichten,

b) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zur Rückforderung von Zuweisungen für Verkehrsvorhaben in Haßloch, Mainz und Zweibrücken zu berichten.

14. Organisation von öffentlichen Grundschulen 14)

Im Schuljahr 2005/2006 erreichten 43 der 894 Grundschulen nicht die gesetzliche Mindestgröße. An mehr als 200 Grund- schulen ist die Mindestgröße angesichts rückläufiger Schülerzahlen nicht dauerhaft sichergestellt.

Gründe für den Fortbestand von Schulen, die die gesetzliche Mindestgröße unterschreiten, waren nicht dokumentiert.

Schulentwicklungspläne waren nur vereinzelt aufgestellt. Die Ermittlung des Bedarfs an Schulen war dadurch erschwert.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion künftig die Gründe für den Fortbestand von Schulen, die die gesetzliche Mindestgröße unterschreiten, dokumentieren wird,

b) die Landesregierung

– mit den Schulträgern Gespräche über pädagogisch und wirtschaftlich sinnvolle Grundschulgrößen aufnehmen und verstärkt auf die Kreise und kreisfreien Städte im Hinblick auf die Erstellung von Schulentwicklungsplänen einwir- ken wird,

– eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel, zukunftsgerichtete, dauerhafte Regelungen zum Umgang mit den demographischen Entwicklungen im Primarbereich zu finden, einsetzen wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen zu Buchstabe b und die er- zielten Ergebnisse zu berichten.

15. Einsatz pädagogischer Fachkräfte an öffentlichen Schulen 15)

Die Tätigkeit von pädagogischen Fachkräften ist geprägt durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rah- men eines Schulbetriebs, das heißt, ihre Tätigkeit ist überwiegend an den Unterrichtsbetrieb gekoppelt.

Bei der Festlegung der Wochenarbeitszeit von pädagogischen Fachkräften blieb unberücksichtigt, dass von der Möglich- keit, sie in den Ferien zu zumutbaren besonderen Aufgaben heranzuziehen, an durchschnittlich nur einem Tag Gebrauch gemacht wurde. Dies führte dazu, dass sie rd. sechs Wochen über ihren tariflichen Urlaub hinaus keinen Dienst verrich- teten. Die auf diesen Ferienüberhang insgesamt entfallende Arbeitszeit entspricht der von 149 Vollzeitkräften.

Die Präsenzzeiten der pädagogischen Fachkräfte waren nicht immer sachgerecht und entsprachen oft nicht den unter- schiedlichen Belastungen durch die ausgeübten Tätigkeiten.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung ein Instrumentarium zur Ermittlung des objek- tiven Zeitbedarfs für außerunterrichtliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung und der besonderen tätigkeitsbezogenen Belastungen entwickeln wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) über die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen zur Überprüfung der Präsenzverpflichtung der pädagogischen Fachkräfte unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung und der besonderen tätigkeitsbezogenen Belastungen sowie die erzielten Ergebnisse zu berichten,

13) Nr. 13 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 93), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 20).

14) Nr. 14 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 96), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 23).

15) Nr. 15 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 99), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 24).

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Drucksache 15/ 1170 Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode

b) nach Vorlage der Ergebnisse der Dokumentationen der Präsenzzeiten und der ungebundenen Arbeitszeiten der pädago- gischen Fachkräfte über die Erarbeitung eines Konzepts zur sachgerechten Verteilung der Gesamtarbeitszeit zu be- richten.

16. Organisation und Personalbedarf des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht 16)

Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht hat seinen Amtssitz in Oppenheim. Hier arbeitet ledig- lich ein Zehntel der Mitarbeiter. Bis auf wenige Ausnahmen sind die restlichen Mitarbeiter an Standorten in Mainz ein- gesetzt. Der Amtssitz in Oppenheim erschwert die Leitung des Landesamts.

Die Aufgaben des Landesamts waren in weiten Bereichen nicht eindeutig bestimmt. Außerdem war die Behörde in zu viele Organisationseinheiten gegliedert. Von den Abteilungen, Stabsstellen und Referatsgruppen sind jeweils zwei entbehrlich.

19 Referate können entfallen. Die Möglichkeiten zur Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie zur Übertragung von Aufgaben auf die Struktur- und Genehmigungsdirektionen und auf private Unternehmen wurden noch nicht hin- reichend genutzt.

Insgesamt können 23 Stellen eingespart und die Personalausgaben im Rahmen eines sozialverträglichen Stellenabbaus um 1,2 Mio. € jährlich verringert werden.

Eine eigene Bibliothek in Mainz und die Errichtung einer Emissionsmessstelle waren im Hinblick auf bereits nutzbare Ein- richtungen nicht erforderlich. Gebotene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, ob die Sammlung schwach radioaktiver Ab- fälle sowie Mess-, Labor- und Wartungsleistungen kostengünstiger von privaten Unternehmen durchgeführt werden können, unterblieben.

Fünf Stellen des Landesamts waren mit Kräften besetzt, die ausschließlich Aufgaben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz nach dessen Weisung wahrnahmen. Folgerungen für den Stellenplan waren noch nicht gezogen.

Vergaberechtliche Bestimmungen wurden nicht immer eingehalten.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) an dem Amtssitz des Landesamts in Oppenheim die doppelte Personalvorhaltung weitestgehend reduziert wurde, b) bereits im Prüfungsverfahren zugesagt wurde, zwei Stellen einzusparen,

c) Doppelarbeiten bei der Bibliotheksverwaltung eingestellt werden und die Bibliothek in Mainz seit 2007 vom Landes- amt und dem Ministerium gemeinsam genutzt wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert, a) über

– die Entscheidung des Ministerrats hinsichtlich einer Verlagerung des Amtssitzes des Landesamts an den Hauptstand- ort in Mainz,

– die Optimierungsvorschläge der Arbeitsgruppe bezüglich – der Aufgabenkonzentrierung und -abgrenzung, – der Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation,

– der Übertragung von Aufgaben der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle und der staatlichen Gewerbeärzte auf die Struktur- und Genehmigungsdirektionen,

– der Leistungserbringung durch private Unternehmen,

– des Verzichts auf Errichtung einer landeseigenen Emissionsmessstelle und des damit verbundenen Abbaus von Stellen,

– das Ergebnis der Prüfung von Stellenumsetzungen zu berichten,

b) zu untersuchen, ob die Sammlung schwach radioaktiver Abfälle sowie Mess-, Labor- und Wartungsleistungen kosten- günstiger von Dritten durchgeführt werden können, und über die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu berichten,

c) die vom Rechnungshof aufgezeigten Möglichkeiten zum Abbau von Stellen auch im Bereich der Wasserwirtschaft zu nutzen.

17. Mittelfristige Betriebsplanung für die Bewirtschaftung des Waldes 17)

Leistungsvorgaben des Landesbetriebs Landesforsten Rheinland-Pfalz für die mittelfristige Betriebsplanung wurden von der Forsteinrichtungsstelle Ende 2005 noch nicht erfüllt. Bei Erfüllung dieser Vorgaben können eine Stelle des höheren Dienstes eingespart und die Personalaufwendungen um 98 000 € jährlich verringert werden.

16) Nr. 16 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 102), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 25).

17) Nr. 17 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 109), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 29).

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Landtag Rheinland-Pfalz – 15.Wahlperiode Drucksache 15/ 1170

Die Aufstellung von Betriebsplänen ist Mitarbeitern des höheren Dienstes vorbehalten. Ein Teil der Tätigkeiten kann auch von erfahrenem und entsprechend fortgebildetem Personal des gehobenen Dienstes geleistet werden. Dadurch können neun Stellen des höheren Dienstes in Stellen des gehobenen Dienstes umgewandelt und die Personalaufwendungen um 175 000 € jährlich verringert werden.

Auf mittlere Sicht können Revierleiter stärker in die Betriebsplanung eingebunden werden und konzeptionelle Planungen für die Bewirtschaftung des Waldes erarbeiten. Insgesamt können acht Stellen des höheren Dienstes oder – bei bereits er- folgter Stellenumwandlung – des gehobenen Dienstes eingespart und die Personalaufwendungen um mehr als 0,7 Mio. € jährlich verringert werden.

Der Planungszeitraum für die mittelfristige Betriebsplanung von zehn Jahren kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Bereits bei einem durchschnittlichen Planungszeitraum von zwölf Jahren können 2,3 Stellen des höheren Dienstes einge- spart und die Personalaufwendungen um mehr als 0,2 Mio. € jährlich verringert werden.

Die nichtstaatlichen Waldbesitzenden wurden nicht dem Nutzen entsprechend an den Kosten für die Aufstellung der Be- triebspläne beteiligt. Bei einer stärkeren Kostenbeteiligung als bisher kann der Betriebshaushalt entlastet werden. Dies setzt eine Änderung des Landeswaldgesetzes voraus.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) auf die Erreichung der angestrebten Tagesleistung für die mittelfristige Betriebsplanung ab Ende 2007 hingewirkt und im Jahr 2008 eine Stelle des höheren Dienstes in den übrigen Bereich der Landesverwaltung umgesetzt wird,

b) der Landesbetrieb eine Einbindung des Personals des gehobenen Dienstes in die Aufstellung von Betriebsplänen unter verantwortlicher Leitung eines Mitarbeiters des höheren Dienstes anstrebt,

c) die Anregung des Rechnungshofs, Revierleiter auf mittlere Sicht stärker in die Betriebsplanung einzubinden, aufge- griffen und geprüft wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über das Ergebnis ihrer Bemühungen zur Verlängerung des Planungszeitraums für die mittelfristige Betriebsplanung zu berichten.

18. Finanzielle Auswirkungen von Waldwildschäden 18)

Der Umfang von Waldwildschäden ist hoch. Frische Verbiss- und Schälschäden führten im Jahr 2004 landesweit zu wirt- schaftlichen Nachteilen der Waldbesitzenden von 20,6 Mio. €. In den in die Prüfung einbezogenen 53 Jagdbezirken be- trugen die Vermögensverluste aufgrund frischer und alter Schälschäden nach der Berechnungsmethode der Forstverwal- tung 25,3 Mio. € bei einem durchschnittlichen Schadenszeitraum von 30 Jahren.

Der Erfolg der Förderungen von Aufforstungen war nicht gesichert. Mittelfristig kann bei angepassten Wildbeständen die Förderung des Schutzes von Anpflanzungen entfallen.

Im nicht verpachteten Staatswald wurde das Ziel, die Schälschäden auf unter 2 % frische Schäden zu verringern, nicht in allen Revieren erreicht. Waldwildschäden entstanden auch, weil Wild außerhalb festgelegter Bewirtschaftungsbezirke ge- hegt wurde. Verstöße gegen die Regelungen von Fütterung und Kirrung wurden überwiegend nicht angezeigt.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Jagdrechtsinhaber verstärkt über die Waldwildproblematik aufgeklärt werden, die Jägerprüfungsordnung novelliert wird und Fragen der Wildökologie sowie der Wildschadensverhütung stärker in die Ausbildung und Jägerprüfung ein- gebunden werden,

b) eine Verringerung der zuwendungsfähigen Kosten um 50 % bei der Förderung von Wildschadensverhütungsmaß- nahmen vorgenommen wurde,

c) die Rückforderung von Zuwendungen für Aufforstungen, mit denen der Zweck der Förderung nicht oder nicht in vollem Umfang erreicht wurde, geprüft und über das Ergebnis der Prüfung berichtet wird,

d) darauf hingewirkt wird, dass auf dem weit überwiegenden Teil der Flächen des Staatswaldes die Ziele zur Verringerung von Wildschäden im Jahr 2007 erreicht werden,

e) Maßnahmen zur Vermeidung illegaler Schalenwildvorkommen ergriffen werden und die Forstrevierleiter angewiesen wurden, Verstöße gegen jagd- und forstrechtliche Bestimmungen zu melden.

19. Haushalts- und Wirtschaftsführung der Abteilung Burgen, Schlösser, Altertümer Rheinland-Pfalz des Landesamts für Denkmalpflege 19)

Für die 1998 gegründete Abteilung Burgen, Schlösser, Altertümer Rheinland-Pfalz (BSA) war noch keine geeignete Orga- nisationsform festgelegt. Die Abteilung war mit sechs Sachgebieten zu breit gefächert.

18) Nr. 18 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 113), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 30).

19) Nr. 19 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 117), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 31).

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Drucksache 15/ 1170 Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode

Für gleichartige Aufgaben beschäftigten die Abteilung BSA, das Sachgebiet Verwaltung des Landesamts für Denkmalpflege in Mainz und das Landesmuseum Koblenz jeweils eigene Verwaltungskräfte. Möglichkeiten zur Aufgabenbündelung wurden nicht hinreichend genutzt.

Die Abteilung BSA führte keine Kosten- und Leistungsuntersuchungen durch. Ein geeignetes Kennzahlensystem und ein Berichtswesen fehlten. Mehrere Jahre blieb ungeprüft, ob die Gebührensätze und Nutzungsentgelte im Hinblick auf die seit 1998 gestiegenen Ausgaben anzupassen waren.

Für die Betreuung des historischen Inventars von Burgen und Schlössern waren die Zuständigkeiten nicht eindeutig abge- grenzt. Außerdem bestanden bei der wissenschaftlichen Erfassung der Sammlungsbestände Arbeitsrückstände.

Für die museale Nutzung von Räumen des Schlosses Engers ging die Abteilung BSA ohne hinreichende haushaltsrecht- liche Ermächtigung Zahlungsverpflichtungen von mehr als 1,6 Mio. € ein.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) mit der neuen Generaldirektion Kulturelles Erbe die Organisationsform der Abteilung BSA angepasst wird, b) Verwaltungsaufgaben gebündelt werden und die Verwaltung stärker zentralisiert wird,

c) sich die Generaldirektion schwerpunktmäßig mit der Erstellung des Gesamtinventars für das kulturelle Erbe des Landes befassen wird,

d) die Bestände der musealen Sammlungen kontrolliert werden und ein Restaurierungsplan aufgestellt wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über

– den Stand der Einführung von betriebswirtschaftlichen Arbeitsmethoden, – die Neugestaltung der Gebührensätze und Nutzungsentgelte,

– die wesentlichen neuen Bedingungen des Vertrags mit der Stiftung Villa Musica einschließlich etwaigen Änderungen bei der vom Land zu zahlenden Pauschale für die Nutzung von Räumen des Schlosses Engers

zu berichten.

20. Personalkosten bei Gesellschaften mit Beteiligung des Landes 20)

Die durchschnittlichen Personalkosten leitender Mitarbeiter von Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist, stiegen in den Jahren 2002 bis 2005 zum Teil erheblich stärker als im öffentlichen Dienst. Sie überstiegen in mehreren Fällen deut- lich die Personalkosten für Beamte in der höchsten Besoldungsgruppe.

Bei mindestens zwei Gesellschaften waren Gründe, die eine Beschäftigung eines zweiten Geschäftsführers gerechtfertigt hätten, nicht erkennbar. In mehreren Fällen wurden entgegen den Beteiligungshinweisen des Ministeriums der Finanzen unbefristete Arbeitsverträge mit Geschäftsführern geschlossen und Vergütungen für entgangenen Urlaub gewährt. Meh- rere Gesellschaften erteilten großzügig Pensionszusagen.

Vielfach wurden leitenden Mitarbeitern Prämien gewährt, ohne dass zuvor objektiv messbare Ziele festgelegt worden waren. Außerdem wurde bei der Bemessung der Prämie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft nicht immer hinreichend berücksichtigt.

Für eine wirksame personalwirtschaftliche Steuerung der Gesellschaften fehlten geeignete Kriterien. Gehaltsvergleiche und Markterhebungen unterblieben. Die Dokumentation von Aufsichtsratsbeschlüssen war teilweise unzureichend.

Die festgelegten Höchstpreise für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen wurden in mehreren Fällen überschritten. Außer- dem wurden Geschäftsführern Firmenfahrzeuge für private Zwecke überlassen, ohne ein angemessenes Entgelt zu fordern.

Für den Geschäftsführer einer Gesellschaft war ein persönlicher Fahrer angestellt, obwohl dessen Aufgaben von Mit- arbeitern des Technischen Dienstes hätten miterledigt werden können.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Anregung, die Besoldungsgruppe B 6 grundsätzlich als obere Zielgröße für die Vergütung von Geschäftsführern an- zusehen, aufgegriffen wird,

b) bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge von Mitgliedern der Geschäftsleitung darauf geachtet wird, dass die Verträge möglichst mit einer befristeten Laufzeit geschlossen und bei Neuverträgen oder Änderung bestehender Arbeitsverträge die Gehaltsanpassungen grundsätzlich an die vergleichbarer Vergütungsgruppen des öffentlichen Dienstes gekoppelt werden,

c) Geschäftsführern keine Vergütungen für entgangenen Urlaub gewährt werden, d) in den Gesellschaftsgremien darauf hingewirkt wird, dass

– die Pensionszusagen auf die Höhe der Versorgung vergleichbarer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst begrenzt werden,

20) Nr. 20 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 122), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 33).

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Landtag Rheinland-Pfalz – 15.Wahlperiode Drucksache 15/ 1170

– für die Vereinbarung von variablen Gehaltsbestandteilen Kriterien entwickelt werden, die geeignet sind, die Leistung der leitenden Mitarbeiter angemessen zu beurteilen und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft hinreichend zu berücksichtigen,

– Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Gewährung von Prämien ordnungsgemäß dokumentiert werden,

– sich der Preis für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen in einem für vergleichbare Beschäftigte des öffentlichen Dienstes entsprechenden Rahmen bewegt und eventuell darüber hinausgehende Ausgaben künftig vom jeweiligen Geschäftsführer selbst getragen werden,

e) bei zwei Gesellschaften ab 2007 Prämien nur noch im Rahmen des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder gewährt werden und bei einer weiteren Gesellschaft durch eine verbesserte Dokumentation sichergestellt wird, dass die Höhe der jeweiligen Prämie vom Grad der Zielerreichung abhängig gemacht wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert

a) in den Gesellschaftsgremien darauf hinzuwirken, dass

– die Stelle für einen zweiten Geschäftsführer bei einer Gesellschaft künftig entfällt,

– für Dienstreisen des Geschäftsführers einer anderen Gesellschaft mit dem Firmenfahrzeug ein Mitarbeiter des Tech- nischen Dienstes als Fahrer herangezogen und die Stelle für einen persönlichen Fahrer im Rahmen der personellen Fluktuation eingespart wird,

b) eine einheitliche Regelung anzustreben, die eine angemessene Beteiligung der Geschäftsführer an den Betriebskosten der Firmenfahrzeuge für deren Überlassung für private Zwecke sicherstellt,

c) über die Verbesserungen des Prämiensystems bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH zu berichten,

d) im Hinblick auf die Verpflichtungen gemäß Nr. 2.4 zu § 69 VV-LHO und Textzahl 126 der Hinweise für die Verwal- tung von Beteiligungen des Landes Rheinland-Pfalz ein Orientierungssystem für die Bewertung der Angemessenheit der Geschäftsführergehälter zu entwickeln.

21. Beteiligung des Landes an der Nürburgring GmbH und deren Tochtergesellschaften 21)

Die wirtschaftliche Lage der Nürburgring GmbH ist äußerst angespannt. Die Gesellschaft erlitt 2004 und 2005 insbeson- dere aufgrund hoher Unterdeckungen bei den Formel-1-Rennen Verluste von jeweils mehr als 9 Mio. €. Das Ende 2005 vorhandene Eigenkapital von 27,6 Mio. € wird – auch wenn die Rennen künftig abwechselnd mit der Hockenheimring GmbH ausgetragen werden – voraussichtlich bis Ende 2009 aufgebraucht sein.

Die durchschnittlichen Personalaufwendungen von leitenden Mitarbeitern der Gesellschaft stiegen in den Jahren 1999 bis 2005 erheblich stärker als die durchschnittlichen Bruttoverdienste von Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft oder in Spitzenpositionen des öffentlichen Dienstes.

In den Jahren 2002 bis 2005 wandte die Gesellschaft für Beratungsleistungen durchschnittlich mehr als 0,6 Mio. € jährlich auf. Hinzu kamen Beratungsleistungen für das Projekt „Erlebnisregion Nürburgring“ von durchschnittlich 0,5 Mio. € jähr- lich. Dabei wurden Aufträge ohne Ausschreibung vergeben.

Die Nürburgring GmbH weitete in den Jahren 2000 bis 2005 ihren Beteiligungsbesitz stark aus. Das Beteiligungsengage- ment brachte vielfach nicht den erwarteten Erfolg.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Beteiligungsverwaltung des Ministeriums der Finanzen auch künf- tig darauf hinwirkt, dass

a) die Forderungen des Landtags umgesetzt und Beratungsleistungen nur für wichtige Bereiche und in angemessenem Um- fang in Anspruch genommen werden,

b) Beratungsleistungen ausgeschrieben und mit den Unternehmen wettbewerbsgerechte Verträge geschlossen werden.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) den Landtag über die finanziellen Ergebnisse der Formel-1-Veranstaltungen in den Jahren 2007, 2009 und 2011 zu unter- richten,

b) bei größeren finanzwirksamen Maßnahmen angemessene wirtschaftliche Erwägungen anzustellen und hierüber dem Landtag zu berichten,

c) in den Gesellschaftsgremien dafür einzutreten, dass die Nürburgring GmbH

– künftig bei der Vergütung von Mitarbeitern in leitender Funktion zurückhaltend verfährt und bei Gehaltssteige- rungen die Entwicklung im öffentlichen Dienst mitberücksichtigt,

– sich von Gesellschaften trennt, deren mit der Unternehmensgründung verfolgten Ziele nicht erreicht wurden oder die auch weiterhin keine aktiven Geschäftstätigkeiten ausüben,

21) Nr. 21 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 127), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 37).

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Drucksache 15/ 1170 Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode

d) über die Entscheidung des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH hinsichtlich der Fortsetzung der Beteiligung an den BikeWorld-Gesellschaften und der Abgabe des Motorradhandels an private Betreiber zu berichten.

22. Bauvorhaben der Nürburgring GmbH 22)

Bei Baumaßnahmen nahm die Nürburgring GmbH ihre Bauherrenaufgaben nicht im gebotenen Umfang wahr. Angebots- eröffnungen wurden von einem Ingenieurbüro durchgeführt. Vertrags- und Abrechnungsunterlagen waren nicht voll- ständig vorhanden.

Beim Bau des neuen Boxengebäudes wurde das Vergaberecht nicht beachtet. Fehlerhafte Angebotswertungen und Auf- tragsvergaben an Firmen, die nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatten, führten zu vermeidbaren Kosten von mindestens 174 000 €.

Im Außenbereich der „Erlebniswelt am Nürburgring“ wurde eine Kartfläche für 143 000 € ohne Baugenehmigung gebaut.

Die Kosten der neuen Nordschleifenzufahrt wurden nicht sachgerecht auf die Nürburgring GmbH und den Zweckver- band „Gewerbepark am Nürburgring“ aufgeteilt. Deshalb waren die Zuschüsse des Landes zu hoch.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass a) die Nürburgring GmbH

– mittlerweile Angebote grundsätzlich selbst eröffnet,

– sichergestellt hat, dass die Akten mit Vertrags- und Abrechnungsunterlagen ordentlich geführt und archiviert werden,

b) im Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH Einvernehmen besteht, bei der Abwicklung künftiger Baumaßnahmen nach den vergaberechtlichen Bestimmungen zu verfahren und die Vorteile des Wettbewerbs zu nutzen.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) sicherzustellen, dass der Prüfung der Verwendungsnachweise durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz die Feststellungen des Rechnungshofs zur Aufteilung der Kosten für die Nordschleifenzufahrt auf die Kostenträger zugrunde gelegt werden,

b) über das Ergebnis der Prüfung der Verwendungsnachweise zu berichten.

23. Weitere Bemerkungen zu Gegenständen früherer Jahresberichte des Rechnungshofs a) Neubau des Kleinen Hauses des Staatstheaters Mainz

– Vorjahr (Drucksachen 14/1880 Tz. 5, 14/2168 S. 2, 14/2320 S. 5, 14/2813 S. 3, 14/3240 S. 16, 14/3780 S. 15, 14/4243 S. 15, 14/4891 S. 10, 15/265 S. 19, 15/749 S. 13, 15/1018 S. 44) –

Die Landesregierung wird aufgefordert, möglichst bald den Beschluss des Landtags vom 21. September 2006 umzusetzen.

Danach sollte die Landesregierung

a) sicherstellen, dass nicht zuwendungsfähige und vermeidbare Ausgaben von der Förderung ausgenommen und die gebotenen Folgerungen aus den Verstößen gegen das Vergaberecht gezogen werden,

b) über das abschließende Ergebnis der Prüfung des Verwendungsnachweises berichten.

b) Förderung der Stadtsanierung Montabaur

– Vorjahr (Drucksachen 14/2900 Nr. 4, 14/3097 S. 2, 14/3780 S. 2, 14/4243 S. 15, 14/4891 S. 11, 15/265 S. 19, 15/749 S. 13) –

Die Landesregierung wird im Hinblick auf den Beschluss des Landtags vom 21. September 2006 aufgefordert, die nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel zurückzufordern und über das Ergebnis der Rückforderung zu berichten.

c) Förderung der Stadtsanierung Vallendar

– Vorjahr (Drucksachen 14/3830 Nr. 5, 14/4122 S. 3, 14/4243 S. 4, 14/4891 S. 3, 15/265 S. 20, 15/749 S. 13) – Die Landesregierung wird im Hinblick auf den Beschluss des Landtags vom 21. September 2006 aufgefordert, die nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel zurückzufordern und über das Ergebnis der Rückforderung zu berichten.

22) Nr. 22 des Jahresberichts 2006 (Drucksache 15/630 S. 133), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/1018 S. 40).

(15)

Landtag Rheinland-Pfalz – 15.Wahlperiode Drucksache 15/ 1170

d) Förderung von Konversionsliegenschaften – Eifel-Maar-Kaserne in Ulmen

– Wilhelm-von-Nassau-Kaserne in Diez – Depot Morbach-Wenigerath

– Vorjahr (Drucksachen 14/3830 Nr. 6, 14/4122 S. 3, 14/4243 S. 5, 14/4891 S. 3, 15/265 S. 20, 15/749 S. 13, 15/1018 S. 45) –

Die Landesregierung wird aufgefordert,

– mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass eine beschleunigte Rückforderung nicht zweckentsprechend verwendeter Fördermittel sichergestellt wird,

– alsbald über das finanzielle Ergebnis der Rückforderung von Fördermitteln zu berichten.

e) Organisation und Personalbedarf der Zentralabteilungen der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen – Vorjahr (Drucksachen 14/3830 Nr. 7, 14/4122 S. 4, 14/4243 S. 5, 14/4891 S. 3, 15/265 S. 20, 15/749 S. 14) – Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Ministerrat am 30. Januar 2007 beschlossen hat, die Dienstaufsicht über die Struktur- und Genehmigungsdirektionen bei dem Ministerium des Innern und für Sport zu belassen.

f) Organisation und Personalbedarf der Zentralabteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – Vorjahr (Drucksachen 14/4810 Nr. 4, 14/5114 S. 2, 15/265 S. 4, 15/749 S. 3) –

Die Landesregierung wird aufgefordert, alsbald über das Ergebnis der Organisationsuntersuchung bei der Schadens- regulierungsstelle unter Berücksichtigung der vom Rechnungshof aufgezeigten Möglichkeiten eines Stellenabbaues zu berichten.

g) Organisation und Personalbedarf von Fachabteilungen der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen – Vorjahr (Drucksachen 14/4810 Nr. 5, 14/5114 S. 2, 15/265 S. 4, 15/749 S. 3, 15/1018 S. 42) –

Die Landesregierung wird aufgefordert, a) über

– die Ergebnisse der Organisationsuntersuchungen bei zwei Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungs- direktion Nord und die hieraus gezogenen Folgerungen für die weitere Verlagerung von Querschnittsaufgaben, – die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksam-

keit der Fischereiaufsicht,

– das abschließende Ergebnis der Erörterungen mit den oberen Landesplanungsbehörden und den Planungsge- meinschaften, die finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten der Planungsgemeinschaften an gleichen Maß- stäben auszurichten,

– die organisatorischen Überlegungen zur Zusammenführung der Aufgabe der baufachlichen Prüfungen, – die Ergebnisse der Prüfungen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen hinsichtlich der Übertragung

von wasser-, abfall- und bodenschutzrechtlichen Vollzugsaufgaben auf die Regionalstellen zu berichten,

b) den Beschluss des Landtags vom 21. September 2006 umzusetzen, nach dem die aufgezeigten Möglichkeiten zum weiteren Abbau von Stellen in den Fachabteilungen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen genutzt werden sollten.

h) Zuweisungen aus dem Investitionsstock

– Vorjahr (Drucksachen 14/4810 Nr. 7, 14/5114 S. 5, 15/265 S. 6, 15/749 S. 5, 15/1018 S. 42) –

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass das Ministerium des Innern und für Sport in einem Rundschreiben an alle kommunalen Gebietskörperschaften die Voraussetzungen für eine Förderung von Maßnahmen der Konversion aus dem Investitionsstock konkretisiert hat.

Die Landesregierung wird aufgefordert, weiterhin mit Nachdruck auf einen zügigen Abschluss der Prüfung der Rück- forderung weiterer Fördermittel durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hinzuwirken und über das finanzi- elle Ergebnis zu berichten.

i) Förderung kommunaler Bauvorhaben – Rathaus der Gemeinde Morbach

– Kreisarchiv des Landkreises Bitburg-Prüm – Dienstgebäude der Kreisverwaltung Cochem-Zell

– Vorjahr (Drucksachen 14/4810 Nr. 8, 14/5114 S. 6, 15/265 S. 7, 15/749 S. 6) –

Es wird zur Kenntnis genommen, dass – abweichend von den Feststellungen und Forderungen des Rechnungshofs – die Landesregierung nach nochmaliger Prüfung der Fördermaßnahmen

(16)

Drucksache 15/ 1170 Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode

– bei der Vergabe der Architektenleistungen für die Planung des Rathauses der Gemeinde Morbach keinen Vergabe- rechtsverstoß feststellen konnte,

– die bewilligte Zuweisung von 60 000 € für den Gebäudeerwerb für ein Kreisarchiv des Landkreises Bitburg-Prüm nur teilweise zurückfordern wird,

– die ausgesprochenen Förderungen für den Bau eines Kreisarchivs des Landkreises Bitburg-Prüm und für die Erwei- terung des Dienstgebäudes der Kreisverwaltung Cochem-Zell belässt.

j) Förderung der Konversion in Germersheim

– Vorjahr (Drucksachen 14/4810 Nr. 10, 14/5114 S. 7, 15/265 S. 8, 15/749 S. 6, 15/1018 S. 44) – Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) alsbald über das finanzielle Ergebnis der Prüfung der Rückforderung von Fördermitteln zu berichten,

b) in die Förderbestimmungen für die städtebauliche Erneuerung die Schaffung bzw. die Erhaltung von Dauerarbeits- plätzen als eine wesentliche Voraussetzung für die Bereitstellung von Konversionsmitteln aufzunehmen.

k) Beteiligung des Landes

– BIC-Business + Innovation Center Kaiserslautern GmbH – TZK-TechnologieZentrum Koblenz GmbH

– TZL-TechnologieZentrum Ludwigshafen am Rhein GmbH – TZM-TechnologieZentrum Mainz GmbH

– TZT-TechnologieZentrum Trier GmbH

– Vorjahr (Drucksachen 14/4810 Nr. 16, 14/5114 S. 10, 15/265 S. 11, 15/749 S. 8) –

Die Landesregierung wird aufgefordert, eingehend über die Ergebnisse der Überlegungen, im Hinblick auf eine Neuaus- richtung und Weiterentwicklung der Technologiezentren deren Vermietungsbereich nach Möglichkeit auf die Mitge- sellschafter oder Dritte zu übertragen, zu berichten.

l) Förderung kommunaler und privater Gründerzentren

– Vorjahr (Drucksachen 14/4810 Nr. 17, 14/5114 S. 11, 15/265 S. 12, 15/749 S. 8) – Es wird zur Kenntnis genommen, dass

– die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach erneuter Überprüfung der Förderung des Technologiezentrums für Oberflächentechnik Rheinbreitbach eine teilweise Rückforderung der Zuweisung rechtlich nicht für möglich erachtet,

– in den vom Ministerium des Innern und für Sport gefertigten Bescheiden die Festsetzung der zuwendungsfähigen Kosten auf den Bewilligungsbetrag sowie die Bewilligung der Mittel zur Festbetragsfinanzierung irrtümlich unter- blieben und die Zweckbestimmung nicht klar genug gefasst war,

– nunmehr sichergestellt ist, dass bei Zuweisungen aus dem Investitionsstock für Finanzierungsbeteiligungen nur noch der Finanzierungsanteil der Kommune als zuwendungsfähige Gesamtkosten zugrunde gelegt wird, die Zuweisungen möglichst zur Festbetragsfinanzierung bewilligt werden und der Zuweisungszweck konkretisiert wird.

m) Bau von Retentionsräumen

– Vorjahr (Drucksachen 14/4810 Nr. 22, 14/5114 S. 14, 15/265 S. 15, 15/749 S. 9) –

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

– für den vergüteten Mehreinbau von Bodenmaterial zum Ausgleich von Setzungen einen finanziellen Ausgleich an- strebt,

– künftig zur Vermeidung von Unklarheiten bei der Abrechnung von Baumaßnahmen im Hinblick auf Setzungen im Untergrund die Ausschreibungen klarer und unmissverständlicher formuliert und die vorhandenen Baugrundgut- achten mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung stellt.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über das Ergebnis der Rückforderung der überzahlten Vergütung von 25 000 € für die Verstärkung der Dichtungsschicht im Trenndeich des Polders „Flotzgrün“ zu berichten.

n) Beteiligung des Landes an der Staatstheater Mainz GmbH

– Vorjahr (Drucksachen 14/4810 Nr. 23, 14/5114 S. 14, 15/265 S. 16, 15/749 S. 10) – Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) über den Abschluss

– der gemeinsam von der Stadt Mainz und dem Land erarbeiteten Änderung des Theatervertrags,

– des im Hinblick auf die Konkretisierung der Zuständigkeiten des Aufsichtsrats zu ändernden Gesellschaftsver- trags,

(17)

Landtag Rheinland-Pfalz – 15.Wahlperiode Drucksache 15/ 1170

– eines schriftlichen Pachtvertrags mit der Stadt Mainz zur Nutzung der stadteigenen Grundstücke und Be- triebseinrichtungen durch die Staatstheater GmbH und

b) über die Ergebnisse der Ausschreibung der Reinigungsleistungen zu berichten.

o) Förderung kommunaler Kulturprojekte

– Vorjahr (Drucksachen 14/4810 Nr. 24, 14/5114 S. 15, 15/265 S. 17, 15/749 S. 11)

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Beschluss des Landtags vom 21. September 2006, nach dem zur Verbesse- rung des Förderverfahrens bei der Entscheidung über die Bewilligung von Zuwendungen Finanzierungsleistungen Drit- ter angemessen berücksichtigt werden sollen, alsbald umzusetzen.

24. Angelegenheiten, die im Rahmen des Entlastungsverfahrens als erledigt erklärt werden

Folgende Feststellungen und Forderungen des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2004 (Beschluss des Landtags vom 21. September 2006 zu Drucksache 15/265) werden im Rahmen des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2005 als erledigt erklärt:

Nr. 1 Bestätigungen zur Landeshaushaltsrechnung 2004 Nr. 2 Abwicklung des Landeshaushalts 2004

Nr. 3 Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung

Nr. 6 Liegenschaftsverwaltung der Polizeipräsidien Koblenz, Mainz, Rheinpfalz in Ludwigshafen am Rhein, West- pfalz in Kaiserslautern und Trier

Nr. 9 Förderung der Stadtsanierung Konz

Nr. 11 Unfallfürsorge für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger Nr. 12 Nachversicherung ausgeschiedener Bediensteter

Nr. 13 Steuerprüfungen bei den Finanzämtern des Landes Nr. 14 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Nr. 15 Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz Nr. 18 Organisation und Personalbedarf des Landesamts für Geologie und Bergbau Nr. 19 Aufwendungen des Landes für den Bau von Straßen

Nr. 20 Förderung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung im Handwerk Nr. 21 Hochwasserschutz Koblenz-Ehrenbreitstein und Oberbillig

Nr. 25 Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landeszentrale für politische Bildung

Nr. 26 Betriebs- und Wirtschaftsführung der Transfusionszentrale beim Klinikum der Johannes Gutenberg-Univer- sität Mainz

Nr. 27 Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenwerke Kaiserslautern, Koblenz und Trier Nr. 28 c) Altersteilzeit von Lehrkräften

Nr. 28 d) Regionale Schulen

Nr. 28 e) Förderung des Neu- und Umbaus von Dienstgebäuden für die Verbandsgemeindeverwaltung Altenglan Nr. 28 i) Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern

Nr. 28 j) Maßnahmen bei längerfristigen Erkrankungen beamteter Lehrkräfte Anmerkungen zu

Nr. 6 Liegenschaftsverwaltung der Polizeipräsidien Koblenz, Mainz, Rheinpfalz in Ludwigshafen am Rhein, West- pfalz in Kaiserslautern und Trier

Nr. 9 Förderung der Stadtsanierung Konz

Nr. 25 Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landeszentrale für politische Bildung Der – teilweise bereits zugesagten – Berichterstattung über die Ergebnisse der Prüfungen – von Flächenangaben (Nr. 6),

– hinsichtlich der Anrechnung von allen mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen, der Rückfor- derung bestimmungswidrig in Anspruch genommener Fördermittel und der Kürzung der Zuweisungen wegen der Ver- stöße gegen das Vergaberecht (Nr. 9),

– der personellen Ausstattung der Außenstelle Kaiserslautern (Nr. 25) an den Landtag wird entgegengesehen.

Referenzen

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