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Wittlich Bernkastel Kreisverwaltung Kreisnachrichten

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Kreisnachrichten

Ausgabe 09/2012 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 28.02.2012

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

(Fortsetzung auf Seite 2) Zum 1. März erhält die

Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich ein neues Logo. Das neue Signet wur- de durch Mitarbeiter der Verwaltung intern entwi- ckelt und spart den Kreis jährlich rund 4600 Euro an Druckkosten.

Im Jahr 2000 wurde das bisher genutzte Logo ein- geführt. Hauptmerkmal des Logos war ein Farb- leitsystem, wonach jeder Fachbereich der Verwal- tung über ein eigenes Logo mit individueller Farbge- staltung verfügt. Dies ließ jedoch keine Darstellung des Logos in Schwarz-Weiß oder in Graustufen zu. In der Folge war es seither erforderlich, bei Druck- vorgängen mit Logo be- druckte Briefbögen in den Drucker einzulegen.

„Dieser Aufwand, aber auch die Tatsache, dass durch den Druck der far-

bigen Kopfbögen jähr- lich Kosten anfallen, be- wegten uns dazu, das Logo der Kreisverwaltung nach nunmehr über zehn Jah- ren Nutzung ersetzen zu lassen“, begründet Land- rat Gregor Eibes den Lo- go-Wechsel. Das neue Logo

solle es ermöglichen, künf- tig auf den externen Druck von Briefbögen zu verzich- ten und in Arbeitsplatz- druckern ausschließlich unbedrucktes Papier ver- wenden zu können. Dies habe Einsparungen von jährlich rund 4.600 Euro zur Folge, erklärt Eibes.

Grafik-Designer Mike-D.

Winter, Mitarbeiter des Fachbereichs Öffentlich- keitsarbeit der Kreisver- waltung, entwickelte auf- grund der technischen Vorgaben und der bishe- rigen Erfahrungen mit dem alten Logo sechs un- terschiedliche Logo-Ent- würfe. „Bei der Logo-Ent- wicklung ging es mir nicht nur um technische As- pekte und Kosteneinspa- rung, sondern auch darum dem Landkreis eine visu-

elle Identität zu geben. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihren Landkreis im Logo wiedererkennen“, be- schreibt Winter die Grund- idee der Logoentwicklung.

Die sechs Entwürfe wur- den im Designforum Rheinland-Pfalz in Mainz

präsentiert und durch Ex- perten bewertet. Das Desi- gnforum Rheinland-Pfalz ist am Institut für Medien- gestaltung der Fachhoch- schule Mainz angesiedelt und bietet rheinland-pfäl- zischen Unternehmen fachliche und neutrale Beratung in Designpro- zessen. Aufgrund der bis- herigen Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung mit dem Designforum konn- te die Beratung kostenlos in Anspruch genommen werden. Aus den drei best- bewerteten Entwürfen ent- schied sich die Runde der Geschäftsbereichsleiter der Verwaltung gemein- sam mit Landrat Gregor Eibes schließlich für den Logo-Entwurf „Verbind- lich“.

Im neuen Logo stellt die obere Farbfläche die Eifel im Norden des Landkreises und die untere Farbfläche den Hunsrück im Süden des Landkreises dar. Die Mosel wird als geschwun- gene Linie dargestellt. Die geschwungene Linie stellt

jedoch nicht nur die Mo- sel dar, sondern ersetzt gleichzeitig den Binde- strich zwischen Bernka- stel und Wittlich im Land- kreisnamen. Daher ist der Schriftzug „Kreisverwal- tung Bernkastel Wittlich“

dreizeilig links am Logo angeordnet. „Ich finde dieses Logo sehr gelun- gen. Es zeigt nicht nur die drei Landschaften Eifel, Mosel und Hunsrück, die unseren Landkreis so un- vergleichlich machen. Mit dem symbolisierten Binde- strich erhält das Logo auch noch einen besonderen Kniff, den man so bisher noch nirgendwo gesehen hat“, lobt Landrat Eibes den Entwurf.

Neben der Graustufen- und

Neues Logo für die Kreisverwaltung

Kreisverwaltung Bernkastel

Wittlich

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(Fortsetzung von Seite 1)

Am Freitag, dem 1. Juni 2012, findet landesweit die nächste staatliche Fischer- prüfung statt. Geprüft wer- den allgemeine Fischkun- de, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Geräte- kunde sowie Gesetzeskun- de, Natur- und Tierschutz.

Voraussetzung für die Zu- lassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13.

Lebensjahres vor dem Prüfungstag und die Teilnahme an einem min- destens 35-stündigen Vor- bereitungslehrgang. Die- se Vorbereitungslehrgänge beziehungsweise die ent- sprechenden Informations- veranstaltungen werden von den Fischereiorganisa- tionen wie folgt angeboten:

Bezirks-Sportfischerver- band-Trier e.V.

Oberehe, Bürgerhaus, Sonn- tag, 11.03.2012, 9.00 Uhr.

Schulungstag ist überwie-

Nächste staatliche Fischerprüfung im Juni

Auf vielfachen Wunsch bieten die Musikschule des Landkreises und der Kreis-Chorverband Bern- kastel-Wittlich in diesem Jahr vom 15. bis 17. Juni erneut einen Wochenend- workshop an. Der Kurs wendet sich sowohl an er- fahrene Sängerinnen und Sänger, als auch an ambi- tionierte Menschen, die gerne einmal im Feld des

„Vocal-Pop/Vocal-Jazz“ und den angrenzenden Be- reichen intensivere Erfah- rungen sammeln wollen.

Im Rahmen des dreitä- gigen Workshops werden verschiedene Titel dieser Genres einstudiert und zur Aufführung gebracht.

Wer dabei sein möchte, bringt ein hohes Maß an Motivation und Freude

an chorischer Arbeit der anderen Art mit. Es wird ein Chor angestrebt, der in Frauen- und Männer- stimmen ausgewogen ist.

Für den Fall, dass sich aus den Anmeldungen ein an- deres Bild ergibt, wird der Workshop gegebenenfalls nur für Frauenstimmen durchgeführt. Deshalb ap- pellieren die Veranstalter besonders an interessierte Sänger, sich für eine Teil- nahme zu entscheiden.

Dozent ist Michael H.

Kuhn. Er ist seit 1987 im Laienchorbereich tätig, studierter Schulmusiker und Diplommusiklehrer, mehrfacher nationaler und internationaler Preis- träger mit Chören ver- schiedener Prägung, seit 2001 zum dritten Mal in

Chor-Workshop für Sängerinnen und Sänger

Folge erster Preisträger des Landeschorwettbe- werbs Rheinland-Pfalz in der Kategorie „Jazz vocal et cetera“ sowie Bundes- preisträger des Deutschen Chorwettbewerbs 2006 für das „beste Entertainment“

mit dem Gesangsensem- ble vocalis. Der Work- shop findet freitags von 19.00 bis 21.00 Uhr, sams- tags von 9.30 bis 20.30 Uhr und sonntags von 9.30 bis 13.00 Uhr statt und endet sonntags mit einem Ab- schlusskonzert, das der Workshopchor und der Chor „Pop & Soul“, Zel- tingen-Rachtig, bestreiten werden. Der Zeitplan ist vorläufig, Details werden noch festgelegt. Die Teil- nahmegebühr beträgt 32 Euro für Sängerinnen und

Sänger in Mitgliedschören des Kreis-Chorverbandes, 44 Euro für sonstige Teil- nehmerinnen und Teilneh- mer. Schülerinnen und Schüler (einschließlich der Musikschule des Land- kreises) sowie Jugendliche erhalten fünfzig Prozent Ermäßigung. Mit dem Ko- stenbeitrag werden die rei- nen Workshopkosten ein- schließlich Notenmaterial für die Proben, jedoch kei- ne Aufwendungen für Ver- pflegung etc. abgedeckt.

Die Anmeldung erfolgt bis zum 2. Mai in der Geschäfts- stelle der Musikschule des Landkreises Bernka- stel-Wittlich, Kurfürsten- straße 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/142398, E-Mail:

Doris.Meier@Bernkastel- Wittlich.de.

gend der Sonntag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Ausbil- der: Stefan Reichardt, Tel.:

06595/900033, E-Mail: ste- fan.reichardt@o2online.de.

Daun-Weiersbach, Bürger- haus, Dienstag, 13.03.2012, 18.00 Uhr. Schulungstage sind der Dienstag und Mitt- woch von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Ausbilder: Kon- rad Junk, Tel.: 06596/1013, E-Mail: Konrad.Junk@t-on- line.de.

Detaillierte Informationen:

Homepage www.bsv-trier.

de.

Bezirks-Fischerei-Ver - band Trier 1922 e. V.

Kröv, Jugendzentrum, Raiffeisenstraße, Freitag, 02.03.2012, 18.00 Uhr. An- sprechpartner: Herbert Kleis, Am Kahlweg 14, 54669 Bollendorf, Tel.: 06526/1331, Fax: 06526/93019 bzw. Al- fred Reichert, Kirchgas-

se 2, 54536 Kröv, Tel.:

06541/1581, E-Mail: alfred.

reichert@googlemail.com.

Detaillierte Informationen:

Homepage: www.bfv-trier.

de

Wer an der nächsten Fi- scherprüfung teilnehmen möchte, muss bis späte- stens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen An- trag auf Zulassung zur Fi- scherprüfung stellen. In der Regel wird dies wäh- rend des Vorbereitungs- lehrgangs veranlasst. Wei- tere Informationen sind bei Bea Kettel, Tel.: 06571/14- 2340, E-Mail: Beatrice.Ket- tel@Bernkastel-Wittlich.de oder Renate Kemmer, Tel.:

06571/14-2253, E-Mail: Re- nate.Kemmer@Bernkastel- Wittlich.de, Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Untere Fischereibehörde, erhältlich.

Schwarzweiß-Variante gibt es auch ein farbiges Logo in Hell- und Dunkelgrün.

Die Farbe Grün leitet sich aus dem Hintergrund der 1984 beschlossenen Kreis- flagge ab. Auch hier sym- bolisiert der weiße Balken die Mosel, der die beiden Landschaftsteile Eifel und Hunsrück durchfließt.

Der Logoentwurf trägt den Namen „Verbindlich“, da er im Wesentlichen auf dem geschwungenen Bin- destrich als zentrales Sym- bol aufbaut. Zudem soll das Logo auch im übertra- genen Sinn auf die verbin- denden Funktionen von Kreisverwaltung und Land- kreis verweisen. Die Kreis- verwaltung verbindet Ver- waltung und Bürger. Der Landkreis Bernkastel-Witt- lich verbindet aufgrund seiner geografischen Lage und seiner Verkehrsinfra- struktur Großregionen,

(3)

Unterschiedliche Grün- de können dazu führen, dass Eltern elementare Be- dürfnisse ihrer Kinder aus dem Blick verlieren und ihrer Erziehungsaufga- be kurz- oder langfristig nicht gerecht werden kön- nen. Trotz Hilfestellungen bleibt für manche Kinder eine Herausnahme uner- lässlich. Der Pflegekinder- dienst (PKD) des Deutschen Kinderschutzbundes schult im Auftrag der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich Fa- milien, die bereit sind, sich liebevoll um sie zu küm- mern. Er organisiert eben- so verschiedene Angebote:

von Fortbildungen für Pfle-

geeltern, über gemeinsame Unternehmungen mit Kind und Kegel bis hin zu Spiel- Treffen unter den Pflege- kindern. Dieses ermöglicht Pflegefamilien Unterstüt- zung für ihren oft anstren- genden familiären Alltag.

Hier können sie Kontakte zu anderen knüpfen, die ähnliche Erfahrungen ha- ben. Bei der Organisation und Durchführung von An- geboten für Pflegefamilien ist die Mitarbeit Ehrenamt- licher ein wichtiger Pfeiler geworden. Menschen aller Altersstufen, die sich für di- ese wichtige Sache für be- nachteiligte Kinder ehren- amtlich einsetzen wollen,

Ehrenamtliches Engagement für Pflegekinder

Anlässlich des internati- onalen Frauentags am 8.

März finden im Landkreis Bernkastel-Wittlich an un- terschiedlichen Orten zahl- reiche Veranstaltungen statt. Unterschiedliche An- gebote an Workshops und Vorträgen, Frauenkabarett und Kino wollen unterhal- ten, „Musik und Gesang“

sowie „Tanzen in geselliger Form“ laden zum Mitma- chen ein. Das immer junge Thema „Frauen und Mode“

und ein „Frühlingserwa- chen“ stehen zusätzlich rund um den Frauentag 2012 zur Auswahl.

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist bis heute trotz Verfassungsauf- trag und vieler gleichstel- lungspolitischer Gesetze noch nicht in allen Lebens- bereichen verwirklicht:

• Wer trägt die überwie- gende Last von Haushalt und Familie?

• Warum verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich 23 Pro- zent weniger als Män- ner?

• Warum sind sie nur sel- ten in Führungspositi- onen?

• Fehlende eigene

Existenzsicherung und Teilzeitarbeit sind Grün- de für Altersarmut.

• Warum laufen viele poli- tische und gesellschaft- liche Entscheidungspro- zesse ohne Beteiligung von Frauen?

Rollenverständnisse und Rollenstereotypen sind auch noch im 21. Jahrhun-

Internationaler Frauentag am 8. März

sind eingeladen, sich am Mittwoch, 14. März unver- bindlich zu informieren. Sie wirken mit in einem moti- vierten Team aus Freiwilli- gen, sei es durch Ideen, Kre- ativität, die helfende Hand oder einfach durch Freude an der Arbeit mit Kindern und den Familien. Treff- punkt ist im Mehrgenerati- onenhaus Wittlich, Kurfür- stenstr. 10, um 20 Uhr. Für Fragen und Aktivitäten zum Pflegekinderdienst steht Di- plom-Pädagogin Julia Ant- weiler zur Verfügung unter Telefon 06571/969262 oder per E-Mail: pflegekinder- dienst@kinderschutzbund- bernkastel-wittlich.de.

dert in den Köpfen von Män- nern und Frauen verankert und stehen der Gleichbe- rechtigung im Wege.

Alle Veranstaltungen zum internationalen Frauen- tag im Landkreis Bernka- stel-Wittlich sind in einem Flyer der Gleichstellungs- beauftragten des Land- kreises zusammengestellt.

Weitere Infos und Flyer er- halten Interessierte bei der Gleichstellungsbeauf- tragten Gabriele Kretz, Tel. 06571/14-2255, E-Mail:

Gabriele.Kretz@Bernka- stel-Wittlich.de und allen Gleichstellungsstellen in den Verbandsgemeinden, der Gemeinde Morbach und der Stadt Wittlich.

mit eigenen Werken eröff- nete. Im Mai 2005 folgte die Eröffnung der Gale- rie der Schönen Künste in Bernkastel-Kues. In zahl- reichen Ausstellungen hat Sterzik seine Gemälde, Skulpturen, Drucke und sonstigen einfallsreichen Unikate der Öffentlich- keit präsentiert. Für Erne- sto Philipps, geboren 1947, war ein Aquarellkurs bei dem weit über die Heimat- grenzen hinaus bekannten Kunstmaler Werner Seip- pel die Initialzündung für Unter dem Motto „Quer-

beet aus den Gärten der Künstler“ präsentieren Henry Sterzik und Ernesto Philipps bis zum 9. März in der Kreisverwaltung in Wittlich ihre Bilder und Illustrationen. Henry Ster- zik, 1969 in Ulm geboren, hat Philosophie in Aachen studiert und arbeitet seit- her als freier Künstler. In privaten Studien hat er sich in Zeichnung und Malerei fortgebildet bevor er 1998 in Stolberg (Rheinland-Pfalz) eine Galerie ausschließlich

Henry Sterzik und Ernesto Philipps präsentieren Werke querbeet aus den Gärten der Künstler

das künstlerische Schaf- fen. Durch Selbststudi- um, Studienreisen und das gemeinsame Malen mit Freunden vertiefte er seine Kenntnisse. Es folgten re- gelmäßige Kurse in Aqua- rellmalerei. Die Freude an der Acrylmalerei entstand erst später und wurde ver- tieft durch häufige Kurs- besuche. Das Arbeiten mit vielfältigen Materialien in Kombination mit Acryl- farben macht ihm beson- deren Spaß, da durch die dritte Dimension ein noch

größeres Spektrum an Aus- drucksmöglichkeiten be- steht. Seit kurzem hat er mit der Ölmalerei eine neue Möglichkeiten gefun- den, durch vielschichtigen Auftrag in eher weicheren und zurückhaltenderen Farbtönungen zu malen.

Die Ideen dazu findet er in der näheren Umgebung seiner Heimat, hauptsäch- lich an der Mosel.

Zu sehen ist die Ausstel- lung montags bis donners- tags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr.

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Im Landkreis Bernkastel- Wittlich können Problem- abfälle aus Haushalten am Problemmüllfahrzeug ab- gegeben werden. Die Ter- mine und Standorte des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallratgeber auf- geführt. Ist der Termin im Heimatort ungünstig, kann der Problemmüll zu anderen Sammelstel- len gebracht werden. Die entgegengenommenen Pro- blemabfälle werden einer umweltfreundlichen Be- seitigung oder soweit mög- lich einer Verwertung zuge- führt.

Die zulässige Höchstmen- ge für flüssige Abfälle be- trägt fünf Liter, feste Abfäl- le werden bis zu zwanzig Kilogramm entgegenge- nommen. Die Problemab- fälle müssen den Mitarbei- tern des Sammelfahrzeugs persönlich übergeben wer- den. Stefan Lex, Abfallbe- rater der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, weist darauf hin, dass das Abstel-

len der Problemabfälle und ein unbeaufsichtigtes Ste- henlassen am Standplatz vor Eintreffen des Sammel- fahrzeugs nicht zulässig ist.

Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Abfälle unsach- gemäß anwenden und sich dabei verletzen können.

Folgende Abfälle können ab- geliefert werden: Alte Arz- nei- und Pflanzenschutz- mittel, Lack- und Farbreste, Lösungs- und Reinigungs- mittel, Altöle, verunreini- gte Kraftstoffe, Spraydosen, Altbatterien, Chemikali- enreste, Giftstoffe, Laugen und Säuren und gefähr- liche Reinigungsmittel- reste. Im Allgemeinen wird auf die gefährlichen Sub- stanzen mit einem Ge- fahrensymbole (schwarze Schrift auf orangefarbenem Hintergrund) auf der Verpa- ckung hingewiesen.

Es werden des Öfteren Ab- fälle am Sammelfahrzeug abgegeben, die keine Pro- blemabfälle sind oder für die spezielle Regelungen

für die Entsorgung gelten.

Dazu zählen insbesondere:

• Elektroschrott (z.B. Öl- radiatoren, Nachtspei- cheröfen, Geräte mit Akkubetrieb, Kühl- schränke etc.). Diese Geräte können bei der Elektroschrottsamm- lung bereitgestellt oder zur Elektroschrott-Sam- melstelle im Entsor- gungszentrum Sehlem angeliefert werden.

• Leere Behälter von Alt- farben. Diese können in den „Gelben Sack“ ein- gefüllt werden.

• Farbbehälter mit ausge- trockneten Farbresten.

Diese können über die Mülltonne entsorgt wer- den.

• Leere Behälter von Pflanzenschutzmitteln und Reinigungsmitteln.

Diese müssen grund- sätzlich von den Ver- kaufsstellen kostenfrei angenommen werden.

Bei Spraydosen muss auch das Treibgas ver- sprüht werden. Manche Behälter können auch erkennbar am „Grünen Punkt“ in den Gelben Sack eingefüllt werden.

In vielen Fällen weist die Bedienungsanleitung auf die Art der Entsor- gung hin.

• Asbesthaltige Materi- alien. Diese können unter Beachtung der entsprechenden Sicher- heitsvorschriften kosten- pflichtig dem Entsor- gungszentrum Sehlem angedient werden.

• Altöl kann überall dort kostenfrei zurückgege- ben werden, wo es ge- kauft wurde.

• Altmedikamente neh- men die meisten Apo- theken kostenfrei entge- gen.

• E n e r g i e s p a r l a mp e n und Leuchtstoffröhren

können in Kleinmen- gen (bis zu fünf Leuch- ten) kostenfrei bei den Sammelstellen für Leuchtstoffröhren bei den Verbandsgemein- deverwaltungen, der Gemeinde Morbach und der Kreisverwal- tung Bernkastel-Witt- lich abgegeben werden.

Größere Mengen von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen aus dem Landkreis Bernka- stel-Wittlich können an der Elektroschrott- sammelstelle des Ent- sorgungszentrums in Sehlem nach Rückspra- che (Tel.: 06508/335) ko- stenfrei abgegeben wer- den.

• Haushalts- und Starter- batterien können ko- stenfrei überall dort ab- gegeben werden, wo gleichartige Batterien verkauft werden.

Stefan Lex rät, dass die Ab- fälle zweckmäßigerwei- se in den verschlossenen Originalgebinden ange- liefert werden sollten. Ist dies nicht mehr möglich, sollten geeignete Behälter verwendet werden. Diese müssen verschlossen sein und mit Angabe des Inhalts beschriftet werden.

Sonderabfälle aus Gewer- bebetrieben können am Fahrzeug nicht entgegen- genommen werden. Die Besitzer solcher Abfälle werden gebeten, sich be- züglich der Beseitigung mit einem autorisierten Entsorger in Verbindung zu setzen. Adressen kön- nen bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung, Tel.

06571/14-2414, oder bei der Sonderabfall-Management- Gesellschaft Rheinland- Pfalz mbH, Wilhelm-Theo- dor-Römhild-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/982980, erfragt werden.

Problemabfallentsorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Donnerstag, 1. März um 19.30 Uhr lädt der Deut- sche Kinderschutzbund in den Räumen des Mehr- generationenhauses, Kur- fürstenstraße 10 zur Fort- bildung für zertifizierte Tagesmütter/-väter zum Thema „Kreative Bewegung im Alltag“ für Kinder von null bis zehn Jahren ein.

Edeltrud Schmitz, Moto- pädin und Übungsleiterin für den Elementarbereich, stellt Anregungen und Be- wegungsmöglichkeiten für diese Altersstufe vor, die je- dem zur Verfügung stehen mit ihren eigenen Alltags- gegenständen, ihrem Mobi-

liar, ihrem Garten oder ih- rer Umgebung. Hierbei ist es wichtig, den Ergebnissen der Hirnforschung Rech- nung zu tragen und die Ver- knüpfung von Bewegung und Intelligenzentwick- lung zu berücksichtigen.

Die Fortbildung ist Bestand- teil der Qualitätsentwick- lung in der Kindertages- pflege und wird gefördert durch den Landkreis Bern- kastel-Wittlich. Sie ist für zertifizierte Kindertages- pflegepersonen des Land- kreises kostenfrei. Anmel- dungen erforderlich beim Deutschen Kinderschutz- bund, Tel.: 06571/2110

Fortbildung für

Tagespflegepersonen

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Vor wenigen Tagen haben die Bürgerinnen und Bür- ger im Landkreis Bernka- stel-Wittlich die Abfallge- bührenbescheide erhalten.

Im Zusammenhang mit den Gebührenbescheiden stellen sich immer wie- der die gleichen Fragen.

Ute Braun, Leiterin des Be- triebes Abfallwirtschaft, in- formiert. Vor einem Anruf oder einer Vorsprache bei der Kreisverwaltung bittet sie, unbedingt die sieben- stellige Behälternummer abzulesen. Diese befindet sich auf dem Aufkleber, der an der Seite der Mülltonne angebracht ist.

Was sind Zusatzentlee- rungen und wann nehme ich eine solche in An- spruch?

In der Jahresgrundgebühr sind zwölf Behälterlee- rungen berücksichtigt, also quasi pro Nutzungsmonat eine Leerung. Da die Rest- müllsammlung aber nicht nur einmal im Monat, son- dern alle zwei Wochen durchgeführt wird, konnte man den Abfallbehälter im vergangenen Jahr bis zu 26 mal leeren lassen. Wurde eine Mülltonne öfters als 12 mal im vergangenen Jahr geleert, so gelten die dar- über hinausgehenden Be- hälterleerungen als Zusatz- entleerungen, die geson- dert in Rechnung gestellt werden. Die Zählung der Leerungen erfolgt auto- matisch während der Ent- leerung der Mülltonnen.

Der im Sammelfahrzeug enthaltene Bordcompu- ter registriert die Behäl- ternummer während des Schüttvorgangs durch Able- sen des in den Mülltonnen eingesetzten Chips.

Weshalb wird mir eine Zusatzentleerung be- rechnet? Ich stelle die Mülltonne doch nur alle vier Wochen raus?

Die Monate sind nicht

gleich vier Wochen. So hat ein Jahr in der Regel 52 Wo- chen. Lässt man die Müll- tonne genau alle vier Wo- chen leeren, so kommt es zu der 13. Leerung, denn 52 geteilt durch 4 ergibt 13.

In der Jahresgrundgebühr sind aber nur 12 Behälter- leerungen berücksichtigt, also quasi pro Monat eine Leerung. Deshalb wird die 13. Leerung als Zusatzent- leerung abgerechnet.

Meine Mülltonne wur- de im vergangenen Jahr weniger als zwölf Mal geleert. Habe ich einen Anspruch auf Gebühren- rückerstattung?

Nein, denn in die Jahres- grundgebühr sind neben den Kosten für die Samm- lung und Entsorgung des Restmülls aus den grauen Tonnen auch die Kosten für die Sammlung und Entsor- gung von Altpapier, Sperr- müll, Altholz, Elektro- schrott, Problemmüll sowie für den Betrieb der Grüngu- tannahmestellen und antei- lige Verwaltungskosten des Betriebes Abfallwirtschaft eingerechnet.

Müssen die Abfallge- bühren komplett zum 1.

April gezahlt werden?

Ja, so lautet der Fälligkeits- termin in der Abfallgebüh- rensatzung. Wird nicht gezahlt, so werden die aus- stehenden Abfallgebühren zunächst angemahnt und bei weiterer Nichtzah- lung Vollstreckungsmaß- nahmen gegen die abfall- gebührenpflichtige Person eingeleitet, was für diese mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten sollte man sich vor dem Fäl- ligkeitstermin an den Be- trieb Abfallwirtschaft bei der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich wenden.

Der Abfallgebührenbe- scheid weist zu viele Zu- satzentleerungen aus. So

oft habe ich meine Müll- tonne gar nicht leeren lassen. Was soll ich tun?

Jeder Abfallbehälter ist mit einer Behälternummer und einem elektronischen Chip versehen. Die Sammelfahr- zeuge verfügen über einen Bordcomputer, der wäh- rend der Behälterleerung den Chip automatisch ab- liest und damit die Behäl- ternummer registriert. So werden während des gesam- ten Jahres die Leerungen eines Behälters mit Datum und Uhrzeit erfasst. Da- mit ist sichergestellt, dass bei der Gebührenabrech- nung die tatsächliche Zahl der Leerungen eines Behäl- ters berücksichtigt wird.

Ein Behälter ist über sei- ne Behälternummer einem konkreten Grundstück zu- geordnet. Deshalb ist es wichtig, dass man darauf achtet, den seinem Grund- stück zugeordneten Abfall- behälter zu benutzen und den Behälter nicht verse- hentlich mit dem des Nach- barn zu vertauschen. Dazu sollte man seinen Behälter individuell kennzeichnen, zum Beispiel durch Anbrin- gen eines Aufklebers oder Namenskürzels auf dem De- ckel des Behälters. Außer- dem sollte man immer wie- der die Behälternummern vergleichen. An der Seite des Abfallbehälters befin- det sich ein Aufkleber, der außer dem Strichcode auch

die siebenstellige Behälter- nummer aufzeigt. Der Ab- fallgebührenbescheid weist die ersten sechs Stellen die- ser Behälternummer aus.

Stimmen diese sechs Zif- fern auf dem Abfallbehäl- ter und dem Gebührenbe- scheid nicht überein, so ist es zwingend erforderlich, unverzüglich mit dem Be- trieb Abfallwirtschaft Kon- takt aufzunehmen. Hier nennen Sie bitte die sieben- stellige Nummer, die der Aufkleber auf dem Abfall- behälter ausweist. Der Be- trieb Abfallwirtschaft prüft dann, ob der Behälter ver- tauscht worden ist. Zur Klä- rung der Zahl der Behälter- leerungen kann auch ein Leerungsbericht erstellt und dem Gebührenpflichti- gen zur Verfügung gestellt werden.

Abschließend bittet Ute Braun die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, wenn der ein oder andere bei telefonischen Nachfra- gen in eine Warteschleife gerät beziehungsweise die Leitung immer wieder be- setzt ist. „Viele Leute rufen bei uns an, manche spre- chen auch persönlich vor.

Wir im Betrieb Abfallwirt- schaft sind um eine gute Be- ratung und Beantwortung der Fragen bemüht, denn es ist uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bür- ger den Gebührenbescheid nachvollziehen können.“

Fragen & Antworten zum Abfallgebührenbescheid

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grund- stücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

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Trarbach Ungsberg Landwirtschaftsfläche 25,80 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 12.03.2012 schriftlich mitzuteilen.

Öffentliche Bekanntmachung

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Sitzung des Schulträgeraus- schusses des Schulverbandes Integrierte Gesamtschule (IGS) Salmtal

Am Dienstag, 06. März 2012 findet um 09.00 Uhr in der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich (Raum A 10), Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich eine nichtöffentliche Sit- zung des Schulträgerausschusses des Schulverbandes Integrierte Ge- samtschule (IGS) Salmtal statt.

Tagesordnung:

1. Vorstellung der Haushaltssat- zung mit –plan für das Haus- haltsjahr 2012

2. Schulstrukturentwicklung im Landkreis Bernkastel-Wittlich Übernahme der Schulträger- schaft der Realschule plus und IGS Salmtal durch den Land- kreis

3. Mitteilungen 4. Verschiedenes Christoph Holkenbrink Verbandsvorsteher

Sitzung der Verbandsversamm- lung des Schulverbandes In- tegrierte Gesamtschule (IGS) Salmtal

Am Dienstag, den 06. März 2012, findet um 9.30 Uhr in der Kreis- verwaltung Bernkastel-Wittlich (Raum A 10), Kurfürstenstr. 16, Wittlich eine Sitzung der Ver- bandsversammlung des Schulver- bandes Integrierte Gesamtschule (IGS) Salmtal statt, zu der Sie hier- mit eingeladen werden.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Erlass der Haushaltssatzung mit –plan für das Haushalts- jahr 2012

2. Schulstrukturentwicklung im Landkreis Bernkastel-Wittlich Beschlussfassung zur Über- nahme der Schulträgerschaft der Realschule plus und IGS Salmtal durch den Landkreis Nichtöffentliche Sitzung

3. Neubau Mensa an der IGS Salmtal

a) Information über die ge- währte Landeszuweisung b) Vorstellung und Vergabe der Kunst am Bau

c) Vergabe Betonarbeiten für Sitzelemente der Außenanla- gen

4. Anbau IGS Salmtal Ausführungsbeschluss 5. Aufstockung Hauptgebäude

Ausschreibung der Archi- tektenleistungen

6. Mitteilungen 7. Verschiedenes Christoph Holkenbrink

Verbandsvorsteher

Angliederung von Grundflä- chen an den Eigenjagdbezirk der Ortsgemeinde Greimerath Hiermit verfüge ich die Angliede- rung der Grundflächen auf dem Gemeindegebiet der Ortsgemein- de Greimerath, die nicht zu dem Eigenjagdbezirk Greimerath gehö- ren, an den Eigenjagdbezirk der Ortsgemeinde Greimerath.

Die Angliederung erfolgt gemäß

§ 7 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes (LJG) vom 09. Juli 2010 (GVBl. S. 149) in der jeweils derzeit gültigen Fas- sung

Beschreibung der Angliederungs- flächen

Flur 1, Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 10/4, 10/5, 10/6, 10/7, 10/8, 10/9, 10/10, 11, 12, 13, 14, 15/1, 15/2, 16, 17, 18/1, 18/2, 19, 20, 21/1, 21/3, 21/5, 21/6, 25/5, 26/2, 27/1, 27/2, 31, 32, 33, 34, 35/1, 35/2, 36, 37, 38 (teilwei- se), 39/1, 39/2 (teilweise), 41/2, 41/5, 41/7, 42/2, 42/3, 42/6, 44/5, 45, 46, 47, 48, 49;

Flur 2, Nr. 1, 2, 3, 4, 5/1, 5/2, 5/3, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 9/3, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33/2, 33/3, 33/4, 34, 35/1, 35/2, 35/3, 36, 37, 38, 39/1, 39/2, 40, 41, 42/1, 42/2, 43, 44, 45, 46/2, 46/4, 46/5, 46/6, 46/7, 47, 48, 49, 50, 51, 52/1, 52/2, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62;

Flur 3, Nr. 3/1, 3/2, 3/4, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 24, 25, 26, 27/1 (teilweise), 27/2, 29, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37;

Flur 4, Nr. 2/1, 2/4, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/2, 18/3, 18/4, 19, 20, 21, 22 (teilweise), 23 (teilweise), 25, 26, 27;

Flur 5, Nr. 2/1, 3/2, 6/1, 9/18, 3/6, 3/8, 3/10;

Flur 6, Nr. 2/4, 2/7, 2/8, 2/9, 2/10, 2/11, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/20, 2/21, 2/22, 2/23, 2/24, 2/25, 2/26, 82/1, 85, 86/1, 87/1, 90, 95, 96, 98, 100/1, 100/2, 100/3, 100/4, 100/5, 111/92, 122/100, 123/100, 126/100, 127/100, 128/100, 132/97, 133/97, 134/91, 135/91, 136/94, 137/94, 152/100, 153/100, 154/100, 155/100;

Flur 7, Nr. 1, 2/2, 2/7, 3/1, 3/2, 3/4, 3/5, 4/1, 4/2, 4/3, 4/4, 4/7, 4/8, 5, 6/1, 6/4, 6/5, 6/6, 6/7, 6/8, 6/9, 6/10, 6/11, 8, 9, 10, 16, 17, 18/1, 18/3, 18/4, 18/5, 18/6, 19, 20, 21, 22/1, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30/2, 31/2, 31/3, 32/1, 33, 34/2, 35/10, 35/11, 35/12, 36, 37/1, 38, 40, 42/1;

Flur 8, Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10/1, 11/1, 12/1, 13/2, 13/4, 13/6, 13/9,

13/10, 13/12, 13/13, 13/15, 13/16, 13/18, 13/20, 13/22, 13/23, 13/24, 13/25, 15/1, 15/2, 15/5, 15/6, 15/7, 15/8, 15/11, 15/12, 15/14, 15/15, 15/16, 15/17, 15/18, 15/19, 15/20, 15/21, 15/22, 15/23, 15/025, 15/26, 15/27, 15/28, 15/29, 15/30, 15/31, 15/34, 15/35, 15/36, 15/37, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49/1, 49/2, 50, 51, 52/1, 52/2, 53, 54, 55, 56/1, 56/2, 57, 58, 60, 61, 62, 63/1, 63/2, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 71/1, 71/2, 72, 73/1, 73/2, 74/1, 74/2, 75/1, 75/2, 76/1, 76/2, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84/5, 84/6, 85, 86, 87, 88, 89, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97/1, 97/2, 98, 99, 100/1, 100/2, 100/3, 100/4, 101/1, 101/2, 102, 103, 104, 105, 106;

Flur 9, Nr. 1, 2, 3, 4, 5/1, 5/2, 6/1, 6/2, 7/3, 7/9, 7/11, 7/12, 8, 9, 10, 11/1, 12, 13, 14, 15, 16, 17/2, 18, 19/6, 19/8, 19/9, 19/11, 19/12, 20/4, 20/7, 20/9, 22/8, 22/10, 22/12, 22/14, 23/6, 23/7, 23/8, 23/9, 24/6, 24/11, 24/14, 24/15, 24/16, 25/1, 26/2, 27, 28/2, 28/4, 28/5, 29/1, 30/2, 30/3, 31, 32/2, 33/3, 34/1, 34/5, 34/6, 35, 36/1, 36/2, 37, 38, 41, 42/5, 42/6, 42/7, 42/8, 42/9, 42/10, 42/11, 42/12, 42/13, 42/14, 44/4, 45/3, 46/7, 47/5, 47/6, 48/3, 48/4, 49;

Flur 10, Nr. 1/1, 2/5, 2/6, 2/7, 3/3, 3/4, 3/5, 4/1, 4/2, 5/1, 5/2, 6/1, 6/2, 7, 9/1, 9/2, 9/3, 9/4, 9/7, 9/8, 10/5, 10/6, 10/7, 10/8, 11/1, 11/2, 12/2, 12/3, 12/4, 12/5, 12/6, 12/7, 13/1, 15, 16, 17/6, 17/15, 17/16, 17/17, 17/18, 17/19, 17/20, 17/21, 25/7, 25/19, 25/20, 25/21, 25/22, 27/2, 28/2, 29, 30, 33/1, 35;

Flur 11, Nr. 1/1, 2/5, 6/2, 6/7, 7/1, 7/2, 7/3, 8/3, 9/1, 14.

Begründung

Die Ortsgemeinde Greimerath be- sitzt innerhalb der Gemarkung Greimerath einen Eigenjagdbezirk mit einer zusammenhängenden Größe von mehr als 75 ha.

Die innerhalb bzw. am Rande die- ser zusammenhängenden Flächen des Eigenjagdbezirkes liegenden Grundstücke, die nicht zu diesem Eigenjagdbezirk gehören, errei- chen nicht die nach § 10 Abs. 1 LJG erforderliche Mindestgröße von 250 ha. Sie bilden daher keinen ei- genständigen gemeinschaftlichen Jagdbezirk.

Die Voraussetzung für einen eigen- ständigen Eigenjagdbezirk nach § 9 LJG liegen ebenfalls nicht vor.

Nach § 8 Abs. 1 LJG ruht auf diesen Flächen grundsätzlich die Jagd.

Die Ausübung des Jagdrechts darf jedoch nur in Jagdbezirken ausge- übt werden (§ 3 Abs. 3 LJG).

Da die Jagdpflege und Jagdaus- übung auf den nicht zum Eigen- jagdbezirk gehörenden Flächen,

Öffentliche Bekanntmachungen

insbesondere zur Vermeidung von drohenden Wildschäden, nicht auf Dauer ruhen kann, ist die Anglie- derung an einen Jagdbezirk not- wendig. Nach Abwägung aller ent- scheidungserheblichen Tatsachen ist es daher erforderlich, alle jagd- bezirksfreien Flächen, die inner- halb des Eigenjagdbezirkes liegen bzw. an diesen angrenzen, an den gemeindlichen Eigenjagdbezirk der Ortsgemeinde Greimerath an- zugliedern. Die Angliederung an einen anderen Jagdbezirk kommt aufgrund der Lage der betroffenen Grundstücke bzw. vor dem Hin- tergrund, dass die Jagdfläche mit der politischen Gemeindegrenze übereinstimmen soll, nicht in Be- tracht. Nur auf diese Weise kann eine ordnungsgemäße Jagdausü- bung innerhalb des Eigenjagdbe- zirkes gewährleistet werden.

Diese Maßnahme wird auch vom Kreisjagdmeister, Herrn Vanck, aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung als notwendig erachtet.

Die Eigentümer und Nutzungs- berechtigten der an den Eigen- jagdbezirk angegliederten Grund- stücke bilden gemäß § 11 Abs. 5 LJG zur Wahrnehmung ihrer nach der Angliederung bestehenden Rechte eine Angliederungsgenos- senschaft, zu deren Bildung geson- dert eingeladen wird.

Die Hauptaufgabe dieser Angliede- rungsgenossenschaft ist, mit dem Inhaber des Eigenjagdbezirkes den

„angemessenen Jagdpachtzins“ zu vereinbaren.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann in- nerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf dieser Frist bei der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich eingegangen ist.

Die Einlegung eines Widerspruchs mittels elektronischer Post ist nicht zulässig.

Wittlich, 23. Februar 2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Untere Jagdbehörde - Im Auftrag:

gez. Walter Gangolf

R o t w i l d h e g e g e m e i n s c h a f t Cochem-Kondel -Körperschaft des öffentlichen Rechts-

Vorsitzender: Bernd Bahr Schulstraße 20, 54538 Hontheim 27. Februar 2012

Einladung zur Versammlung am Samstag, dem 17. März 2012

(7)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finan- zierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforder- lich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 EUR

verzinste Kredite auf 7.700.000 EUR

zusammen auf 7.700.000 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflich- tungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Inve- stitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächti- gungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.700.000 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquditätssicherung wird festgesetzt auf 46.000.000 EUR

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für das Sondervermö- gen mit Sonderrechnungen -Einrichtung Abfallwirtschaft- werden fest- gesetzt auf

1.) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnah- men der Einrichtung Abfallwirtschaft auf 0 EUR

2.) Kredite zur Liquiditätssicherung der Einrichtung Abfallwirtschaft auf 500.000 EUR

3.) Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren 0 EUR voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

§ 6 Kreisumlage

Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. Novem- ber 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemein- den eine Kreisumlage. Der Umlagesatz wird auf 43,0 v.H. festgesetzt.

Die Kreisumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Fe- bruar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2012 zu entrichten.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro sind im jewei- ligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 8 Leistungszahlungen *

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14.

April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1.) für Leistungsstufen 0 EUR

2.) für Leistungsprämien und Leistungszulagen 10.000 EUR

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 betrug 16.879.639,53 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt 8.204.640 Euro und zum 31.12.2012 3.450.640 Euro.

Wittlich, den 27.02.2012

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes

Landrat

* Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich aus § 18 VKA des TVöD ein tariflicher Anspruch.

Der Haushaltsplan liegt an sieben Werktagen (Arbeitstagen) nach dieser Bekanntmachung im Dienstgebäude der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich in Wittlich, Kurfürstenstraße 16, Zimmer A 114, öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung (LKO) i.V.m der Gemeindeordnung (GemO) zu- stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe- hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver- fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung un- ter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genann- ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Alftal“ in 54538 Bausendorf (Tel.: 06532-4669)

Eingeladen sind alle stimmbe- rechtigten Mitglieder, sowie ver- tretungsberechtigte Personen der betroffenen Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (beratend) Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Wahl eines Schriftführers/Pro- tokollführers

3. Beratung und Beschlussfas- sung über die Erhebung und Verwendung von Umlagen 4. Beratung und Beschlussfas-

sung über ein Bejagungskon- zept

5. Vereinbarung zur Ab- schusskontrolle (körperlicher Nachweis)

6. Erstellung eines Gesamtab- schussplanes

7. Erstellung von Teilab- schussplänen

8. Verschiedenes Bernd Bahr -Vorsitzender-

Rotwildhegegemeinschaft Zell Karl Steinhoff - Vorsitzender Rheinaue 41, 46535 Dinslaken, Email: steinhoff.kuh@t-online.de TeLgesch : 02064 446930, privat 02064 56737, mobil: 01754042940, Fax: 02064 777 895

Haushaltssatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2012

Der Kreistag hat am 12.12.2011 aufgrund der §§ 17 und 57 der Landkreis- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188) und der §§ 95 ff Gemeindeordnung vom gleichen Tag (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstlei- stungsdirektion in Trier vom 08.02.2012 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden:

1.) im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 147.854.753 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 152.608.753 EUR

Saldo -4.754.000 EUR

2.) im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 140.173.940 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 141.537.908 EUR

Saldo -1.363.968 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR

Saldo 0 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.966.100 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.666.100 EUR

Saldo -7.700.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 11.596.968 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.533.000 EUR

Saldo 9.063.968 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 156.737.008 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 156.737.008 EUR die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 EUR

sammlung

Hiermit lade ich Sie ein zur Mit- gliederversammlung der RHG Zell Datum: Samstag, den 17.03.2012 um 10:00 Uhr

Ort: Bürgerhaus Mittelstrimmig Die Tagesordnung enthält fol- gende Punkte:

1. Wahl der beiden Vertreter der JG und der Eigentümerinnen und Eigentümer oder nutznie- ßenden Personen von EJB 2. Beschluss über die Wahl eines

Geschäftsführers und Festset- zung der Vergütung

3. Vorlage Jagdflächenliste 4. erste Finanzplanung und Ver-

abschiedung der Umlage 5. Vorstellung der Grundlagen

eines Bejagungskonzeptes und Vereinbarung von strate- gischen Zielen (Basis: Broschü- re „Verantwortungsvolle Be- wirtschaftung des Rotwildes in Rheinland-Pfalz“)

6. Organisation der Wildbestand- sermittlung

7. Vorstellung und Beschluss über GAP, TAP, Vorschlag MAP und Pool

8. Verschiedenes

Weitere Wünsche zur Aufnahme in die Tagesordnung sind späte- stens bis zum 10.03.2012 schrift- lich an mich zu richten.

Karl Steinhoff

(8)

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Öffnungszeiten -allgemein-:

Mo.-Fr.: 08.30 bis 12.00 Uhr Mo.: 14.00 bis 16.00 Uhr Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Bürgerservice:

Mo.-Do.: 07.00 bis 18.00 Uhr Fr. 07.00 bis 15.00 Uhr Kontakte -allgemein-:

Tel.: (0 65 71) 14 – 0 Fax: (0 65 71) 14 – 2500

E-Mail: Info@Bernkastel-Wittlich.de Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

Wichtige Rufnummern während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Bürgerberatung (0 65 71) 14 – 2700 Abfallberatung (0 65 71) 14 – 2414

Bauen (0 65 71) 14 – 2314

Führerscheinwesen (0 65 71) 14 – 2334

Gesundheit (0 65 71) 14 – 2434

Kreisrechtsausschuss (0 65 71) 14 – 2258 Musikschule des Landkreises (0 65 71) 14 – 2398 Landwirtschaft/Weinbau (0 65 71) 14 – 2421 Veterinärwesen/Lebensmittel (0 65 71) 14 – 2353 Wirtschaftsförderung (0 65 71) 14 – 2494 Zulassungsbehörde (0 65 71) 14 – 2227 Kreisarchiv, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96633 Medienzentrum, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96634

Detaillierte Telefonverzeichnisse im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/kreisverwaltung.html Ressourcenverknappung,

Klimawandel, steigende En- ergiekosten: Für Eigentü- mer von Ein- und Mehrfa- milienhäusern stellt sich immer wieder die Frage nach effizienter und um- weltfreundlicher Heiz- technik. Der Einsatz von kleineren Blockheizkraft- werken (BHKW), mit denen die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme ge- nutzt wird, bietet für Woh- nungsbaugesellschaften und private Eigentümer eine Alternative zu kon- ventionellen Heizsystemen.

Insbesondere in Gebäu- den mit ganzjährig hohem Wärmeenergiebedarf wie beispielsweise Schwimm-

bädern, Hotels oder Wohn- heimen sind BHKW bereits seit Jahren bewährte und energieeffiziente Heiztech- nik.

Die Energieagentur Region Trier informiert am Mitt- woch, dem 7. März 2012, im Foyer der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich von 18.00 bis 20.30 Uhr kostenfrei über den Ein- satz von BHKW-Technik. In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Trier und den beiden regional ansässigen Herstellern von BHKW-Tech- nik Kirsch HomeEnergy GmbH und Sener-Tec Cen- ter Kell am See GbR werden Herausforderungen beim

Einsatz von BHKW themati- siert. Achim Hill, Geschäfts- führer der Energieagentur Region Trier, gibt zunächst einen Überblick über Grundlagen, Einsatzgebiete, Voraussetzungen für BHKW- Technik. Während die Spar- kasse Mittelmosel Eifel – Mosel – Hunsrück anhand ihrer eigenen Erfahrungen mit einem BHKW ein prak- tisches Umsetzungsbeispiel vorstellt, informiert die Ef- fizienz Offensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) über Finanzierungs- und Förder- möglichkeiten. Kai Willems von den Stadtwerken Tri- er erläutert schließlich die Möglichkeiten des so ge- nannten Contractings für

BHKW-Anlagen. Vor und nach der Veranstaltung be- steht die Möglichkeit, sich an Infoständen der Stadt- werke Trier, der Sparkas- se Mittelmosel Eifel-Mo- sel-Hunsrück, der Firmen Kirsch und Senertec sowie der EOR zu informieren.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist aus or- ganisatorischen Gründen eine Anmeldung bei der En- ergieagentur Region Trier unter der Telefonnummer 0651/145958-11 oder per E- Mail an info@energieagen- tur-region-trier.de erforder- lich. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden In- teressierte unter www.ener- gieagentur-region-trier.de.

Informationsveranstaltung zu Blockheizkraftwerken

Förderung für Mini-Blockheizkraftwerke

Neue Mini-Blockheizkraft- werke (BHKW) mit einer Lei- stung bis maximal 20 kW elektrisch erhalten ab dem 1. April 2012 wieder einen Zuschuss. Gefördert wird die Neuerrichtung von Mi- ni-BHKW in Gebäuden, für die vor dem 1.1.2009 der Bauantrag gestellt wurde.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der elek- trischen Leistung der Anla-

ge. Bis 1 kW 1.500 Euro, ab 1 kW bis 4 kW 300 Euro je kW, ab 4 kW bis 10 kW 100 Euro je kW und ab 10 kW bis maximal 20 kW 50 Euro je kW. Der Zuschuss wird kumuliert über alle Lei- stungsstufen.

Anträge für Anlagenbetrei- ber auf Förderung können erst ab dem 1. April 2012 beim Bundesamt für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrol-

le (BAFA) eingereicht wer- den. Ab diesem Zeitpunkt finden Antragsteller hier auch die zu verwendenden Formulare. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnah- me zu stellen. Antragsbe- rechtigt sind u.a. Privatper- sonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen.

Weitere Auskünfte zum För- derprogramm erteilt der

Fachbereich Wirtschafts- förderung der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich.

Ansprechpartner ist Mar- kus Lautwein, Tel.: 06571/14 2494, E-Mail: Markus.Laut- wein@bernkastel-wittlich.

de. Im Internet stehen un- ter www.bafa.de (Rubrik:

Energie/Kraft-Wärme-Kopp- lung) weitere Informati- onen zu den Förderbedin- gungen zur Verfügung.

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