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für die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Vier neue Auszubildende und ein Prüfungsbester Kreisnachrichten

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Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Ausgabe 28/2019 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 09.07.2019

Die Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich engagiert sich erfolgreich in der eigenen Nachwuchskräftegewinnung.

Zum 1. Juli 2019 verstärken Niklas Braun, Meike Leyende- cker, Thomas Schweisel und Sabrina Steffes das Verwal- tungsteam.

Niklas Braun wurde mit der Note 1,0 als Prüfungsbester der Zentralen Verwaltungs- schule Verwaltung ausge- zeichnet. Zum dritten Mal innerhalb von fünf Jahren be- legte eine Nachwuchskraft der Kreisverwaltung einen Platz der Prüfungsbesten an der Zentralen Verwaltungs- schule beziehungsweise an der Hochschule für öffent- liche Verwaltung Rheinland- Pfalz.

Neben der theoretischen Ausbildung nimmt die prak- tische Ausbildung in einzel- nen Fachbereichen einen gleichermaßen großen Stel- lenwert ein. Vier neue Nach- wuchskräfte bereichern seit

dem 1. Juli 2019 die Mitar- beiterschaft der Kreisverwal- tung: Martin Felzen und Anne Reichert starten ihre zweijäh- rige Ausbildung zum Verwal- tungswirt, Niklas Engeln und Maja Fischer ihr dreijähriges Studium in Fachrichtung Ver- waltung und Finanzen. Damit bildet der Kreis aktuell zehn Nachwuchskräfte für den Verwaltungsdienst aus.

„Ich freue mich, dass wir die- se tollen, jungen Menschen für die Arbeit in der Verwal- tung und für unsere Bürge- rinnen und Bürger gewin- nen konnten, sagte Landrat Gregor Eibes. Die zweijäh- rige Ausbildung und das drei-

jährige Studium in der Fach- richtung Verwaltung und Finanzen sind dual gestal- tet: Theoretische Module an der Zentralen Verwaltungs- schule beziehungsweise an der Hochschule für öffent- liche Verwaltung des Lan- des Rheinland-Pfalz wech- seln sich mit praktischen Ausbildungsabschnitten in verschiedenen Fachbe- reichen der Kreisverwaltung in Wittlich ab.

Für den Einstellungstermin zum 1. Juli 2020 bietet die Kreisverwaltung wieder Aus- bildungsstellen zum Ver- waltungswirt (m/w/d) und Stellen für das Duale Bache-

lorstudium, im Studiengang Verwaltung an. Darüber hi- naus wird auch die Aus- bildung zum Verwaltungs- fachangestellten (m/w/d) erstmals wieder angeboten.

Die Berufsbilder werden auf einer Informationsveranstal- tung Interessierten am Mon- tag, dem 29. Juli 2018, um 16:00 Uhr in der Kreisver- waltung in Wittlich von der Ausbildungsleiterin Adele Ruppenthal und Nachwuchs- kräften vorgestellt.

Weitere Informationen sind unter www.Bernkastel-Witt- lich.de/ausbildung.html und unter www.verwaltung-ty- pisch-anders.de zu finden.

Landrat Gregor Eibes, Ausbildungsleiterin Adele Ruppenthal, Personalleiter Hans-Georg Simon und Ulrike Klein-Merten für den Personalrat begrüßen die vier neuen Auszubildenden Maja Fi- scher, Anne Reichert, Martin Felzen und Niklas Engeln. Foto: Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich/Mike-D. Winter

Vier neue Auszubildende und ein Prüfungsbester

für die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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möglichen Fördermaßnahmen ist sehr breit“ erläutert Ge- schäftsführer Philipp Goßler die Möglichkeiten: „Projekte zur Digitalisierung, Modera- tionsmaßnahmen oder klei- ne Studien und Konzepte so- wie der Umbau von Gebäuden können genauso Projekte sein wie Investitionen in Maschi- nen und Geräte.“ Kleinstpro- jekte sind dabei als Vorhaben mit einem Volumen bis 20.000 Euro definiert. Besonderer Vorteil gegenüber der regu- lären LEADER-Förderung ist die vereinfachte Abwicklung.

Antragsstellung und Abrech- nung des Projektes erfolgen

nur mit der LAG-Geschäfts- stelle. Die Fördersätze sowie die Voraussetzungen hinsicht- lich Vergleichsangeboten und Kontrollen sind allerdings die gleichen. Projektideen müs- sen bis zum 31. Juli bei der LAG vorgelegt werden und dann bis zum 15. Oktober 2019 um- gesetzt werden. „Wir hoffen, dass wir trotz des sehr ambi- tionierten Zeitplans noch viele Projekte bekommen und die 200.000 Euro Fördermittel für gute Ideen einsetzen können.

Es ist ein neues Förderange- bot und wir möchten einfach schauen, wie es funktioniert“

erläutert Christiane Horsch als

LAG-Vorsitzende ihre Erwar- tungen. Jeder, der Interesse an der Umsetzung eines Pro- jektes habe, solle seine Ideen mit der LAG-Geschäftsstelle besprechen, so Horsch wei- ter. Die Ideen müssen dann in Form einer Projektskizze bei der LAG eingereicht wer- den und werden dann bewer- tet und ausgewählt. Mit einer Entscheidung über die Aus- wahl des Projektes ist Anfang August zu rechnen.

Weitergehende Informatio- nen wie zum Beispiel den aus- führlichen Förderaufruf finden Interessierte auf der Internet- seite www.lag-mosel.de.

Als eine von sieben Loka- len Aktionsgruppen (LAG) in Rheinland-Pfalz nimmt die LAG Mosel am neuen För- derangebot „Regionalbud- get“ des Bundes teil. Das Geld wird im Rahmen der Gemein- schaftsaufgabe Agrar- und Kü- stenschutz bereitgestellt und soll dazu dienen, Kleinstpro- jekte im ländlichen Raum zu unterstützen. Ziel ist es, die Initiativen von Ortgemein- den, Unternehmen oder ge- meinnützigen Vereinen im ländlichen Raum finanziell zu unterstützen und ihn damit at- traktiv und lebenswert zu er- halten. „Die Spannbreite der

Neue Fördermittel für Kleinstprojekte in der Region

Zwischen Neumagen-Dhron und Traben-Trarbach gibt es ab 1. September 2019 ein neues Busangebot, das die mei- sten Ortsgemeinden in die- sem Gebiet mehrmals täglich in das Busnetz integriert. Im Folgenden werden die Linien zwischen Bernkastel-Kues und Neumagen-Dhron näher be- schrieben. Diesmal geht es um die Linien 360, 361 und 362.

Diese fahren jeden Tag ab cir- ca 6 Uhr morgens bis circa 21 Uhr abends jene Orte bezie- hungsweise Haltestellen an, die zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach entlang der Mosel sowie oben auf dem Plateau liegen.

Linie 360: Von Bernkastel-Kues nach Traben-Trarbach

Ab Kues Forum fährt die Li- nie 360 über Wehlen, Zel- tingen-Rachtig, Erden, Lös- nich, Kinheim, Kröv und Wolf bis nach Traben-Trarbach. In Bernkastel-Kues besteht zu- dem die Möglichkeit, von oder auf die Linie 330 umzusteigen, um bis nach Neumagen-Dhron weiterzufahren.

Linie 361: Von Bernkastel-Kues bis nach Ürzig

Neben der Linie 360 fährt auch die Linie 361 entlang der

Mosel. Allerdings lediglich bis nach Ürzig. Unterwegs hält der Bus in Graach an der Mo- sel, Wehlen, Ürzig und Ürzig Höhe. Im Schülerverkehr wer- den zudem auch die Orte Kin- del, Lösnich und Erden ange- fahren.

Linie 362: Von Bernkastel-Kues hoch auf das Plateau

Die Fahrt auf das Plateau, die bisher im Fahrplan der Linie 333 eingebunden war, wird in Zukunft von der neuen Linie 362 angeboten. Als Ringlinie

fährt diese zukünftig ab Kues Forum hinauf und hält dort unter anderem an der Panora- mastraße, der Mosellandhalle, der Rehaklinik und dem Kai- sergarten, bevor sie anschlie- ßend wieder zurück nach Kues fährt. Fahrgäste, die vom Pla- teau nach Ürzig weiterfahren möchten, können sitzenblei- ben, denn an der Haltestelle Kues Forum wechselt der Bus die Liniennummer und ist als Linie 361 den oben beschrie- benen Linienweg bis nach Ür- zig unterwegs.

Details zum neuen Buskon- zept, beispielsweise welche Ortsgemeinden in Zukunft von welchen Buslinien wie oft an- gefahren werden, werden in den kommenden Ausgaben der Kreisnachrichten detail- liert beschrieben.

Weitere Informationen zum Buskonzept finden Interessier- te zudem im Internet unter www.vrt-info.de/buskonzept.

Bei Fragen steht die VRT-Hot- line unter 01806 131619 von montags bis samstags zur Ver- fügung.

Ab September 2019 mehr Busverbindungen entlang der Mosel

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Mit der neuen Ausgabe der Broschüre „Familie Aktiv“ kön- nen Familien in den Sommer starten und die passenden An- gebote nutzen. Sommerzeit ist für Familien gemeinsame Er- holungszeit. Damit die Erho- lung auch nach den Sommer- ferien erhalten bleibt, hält die Evangelische Beratungsstelle zwei Angebote bereit: „Um- gang mit Stress“ und „Ein- schlafprobleme bei Kindern und Jugendlichen“. Auch in Bernkastel-Kues wird Erholung unterstützt: Mit den Angebo- ten „Stressfrei im Familien- alltag“ sowie einer „Kleine(n) Auszeit“ bietet „Kita!Plus“

entsprechende Unterstützung an.

Neu ist das Angebot für „Zu- friedene Dreckspatzen“. Hier geht es um Informationen zu Naturerlebnissen für Kinder.

Wer alleine erzieht, muss nicht ohne Unterstützung bleiben und kann sich in einer Gruppe

„Gemeinsam stark!“ im Stadt- haus „Alter Bahnhof“ in Tra- ben-Trarbach austauschen.

Digitale Medien werden in den Angeboten „Datenspuren im Internet“; „App in die Me- dienwelt“ und „Zukunft der di- gitalen Gesellschaft“ themati- siert.

Bewährte Hinweise für wer- dende Eltern in der Geburts- klinik Wittlich, Eltern-Cafés und Krabbelgruppen, Anre- gungen zur Erziehung und Be-

ziehung in der Familie sowie Tipps für die Familiengesund- heit runden die Angebots- übersicht „Familie Aktiv“ ab.

Die Broschüre „Familie Aktiv“

ist ab sofort über die Kinder- tagesstätten und Grundschu- len sowie über teilnehmende Arztpraxen erhältlich und kann über die Internetsei- te der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich www.familie.

bernkastel-wittlich.de herun- tergeladen werden.

Bestellungen und Vorschläge nimmt auch Stephan Rother von der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Tel.: 06571 14-2220, E-Mail: Stephan.Ro- ther@Bernkastel-Wittlich.de entgegen.

Neue Ausgabe mit vielen Angeboten für Familien im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am Donnerstag, 27. Juni 2019, ist im Beisein von zahlreichen Gästen aus dem Schul- und Bildungswesen, Vertretern der außerschulischen Um- weltbildungspartner des Na- turparks, Kooperationspart- nern sowie Kindern und Eltern der Grundschule Malborn der

Startschuss für die erste Na- turpark-Schule im Landkreis Bernkastel-Wittlich gefallen.

Mit der offiziellen Unterzeich- nung der Kooperationsverein- barung macht sich die Auen- land-Grundschule in Malborn auf den Weg zu einer nach- haltigen Naturpark-Schule.

Ziel ist die Themen Natur und Kultur der Heimat dauerhaft im Unterricht zu verankern und sie auf erlebnis- und pra- xisorientierte Art im Sinne der Bildung für nachhaltige Ent- wicklung (BNE) mit allen Sin- nen zu vermitteln. Die Schüler werden so für ihre Heimat be-

geistert, Identifikation und ein Wir-Gefühl gestiftet mit dem Ziel, einen Grundstein für das Engagement für die zukunfts- feste Entwicklung ihrer Hei- mat zu legen. Die Naturpark- Schüler werden zu aktiven Junior-Heimatbotschaftern und Naturdetektiven in ihrer Kommune.

Während der Veranstaltung boten die Kinder ein vielfäl- tiges Angebot von musika- lischen Darbietungen und Ge- dichten dar. Zum Abschluss übergab der stellvertretende Naturpark-Vorstandsvorsit- zende Landrat Gregor Eibes den „Naturpark Streuobst- wiesen-Rucksack“ an die Schule. Damit können Schüler die verschiedenen regionalty- pischen Obstsorten sowie die Tier- und Pflanzenwelt des Le- bensraums Streuobstwiese erkunden. Der Rucksack wur- de in einem von der UN aus- gezeichnetes Projekt der De- kade Biologische Vielfalt vom Naturpark entwickelt.

Weitere Informationen: Ge- schäftsstelle Naturpark Saar- Hunsrück, Tel.: 06503 9214-0, E-Mail: info@naturpark.org.

Schülerinnen und Schüler gestalten ihre Heimat von morgen

Stellvertretender Naturpark-Vorstandsvorsitzender Landrat Gregor Eibes und die Schüler der neuen Naturpark-Schule Malborn. Foto: Naturpark-Schule Malborn

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Innenminister Roger Lewentz hat sieben Dorferneuerungs- gemeinden im Landkreis Bern- kastel-Wittlich Fördermittel aus dem Dorferneuerungs- programm in Höhe von insge- samt 620.200 Euro bewilligt.

Die Ortsgemeinde Bruch er- hält insgesamt 388.200 Euro für den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung des aus den 1950er Jahren stammen- den Dorfgemeinschaftshauses.

„Die Räumlichkeiten im künf- tig erweiterten Bürgerhaus sol- len neben der Vereinsnutzung auch weitere Möglichkeiten für Aktivitäten junger Familien, die Seniorenarbeit sowie genera- tionsübergreifende Veranstal- tungen bieten. Geplant sind unter anderem eine Erweite- rung im Untergeschoss für ei- nen Jugendraum sowie eine Erweiterung des Saales im Erd- geschoss mit einer Terrasse“, so Innenminister Roger Lew- entz. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werde auch die Barrierefreiheit hergestellt.

Mit der Realisierung der be- absichtigten Baumaßnahmen schreite die Ortsgemeinde Bruch in der Dorfentwicklung ein weiteres Stück voran.

Bruch habe schon mehrfach erfolgreich am Wettbewerb

„Unser Dorf hat Zukunft“ teil- nehmen können und 2012 den

„Sonderpreis Innenentwick- lung“ erhalten.

Die Ortsgemeinde Graach an der Mosel erhält vom Land 91.600 Euro für die Neuanla- ge eines Generationen- und Kommunikationsplatzes. Gep- lant ist unter anderem ein Pa- villon mit Grillstelle, verschie- dene Rast- und Ruhebereiche sowie eine multifunktionale Fläche, die sowohl für dörf- liche Veranstaltungen aber auch von Privaten genutzt wer- den kann. Die Konzeption wur- de im Rahmen der Dorfmode- ration entwickelt und stellt ein Schlüsselprojekt der weiteren Dorfentwicklung dar.

Auch die Ortsgemeinde Mül-

heim an der Mosel erhält Fördermittel für eine Maßnah- me, die im Rahmen der Dorf- moderation gemeinsam mit den Bürgern entwickelt wur- de: Für die Gestaltung eines Aufenthaltsbereichs und Bou- leplatz im Entwicklungsbe- reich Grafschafter Festhalle/

Marktwiese wurden insgesamt 18.300 Euro bewilligt. Mit der Umgestaltung wird ein Treff- punkt für Jung und Alt geschaf- fen.

Für den Abriss nicht erhaltens- werter Bausubstanz erhält die Ortsgemeinde Binsfeld insge- samt 67.200 Euro zur Schaffung von Neubaumöglichkeiten im Ortskern. Die Maßnahme dient der Innenentwicklung; positive Impulse für das nähere Umfeld und den Ortskern sind zu er- warten.

Der als Schwerpunktgemein- de anerkannte Stadtteil Wolf erhält für Planungs- und Bera- tungsleistungen privater und öffentlicher Vorhaben eine Förderung von zunächst 4.000 Euro, die nach Bedarf auf ins- gesamt bis zu 8.000 Euro auf- gestockt werden kann.

Darüber hinaus wurden sei- tens des Landes bei bereits bewilligten Maßnahmen Auf-

stockungen aufgrund unvor- hersehbarer und unabweis- barer Mehrkosten für folgende Maßnahmen zugesagt:

• Altrich - Generationenhaus Altreia (11.000 Euro)

• Minderlittgen – Sanierung des Backhauses und Frei- anlagengestaltung (11.000 Euro)

• Wolf – Umbau und Sanie- rung des Bürgerhauses (32.900 Euro)

Schwerpunkte der Dorferneue- rung sind struktur- und funkti- onsverbessernde Maßnahmen in den Ortskernen, die eine zu- kunftsbeständige Entwicklung zum Ziel haben. Die Innenent- wicklung und Belebung der Ortskerne haben in der Dorfer- neuerung Vorrang. Dazu ge- hören die Sanierung und Um- nutzung ortsbildprägender Bausubstanz genauso wie die Sicherung der Grundversor- gung oder die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.

Der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung stehen im För- derjahr 2019 insgesamt 25 Mil- lionen Euro für die Förderung kommunaler und privater Vor- haben in den Ortskernen zur Verfügung.

Land fördert mit 620.200 Euro acht Projekte der Dorferneuerung im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Mitarbeiterinnen in den Ruhestand verabschiedet

In einer Feierstunde im Kreishaus verabschiedete Landrat Gre- gor Eibes die langjährigen Musikschullehrerinnen Gabriele Boos und Ewa Karaban-Mendoszewska in den Ruhestand. Eibes dank- te ihnen für ihr langjähriges Engagement für den Landkreis und seine Bürgerinnen und Bürger und wünschte für den Ruhe- stand alles Gute. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich der Leiter der Musikschule des Landkreises Frank Wilhelmi und Ulrike Klein-Merten für den Personalrat gerne an. (v.r.n.l.) Foto: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich / Mike-D.

Winter

Ihr 40- beziehungsweise 25-jähriges Dienstjubiläum konnten jetzt Alexandra Heck (25) sowie Edith Maus und Doris Meier (40) (v.r.n.l.) in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich feiern.

Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich Vorgesetzte und Personalrat gerne an. Foto: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich / Mike-D. Winter

Mitarbeiter der Kreisverwal-

tung feiern Dienstjubiläum

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.

bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich vom 30. Juni 2014 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2019 aufgrund der §§ 11 b, 12, 17, 18, 20, 25, 27, 37, 38, 41 und 44 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

S. 188), zuletzt geändert durch Art. 38 des Landesgesetzes vom 14. Dezem- ber 2018 (GVBl. S. 448), BS 2020-2, der §§ 2 und 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Landkreisord- nung (LKO DVO) vom 21. Februar 1974 (GVBl. S. 102), zuletzt geändert durch Art. 2 der LVO vom 06. Novem- ber 2009 (GVBl. S. 379), BS 2020-2-1, der §§ 2, 3, 4, 5, 7 und 15 der Landes- verordnung über die Aufwandsent- schädigung für kommunale Ehrenäm- ter (KOMAEVO) vom 27. November 1997 (GVBl. S. 435), zuletzt geändert durch LVO vom 17. November 2015 (GVBl. S. 431), BS 2020-4, und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsver- ordnung vom 12. März 1991 (GVBl. S.

85), zuletzt geändert durch LVO vom 26. Januar 2015 (GVBl. S. 14), BS 231- 50-3, folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich vom 30. Juni 2014 beschlossen, die hiermit bekannt ge- macht wird:

Artikel 1

1. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Für die Verwaltung des Kreises werden 4 Geschäftsbereiche gebil- det.“

2. § 22 Abs. 4 bis 6 der Hauptsatzung werden wie folgt neu gefasst:

„(4) Die Einheitsführer der Katastro- phenschutzeinheiten erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des in der Feuerwehr-Ent- schädigungsverordnung festgesetzten Höchstsatzes. Die ständigen Vertreter der Einheitsführer erhalten eine mo- natliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Prozent der Aufwand- sentschädigung der Einheitsführer, soweit sie regelmäßig den hälftigen Teil der Aufgaben der Einheitsführer wahrnehmen.

(5) Die Kreisgerätewarte erhalten eine monatliche Aufwandsentschädi- gung in Höhe von 40 Prozent des in der Feuerwehr-Entschädigungsver- ordnung geregelten Höchstsatzes. Die ständigen Vertreter der Kreisgeräte- warte erhalten eine monatliche Auf- wandsentschädigung in Höhe von 50 Prozent der Aufwandsentschädigung der Kreisgerätewarte.

Sofern keine Stellvertreter bestellt werden, kann die Aufwandsentschä- digung der Kreisgerätewarte abwei- chend von Satz 1 bis auf 80 Prozent erhöht werden.

(6) Die Kreisausbilder erhalten den in der Feuerwehr-Entschädigungsver- ordnung ausgewiesenen Stundensatz.

Der Ausbildungsleiter der Kreisaus- bildung enthält eine monatliche Auf- wandsentschädigung analog dem Ein- heitsführer nach Absatz 4.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt zum 01. Juli 2019 in Kraft.

Wittlich, den 24. Juni 2019 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Gregor Eibes

(Landrat)

Hinweis nach § 17 Abs. 6 Landkreis- ordnung (LKO): Satzungen, die un- ter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu- stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- men. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genann- ten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung gel- tend machen.

Öffentliche Bekanntmachung (nach § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung):

Einberufung von Ersatzpersonen in den Kreistag Bernkastel-Wittlich Herr Wolfgang Port, Mitglied des Wahlvorschlags der Christlich Demo- kratischen Union Deutschlands (CDU), Herr Achim Zender und Herr Hugo Ba- der, beide Mitglieder des Wahlvor- schlags des FWG Kreisverbands Bern- kastel-Wittlich e. V. (FWG) und Herr Robert Wies, Mitglied des Wahlvor- schlags der Freien Demokratischen Partei (FDP) sind durch Verzicht aus dem Kreistag des Landkreises Bernka- stel-Wittlich ausgeschieden.

Gemäß § 45 des Kommunalwahlge- setzes (KWG) rücken als nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahl- vorschlag der Christlich Demokrati- schen Union Deutschlands (CDU) Frau Vera Höfner, Hauptstraße 31, 54424 Thalfang, vom Wahlvorschlag des FWG Kreisverbands Bernkastel-Witt- lich e. V. (FWG) Herr Norbert Kraff, Auf Fallert 13, 54523 Hetzerath und vom Wahlvorschlag der Freien Demokrati- schen Partei (FDP) Herr Marco Thees, Bungert 23, 54497 Morbach als Er- satzpersonen nach. Sie haben das Mandat angenommen.

Wittlich, 1. Juli 2019 (Gregor Eibes)

Landrat und Kreiswahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung Zum

Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Ali Pinar letzte bekannte Anschrift: , Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 03.07.2019, Az.: 13-45-P- 3559/5625

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 03.07.2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Claudia Teusch

Rotwildhegegemeinschaft Cochem- Kondel -Körperschaft des öffentli- chen Rechts-

Einladung zur Versammlung mit Lehr- schau von gefundenen Abwurfstan- gen am Freitag, dem 26. Juli 2019 um 15:30 Uhr in der „Drei Eichen Hütte“

in 56826 Lutzerath (Anfahrt wie folgt:

Von Lutzerath kommend fährt man die L103 in Richtung Bad Bertrich, ca.

1 km nach dem Ortsausgang Lutzerath rechts abbiegen (am Hundeübungs- platz) und diesem Weg ca. 900m fol- gen. Die Hütte liegt dann auf der rech- ten Seite des Weges)

Eingeladen sind alle stimmberech- tigten Mitglieder sowie vertretungs- berechtigte Personen der betroffenen Jagdgenossenschaften und Eigenjagd- besitzer (beratend). Interessierte Mit- jäger und Gäste sind ebenfalls herzlich

Das Naturschutzgroßprojekt

„Bänder des Lebens im Huns- rück“ an dem auch die Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich beteiligt ist, veranstaltet am 10. August 2019 um 14 Uhr eine Exkursion ins Pro- jektgebiet. Die Route führt durch einen Teil des Projekt- gebietes bei Idar-Oberstein und orientiert sich an der nördlichen Hälfte der Traum- schleife „Rund um die Kama“.

Dabei wandern die Teilneh- mer durch das Naturschutzge- biet Kammerwoog – Krechels- fels an der Nahe entlang und an steilen Felswänden vorbei.

Inhaltlich werden die Projek- tinhalte und das Nahetal er-

läutert. Die Route ist einfach (teils schmalere Pfade, eine stärkere Steigung) und circa 3,5 km lang, somit auch für Fa- milien mit Kindern geeignet.

Für die Exkursion sind etwa drei Stunden geplant.

Bei Interesse melden Interes- siert sich bitte mit einer Mail (Personenzahl, Anzahl Kinder) an baender-des-lebens@snu.

rlp.de für die Exkursion an, da die Gruppengröße begrenzt ist. Bei möglichen Änderungen oder Hinweisen zur Exkursion werden sie dann direkt infor- miert. Bitte achten Sie auf pas- sendes Schuhwerk und ausrei- chend Verpflegung (vor allem Wasser).

Exkursion „Bänder des

Lebens“ bei Idar-Oberstein

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Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Bombogen Ober der Lüxemer Wiese Landwirtschaftsfläche 0,6946 ha Wittlich Auf der Kuhwiese Landwirtschaftsfläche 1,6160 ha Wittlich Obere Gepp Landwirtschaftsfläche 7,7381 ha Dörbach In der untersten

Bennersbach Waldfläche 1,4152 ha

Dörbach In der Buchholzwies Waldfläche 0,6093 ha

Dörbach Im Seifen Wald- und

Landwirtschaftsfläche 0,9375 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 19.07.2019 schriftlich mitzuteilen.

willkommen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Wahl eines Schriftführers/Proto- kollführers

3. Genehmigung von Jahresrech- nung und Haushaltsplanung 4. Entlastung des Vorstandes 5. Aktuelle Informationen / Erfah-

rungsaustausch / Abwurfstan- gen-Lehrschau

6. Bejagungsstrategien, Besonder- heiten in diesem Jagdjahr 7. Verschiedenes

Es wird darum gebeten, im Winter / Frühjahr 2019 gefundene Abwurf- stangen zur Versammlung mitzubrin- gen.

Bernd Bahr -Vorsitzender- 28. Juni 2019

Bekanntmachung der Haushalts- satzung des Zweckverbandes „Win- tersport-, Natur- und Umweltbil- dungsstätte Erbeskopf“ für das Haushaltsjahr 2019 vom 12.07.2019 Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 KomZG vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zzt. geltenden Fassung i.V.m. § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung fol- gende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.816.710 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.816.710 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbe- trag auf 0 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 131.510 Euro die Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit auf 0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstä- tigkeit auf 48.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -48.000 Euroder Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -83.810 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finan- zierung von Investitionen und Inve- stitionsförderungsmaßnahmen erfor- derlich ist, wird festgesetzt für - zinslose Kredite auf 0 € - verzinste Kredite auf 48.000 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszah- lungen für Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen belasten,

werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liqui- ditätssicherung

Der Höchstbetrag der Liquiditätskre- dite wird auf 800.000 € festgesetzt.

§ 5 Umlagen

Der Zweckverband erhebt nach § 10 der Verbandsordnung eine Verband- sumlage, die entsprechend dem Stim- menverhältnis gem. § 6 Abs. 2 fest- gesetzt wird. Für 2018 entfallen auf die Verbandsmitglieder demnach fol- gende Beträge:

Verbandsmitglieder

%-Anteil nach Verb.Ordn. Umlage -€- 1. Landkreis Bernkastel-Wittlich 25,00 98.933

2. Verbandsgemeinde Thalfang a.E.

42,00 166.205 3. Gemeinde Morbach 25,00 98.933

4. Ortsgemeinde Deuselbach 2,00 7.915

5. Ortsgemeinde Gräfendhron 1,00 3.957

6. Ortsgemeinde Hilscheid 1,00 3.957 7. Ortsgemeinde Thalfang 2,00 7.915 8. Ortsgemeinde Malborn 2,00 7.915 Summe

100,00 395.730

Die Umlage wird fällig auf Anforde- rung je zur Hälfte am 01. April und 01.

Oktober 2019.

§ 6 Öffentlich-rechtliche Entgelte Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte werden gemäß den Bestim- mungen des Kommunalabgabenge- setzes in Verbindung mit den im Ein- zelfall maßgebenden zzt. gültigen Benutzungsordnungen wie folgt fest- gesetzt:

I. Benutzungsentgelte für die Schlepp- lifte

Preise für Liftkarten 10 Fahrten großer Lift 12,00 € 20 Fahrten kleiner Lift 12,00 € 20 Fahrten großer Lift 20,00 € 40 Fahrten kleiner Lift 20,00 € für Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

10 Fahrten großer Lift 9,00 € 20 Fahrten kleiner Lift 9,00 € 20 Fahrten großer Lift 16,00 € 40 Fahrten kleiner Lift 16,00 € II. Parkentgelte

für folgende Tatbestände:

a) in der Wintersportsaison nur an Wochenenden 3,00 €/PKW

b) für Großveranstaltungen (z.B.

Open-Air Konzerte, Sommerfest, Weihnachtmarkt u.a.) 3,00 €/PKW

III. Benutzungsentgelte Seminarräu- me

Räume 1-3 h 4 h 5 h - ganztags Raum I:63,5 m² 30,00 € 42,00 € 75,00

Raum II: 63,5 m² 30,00 € 42,00 € 75,00 €

Raum III: 127 m² 48,00 € 65,00 € 100,00 €

Raum IV: 278 m² 0,00 € 140,00 €*

190,00 €*

Raum IV + Bistro 0,00 € 190,00 €*

250,00 €*

Nutzungen sind nur für interne Veran- staltungen möglich.

*dieser Preis gilt nur an Werktagen, an Wochenenden muss zusätzlich eine Ausfallgebühr bezogen auf den erzielbaren Umsatz gezahlt werden.

Preise inkl. vorhandener Bestuh- lung, Auf- und Abbau sowie Rei- nigung

Für die Tagungstechnik (Bea- mer, Overhead-Projektor, etc.) wird eine einmalige Gebühr von 15,00 € berechnet.

Küchennutzung/Geschirrnut- zung pauschal 15,00 €

Werden die Räume außerhalb der regulären Öffnungszeiten angemietet, wird ein Zuschlag berechnet.

Für Personen, die die Räumlich- keiten für einen im Programm- heft veröffentlichten Programm- punkt anmieten, wird ein gesonderter Tarif ausgehandelt.

In begründeten Ausnahmefäl- len kann der Verbandsvorste- her hiervon abweichende Rege- lungen treffen.

§ 7 Eigenkapital

zum 31.12.2017 = -647.732 € zum 31.12.2018 = -638.29 € zum 31.12.2019 = -638.292 €

§ 8 Bewirtschaftungsregeln

Die Produkte 2521, 4241, 5512, 5731, und 5751 bilden innerhalb des Pro- duktes eine Bewirtschaftungseinheit mit der Konsequenz der gegensei- tigen Deckungsfähigkeit der Aufwen- dungen.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Auf- wendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmä- ßige Aufwendungen oder Auszah- lungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 15.000 € überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgren- ze von 3.000 € sind einzeln im Teilfi- nanzhaushalt darzustellen.

Thalfang, den 12.07.2019 gez.- Hackethal -

stellv. Verbandsvorsteher

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs.

2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 15.07.2019 bis 24.07.2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Zimmer 7, öf- fentlich aus.

Hinweis auf die Rechtsfolgen nach

§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma- chung als von Anfang an gültig zustan- de gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genann- ten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge- meindeverwaltung unter Bezeich- nung des Sachverhaltes, der die Ver- letzungen begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung gel- tend machen.

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