• Keine Ergebnisse gefunden

IV-Rundschreiben Nr. 173 vom 9. September 2002

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "IV-Rundschreiben Nr. 173 vom 9. September 2002"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Geschäftsfeld Invalidenversicherung 3003 Bern

___________________________________________________________________

__________________________________________________________________

Bereich Medizin und Hilfsmittel Seite 1 von 1

IV-Rundschreiben Nr. 173 vom 9. September 2002

Cochlea-Implantat

Verrechnung der Einstellung des Sprachprozessors

Im Anschluss an eine Cochlea Implantation muss der Sprachprozessor eingestellt werden. Für diese durch audiologische Ingenieure der CI- Kliniken* durchgeführte ambulante und mehrere Sitzungen dauernde Massnahme kann pro Sitzung die Tarifposition 2814.00 (audiologische Spezialuntersuchungen, 30 Taxpunkte à Fr. 4.95) des Spitalleistungs- kataloges in Rechnung gestellt werden.

In den meisten Fällen benötigt der audiologische Ingenieur zur Einstel- lung und Kontrolle die Mithilfe einer audiopädagogischen bzw. logopä- dischen Fachkraft. Für deren Leistung kann die Tarifposition 7501.01 (19.5 Taxpunkte pro Viertelstunde à Fr. 1.00) des Tarifvertrages vom 1.1.2002 zwischen H+ und der MTK /BAMV verrechnet werden.

Die Abgeltung der eigentlichen logopädischen bzw. audiopädagogischen Behandlungsmassnahmen erfolgt nach den zwischen dem BSV und ein- zelnen Logopädinnen / Audiopädagoginnen / Schwerhörigenlehrerinnen oder ihren Berufsverbänden abgeschlossenen Tarifvereinbarungen bzw.

den zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kanto- nen AG / AI / AR / BE / BL / BS / LU / NW / OW / SG / SH / SO / SZ / TG / TI / UR / VS abgeschlossenen Vereinbarungen über die "Pauschale Abgeltung von IV-Versicherungsleistungen im Volksschulbereich".

Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2002.

* Universitätsspital Zürich (Dr. N. Dillier) Inselspital Bern (Dr. M. Kompis)

Hôpital universitaire de Genève (Dr. M. Pellizone) Kantonsspital Luzern (N. DeMin)

Universitätsspital Base (Dr. J.H.J. Allum)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Juli 2017 wird nur das neue Berech- nungsmodell angewendet (Entstehung des Rentenanspruchs frühestens ab 1. Juli 2017 erfolgt sind, wird der Rentenanspruch abgestuft bis zum

Das neue Verfahren sieht vor, dass alle für einen EU/EFTA-Rentenantrag notwendigen Daten durch die Ausgleichskassen und IV-Stellen direkt in SWAP zu erfassen sind und

Ab Einführung des neuen Rentenantragsverfahren werden sämtliche für einen EU-Rentenantrag not- wendigen Daten durch die Ausgleichskassen und IV-Stellen künftig direkt in der

Zu beachten ist insbesondere, dass die IV-Stelle der Führhundeschule umgehend zu melden hat, sollte die versicherte Per- son die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen oder ihr

Zu- sätzliche Sitze können nur finanziert werden, wenn sie für die Verwer- tung der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person nötig und von erhebli- cher Bedeutung sind..

203 bedarf einer Präzisie- rung um unerwünschte Therapieausfälle wegen der eingeschränkten Anzahl an Neuropädiatern/Innen zu vermeiden:.. Für alle neuen Fälle ist das

Alle laufenden Renten bei einem Invaliditätsgrad zwischen 55 und 69,9 Prozent sind grundsätzlich von Gesetzes wegen einer Revision zu unterziehen. Gemäss Übergangsbestimmung

Wird zuerst ein Faxgerät gekauft und erst später ein Schreibtelefon- apparat, kann das Schreibtelefon als Erstapparat gelten, wenn die ver- sicherte Person dieses selbst