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REIHE „ANTRAGSTELLUNG LEICHT GEMACHT“ DER LBE 5. „Ablauf Förderprozess am Beispiel des Landesförderprogramms Bestandserhaltung“ 18.08.2020 1

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Academic year: 2022

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REIHE „ANTRAGSTELLUNG LEICHT GEMACHT“

DER LBE

5. „Ablauf Förderprozess am Beispiel des

Landesförderprogramms Bestandserhaltung“

18.08.2020 1

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GLIEDERUNG

1. Überblick

2. Antragsstellung

3. Nach Eingang der Anträge

4. Nach Versand des Zuwendungsbescheids 5. Maßnahmenbeginn

6. Während des Projekts

18.08.2020 2

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7. Projektende und Dokumentation 8. Verwendungsnachweis

I. Was sollte der Sachbericht beinhalten?

II. Was prüft der Förderer?

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ÜBERBLICK

Projektende und Dokumentation Projektdurchführung

Maßnahmenbeginn

Versand der Zuwendungsbescheide Eingang und Prüfung der Anträge

Antragsstellung

18.08.2020 4

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1. ANTRAGSTELLUNG

18.08.2020 5

© pixabay / Free-Photos

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1. ANTRAGSSTELLUNG

 Die Anträge müssen fristgerecht in Papierform bei der LBE vorliegen.

 Die Zusendung einer digitalen Version ist optional.

 Die Anträge werden auf Vollständigkeit der Unterlagen (inkl. Anlagen) geprüft, bei

frühzeitiger Einsendung besteht die

Möglichkeit der Rückmeldung der LBE/und somit der Korrektur.

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2. NACH DEM EINGANG

 Nach dem fristgerechten Eingang: Anträge werden von der LBE erstgeprüft, ein

schriftlicher Vermerk über die Antragsprüfung wird erstellt.

 In einer Vergabesitzung spricht der Beirat seine Empfehlung aus.

 Die endgültige Entscheidung erfolgt durch das zuständige Ministerium.

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3. NACH VERSAND DES

ZUWENDUNGSBESCHEIDS

© pixabay / treis

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3. NACH VERSAND DES

ZUWENDUNGSBESCHEIDS

 Zeitnah nach der Vergabesitzung werden die Einrichtungen mittels eines

Zuwendungsbescheids postalisch über eine Ablehnung/Förderung ihres eingereichten Projekts informiert

 Die Überweisung der beantragten Mittel

erfolgt automatisch an die Einrichtungen, es ist kein formaler Mittelabruf notwendig

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4. MAßNAHMENBEGINN

18.08.2020 10

© pixabay / io images

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4. MAßNAHMENBEGINN

 Wichtig: Es ist kein vorzeitiger

Maßnahmenbeginn erlaubt, mit den

Maßnahmen darf erst nach dem auf dem Zuwendungsbescheid angegebenen Datum begonnen werden

 Die Einrichtungen sind ab diesem Zeitpunkt selbst für die Durchführung der Maßnahmen zuständig, d.h. für die Beauftragung von

Restaurator*innen und Dienstleistern, für das Monitoring und die Dokumentation der

Maßnahmen

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VORZEITIGER

MAßNAHMENBEGINN

 Mit den Maßnahmen darf erst nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Förderers

begonnen werden

 Die Auftragsvergabe/bzw. anderen

Investitionen erfolgen auf eigenes Risiko und müssen aus den Eigenmitteln des

Antragstellers bezahlt werden.

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6. WÄHREND DES PROJEKTS

18.08.2020 13

© pixabay / pettycon

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5. WÄHREND DER

PROJEKTDURCHFÜHRUNG

Kosten und Ausgaben im Blick behalten.

Wichtig: Sollten sich Kosten im Laufe der Durchführung ändern, setzen Sie sich bitte sofort mit der LBE zwecks Klärung im Verbindung!

Alle Schritte sollten dokumentiert werden

(Vermerke, Mailverläufe).

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5. WÄHREND DES PROJEKTS

 Rechnungen im Original aufheben und ablegen

 Es ist sinnvoll, beim Dienstleister ein Duplikat anzufordern

 In kommunalen Einrichtungen: wenn die Originale in der Kämmerei o.ä. abgelegt werden, sollte der projektverantwortlichen Person aber ein Duplikat vorliegen

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6. PROJEKTENDE UND DOKUMENTATION

© pixabay / shutterbug

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6. PROJEKTENDE UND DOKUMENTATION

 Das beantragte Projekt muss mit Ende des Antragsjahres beendet werden

 Während der gesamten Ausführung sollte ein Projektmonitoring stattfinden, um bei

Schwierigkeiten direkt reagieren zu können

 Nach Beendigung des Projekts sollte auch eine Evaluierung und eine

Qualitätsüberprüfung der ausgeführten Maßnahmen durchgeführt werden

 Auch eine fotografische Dokumentation (vorher/nachher) ist sinnvoll

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HINWEISE ZUR

DOKUMENTATION

Berücksichtigt werden sollte:

 Wann wurde welche Maßnahme umgesetzt?

 Wie wurden die Gelder ausgegeben?

 Was wurde durch die Maßnahmen erreicht?

 Zahlungsbelege sollten im Original sorgfältig aufbewahrt werden

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7. VERWENDUNGSNACHWEIS

18.08.2020 19

© pixabay / geralt

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7. VERWENDUNGSNACHWEIS

 Nachweis über die korrekte und planmäßige Durchführung des beantragten Förderprojekts des Zuwendungsempfängers gegenüber dem Förderer

 Was ist enthalten:

 Sachbericht

 Zahlenmäßiger Nachweis

 Bei kommunalen Trägern: formale Rechnungsprüfung

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I. WAS SOLLTE DER

SACHBERICHT BEINHALTEN?

 Beschreibung der Projektaktivitäten:

 Wie war die Ausgangslage des Projekts?

 Welche Maßnahmen wurden von wem angewandt?

 Wurde das Ziel des Projekts erreicht?

 Wie verlief das Projekt, gab es Schwierigkeiten?

 Ausblick: was hat sich durch die erfolgreiche Durchführung des Projekts geändert?

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II. WAS ÜBERPRÜFT DER FÖRDERER?

 Wurden die beantragten Fördermittel wie geplant eingesetzt?

 Wurde hierbei wirtschaftlich vorgegangen?

 Waren die im Antrag angegebenen Eigenmittel tatsächlich vorhanden?

 Wurde das anvisierte Förderziel erreicht?

 Wurden die Maßnahmen fachlich korrekt ausgeführt?

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WEITERE INFOS UND FORMULARE

 https://lbz.rlp.de/de/ueber-uns/landesstelle- bestandserhaltung-in-rheinland-

pfalz/foerdermittel-projektantraege/

 https://lbz.rlp.de/fileadmin/lbz/Ueber_uns/Lan desstelle_Bestandserhaltung/Verwendungsna chweis_Pilotprogramm-ausfuellbar.pdf

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die LBE!

Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz (LBE)

Bahnhofplatz 14 56068 Koblenz s.rlp.de/lberlp lbe@lbz-rlp.de

Referenzen

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