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REIHE „ANTRAGSTELLUNG LEICHT GEMACHT“ DER LBE 6. „Bundesförderlinien Bestandserhaltung“ 18.08.2020 1

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Academic year: 2022

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REIHE „ANTRAGSTELLUNG LEICHT GEMACHT“ DER LBE

6. „Bundesförderlinien Bestandserhaltung“

18.08.2020 1

(2)

FÖRDERLINIE 1:

KEK-MODELLPROJEKTFÖRDERUNG

18.08.2020 2

(3)

GLIEDERUNG

I. Kurze Geschichte

II. Welche Bestände kommen in Frage?

III. Was wird gefördert/was nicht?

IV. Weitere Förderkriterien V. Voraussetzungen

VI. Zuwendungsbescheid/Mittelabruf

I. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

VII. Verwendungsnachweis/Dokumentation

18.08.2020 3

(4)

I. KURZE GESCHICHTE

Ziel: nachhaltige Sicherung des Originalerhalts schriftlichen Kulturguts

Besteht seit 2010

Gefördert werden musterhafte Modellprojekte im

Bereich der Bestandserhaltung in ganz Deutschland

Förderrunden haben daher immer unterschiedliche thematische Schwerpunkte

Im Jubiläumsjahr 2020 ist die Förderung themenoffen

Antragsfrist: 31.01. des jeweiligen Jahres

(5)

II. WELCHE BESTÄNDE KOMMEN IN FRAGE?

 Archiv- und Bibliotheksgut

 Erhaltung unikalen Bestands

 Objekte im Rahmen einer speziellen Sammlung

 Objekte mit einer herausragenden kulturhistorischen Bedeutung

18.08.2020 5

(6)

III. WAS WIRD

GEFÖRDERT/WAS NICHT?

Förderfähige Maßnahmen Nicht förderfähig sind Es werden teilweise auch

mehrjährige Projekte gefördert

die Erhaltung von grafischen

Kunstwerken und Gemälden sowie anderen Werken der bildenden Kunst

Entwicklung und Stärkung der Fachkompetenz im Bereich BE

Grundsätzlich notwendige bauliche und technische Maßnahmen

Notfallvorsorge Die Beschaffung von Arbeitseinrichtungen

Maßnahmen zur betrieblichen Aufrechterhaltung der

Funktionsfähigkeit

18.08.2020 6

(7)

 Geförderte erfolgreiche Modellprojekte sollen als Good Practice-Beispiele für ähnliche

Bestandserhaltungsprojekte dienen

 Modellhaftigkeit

 Öffentlichkeitswirksamkeit

 Innovation

IV. WEITERE

FÖRDERKRITERIEN

(8)

V. VORAUSSETZUNGEN

Es müssen geeignete Unterbringungs- und Aufbewahrungsbedingungen des schriftlichen Kulturguts nachgewiesen werden

Wichtig: Aspekt der Nachhaltigkeit bezgl. konservatorischer Maßnahmen:

Der Eigenanteil kann auch durch den Einsatz anderer Drittmittel erbracht werden

Finanziell: erwartet wird ein substanzieller Eigenanteil an der Gesamtfördersumme

(9)

VI. ZUWENDUNGSBESCHEID MITTELABRUF

 Eingang der Zuwendungsbescheide muss mit entsprechendem Formular (verfügbar auf der Website der KEK) bestätigt werden.

 Die Mittel müssen bei der KEK mit dem

entsprechenden Formular abgerufen werden.

(10)

VORZEITIGER

MAßNAHMENBEGINN

 In begründeten Ausnahmefällen können

beantragte Maßnahmen auch vor der Zusage der Förderung begonnen werden

 Gründe können sein: enger Zeitplan,

Sicherung Sach- und Fachverstand externer Experten

 Wichtig: es muss ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn in schriftlicher Form beim Förderer gestellt werden.

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(11)

VORZEITIGER

MAßNAHMENBEGINN

 Mit den Maßnahmen darf erst nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Förderers

begonnen werden

 Die Auftragsvergabe/bzw. anderen

Investitionen erfolgen auf eigenes Risiko und müssen aus den Eigenmitteln des

Antragstellers bezahlt werden.

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(12)

VII.

VERWENDUNGSNACHWEIS/

DOKUMENTATION

 Muss der KEK spätestens sechs Monate nach Erfüllung des Zuwendungszwecks vorliegen (oder bis zum von der KEK vorgegebenem Datum)

 Alle im Zuwendungsbescheid aufgeführten Auflagen müssen umgesetzt werden!

(13)

VII. VERWENDUNGSNACHWEIS/

DOKUMENTATION

 Der VW-Nachweis muss somit mindestens enthalten:

 Sachbericht

 Projektbericht

 Restaurierungsprotokolle, Fotodokumentation

 Repräsentative Pressespiegel und

Veröffentlichungen (müssen den Hinweis

„Gefördert durch die Beauftragte der

Bundesregierung für Kultur und Medien“ + Logo des BKM enthalten)

18.08.2020

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FÖRDERLINIE 2:

BKM-SONDERPROGRAMM

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GLIEDERUNG

1. BKM-Sonderprogramm: Überblick

I. Welche Bestände kommen in Frage?

II. Was wird gefördert/was nicht?

III. Welche Kosten werden übernommen?

IV. Voraussetzungen

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FORTSETZUNG: GLIEDERUNG

V. Zuwendungsbescheid/Mittelabruf

I. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

VI. Verwendungsnachweis/Dokumentation VII. Weitere Informationen/Links

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(17)

BKM-SONDERPROGRAMM:

 Ziel: Originalerhalt schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken bundesweit

 2017 zum ersten Mal aufgelegt

 Gefördert werden max. 50% der gesamten Projektkosten; die Antragssteller müssen die Projekte mit mind. 50% aus Eigenmitteln

und/oder Landes- bzw. weiteren Drittmitteln finanzieren

 Antragsfrist: 31.01 des jeweiligen Jahres

(18)

I. WELCHE BESTÄNDE KOMMEN IN FRAGE?

 Bestände von hohem kulturhistorischem Wert

 Pflichtexemplare

 Geschlossene Sammlungen, Spezialbestände,

Sondersammelgebietsbestände

 Bestände mit überregionaler Bedeutung, hoher Nutzung

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I. WELCHE BESTÄNDE KOMMEN IN FRAGE?

 Von großem Interesse für die Forschung

 Wertvolle unikale Werke und Rara (intrinsischer Wert)

 Bestände, die für die Absicherung von Lehre, Forschung und Verwaltung langfristig

unverzichtbar sind.

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II. WAS WIRD

GEFÖRDERT/WAS NICHT?

Förderfähig sind Nicht förderfähig sind

Grundsätzlich Mengenverfahren! Grafische Werke und andere Werke der bildenden Kunst

Massenentsäuerungsmaßnahmen Verpackung

Trockenreinigung

Mengenrestaurierungen (z.B.

Schließen von Rissen bei Archivalien)

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III. WELCHE KOSTEN

WERDEN ÜBERNOMMEN?

 Projektbezogene Personalkosten gefördert werden (keine Kosten für Stammpersonal)

 Projektbezogene Sachausgaben, z.B. für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien

 Die geförderten Projekte müssen durch eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit bekannt

gemacht werden

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IV. VORAUSSETZUNGEN

Es können Förderbeträge von 5.000,00-20.000,00€ beantragt werden

Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein Positive Erstbewertung („Ersttestat“) des Antrags auf

Landesebene (Bewertung und Vorschlag erfolgt in RLP durch die LBE)

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V. ZUWENDUNGSBESCHEID MITTELABRUF

 Zuwendungen werden in Form einer nicht zurückzahlbaren Zuwendung gewährt

 Eingang des Bescheids muss mittels des

entsprechenden Formulars bestätigt werden (siehe Formular Website KEK)

 Mittel müssen in Form eines formalen Mittelabrufs angefordert werden (siehe Formulare auf der Website der KEK)

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VI. VERWENDUNGSNACHWEIS/

DOKUMENTATION

 die Zuwendungsempfänger müssen für eine

„angemessene Öffentlichkeitsarbeit“ sorgen

 Entsprechende Veröffentlichungen müssen mit dem Hinweis „gefördert von der

Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien“ und dem Logo der BKM

versehen werden

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FORTSETZUNG: VW-NACHWEIS

 Verwendungsnachweis muss enthalten:

 Sachbericht

 Projektbericht

 Zahlenmäßigen Nachweis

 Rechnungskopien der beantragten Maßnahmen

 Fotodokumentation

 Repräsentative

Pressespiegel/Veröffentlichungen

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VII. WEITERE

INFORMATIONEN:

 http://kek-

spk.de/projektfoerderung/antragsinformatione n/

 https://www.bundesregierung.de/breg-

de/bundesregierung/staatsministerin-fuer- kultur-und-medien/aktuelles/erhalt-des- schriftlichen-kulturguts-316962

(27)

Bei Fragen wenden Sie sich gerne persönlich an die LBE!

Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz (LBE)

Bahnhofplatz 14 56068 Koblenz s.rlp.de/lberlp lbe@lbz-rlp.de

Referenzen

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