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REIHE „ANTRAGSTELLUNG LEICHT GEMACHT“ DER LBE 1. „Vor der Antragstellung: Selbsteinschätzung“ 18.08.2020 1

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REIHE „ANTRAGSTELLUNG LEICHT GEMACHT“

DER LBE

1. „Vor der Antragstellung:

Selbsteinschätzung“

18.08.2020 1

(2)

GLIEDERUNG

1. Antragsberechtigung

2. Aufbewahrungsbedingungen

I. Monitoring und Reinigung II. Notfallvorsorge

3. Finanzen 4. Zeit

5. Personal/fachliche Betreuung 6. Weitere Informationen

18.08.2020 2

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 Ist die Einrichtung antragsberechtigt?

 Verwahrt die Einrichtung historisches schriftliches Kulturgut?

 Verfügt sie über eine Bewahrungsaufgabe, d.h. besteht eine (gesetzliche)

Verpflichtung/Festlegung, zur Aufbewahrung und Erhaltung schriftlichen Kulturguts?

1. ANTRAGSBERECHTIGUNG

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2.AUFBEWAHRUNGSBEDINGUNGEN

© pixabay / pexels

(5)

2. AUFBEWAHRUNGS- BEDINGUNGEN

 Erfüllen Ihre Räumlichkeiten die

Anforderungen an die Aufbewahrung von Archiv- und Bibliotheksgut?

 Gemäß der DIN ISO 11799: Anforderungen an die Aufbewahrung von Archiv- und

Bibliotheksgut+ der DIN 67700

 Möglichst schwankungsarmes Klima

 Temperatur: im Durchschnitt möglichst nicht über 20 Grad liegen

 Luftfeuchtigkeit: im Bereich von 30-50%

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AUFBEWAHRUNGS- BEDINGUNGEN

 Direkte Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden (z.B. durch UV-Schutzfolien)

 In den Räumlichkeiten sollten idealerweise keine Wasserleitungen vorhanden sein

(Gefahr eines Wasserohrbruchs) Zu

bevorzugen sind feuerverzinkte Metallregale gegenüber Holzregalen (u.a. Brandschutz)

 Große Formate sollten möglichst liegend gelagert werden

 Regale sollten regelmäßig gereinigt werden

(7)

I. MONITORING UND REINIGUNG

© pixabay / Projekt_Kaffebar

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I. MONITORING + REINIGUNG

 Klimaüberwachung durch einen Thermohygrographen (Gerät zur

Überwachung von Luftfeuchtigkeit und Temperatur)

 Prävention Schädlingsbefall: Integrated Pest Management (IPM): regelmäß. Monitoring z.B. durch das Aufstellen von Klebfallen

 Regelmäßiges Absaugen und Reinigung der Regale (Achtung: Nicht zu feucht reinigen!) und der Bestände

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II. NOTFALLVORSORGE

18.08.2020 9

© pixabay / minthu

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II. NOTFALLVORSORGE

 Notfallvorsorge/Planung

 Existiert ein Notfallplan in der Einrichtung?

 Wurde Kontakt mit der örtlichen

 Feuerwehr und Sicherheitskräften aufgenommen?

 Ist eine Notfallbox vorhanden?

 Hierbei berücksichtigen:

 Brandschutzkonzept

 Sicherheitskonzept

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3. FINANZEN

18.08.2020 11

© pixabay / stevepb

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 Bei den meisten Förderprogrammen ist der Einsatz eines Eigenanteils der Einrichtung notwendig

 Was bedeutet „Eigenanteil“?

 Mittel aus dem Haushalt der Einrichtung, die anteilig bei der Beantragung von

Fördermitteln eingebracht werden müssen.

Den genauen Anteil entnehmen Sie bitte den Angaben in den Antragsunterlagen

3. FINANZEN

(13)

Kofinanzierung:

 Zwei oder mehrere Parteien stellen Geld für ein Projekt zur Verfügung

 Dieses Modell ist im Falle der Beantragung von Bundesfördermitteln relevant

 Siehe Präsentation zu den Bundesfördermitteln

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4. ZEITPLANUNG

18.08.2020 14

© pixabay / analogicus

(15)

4. ZEITPLANUNG:

 Gesamten Förderprozesses

berücksichtigen: von der Konzeption bis zum Verwendungsnachweis:

 I. Entwicklung einer Projektidee, welche dann für die Antragsstellung konkretisiert werden muss.

 Berücksichtigen Sie hier auch die (mögliche) Notwendigkeit einer externen Konsultation (Restaurator*in)

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 II. Einholen von Angeboten (jeweilige Anforderungen der Förderprogramme berücksichtigen)

 Wichtig: berücksichtigen Sie, dass besonders vor Antragsfristen der bekannten

Förderprogramme vermehrt Anfragen bei Restaurator*innen und Dienstleistern

eingehen, was zu Verzögerungen oder auch Absagen führen kann.

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 III. Ausfüllen des Antragsformulars:

 Antragsunterlagen ausdrucken und gründlich durchlesen, um formale Fehler zu vermeiden

 in welcher Form der Antrag beim Förderer vorliegen muss (digital oder in Papierform)

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5. PERSONAL

18.08.2020 18

© pixabay / StartupStockPhotos

(19)

 Wichtig: Der gesamte Förderprozess von der Projektidee bis zur Dokumentation muss

fachlich qualifiziert begleitet werden:

Benennung eines/r Projektverantwortliche/n mit Angabe der fachlichen Qualifikation, die diese Aufgabenwahrnehmung möglich macht.

5. PERSONAL

(20)

5.FORTSETZUNG PERSONAL

 Im Falle der Abwesenheit des

Projektverantwortlichen sollte eine

vertretungsberechtigte Person benannt

werden, die auf einem aktuellen Stand bezgl.

des Projekts gehalten wird und die Zugriff auf alle notwendigen Informationen und

Unterlagen haben sollte

 Das Personal sollte im Umgang mit

historischem schriftlichen Kulturgut geschult sein, z.B. wie hebe ich Akten, Bücher, Pläne korrekt aus

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WEITERE INFORMATIONEN

 Homepage LBE: s.rlp.de/lberlp

 Sowie in der Imagebroschüre der LBE, die Sie auch auf der Website downloaden

können:

 https://lbz.rlp.de/de/ueber-uns/landesstelle- bestandserhaltung-in-rheinland-

pfalz/oeffentlichkeits-und-lobbyarbeit/

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Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz (LBE)

Bahnhofplatz 14 56068 Koblenz s.rlp.de/lberlp lbe@lbz-rlp.de

Referenzen

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