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Ankündung und Aufgaben zu den Preisen und Prämien welche die ökonomische Gesellschaft zu Bern für die jahre 1762 und 1763 bestimmet

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(1)Ankündung und Aufgaben zu den Preisen und Prämien welche die ökonomische Gesellschaft zu Bern für die jahre 1762 und 1763 bestimmet. Objekttyp:. AssociationNews. Zeitschrift:. Abhandlungen und Beobachtungen durch die Ökonomische Gesellschaft zu Bern gesammelt. Band (Jahr): 3 (1762) Heft 1. PDF erstellt am:. 28.01.2022. Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind.. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch.

(2) Attkündung und Aufgaben zu den. Preisen und Prämien welche die. ökonomische Gesellschaft zu. Bern. für die. jähre. 1762.. und. 176z.. bestimmet.. l. U V A je M"Hî.. 7 6 2.. ökonomische Gesellschaft bestimmt einen. vreis von 20. dukaten, oder 140. ftanken demjenigen/ der die beste abhandlung. vor dem beschlusse des laufenden 1762km lahres wird eingefandl haben über die frage: /. wäre. es. nicht dienlich / daß die AUmen, ren,.

(3) l^xiv Der. ökon. Gesellsch. zu. Bern. ten / N)exdrechte / Gemeingüter/ abge, schaffet/ und das gemeine erdrich noter die partikularen ausgetheilt oder eiiiges-hla« gen würde? und wie müßte diese ànderung zum besten vorrheilc der gemeinden stlbst veranstaltet wcrden?. 'Ein zweyter preis,. von gleichem werthe/ wird zu gleicher zeit, demjenigen zugetheilt werden, dervor dem befchlusse des laufenden jahres, übcr die nachfol« gende zweyte aufgäbe die bündigste antwort liefert.. N)ie könnte die Schaafzucht verbessert werden? uud was ist hicbex in absteht «ufdie verschiedeiihelt des landes, des klima/ und der verschiedenen arten dieser chiere zu beobachten?. I 7. 6 z.. Bißher hat die ökon. Gefellfchaft ihre absicht in dem inlMe dcr vorgeschlagenen Preisfragen nur «uf allgemeine grundregeln und anweifungen zmn feldbaue gerichtet; man will es nunmehr auch was man sich von den Wirkungen der Prämien zu aufmunterung einiger theile des feldbaueS selbst, und der unmittelbar damit verknüpfte» versuchen. Handwerke und kunste versprechen könne. Zu dem ende wird für das 17 6 zte jähr ein einzelner preis einer allgemeinen frage/ und hingegen verfchiedene pramien prakcifchen verfuchcn und meisterstüken der kunst gewiedmet.. Einen.

(4) i^xv. Aufgaben für 1762. und ,76z.. Einen preis von zwanzig Dukaten erlangt derjenige, der, vordem beschlusse des 176 zten jahres, nachfolgende frage am gründlichsten beantwortet :. Welche sind die besten regeln zu aufer, Ziehung des Landvolkes in absicht auf den Feldbau? Eine Prämie von zehn Dukaten wird demjenigen verheisscn, der, iu 176z. aus einem stükc landes von 16000. quadrar fchuhen (nach dem Berninässe) den meisten Flachs an gewicht und dcn besten an werth, gezogen haben wird. >. Zu Verhütung vielfältiger fchwierigkeiten werdcn hiebey nachfolgende bedinge vorgefchrieben:. I. Die. um diefe Prämien zu bewerben ge> denken, foüen durch einen ehrwürdigen Hrn. Pfcirrhcrrn, oder etwa einen Untcrnchter des ortes oder bezirkes, einer ldbl. Gefellfchaft, (die von allen mitWerbern ein genaues verzeichniß halten wird,) ihren namen und aufenthalt anzeigen. so sich. (Die ehrwürdigen Hrn. Pfarrherren und alle ehrfame Vorsteher der Gemeinden werden, in dieser absicht, gebührend ersucht, fowohl hierin«, als in allen falien,bey denen unter nachfolgenden punkten erheischten Zeugnissen und kundfchaften, ihren angehlhörigen und uns gütigst zu entfprechen.). II. Soll. jeder. der sich um die vramien (oder den. ^.

(5) 5 XV!. Der ökon. Gefells, zu Bern. bewerben will, weder mehr den flachsvfenning noch weniger als das bestimmte maaß landes, (das ist, 16000. quadrat Bernschuhe) mit Flachs anbauen dörfen; und nöthigen falls die genaue ansmessung des stükes durch den Hrn. Pfarrherrn oder einen Vorsteher befcheinigen können.. Uebrigens wird die wähl des erdrichs, des stamens, des düngers oder mistes, und der manier den Flachs zu pflanzen, der willkühr eines jeden überlassen.. lll. Muß er einen Zeugfamlichen bericht, von. dein zustande des akers kurz zuvor ehe der Flachs ausgeraufet oder gezogen worden; und einen fchcin, sowohl von dem abtrage des akers an rohem Flachst, als von dem abtrage des Flachfes an verarbeitetem, vorwerfen können.. IV. Soll von. diefem verarbeiteten Flachst ein muster zn Handen der Gefellfchaft an den Hrn. Tschiffeii/ den Präsidenten unfrer engern Gefellfchaft oder Commißion, vor dem befchlusse des i?6Zten jahres eingeliefert werden, mit einem zuverlaßiqen beweist und währfchaft, daß diefes vvn eigenem gewachst sty, und daß der übrige von dem prob-arer erhaltene Flachs diefem muster vollkommen gleich fey.. (Wir. hoffen alle mitwerber um diefen Preis werden sich hüten, dnrch unerlaubte wcqc das zutrauen. widrigen. der löbl. Gefellfchaft zu hintergehen; falls würde fich diestlbe qenöthiqet stbn,. wider. ihre Neigung, den entdckten betrug öffentlich anzuzeigen.).

(6) Aufgaben für 1762. und l?6z.. ^xvii. Ueber den werth dcr eingelangten musier von verarbeitetem Flachse wird die Gesellschaft, mit zuzug geschikter kenner, sorgfällig und unparteylich urtheilen, und den preis demjenigen der sol, chen verdient haben wird, auf den ersten famstag im Hornung 1764. in der grossen Verfammlung zutheilen.. Demjenigen, der diefem zum nächsten kömmt, wird, aus gleichen tag, durch dcn Vorschub frey' gebiger gdnner dieser wichtigen Pflanzung, ein zweyter preis von. ft'mfdukaten zugetheilt werden.. Beyden wird man einen bericht, von der ange» stellten weife ihrer Pflanzung abfordern, und diefen mit ihren namen durch den druk in den fchriften der löbl. Gefellfchaft bekannt machen.. DieGesell.verspricht ferners nachfolgende Prämien,. aufdie Verarbeitung der fchönsten/ flachsencn, glatten Leinwand: Sechs Dukaten, auf das fchönste und beste stük von 8c> Tragen;. Fünf Dut. auf das schönste stük von 70 Vier Duk. auf das schönste stük von 6o Drey Duk. auf das schönste stük von so Zwo Duk. auf das schönste stük Von 40 I. Es muß diese glatte Leinwand. Tragen; Tragen; Tragen; Tragen;. alle in der breite von fechsmerteln einer elle und einem zolle, und in allem der vberkeillichen ordming gemäß vc>> arbeitet seyn. 1t.

(7) l. XVI II Der ökon. Gesellsch. zu Bern. II. Der. weber muß durch den nächsten beeidig, ten'tuchmesser/ (die wir gebührend ersuchen, sich hiezu gebrauchen zu lassen,) oder wo keine solche in der nahe sich befänden, durch das zeugniß beeidigter männer befcheinen: Wie viel das stük auf den stuhlen an Tragen gehalten habe; wie viel die fowohl zum Zettel als zum Eintrage gebrauchten Garne gewogen haben; und ob die Garne von einheimifchem oder ausländifchem Flachst ge« spönnen feyen.. III. Damit. der name des Webers biß nach der beurtheilung der tücher unbekannt bleibe, fo begehren wir, daß rem äusserliches zeichen an dem tuche gestattet; fondern der name des Webers, in seiner gegenwart, von dem beeidigten tuchmesser, dem das stük überliefert wird, versiegelt, und inwendig dem tuche angeheftet werde.. IV. Die tücher,. die den preis verdienen follen, müssen auf den ersten zinstag des märzens 17 64 in Langenthal überliefert werden; damit sie in gegenwart eines Mitgliedes unfrer Gefellfchaft von knnst-verständigen Kaufleuten besichtigt und beur» theilt werden können.. V. Endlich. sollen die preise selbst, mit vorWeisung der von den Beurtheilern in Langenthal bezeichneten auserlesenen stüke auf einen von diefen. Beurtheilern bestimmten tag in Bern abgeholt. werden.. Vl Da. aber die Fabrikanten durch die wähl und sonderung der garne, eben foviel als die We-. hei.

(8) Ausgaben sue 176« und !?5z.. ^xlx. ber durch ihre geschikte arbeit, zur vollkommen« heitund seinheit der Tücher beytragen, so mögen, solchen. falls,. beyde den preis unter sich theile».. Verschiedene gönner und besordrer dieser wich, tigen Manufaktur haben folgende preist für Hech,. 1er und. Spinnerinnen jufamme». gelegt.. Einen preis von drey Dukaten dem geschikteste» Hechler; und einen preis von einer Dukaten, dem, so dem erstern am nächsten beykömmt.. Die Hechler so sich um den preis bewerbe» wollen, werden sich mit ihren Werkzeugen auf den zwanzigsten taqmarkt 764. bey Hr. Chor« schreiber Tschiffeli einfinden; wo ihnen zur probe von gleichem Flachst ein pfund zu verarbeiten. i. gegeben. Die. wird. gefchikteste. Spinnerin wird. drey Duka« ten, die nächstfolgende zwo Dukaten, und die dritte eine Dukaten bekommen. Welche den preis gewinnen wollen, die müsse» ßch auf gleichen zwanzigsten tagmarkt mit dem gefpünste zu Bern bey Hr. Chorschreiber Tfchiffeli. einfinden; wo von der seinheit des Fadens mit einem fchnellhafpel auf einem halben pfunde die probe gemacht werden foll. Das gefpünste muß vo» einheimischen Flachse und am rade gespunnen seyn.. Die preisen selbst, sowohl für die Hechler als Gpin. nermnen, werden am ersten samstag im hornung, i». der grossen Versammlung ausgetheilt werden.. 55. Z.

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