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A428 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 8½½½½23. Februar 2001
Frühförderung
Finanzierung aus einer Hand
Anerkennung als Kom- plexleistung gefordert.
ährlich werden rund 400 000 Kinder in Deutschland gebo- ren, die wegen drohender Ent- wicklungsstörungen oder Be- hinderungen frühzeitig Dia- gnose und Therapie benötigen.
Fachverbände und Elternver- einigungen haben das von der Bundesregierung vorbereitete
Sozialgesetzbuch IX (Rehabi- litation und Teilhabe behin- derter Menschen) zum Anlass genommen, eine gemeinsame Plattform zu gründen. Sie for- dern den Gesetzgeber auf, im SGB IX ein Finanzierungs- konzept zu verankern, das die unterschiedlichen Leistungen, die in den Sozialpä- diatrischen Zentren und Interdisziplinä- ren Frühförderstellen erbracht werden, als Komplexleistung an- erkennt. Die Finan- zierung aus einer Hand soll künftig ver- hindern, dass die in- terdisziplinäre ganz- heitliche Arbeit mit den Kindern durch Streitigkeiten der Lei- stungsträger um Ko- stenanteile beeinträch- tigt wird. Für körper- lich behinderte Kinder sind überwiegend die Träger der Sozialhilfe zuständig, für see- lisch Behinderte die Jugend- hilfe, wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzli- chen Unfallversicherung oder nach dem Bundesversorgungs- gesetz besteht.
Frauengesundheit
Anhörung im März
Die SPD tritt für eine geschlechtsspezifische Gesundheitsversorgung ein.
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ie SPD-Bundestagsfraktion hat entschieden, eine An- hörung zum Thema „frauenspe-zifische Gesundheitsversorgung“ mit Expertinnen und Ex- perten aus Wisenschaft, Medizin, Verbänden und Kran- kenkassen anzusetzen. Termin ist der 7. März. Die Frakti- on ist der Auffassung, dass in Deutschland bisher nicht von einer frauenspezifischen Gesundheitspolitik gesprochen werden kann. In Deutschland wachse aber die Sensibilität für dieses Thema. Man habe bereits 1998 als Oppositions- partei den Missstand angeprangert. Damals habe die CDU/CSU-FDP-Koalition einen entsprechenden Antrag abgelehnt mit der Begründung, Frauen und Männer hätten gleichen Zugang zum Gesundheitswesen, und die Frauen würden ohnehin älter.
Zahnärzte
Umzug nach Berlin
Bundeszahnärztekammer will sich auch inhaltlich neu orientieren.
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eit Beginn dieses Jahres hat die Bundeszahnärztekam- mer (BZÄK) ihren Sitz in Berlin. Der Vorstand hatte bereits im Sommer 1998 beschlossen, von Köln an die Spree umzuziehen. Mit dem Sitzwechsel soll gleichzeitig die Struktur der Verwaltung neu geordnet werden und ei- ne inhaltliche Neuorientierung erfolgen.„Wir haben heute nicht nur Schäden zu beseitigen, sondern vielmehr in Zusammenarbeit mit den Patienten eine risikomindernde präventive Medizin zu betreiben“, betonte Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Präsident der BZÄK, beim ersten Pressetermin in Berlin. Aus-, Weiter- und Fortbildung sollen den veränderten Anforderungen an- gepasst werden. Eine neue Amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte soll bis Ende 2001 erarbeitet werden.
Die Bundesgesundheitsministerin forderte Weitkamp auf, den Weg für ein System von Grund- und Wahlleistun- gen freizugeben, zumindest im Modellversuch. Damit soll den Versicherten die Möglichkeit gegeben werden, aus der wachsenden Vielfalt zahnheilkundlicher Methoden auszuwählen, ohne die Krankenkassen und die Versicher- tengemeinschaft zusätzlich zu belasten.
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as Bundessozialgericht (BSG) hat den Ausschluss tausender Kinder aus der bei- tragsfreien Mitversicherung in der Gesetzlichen Kranken- versicherung bestätigt. Das Sozialgesetzbuch V sei ein- deutig und verfassungsgemäß (Az.: B 12 KR 8/00 und B 12 KR 5/00).In der GKV sind Ehepart- ner und Kinder ohne bezie- hungsweise mit nur geringem Einkommen kostenfrei mit- versichert. Ausgenommen sind aber Kinder, bei denen ein Elternteil privat versi- chert ist und mit seinem Ein- kommen über der Beitrags- bemessungsgrenze von der- zeit 6 525 DM monatlich liegt.
Dagegen hatte eine Mutter mit dem Hinweis geklagt, bei
den Einkommensgrenzen müsse die Zahl der Kinder be- rücksichtigt werden – in ihrem Fall fünf. Im zweiten Fall woll- te ein freiwillig gesetzlich ver- sichertes Kind seinen Beitrag von zuletzt 165 DM monatlich sparen und kostenfrei bei der gesetzlich versicherten Mutter unterkommen, nachdem sich die Eltern getrennt hatten.
Doch getrennt Lebende müssen nicht wie Geschiede- ne behandelt werden, urteilte das BSG. Auch entspreche die Systemabgrenzung zwi- schen privater und Gesetzli- cher Krankenversicherung ei- ner zulässigen Werteentschei- dung des Gesetzgebers. Die Richter lehnten es daher ab, die Frage dem Bundesverfas- sungsgericht vorzulegen.
Eine frühzeitige Therapie kann Entwick- lungsstörungen begrenzen. Foto: Peter Wirtz
Foto: BilderBox