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Archiv "Vermögensanlage: Nicht jede Verwaltung bringt auch Gewinn" (21.04.1988)

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LESERDIENST

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

M

it dem Geld kommen auch die Sorgen", diese altbekannte Börsenweisheit wurde mit dem Börsenkrach im letzten Oktober aktueller denn je:

Viele Anleger, von ihren Banken in deutsche und ame- rikanische Aktien gedrängt, mußten herbe Verluste erlei- den. Gerade vielbeschäftigte Ärzte sind es daher immer häufiger leid, sich auch noch um ihre Geldanlage selbst zu kümmern. Sie beauftragen professionelle Vermögens- verwalter, mehr aus ihrem Geld zu machen.

Der Börsenboom zwi- schen 1981 und 1986 hat ih- nen eine Hochkonjunktur be- schert: Private Vermögens- verwaltungen schossen wie Pilze aus dem Boden, und auch Banken, Sparkassen und nicht zuletzt amerikani- sche Broker widmeten sich in zunehmendem Maße der Vermögensverwaltung. Beim Kurssturz im letzten Quartal 1987 verloren zwar auch ihre Kunden viel Geld, meist je- doch deutlich weniger als pri- vate Anleger. So empfahl et- wa Kostolany-Partner Gott- fried Heller den Kunden sei- ner Fiduka-Vermögensver- waltung bereits im August den Ausstieg aus den meisten Märkten.

Vermögensanlage

der Vermögensverwaltung in obengenanntem Rahmen be- wegen, sollten sie für den Anleger nur eine untergeord- nete Rolle spielen, denn: Ein gut gemanagtes Vermögen erwirtschaftet sicherlich ei- nen wesentlich höheren Er- trag, als an Gebühren be- rechnet wird, und eine Er- folgsbeteiligung spornt auch den Verwalter an, einen möglichst hohen Ertrag zu er- zielen.

Absolutes Vertrauen ist jedoch die Grundvorausset- zung, wenn man sein Geld ei- nem zunächst einmal frem- den Verwalter mehr oder we- niger zur Verfügung stellt.

Die meisten Kontakte kom- men daher auch aufgrund von Empfehlungen zustande, zumindest sollten jedoch aus- führliche Referenzen einge- holt werden. Absolute Vor-

sicht ist angebracht, wenn ein selbsternannter Vermögens- verwalter per Telefon ver- meintlich „absolut sichere Termingeschäfte" oder ähn- liche Anlageformen offeriert:

Selbst wenn der Einstieg schon ab 15 000 DM geboten wird, muß der Anleger das Geld häufig abschreiben, und nicht selten wird die Angele- genheit zu einem Fall für den Staatsanwalt. Wer bei sol- chen — oft lästigen und unauf- geforderten — Anrufen ne- benbei auf seine Hausbank, seinen Broker oder auch auf das Gesetz gegen den unlau- teren Wettbewerb — das un- angemeldete Anrufe verbie- tet — hinweist, hört meist nichts mehr von dem ungebe- tenen Telefonverkäufer. Dies soll jedoch nicht heißen, daß die telefonische Geschäftsab- wicklung unseriös ist. Im Ge- genteil: Die Hektik an den internationalen Finanzmärk- ten kann manchmal durchaus kurzfristige Rücksprachen er-

forderlich machen, Broker- häuser arbeiten sogar gene- rell auf dieser Basis.

Seriöse Vermögensver- walter analysieren zunächst einmal mehr detailliert die fi- nanzielle Situation des Kun- den, wobei Hausbesuche auch bei entfernt wohnenden Kunden durchaus üblich sind. Aufgrund der Kunden- wünsche wird dann im Ver- waltungsvertrag eine Anlage- strategie festgelegt, an die sich der Verwalter zu halten hat. Darin kann beispielswei- se festgelegt werden, daß nur deutsche Aktien, jedoch kei- ne Auslandspapiere oder Op- tionen gekauft werden dür- fen. Auch wird vereinbart, ob und in welchem Umfang der Verwalter Kredite auf- nehmen darf und wer im Fal- le des Todes des Kontoinha- bers verfügungsberechtigt werden soll. Vorzugsweise soll auch ein tägliches Kündi- gungsrecht eingebaut wer- den, das den Kunden vor möglichem Schaden schützen kann.

Allerdings kochen auch die Vermögensverwalter nur mit Wasser. Sie sind zwar Fachleute auf ihrem Gebiet und können dank moderner Technik schnell handeln, gänzlich geschützt vor Fehl- einschätzungen des Marktes

I

Voraussetzung:

absolutes Vertrauen

Nicht jede Verwaltung bringt auch Gewinn

I

Große Unterschiede in der Leistungsfähigkeit Allerdings ist die Lei- stungsfähigkeit der Vermö- gensverwalter sehr unter- schiedlich, und auch schwar- ze Schafe sind am Markt kei- ne Ausnahme Generell un- terscheidet man zwischen drei Arten der Vermögens- verwalter: Banken und Spar- kassen bieten ihre Dienste für eine Jahresgebühr von 0,25 bis 1,25 Prozent des De- potwertes an, private Vermö- gensverwalter fordern zudem meist eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung. Auch die Deutschland-Niederlassun- gen amerikanischer Broker- häuser bieten Vermögensver- waltungen an, wobei die Ge- bühren sehr unterschiedlich sind. Solange sich die Kosten

uamen® forte

CI

Wirkstoff: Betahistin

Bei vestibulärem Schwindel

Zusammensetzung:1 Tablette enthält 12 mg Betahistindimesilat Anwendungsgebiete: Vestibuläre Störungen mit dem Leitsymptom Schwindel und den häufig begleitenden Symptomen Ohrgeräusche, Ohrenschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Hörminde- rung: Meniere'scher Symptomenkomplex. Gegenanzeigen: Nebennierentumor, Magen- und Darmgeschwüre, Bronchialasthma, Schwangerschaft. Nebenwirkungen: Gelegentlich: Magenunverträglichkeit, Hitzegefühl im Kopfbereich, Herzklopfen, Durchfall, Nessel- ausschlag. Durch Einnahme der unzerkauten Tabletten während oder nach den Mahlzeiten können Magenunverträglichkeiten in der Regel vermieden werden.

Wechselwirkungen: Antihistaminikavermindern die Wirkung von Aequamen® forte und sollten vor Beginn der Behandlung langsam aus- schleichend über etwa1 Woche abgesetzt werden, um Entzugserscheinungen, wie Schlafstörungen oder Unru he, zu verhindern. Bei erfor- derlichem raschen Übergang auf Aequamen*forte sollte in den ersten Behandlungstagen ggf.zusätzlich ein Tranquilizerverordnet werden.

Handelsformen: 20 Tabl. (N1) DM 11,10; 50 Tabl. (N2) DM 23,95;100 Tabl. DM 41,05; AP mit 500 Tabl. (8/87) Promonta • Hamburg

Gezielt wirksam - besonders preisgünstig

Dt. Ärztebl. 85, Heft 16, 21. April 1988 (77) A-1137

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sind jedoch auch sie nicht. So schlossen viele Verwaltungen das Börsenjahr 1987 selbst bei Depots mit konservativer Anlagestrategie mit Verlu- sten ab. Eine Haftung für Verlust gibt es jedoch grund- sätzlich nicht, sofern dem Verwalter nicht ein anderes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

Vermögensverwalter, ob Banken oder private Anbie- ter, nehmen freilich noch lan- ge nicht jeden neuen Kun- den, der bei ihnen anklopft.

Mindestsummen ab 10 000 DM sind bei den Geldinstitu- ten gang und gäbe, private Verwalter und auch die nob- len Privatbanken bemühen sich selten unter einer Anla- gesumme von 300 000 DM, ohne die — so der einhellige Kommentar — „eine sinnvolle Vermögensstreuung nicht möglich ist". Andererseits lohnt es auch nicht unbe- dingt, bei größerem Vermö- gen gleich einen Verwalter zu beauftragen. Wem es bei-

VERSICHERUNGEN

„Pflegerente" — Immer mehr Menschen werden im- mer älter und dadurch viel- leicht irgendwann zum Pfle- gefall. Aber auch junge Men- schen müssen damit rechnen, durch .Krankheiten oder schwere Unfälle pflegebe- dürftig zu werden.

Die Allianz-Versiche- rungsgruppe bietet nun etwas Neues an: die Pflegerenten- versicherung. Kern dieser neuen Versicherungsform ist eine Rente bei Pflegebedürf- tigkeit. Die Pflegerente wird unabhängig davon gezahlt, ob die Pflege im Kreise der Familie oder in einem Pflege- heim erbracht wird. Sie hängt auch nicht davon ab, wer die Pflege durchführt. Ein Pfle- gefall liegt vor, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer pflege- bedürftig wird und deswegen täglich gepflegt werden muß.

Die Pflegebedürftigkeit ist in Anlehnung an das Bundesso- zialhilfegesetz definiert und

spielsweise lediglich darum geht, aus einer Summe von 200 000 DM eine monatliche feste Rate zu erzielen, der kann mit Hilfe seines Bank- beraters durchaus eine ent- sprechende Geldanlage — be- stehend beispielsweise aus festverzinslichen Wertpapie- ren oder Investmentanteilen

— zusammenstellen.

Die Kosten für eine Ver- mögensverwaltung sind grundsätzlich steuerlich ab- zugsfähig. Allerdings haben inzwischen mehrere Gerichte (u. a. FG Rheinland-Pfalz, Az. 5 K 155/85) entschieden, daß die Kosten lediglich dann steuermindernd als Wer- bungskosten geltend gemacht werden können, wenn mit der Verwaltung auch die Ab- sicht zur Erzielung von Ein- künften verbunden ist. Muß dies verneint werden — etwa, wenn lediglich Aktien zu Spekulationszwecken gekauft werden —, kann dies zu Ab- strichen bei den Werbungs- kosten führen. Peter Jobst

unterscheidet drei Stufen. Je nach Ausmaß der Pflegebe- dürftigkeit ist die versicherte Rente gestaffelt.

Eine Pflegerente kann ge- gen Einmalbetrag oder gegen laufenden Beitrag abge- schlossen werden. Beispiel:

Eine Pflegerente von monat- lich 1000 DM für einen 65jäh- rigen Mann kostet einmalig rund 26 000 DM. Der laufen- de Beitrag für einen 40jähri- gen beträgt etwa 86 DM. Der Beitrag ist bis zum Alter von 85 zu zahlen; bei Pflegebe- dürftigkeit ruht die Zahlung.

Wer eine abgekürzte Bei- tragszahlung vorzieht, zum Beispiel bis zum Alter von 65, muß pro Monat mehr ein- zahlen Tritt der Pflegefall nicht ein, wird ab dem 85.

Lebensjahr eine lebenslange Rente fällig.

Die Beiträge zur Pflege- rentenversicherung sind als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge für Vor- sorgeaufwendungen, die Ren- tenzahlungen nach § 22 Ein- kommensteuergesetz steuer- lich begünstigt. EB

Unter dem Slogan „Eine Strategie setzt sich durch" of- feriert die Courf-Hotel Wolfshagen Betriebsgesell- schaft in Hagen mbH & Co.

KG eine vordergründig durchaus reizvoll erscheinen- de Beteiligung. Mit einer Mindesteinlage von nur 15 000 Mark können Sie sich einen Anteil an der Ferien- Hotelanlage „Wolfshof" in Wolfshagen-Langelsheim si- chern. Mit dem Geld der Neuinvestoren soll der Wolfshof erweitert werden.

Die laut Prospekt über- durchschnittlichen Rendi- teerwartungen werden mit dem Hinweis garniert, man könne auch fehlendes Eigen- kapital finanzieren lassen und überdies sei diese Kapitalan- lage sogar für vermögens- wirksame Leistungen zuge- lassen. Doch damit sind die Wohltaten immer noch nicht erschöpft. Die neuen Eigner erhalten zusätzlich für alle Courf-Hotels & Feriendörfer einen Eigenbuchungsrabatt von zehn bis dreißig Prozent (je nach Saison) auf die Ubernachtungspreise.

Bei näherem Hinsehen entpuppt sich das Courf-Dos- sier jedoch als heiße Luft und von den Forderungen an ei- nen seriös aufgemachten Pro- spekt, nämlich wahr und klar zu sein, wurde herzlich wenig eingelöst. Das fängt zualler- erst damit an, daß eine siche- re Kapitalanlage versprochen wird. Das ist schlicht Unsinn.

Die Finanzierung einer Ho- telerweiterung ist eindeutig eine unternehmerische Betei- ligung mit hohen Risiken.

Daß von den 15 000 Mark Einlage fast die Hälfte als Darlehen an Courf gegeben werden, entdeckt der Interes- sent nur beim genauen Studi- um des Kleingedruckten oder zu spät nach der geleisteten Unterschrift. Auf den Ab- druck einer detaillierten und auch nachvollziehbaren Wirt-

schaftlichkeitsberechnung, anhand derer die Rendite-

Versprechungen nachprüfbar wären, wurde völlig verzich- tet, dreister geht es kaum noch.

Fragwürdiges Umfeld

.ffl•

Dem löcherigen Prospekt, der sich durch die Nicht-Of- fenlegung der wesentlichen für eine Beteiligung wichti- gen Angaben auszeichnet, entspricht auch dessen Um- feld. Was Heinz Gerlach vom

Kapitalanlage-Informations- zentrum Oberursel ausgegra- ben hat, spricht Bände: Hin- ter den Courf-Gesellschaften steckt nämlich die Dörschel- Hotelbetriebsgesellschaft des Ehepaares Monika und Ha- rald Dörschel. Dieses wieder- um holte sich bereits mit der hochproblematischen Hotel-

Bauherrengemeinschaft

„Liebenzeller Hof" (Novum Gesellschaft für zeitgemäßes Bauen) ein denkbar schlech- tes Image. Aber auch Courf- Geschäftsführer Georg Friedrich von Linden ist ein alter Bekannter aus der Branche. Von Linden, der sich in der Abgabe eidesstatt- licher Versicherungen (Of- fenbarungseid) gut auskennt, war bislang nicht dazu bereit, sich der Prospekt-Kritik zu stellen.

Der zweite Werbespruch der Courf-Hotel-Initiatoren

„Das etwas bessere Beteili- gungsangebot" sollte schleu- nigst umgedeutet werden. Es wäre wohl etwas besser, das Portemonnaie nicht zu öff- nen.

Börsebius

Leserservice

Haben Sie Fragen „rund ums Geld", oder unange- nehme Erfahrungen im Be- reich der Kapitalanlage ge- macht, können Sie sich ger- ne an Börsebius wenden.

Schreiben Sie bitte an Di- plom-Ökonom Reinhold Rombach, Rudolfweg 3, 5000 Köln 50

Börsebius: Vorsicht, Finanzhaie

Hotelbesitzer — ein verlockendes Angebot?

4-1138 (78) Dt. Ärztebl. 85, Heft 16, 21. April 1988

Referenzen

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