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Archiv "Vermögensanlage der Versorgungswerke" (05.11.1993)

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Vermögensanlagen nach Anlageart (Stand 31. 12. 1991)

in Millionen DM

3) Immobilien 4631,4 1)festverzinsliche Wertpapiere 23459,6 4) Hypotheken 10757,0 2)Aktien und sonstige Wertpapiere 6538,8 5) Fest- und Termingelder 259,7

VARIA WIRTSCHAFT

Vermögensanlage der Versorgungswerke

Die Versorgungswerke der Ärztekammern finanzieren die von ihnen zugesagten Ren- ten für Alter, Invalidität und Hinterbliebene, anders als die gesetzliche Rentenversiche- rung, nicht nach dem Umlage- verfahren, sondern nach Kapi- taldeckungsgrundsätzen.

Folglich bilden die Versor- gungswerke nicht nur eine Schwankungsreserve, sondern sammeln zur Sicherung ihrer Leistungszusagen ein Dek- kungsvermögen an. Dies wirft die Frage auf, wie dieses Ver- mögen von den Versorgungs- werken angelegt wird.

Die Versorgungswerke der freien Berufe unterstehen der Aufsicht der Bundeslän- der. Die zuständigen Auf- sichtsbehörden haben sich durchweg dafür entschieden, daß bei der Anlage des Ver- mögens die §§ 54 und 54 a des Versicherungsaufsichtsgeset- zes (VAG) zu beachten sind.

Mithin müssen die Versor- gungswerke bei ihrer Vermö- gensanlage die gleichen Grundsätze beachten, wie sie für die private Lebensversi- cherung gelten.

Die Vorgabe in § 54 des Versicherungsaufsichtsgeset-

zes lautet: Das Vermögen des Versorgungswerks ist so an- zulegen, daß möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemesse- ner Mischung und Streuung erreicht wird.

Der Gesetzgeber hat an erster Stelle den Grundsatz der möglichst großen Sicher- heit genannt. Dieser gilt für alle Anlagearten. Gegenwär- tige und erkennbare künfti- gen Risiken müssen soweit wie möglich ausgeschlossen sein. Die Einhaltung des Grundsatzes der Anlagensi- cherheit bietet die Gewähr dafür, daß der betreffende Vermögenswert fristgerecht und vollständig realisiert wer- den kann. Dabei ist die Si- cherheit der Anlage nicht nur im Zeitpunkt der Anschaf- fung, sondern über die ge- samte Laüfzeit zu überwa- chen.

Das Vermögen muß so rentabel angelegt werden, daß es unter Berücksichti- gung der Sicherheits- und Li- quiditätserfordernisse sowie der Kapitalmarktlage einen nachhaltig guten Ertrag ab- wirft. Der Grundsatz der je-

derzeitigen Liquidität bedeu- tet, daß der Gesamtbestand der Vermögensanlagen stets so zusammengesetzt sein soll, daß zu jeder Zeit der be- triebsnotwendige Betrag an liquiden Mitteln oder ohne Schwierigkeiten liquidisierba- ren Anlagen vorhanden ist.

Der Grundsatz von Mi- schung und Streuung der Ka- pitalanlagen soll die trotz al- ler Sorgfalt nicht völlig auszu- schließenden und zum Teil anlage-typischen Risiken be- grenzen. "Dem Grundsatz der Anlagen-Mischung wird im allgemeinen Rechnung getra- gen, wenn keine einzelne An- lageart vorherrscht, um nicht aus der Vermögensanlage zu einer Risikoanhäufung be- sonderer Art zu gelangen.

Die Kapitalanlagen sind dar- über hinaus dann hinreichend gestreut, wenn eine räumli- che Schwerpunktbildung bei ortsgebundenen Anlagen ver- mieden wird. Ebenso darf ei- ne Anlage-Häufung bei ei-

Aus

Unternehmen

Stada AG — Nicht ganz zufrieden ist die Stada Arz- neimittel AG mit ihrem Jah- resergebnis für 1992. Der Umsatz in Deutschland lag mit 126,8 Millionen DM knapp unter dem des Vorjah- res (127,6 Millionen DM).

Die Gründe dafür sah Vor- standsmitglied Hartmut Retz- laff zum einen in den Auswir- kungen des Gesundheits- strukturgesetzes und zum an- deren in der Tatsache, daß das Unternehmen ursprüng- lich eingeplante neue Medi- kamente wegen des Zulas- sungsstaus beim Bundesge- sundheitsamt nicht am Markt einführen konnte.

Erfreut zeigte sich Retz- laff dagegen über die Ergeb- nisse der Töchter in den Nie- derlanden und in Belgien. In den Niederlanden stieg der Umsatz um 27 Prozent von 44 Millionen DM auf 56 Millio- nen DM, in Belgien um etwa 10 Prozent von 3,55 Millionen DM auf 3,9 Millionen DM.

nem einzelnen Schuldner nicht auftreten.

Dieselben Vorgaben gel- ten auch für die übrigen Ver- sorgungswerke für die Ange- hörigen der verkammerten freien Berufe, also auch der Apotheker, Architekten, No- tare, Rechtsanwälte, Steuer- berater bzw. Steuerbevoll- mächtigten, Tierärzte und Zahnärzte.

Insgesamt verwalteten die 62 Versorgungswerke der freien Berufe per Ende 1991 ein Deckungsvermögen von etwas mehr als 40 Milliarden DM. Die untenstehende Gra- fik über die Verteilung des Vermögens und die einzelnen Anlagearten zeigt, daß die vorstehend genannten Grundsätze für die Vermö- gensanlage eingehalten sind.

Dipl.-Kfm. Michael Jung, Arbeitsgemeinschaft berufs- ständischer Versorgungsein- richtungen e. V. (ABV), Ma- rienburger Straße 2, 50968 Köln

Im Konzern wurde ein Jah- resüberschuß von 7,6 Millio- nen DM erwirtschaftet. Das entspricht einem Anstieg um sieben Prozent gegenüber 1991.

Sandoz AG Nürnberg

—Die deutsche Tochtergesell- schaft der Sandoz AG Basel hat im Geschäftsjahr 1992 mit 578 Millionen DM ihr bestes Umsatzergebnis seit dem Be- stehen des Unternehmens (1926) erzielt (Vorjahr: 534 Millionen DM). Mit einem Verkaufserlös von 106 Millio- nen DM war dabei ein Pro- dukt aus der Transplantati- onsmedizin besonders erfolg- reich.

Der ganze Konzern erziel- te im Geschäftsjahr 1992 ei- nen Umsatz von 14 416 Mil- lionen Franken und einen Gewinn von 1 495 Millionen Franken. Nahezu die Hälfte des Absatzes entfiel auf den pharmazeutischen Bereich.

Für Forschung und Entwick- lung wurden 1 496 Millionen Franken aufgewendet, davon 1 116 Millionen Franken für die Pharmaforschung. WZ A1 -2938 (64) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 44, 5. November 1993

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