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VERSORGUNGSWERK
Bei jedem Wechsel des Arbeitsplatzes müssen Ärzte erneut eine Befreiung von der Rentenver- sicherung beantragen (DÄ 8/2014: „Randnotiz:
Lesen lohnt sich“ von Birgit Hibbeler).
Juristen, Juristen
Juristen, wohin man schaut. Warum wird ein Jurist Gesundheitsminister?
Warum können Befreiungen von der Deut- schen Rentenversicherung nicht lebens- lang gelten? Warum muss ein Bundesso - zialgericht darüber entscheiden? Warum bekommt der G-BA immer mehr Aufga- ben? Warum gibt es schon wieder ein neu- es Qualitätsinstitut?
Für denjenigen, der zur Lösung nur einen Hammer hat, wird jedes Problem ein Na- gel. Der gesunde Menschenverstand bleibt auf der Strecke, und die Bürokratie wird überborden. Überwachen, kontrollieren, Sachverhalte aufdecken und urteilen, und das alles möglichst kompliziert und wenig
nachvollziehbar. Hoffentlich ist das nicht der Weg des Gesundheitswesens in Deutschland. Was wir brauchen, ist Büro- kratieabbau, eine neue GOÄ und eine Ori- entierung an der Versorgungswirklichkeit und der Leistungsfähigkeit der Ärzte.
Dr. med. Harald R. Schuler, 76133 Karlsruhe
Behandlung. Diese Unterschiede lassen sich nur mit großem Aufwand erfassen, oder sie werden ignoriert. Die erste Mög- lichkeit schafft wieder zusätzliche Ge- sundheitsbürokratie, zudem werden durch Differenzierung die zu vergleichenden Gruppen klein und die statistische Ver- gleichbarkeit schwieriger. Eine Vernach- lässigung der Unterschiede würde tenden- ziell zur Auswahl von Patienten mit ge - ringeren Risiken führen. Patienten, die aufgrund ihrer Voraussetzungen höhere Komplikationsraten für planbare Eingriffe erwarten ließen, würden möglicherweise Schwierigkeiten haben, ein Krankenhaus zu finden, in dem sie überhaupt behandelt werden.
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Gregor Caspari, LADR GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum, 10559 Berlin
KRANKENHÄUSER
Wie Qualität künftig ausgestaltet werden soll (DÄ 7/2014: „Qualität im Fokus“ von Jens Flin- trop und Thomas Gerst)
Große Unterschiede
So unbestreitbar unterschiedliche Qualität in verschiedenen Krankenhäusern und Ab- teilungen ist, so wird meines Erachtens ein wesentliches Argument gegen Pay for Performance nicht erwähnt. Die zu behan- delnden Patienten sind unterschiedlich in Bezug auf ihre Voraussetzungen für die