Sicherheit per PC-Beratung
Beinahe alle zwei Minu- ten ereignet sich ein Einbruch in Deutschland. Mit Hinweis auf diese Zahl hat die Mann- heimer Versicherung kürzlich einen neuen Beratungsser- vice eingeführt, der sich ge- zielt mit der Sicherheit von Hab und Gut in der eigenen Wohnung beschäftigt.
Während der Beratung si- muliert ein in Sicherheits- fragen geschulter Versiche- rungsfachmann per Compu- ter einen Gang durch das Haus und untersucht alle pro- blematischen Punkte. Dabei zeigt das Programm Schwach- stellen auf und schlägt kon- krete Sicherheitsmaßnahmen vor. Der Kunde kann dann anhand einer schriftlichen Sicherheitsanalyse überprü- fen, welche Vorkehrungen er schon getroffen hat, welche dringend erforderlich und welche als zusätzliche Sicher- heit zu empfehlen wären.
Außerdem werden die durch-
schnittlichen Kosten für häu- fig vorkommende Sicherun- gen angegeben. Kunden der Mannheimer, die diesen Be- ratungsservice beanspruchen und Entsprechendes in die Wege leiten, können mit ei- nem Beitragsnachlaß auf die Hausrat- beziehungsweise Ein- bruchsdiebstahl-Versicherung rechnen. Der Service wird angeboten für Besitzer von Wohnungen, Einfamilienhäu- sern sowie in erweiterter Form auch für Arztpraxen. rco
Check via Internet
Rund 5 000 DM gibt jeder deutsche Haushalt jährlich im Durchschnitt für private Versicherungen aus. Nieder- gelassene Ärzte zahlen oft nochmals mehr als einen Tau- sender zusätzlich.
Dennoch sind viele Bür- ger nicht richtig oder zu teuer versichert. Um Verbraucher gezielt zu informieren, bieten die Verbraucherverbände ei-
nen Versicherungs-Check via Internet an. Dabei können Interessierte sich einen Fra- gebogen der Verbraucher- verbände (www.agv.de) auf den Computer laden, aus- drucken, ausfüllen und an- schließend zusammen mit ei- nem Scheck in Höhe von 40 DM an die Arbeitsgemein- schaft der Verbraucherver- bände e.V., Heilsbachstraße 20, 53123 Bonn, schicken.
Anhand der Angaben im Fragebogen ermittelt das Programm, welche Versiche- rungen im individuellen Fall wichtig sind und bei welchen Gesellschaften man sich gün- stig versichern kann. Wie die Versorgung durch gesetzliche Versicherungen bei Krank- heit, Berufsunfähigkeit und im Alter aussieht, zeigt der ausführliche Beratungsbrief
auf. rco
Beiträge absetzen
Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung können steuerlich geltend gemacht werden, weil sie zu den so- genannten Vorsorgeaufwen-
dungen zählen. Allerdings gibt es einen Haken: Da das Einkommensteuerrecht be- stimmte Höchstbeträge für diese Vorsorgeaufwendungen vorsieht, können viele Bürger ihre Unfall-Beiträge über- haupt nicht oder nur zum Teil in der Steuererklärung an- setzen.
Doch es gibt einen mög- lichen Ausweg: Man schließt eine private Unfallversiche- rung ab, die ausschließlich bei Berufsunfällen leistet. Der Vorteil: In solchen Fällen ak- zeptiert das Finanzamt die Prämien voll als Werbungs- kosten.
Doch es gibt eine weitere Alternative: Wenn man durch seine private Unfallversiche- rung sowohl Berufsunfälle als auch Freizeitunfälle versi- chert hat, sollte der Versiche- rer die Beiträge für die beiden Risiken aufsplitten.
Denn dann ist es möglich, so das Bundesfinanzministe- rium, die Gesamtprämie an- teilig den beschränkt abzugs- fähigen Sonderausgaben und den vollständig abziehbaren Werbungskosten zuzuord- nen. (Schreiben des Bundes- finanzministeriums, Az.: IV B 6-S 2332-17/97) rco
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Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 16, 23. April 1999
V E R S I C H E R U N G E N
Der Winter mit Schnee und Eisglätte kostet unter Umständen viel Geld – näm- lich in Form von Kfz-Unfäl- len und Stürzen. Aber die Versicherungen machten Be- troffenen keine einengenden Vorschriften, beteuert Wolf- gang Kaup vom Bundesver- band der Deutschen Versi- cherungskaufleute. Die As- sekuranz gehe meist groß- zügig mit den Unfallopfern um.
Wegen Eis und Schnee vor der Haustür muß man nicht übertriebene Räum- aktivitäten an den Tag legen, etwa wegen einsetzenden Schneefalls den Arbeitsplatz verlassen. Von Fußgängern wird erhöhte Vorsicht ver- langt. Ernst wird es erst, wenn Eigentümer, Mieter, Haus- meister oder andere Verant-
wortliche böswillig das recht- zeitige Räumen der Wege versäumt haben. Dann geht es meist nicht nur um Schmerzensgeld und um Be- handlungskosten beim Arzt oder im Krankenhaus, son- dern es kann sogar um Ver- dienstausfälle und um eine Invaliditätsrente gehen – die dann der Schuldige selber zahlen müßte.
Doch das alles ist nach Meinung von Kaup „höchst theoretisch“. Denn eine Ab- sicht sei kaum nachzuweisen, selbst wenn es Zeugen für ei- ne Bemerkung gäbe, daß sich
„die da doch den Hals bre- chen sollten“. Breche sich je- doch jemand tatsächlich ein Bein oder einen Arm, werde die häßliche Bemerkung si- cherlich als bedauerlicher Scherz abgetan. rc
Grafik
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1980 1985 1990 1995 1996 1997
Was Autounfälle im Schnitt kosten nSchadendurchschnitt Teilkasko mit 300 DM
Selbstbeteiligung in DM; 1980 alle Pkw
nSchadendurchschnitt Vollkasko in DM
nSchadendurchschnitt Kfz-Haftpflicht in DM
Schadenaufwand je Pkw-Unfall in der Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung; ab 1995 Gesamtdeutschland Quelle: © GDV-Jahrbuch 1998