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Archiv "Soviel wie möglich absetzen?" (16.07.1990)

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Academic year: 2022

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H

ohe Abschreibungen mindern die Steuer- last. Daß es gerade im Fall des Praxis-Pkws jedoch günstiger sein kann, auf ein paar Prozent mühsam nach- zuweisender Praxisnutzung zu verzichten und sich statt dessen mit einem Privatanteil von 50 Prozent zufrieden zu geben, zeigt ein Beispiel.

Mit der Abschreibung des Autos, also der Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungszeit — in der Re- gel vier Jahre —, sollen Steu- ern gespart werden. Je höher die betriebliche Nutzung, desto höher die Einsparung.

Glaubhaft wird diese höhere betriebliche Nutzung dem Finanzamt gegenüber durch ein sogenanntes Fahrtenbuch dokumentiert. Das gilt vor al- lem seit dem Inkrafttreten der jüngsten Steuerreform.

Denn nun wird der Regelsatz der vermuteten Privatnut- zung ohne Fahrtenbuch vom Finanzamt auf 30 Prozent ge- schätzt.

Niedergelassene Prakti- ker, Allgemeinärzte und hausärztlich tätige Interni- sten, vor allem auf dem Land, werden künftig ein Fahrten- buch führen müssen, um eine berufliche Nutzung ihres Pkw von über 70 Prozent nachzu- weisen. Ihnen dürfte die Fi- nanzverwaltung aufgrund der Lebenserfahrung eher Glau- ben schenken als Gebietsärz- ten. Welcher Radiologe macht schon Hausbesuche?

Aber ist es überhaupt sinn- voll, den Pkw im Praxisvermö- gen zu führen, wenn die Nut- zung unter 70 Prozent liegt?

Ein Beispiel mag zeigen, daß ein Privatanteil von 50 Pro- zent, bei dem das mühselige Fahrtenbuch entfallen kann, durchaus finanzielle Vorteile bringt.

Ein Arzt steht vor der Fra- ge, ob er seinen Pkw zu 50

oder zu 60 Prozent für seine berufliche Tätigkeit nutzen soll. Ohne Fahrtenbuch wür- den wohl nur 50 Prozent an- erkannt. Mit akribischen Auf- zeichnungen könnten dem Fi- nanzamt vermutlich 60 Pro- zent nachgewiesen werden.

Der Pkw kostete 44 000 DM und wird nach vier Jahren für 20 000 DM verkauft, weil er wertbeständig und gesucht ist. Dann ergibt sich folgende Steuerersparnis:

Fall A:

60 Prozent betriebliche Nutzung:

Abschreibung über vier Jahre ä 11 000 DM:

— 26 400 DM

Verkaufspreis zu 100 Pro- zent anzusetzen:

+ 20 000 DM =

— 6400 DM

Steuerersparnis bei 50 Prozent Steuersatz: 3200 DM

Fall B:

50 Prozent betriebliche Nutzung:

Abschreibung über vier Jahre ä 11 000 DM:

—22 000 DM

Verkaufspreis zu 100 Pro- zent anzusetzen: 0 DM =

—20 000 DM

Steuerersparnis bei 50 Prozent Steuersatz: 11 000 DM.

Der Clou: Die Systematik des Steuerrechts ordnet bei nicht bilanzierenden Ärzten nur Pkw mit mehr als 50 Prozent an betrieblicher Nut- zung der Praxis zu. Bei Wer- ten unter 50 Prozent gehört das Fahrzeug zum Privatver- mögen. Mehr als 50 Prozent bedeutet aber auch: volle Versteuerung des Verkaufs- preises. Auch bei Praxiswa- gen ist eben weniger oft mehr.

Horst Stingl

Soviel wie möglich absetzen?

Das kann beim Praxisfahrzeug nachteilig sein!

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Jovanovic, U.: Schlafstörungen. In: Fortschritte der Medizin, 102 Jg. (1984), Nr. 5, 108-112 Grosskopf, E.: In: Therapiewoche, 38 Jg. (1988), Nr. 9, S. 584 ff.

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hol einnehmen. Handelsformen: OP 15 Kps. DM 6,20; OP 30 Kps. DM 11,65; AP. (Stand 05/90). GmbH & Co., D-2214 Hohenlockstedt

G. Pohl-Boskamp

Dt. Ärztebl. 87, Heft 28/29, 16. Juli 1990 (73) A-2261

Referenzen

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