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Archiv "Helvetia felix" (30.06.1977)

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Die Information:

Bericht und Meinung

handelt sich hier um Versicherun- gen, die unter anderem auch die Ab- wicklung des Medicare-Programms im Auftrag des Staates besorgen, also die Arzt-, Medikamenten- und die Krankenhausrechnungen dieser Patienten für den Staat vorauszah- len.

Der Präsident einer kürzlich gegrün- deten Vereinigung, die sich für ei- nen verbesserten Datenschutz im Gesundheitswesen einsetzt, der Arzt Dr. Alfred M. Freedman, verlangt, daß insbesondere die Krankenhäu- ser sich gegen die immer zahlrei- cher werdenden Wünsche oder For- derungen von Regierungsstellen wenden, Daten aus den Kranken- hauscomputern zu erhalten.

So hat das Bundesgesundheitsmini- sterium gerade 300 Krankenhäuser aufgefordert, ihm von den unter den Medicaid- und Medicare-Program- men behandelten Patienten die Da- ten über das Alter, die Wohnung, den Blutdruck, die behandelnden Ärzte, die Einweisungsdiagnose und den Zustand bei der Entlassung mit- zuteilen.

Diese Praxis ist, so Dr. Freeman, ins- besondere deswegen höchst be- denklich geworden, weil die Sozial- versicherungsnummer, die jeder US-Bürger hat und die bisher nur im Geschäftsbetrieb zwischen der So- zialversicherung und dem Versi- cherten selbst benutzt werden durfte, auf Grund von politischen und polizeilichen Interventionen in- zwischen praktisch zur Personen- kennziffer in den USA geworden ist.

Sie wird heute sogar auf Führer- scheinen und auf Kreditkarten be- nutzt.

Im Laufe dieses Jahres erhofft man sich allerdings eine Verbesserung der Situation durch die Vorlage ei- ner Studie, die bereits vor zwei Jah- ren vom Kongreß in Auftrag gege- ben worden ist und in der von Da- tenverarbeitungsexperten ebenso wie von Politikern Vorschläge für eine Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Ver- traulichkeit von Daten gemacht wer- den sollen. bt

KANADA

Die Millionen- Dollar-Liste

Ein groteskes Spiel hat die linksste- hende „Neue Demokratische Partei"

mit Hilfe einer juristischen Lücke mit den Ärzteeinkommen in der kanadi- schen Provinz Ontario getrieben. Da allerdings alle Zeitungen der Provinz in dieser Sache auf seiten der Ärzte standen und entsprechend kom- mentierten, sehen die Betroffenen sie inzwischen als eine parlamenta- rische oder Justizkomödie an. Dies war geschehen:

Bei der Provinzregierung lag eine Liste, auf der alle diejenigen Ärzte der Provinz Ontario verzeichnet wa- ren, welche im Finanzjahr 1974/75 mehr als 100 000 Dollar an Honora- ren aus der staatlichen Sozialversi- cherung bezogen hatten. Der Vorsit- zende des Finanzausschusses im Provinzparlament, ein Abgeordneter der NDP, verlangte, daß diese Liste dem Ausschuß vorgelegt wurde. Da- gegen protestierte die Ärztevereini- gung, weil sie befürchtete, daß die Zahlen in dieser Liste mißinterpre- tiert werden könnten — und außer- dem gingen sie das Parlament über- haupt nichts an. Der Ärzteverband beantragte eine einstweilige Verfü- gung, die auch erlassen wurde. Ge- gen diese Verfügung legte aus grundsätzlichen juristischen Erwä- gungen heraus der Rechtsvertreter der Provinzialregierung Einspruch ein; der Fall wurde daraufhin an das nächsthöhere Gericht verwiesen.

Hier aber nun war die Lücke: Die

BLÜTENLESE

Helvetia felix

Zum Jahresende erhielten drei schweizerische Beamte von ihrer Dienststelle einen Blauen Brief, mit dem sie auf- gefordert wurden, sich nach einer anderen Stellung umzu- sehen. Wegen Untüchtigkeit im Amt sehe sich die Dienst- stelle gezwungen, sie späte- stens am 1. April 1977 zu ent- lassen. Unwiderruflich. Durrak

Verfügung trat mit der Verweisung an ein anderes Gericht außer Kraft, bis die nächsthöhere Instanz sie be- stätigte. Dies aber verschaffte dem Ausschußvorsitzenden zwei Stun- den Zeit — er rief sein Komitee zu- sammen, ließ einen entsprechenden Beschluß fassen und erhielt tatsäch- lich die Liste drei Minuten, bevor der nächste Gerichtsspruch wiederum im Sinne der Ärzte erlassen wurde.

Zwar war angeordnet worden, daß nur Ausschußmitglieder die Liste zu Gesicht bekommen würden, doch sah man sie bald in den Händen eini- ger anderer Abgeordneter; ein eben- falls der

NDP

angehörendes Aus- schußmitglied spielte sie der Zei- tung „Ontario Globe and Mail" zu, von der sie der „Toronto Star" dann klaute.

Nun wird die hochinteressante Rechtsfrage, ob die Regierung die Liste überhaupt herausgeben durfte, nicht geklärt werden. Die Ärzte aber sind's zufrieden: Der Abgeordnete, der die Liste an die Zeitung weiter- gab, mußte auf Druck aller seiner Parlamentskollegen aus dem Aus- schuß ausscheiden, und alle Zeitun- gen berichteten korrekt, daß diese Zahlen keine Netto-, sondern Brut- toeinnahmen seien, oder daß bei- spielsweise ein Arzt in der Liste auf- taucht, der an das Sozialversiche- rungssystem gar nicht angeschlos- sen ist — die Patienten, die er privat behandelt, erhalten nämlich Kosten- erstattung, und so kommt auch sein Name in der regierungsamtlichen Datensammlung vor. Einige andere Ärzte erscheinen mit Beträgen von über einer Million Dollar — sie sind nämlich Mitglieder von Gemein- schaftspraxen, bei denen aus Grün- den der Verwaltungsvereinfachung einer für alle als Abrechnungspart- ner gegenüber der Sozialversiche- rung fungiert. Zahlreiche Leserbrie- fe aber erschienen in den nächsten Tagen, in denen den Politikern un- verblümt gesagt wurde, sie sollten ihre Nasen nicht in solche Dinge stecken — nicht von Ärzten, sondern von Patienten eingesandt. Und das Kanadische Ärzteblatt stellte befrie- digt fest: Dies war der Tag, an dem die Öffentlichkeit auf die Seite der Ärzte überschwenkte. bt

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 26 vom

30. Juni 1977 1705

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