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Archiv "Zulassungstest aussagefähiger als Abiturnote?" (02.10.1980)

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Zuilassene

120

110

100

90

00

70

60

50

40

30

20

10

Zugelassene über Test im Studiengang Medizin

.411111w— .4111K-

1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0

Durchschnittsnote

Eine gute Durchschnittsnote beim Abitur korreliert mit einem guten Abschneiden beim Test. Prüft der Test mithin gar nicht nach anderen Krite- rien als das Abitur? — Die relativ niedrigen Zulassungszahlen bei Bewerbern mit Notendurchschnitten von 1,0 bis 1,3 beruhen darauf, daß diese Noten- gruppen beim Test unterrepräsentiert waren. Bewerber mit solchen Spitzen- werten brauchten nämlich den Test nicht; sie wurden allein auf Grund ihrer Note zugelassen

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Zulassungstest aussage- fähiger als Abiturnote?

Erstmals wurden zum Winterse- mester 1980/81 in den Fächern Me- dizin, Zahnmedizin und Tiermedi- zin Studienplätze auch auf Grund eines Testverfahrens vergeben.

Insgesamt ist das Zulassungsver- fahren, das nach wie vor über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund läuft, gegenüber den Vorjahren merklich komplizierter geworden.

Neben der Vergabe auf Grund ei- nes Tests gibt es jetzt ein nach der Note gewichtetes Losverfahren, ein nach der Wartezeit gewichte- tes Losverfahren für Bewerber, die

ihr Zeugnis vor dem 1. Okto-

ber 1978 erworben haben (diese werden als „Altwarter" bezeich- net) und schließlich die Vergabe von zehn Prozent der Studienplät- ze ausschließlich nach der Durch- schnittsnote.

Für die Teilnahme am Test hatten sich rund 80 Prozent der rund 37 000 Studienbewerber für die medizinischen Fächer angemel- det, so daß 6000 Teilnehmer aus- gelost werden mußten. Zum Test, am 12. August 1980, waren schließlich noch 5500 Interessen- ten erschienen. Sie füllten an 120 Teststellen, verteilt über das Bun- desgebiet, ein Testheft aus. Der Test verlief, was das Organisatori- sche anbetrifft, reibungslos, wie ja überhaupt der Notstand „Nume-

rus clausus - von der ZVS alles in allem korrekt verwaltet wird.

Insgesamt hatten sich 27 241 Be- werber für ein humanmedizini- sches Studium gemeldet. Zugelas- sen wurden auf Grund der ver- schiedenen Verfahren 7191 oder 26,4 Prozent, darunter 1026 auf- grund des Testverfahrens, und zwar 103 als sogenannte „Testbe- ste". Das war eine Quote von 10 Prozent aller qua Test zugelasse- nen Studienbewerber, die allein auf Grund der Tests einen Platz bekamen. Die übrigen 923 wurden auf Grund einer aus Testergebnis und Abiturdurchschnittsnote er- rechneten Leistungsziffer zuge- lassen.

Bei der Bekanntgabe der Ergeb- nisse in der Verwaltungsstelle der ZVS in Dortmund durch den Ver-

waltungsausschuß-Vorsitzenden, Ministerialdirektor Paul-Harro Pia- zolo, spielte das neue Testverfah- ren eine besondere Rolle. ZVS- Vertreter hoben besonders hervor, daß nach dem neuen Verfahren auch Bewerber mit Durchschnitts- noten von 3,5 und schlechter eine Zulassung erhalten konnten — also ohne Wartezeit wie bisher. Der Verantwortliche für den Test, Dr.

Trost, erklärte, rund 750 Bewerber seien diesmal zugelassen worden, die nach dem alten Verfahren kei- ne Zulassung bekommen hätten.

Aus solchen Aussagen wurde in der Presse mittlerweile spekuliert, der Test habe die Abiturnote als Auswahlkriterium übertroffen, in Zukunft könne vielleicht ein Hoch- schulzulassungstest generell an die Stelle des Abiturs treten.

Bereits bei einer ersten Auswer- tung der in Dortmund vorgelegten Tabellen zeigt sich allerdings, daß derlei Erwartungen an der Test- wirklichkeit vorbeigehen. Die zu diskutierende Frage lautet: Wertet das Testverfahren wirklich nach anderen Kriterien aus als die Ab- iturnote? Die Testverfasser schei- nen zwar dieser Auffassung zu sein, die Testergebnisse lassen aber darauf schließen, daß Test und Abiturnote im wesentlichen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 40 vom 2. Oktober 1980 2337

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darunter darunter ..

abs. abs. abs. abs. abs.

* * *

Durch- schnitts- noten- gruppen

Bewerber im Hauptantrag

Testteil- Zugelassene nehmer

als Testbeste

über Test- Abitur-Quote

1,0-1,4 1,5-1,9 2,0-2,4 2,5-2,9 3,0-3,4 3,5-3,9 4,0 u. mehr Sonstige *

1 861 3 945 6 918 6 697 4 926 1 764 129 1 001

6,8 14,5 25,4 24,6 18,1 6,5 0,4 3,7

214 717 1 184 1 105 763 241 14 64

11,5 18,2 17,1 16,5 15,5 13,7 10,9 6,4

1 529 1 494 1 708 1 250 768 266 19 157

82,2 37,9 24,7 18,7 15,6 15,1 14,7 15,7

24 27 27 18 2 4 0

1,29 0,68 0,39 0,27 0,04 0,23 0,00 0,10

178 447 270 26 1 0 0 1

9,56 11,33 3,90 0,39 0,02 0,00 0,00 0,10

Insgesamt 27 241 100,0 4 302 15,8 7 191 26,4 103 0,38 923 3,39 Bewerber, Zugelassene unter Berücksichtigung des Testverfahrens

* = statistisch nicht zugeordnet;

** = wegen technischer Oberbuchung zusammen mehr als 950;

- = in % der Bewerber je Durchschnittsnotengruppe

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

dasselbe prüfen. Der wesent- liche Unterschied gegenüber dem bisherigen Zulassungsverfahren nach Durchschnittsnote liegt dar- in, daß die Zulassung nicht mehr (um Piazolo zu zitieren) „wie ein Fallbeil zuschlägt", sondern einen breiter gefächerten Bewertungs- raum öffnet. Dieser Bewertungs- raum liegt etwa zwischen der Note 1,0 und 1,9, vielleicht noch bis 2,4.

Danach sinken auch beim Testver- fahren die Zulassungschancen rapide. So haben mit Testhilfe lediglich fünf Bewerber mit No- ten von 3,0 und schlechter di- rekt einen Studienplatz bekom- men können! Unter den 4926 Be- werbern mit Noten von 3,0 bis 3,4 waren lediglich drei, die mit Testhilfe durchgekommen sind.

Das macht noch nicht einmal 0,1 Prozent der Bewerber aus!

Man wird also sehr sorgfältig prü- fen müssen, ob sich die - durch- aus erwünschte - Streubreite bei der Vergabe von Studienplätzen nicht allein durch ein Losverfah- ren erreichen läßt und der aufwen- dige Test nicht überflüssig ist.

Gegen das neue Zulassungsver- fahren waren eine ganze Reihe von gerichtlichen Auseinanderset- zungen zu verzeichnen. Die mei- sten Gerichtsverfahren verliefen ergebnislos für die Kläger. Anhän- gig sind noch mehrere Verfas- sungsbeschwerden, die nach Aus- kunft von ZVS-Direktor Henning Berlin, von fünf auf Numerus-clau- sus-Verfahren spezialisierten An-

waltskanzleien betrieben werden.

Gegenstand der Verfahren ist un- ter anderem das Problem der „Alt- warter". Nach dem neuen Verfah- ren wird nämlich im Laufe der nächsten Jahre die Wartezeit nicht mehr als Zulassungskriterium gel- ten. Die bei diesem Termin noch zugestandene Quote von 20 Pro- zent „Altwartern" soll Zug um Zug abgebaut werden. Zwar gibt es laut ZVS „keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder auf Anwart- schaft" (Henning Berlin). Doch ha- ben die „Altwarter", die seit Jah- ren auf einen Platz warten. nicht ein moralisches Recht ?

Bei der Pressekonferenz der ZVS zeigten sich in dieser Frage deutli- che Auffassungsunterschiede zwi- schen Vertretern der SPD- und der unionsregierten Länder. So zeigte der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Wissen- schaftsministerium, Ulrich Kleiner, deutlich seine Unzufriedenheit mit dem jetzt gefundenen Verfahren, während Piazolo, Vertreter von Baden-Württemberg, eher die neue „Altwarter"-Regelung zu ver- teidigen suchte. Allerdings erklär- te auch Piazolo auf mehrfaches Befragen, er sei in dieser Frage offen und man könne, falls sich der Eindruck verstärke, daß das neue Verfahren für die „Altwarter"

nicht „chancengerecht" sei, über eine Modifizierung reden, etwa in dem Sinne, daß die 20-Prozent- Quote nicht abgebaut, sondern beibehalten werde. NJ

Kein Nebenjob für Sanitätsoffiziere

Das Bundesverteidigungsministe- rium hat es generell abgelehnt, Sanitätsoffizieren die nebenamtli- che Ausübung kassenärztlicher Tätigkeiten zu genehmigen. Auf Anfrage der CSU-Bundestagsab- geordneten Frau Ursula Krone-Ap- puhn, Ottobrunn, erklärte der zu- ständige Staatssekretär, Dr. Jo- achim Hiehle, die kassenärztliche/

kassenzahnärztliche Tätigkeit be- deute die Ausübung eines selb- ständigen Berufs, der mit den dienstlichen Verpflichtungen ei- nes Sanitätsoffiziers kollidiere.

Der Dienstpflicht des Soldaten (laut Soldatengesetz) widerspre- che eine wie auch immer geartete kassenärztliche (Neben-)Tätigkeit, da diese wie der Einsatz des Sol- daten grundsätzlich eine ununter- brochene Verfügungsbereitschaft bedinge. Außerdem verpflichte es den an der kassenärztlichen Tätig- keit teilnehmenden Arzt, allgemei- ne Sprechstunden einzurichten.

Ausdrücklich wies der Staatsse- kretär auch auf die Zulassungs- ordnungen für Ärzte und Zahnärz- te hin, wonach ein kassenärztlich tätiger Arzt oder Zahnarzt den Ver- sicherten im erforderlichen Maße zur Verfügung stehen müsse. EB

In einem Satz

Hausärzte - In Großstädten und Ballungsräumen der Bundesrepu- blik Deutschland ist bereits jeder vierte Hausarzt ein Internist, wie der Berufsverband der Prakti- schen Ärzte und Ärzte für Allge- meinmedizin Deutschlands (BPA) e. V. anläßlich des 3. Deutschen Hausärztetages in Freiburg mitteil- te. DÄ Sommerfest - Das diesjährige Sommerfest des Bundeskanzlers (am 27. Juli) kostete insgesamt 191 000 DM, die zu Lasten des Bundeshaushalts gehen. EB

2338 Heft 40 vom 2. Oktober 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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