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Archiv "Bekanntmachungen" (25.04.2008)

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A914 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 1725. April 2008

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten in der 139. Sitzung wurde vom Bundesministerium für Gesundheit per Schreiben vom 12. Dezember 2007 nicht be- anstandet unter der Auflage, dass der Bewertungsausschuss die Berechnungsvorgabe unter Ziffer 2.7 „Beschluss ab dem 01. Juli 2004“ nach vorab durchzuführenden Simulationsberechnungen zur Aktualisierung der Berechnungsvorgabe spätestens bis zum Ende des ersten Quartals 2008 entsprechend anpasst.

Aus diesem Anlass beschließt der Bewertungsausschuss fol- gende Änderung des Beschlusses gemäß § 85 Abs. 4a SGB V durch den Bewertungsausschuss zur Festlegung einer angemesse- nen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch täti- ger Vertragsärzte und -therapeuten:

1. Die Überschrift zu Nr. 2.7 wird wie folgt neu gefasst:

„2.7 Beschluss ab dem 1. Juli 2004 bis zum 31. März 2008.“

2. Nr. 2.8 wird wie folgt neu aufgenommen:

„2.8 Beschluss ab dem 1. April 2008.

Der Vergleichsertrag gem. 2.2.1.6 ergibt sich aus dem mit der Arztzahl gewichteten durchschnittlichen Istumsatz nachfol- gender Fachärzte im fachärztlichen Versorgungsbereich gem.

§ 73 Abs. 1a SGB V in 2006 multipliziert mit dem jeweils hinter der aufgeführten Arztgruppe benannten Faktor:

Augenärzte Faktor 0,449

Chirurgen mit und ohne Schwerpunkt Faktor 0,360

Frauenärzte Faktor 0,444

HNO-Ärzte Faktor 0,447

Hautärzte Faktor 0,397

Orthopäden Faktor 0,392

Urologen Faktor 0,428

Der Mindestpunktwert gilt für die antrags- und genehmi- gungspflichtigen Leistungen des Abschnitts 35.2 des EBM der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte und -therapeuten, der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsy- chiatrie und -psychotherapie, der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, der Fachärzte für Nervenheilkunde und der Fachärzte für psychotherapeutische Medizin.“

Vorbehalt: Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung der 151. Sitzung des Bewertungsausschusses ist eingeleitet. Die Be- kanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Un- terzeichnung durch alle Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt durch das Bundesministerium für

Gesundheit (BMG). )

Beschluss des

Gemeinsamen Bundesausschusses

über eine Änderung der Kinder-Richtlinien:

Verdacht auf Kindesmisshandlung

Vom 21. Februar 2008

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21.

Februar 2008 beschlossen, die Richtlinien über die Früherken- nung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechs- ten Lebensjahres („Kinder-Richtlinien“) in der Fassung vom 26. April 1976 (Beilage Nr. 28 zum BAnz. Nr. 214 vom 11. No- vember 1976), zuletzt geändert am 21. Dezember 2004 (Banz.

2005, S. 4833), wie folgt zu ändern:

I. Im Abschnitt A „Allgemeines“ wird unter Nummer 4 nach Satz 1 folgender Absatz angefügt:

„Bei erkennbaren Zeichen einer Kindesvernachlässigung oder -misshandlung hat der untersuchende Arzt die notwendigen Schritte einzuleiten.“

II. Die Änderung der Richtlinien treten am Tag nach der Be- kanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Ho- mepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Siegburg, den 21. Februar 2008

Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende Hess

Beschluss des

Gemeinsamen Bundesausschusses

über eine Änderung der Rehabilitations-Richtlinie:

Schriftliche Mitteilung an die Versicherten

Vom 20. Dezember 2007

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2007 beschlossen, die Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) in der Fassung vom 16. März 2004 (BAnz. S. 6769), zuletzt geändert am 21. Februar 2006 (BAnz. S. 2219), wie folgt zu ändern:

I. In § 12 Abs. 2 der Rehabilitations-Richtlinie wird nach Satz 1 folgender Satz angefügt:

„Die Mitteilung an die Versicherten erfolgt schriftlich.“

II. Inkrafttreten:

Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Siegburg, den 20. Dezember 2007

Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende Hess

Ergänzung der KBV:

„Diese Änderung der Rehabilitations-Richtlinie wurde am 19. März 2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht, sodass sie mit dem 20. März 2008 in Kraft getreten ist.

Alle weiteren Änderungen der Rehabilitations-Richtlinie sind re- daktionelle Anpassungen hinsichtlich

> einer formalen Gestaltung der Richtlinie

> einer sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Män- nern sowie

> der Anlagen der Richtlinie.

Diese Änderungen sind ebenfalls zum 20. März 2008 in Kraft ge- treten und auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschus- ses unter www.g-ba.de veröffentlicht.“ )

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