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DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT
Ärztliche Mitteilungen
Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung
Ehrenberg wirbt
um Zusammenarbeit
Bundesarbeitsminister Dr. Her- bert Ehrenberg hat die erste Ge- legenheit nach der Bundestags- wahl, vor einem größeren Kreis niedergelassener Ärzte Einzel- heiten seiner Politik zu erläutern, genutzt und bei der Bundes- hauptversammlung des NAV am 14. November ganz betont auf die vielen Gemeinsamkeiten, die ihn und sein Ministerium mit den Ärzten verbänden, hinge- wiesen. Beobachter erklären das sichtliche Interesse des Mini- sters, mit den Ärzten womöglich besser ins Gespräch zu kom- men, auch mit einer Konkur- renzsituation: von ärztlicher Sei- te wurden gleich nach der Wahl
Kontakte zur FDP-Spitze aufge- nommen; die FDP-Bundestags- fraktion (von Dr. Kaspar Roos als die „53 Nothelfer" apostro- phiert) gewinnt gesundheitspoli- tisch an Profil.
Gemeinsamkeit, Dialog, Kooperation. Es war fast wie bei einer ökumenischen Versammlung. Doch während dort der Dialog über das ganz Grundsätzliche inzwischen wieder halbwegs funktioniert und die Bekenntnisunterschiede erst im Detail ausgefochten wer- den, beschwor Bundesarbeitsminister Dr. Herbert Ehrenberg vor dem Verband der niedergelassenen Ärzte die vielen Gemeinsamkei- ten im Detail und ließ den Dissens über das große Ganze — wie eng muß das soziale Netz gestrickt sein? — in den Hintergrund treten.
Den arbeitete eher der Bundesvorsitzende des NAV, Dr. Kaspar Roos, heraus, indem er beklagte, daß der Arzt in immer größere Abhängigkeit vom System der sozialen Krankenversicherung gerate.
Er, Roos, hoffe jedoch, die leere Staatskasse werde den „Sozialnetz- strickern und -flickern" zu einer Pause verhelfen.
Ehrenbergs im Detail aufgelistete Gemeinsamkeiten geben auch einen Einblick in aktuelle gesundheits- und sozialpolitische Fragen — gleichsam eine vorzeitige Ausmalung der für 24. November anste- henden Regierungserklärung. Grundlage aller Gemeinsamkeit ist nach Ehrenberg seine Überzeugung, daß „das Kostendämpfungs- konzept weiterentwickelt werden muß". Daraus folgt dann fast alles andere:
C) Der Krankenhausbereich muß in die Kostendämpfung einbezogen werden. Die Ausgabenentwicklung dort signalisiere erhebliche Gefahren für die Stabilität der Beitragssätze.
© Kostendämpfende Maßnahmen sind beim Zahnersatz (für den bereits halb soviel, wie für die gesamte ambulante ärztliche Versor- gung ausgegeben werde) sowie bei den Heil- und Hilfsmitteln nötig.
Ehrenberg hofft hier auf die Konzertierte Aktion.
® Eine sachgerechte Information über den therapeutischen Wert und die Preise der Arzneimittel soll Vorrang haben vor Kontrollen der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise.
® EinezweijährigeVorbereitungszeit fürdie kassenärztliche Tätigkeit soll eingeführt werden. Ehrenberg versicherte mit Nachdruck, daß ihn daran auch das EG-Recht nicht hindern werde. Wenn es keine Richtlinie aus Brüssel gebe, „dann mache ich eine nationale Rege- lung, auch wenn die mich anschließend in Luxemburg verklagen". >
Heft 48 vom 27. November 1980 2831
Bericht und Meinung Ehrenberg beim NAV
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Es muß eine vernünftige Ab- grenzung zwischen den Leistun- gen, die die Krankenversicherung solidarisch zu finanzieren hat, und solchen, für die der einzelne Versi- cherte selbst aufkommen kann, gefunden werden. Auch hier sieht sich Ehrenberg mit den Ärzten ei-nig. Als Beispiel führte er die "Ba-
gatellarzneimittel" auf.
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Der Arzt darf nicht allein gelas- sen werden bei der Aufgabe, beim Versicherten Verständnis für ein kostenbewußtes Verhalten zu wecken. Hier sei Information nicht nur über die Wartezimmer, son- dern auch über die Krankenkas- sen nötig.Einigkeit sieht Ehrenberg darüber hinaus in einigen weiteren, die strukturelle Weiterentwicklung des Gesundheitswesens betreffen- den Punkten: Aufwertung der Funktion des Allgemeinarztes, Verstärkte Zusammenarbeit zwi- schen niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten, Förde- rung ärztlicher Kooperationsmo- delle sowie der Kooperation mit anderen Heilberufen und auch mit Sozialstationen.
Die von Ehrenberg in seinem Grußwort vor dem NAV hintange- stellten Differenzen betreffen den weiteren Ausbau des Systems der sozialen Sicherung und die Aus- weitung des Staatseinflusses. Das sei an drei Punkten erläutert.
~ Ehrenberg rückt in keiner Wei- se von der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ab. Nach Roos bedeutet diese jedoch den ent- scheidenden Schritt "vom Versi- cherungs- zum staatlichen Versor- gungsprinzip".
~ Zumindest aus Ehrenbergs Umgebung stammen Ideen, die Konzertierte Aktion verbindlicher zu machen ("Strukturrat des Ge- sundheitswesens"). Ehrenberg nahm zu dieser Frage, die ihm gut bekannt sein muß, nur insoweit Stellung, als er die bisherige Kon- zertierte Aktion als basierend auf der freiwilligen Mitarbeit kenn- zeichnete. Etwas sibyllinisch gab er aber auch zu überlegen, man
müsse "ein praktikables Verfahren finden, um die Empfehlungen der Konzertierten Aktion auch umzu- setzen". Die Empfehlungen seien bei den Vertragsabschlüssen zu berücksichtigen: das ist entweder eine Binsenweisheit oder eine Drohung.
~ Die Ersatzkassen sollen in ir- gendeiner Weise in das System der RVO-Kassen eingebunden werden. Ehrenberg und Anke Fuchs haben in ihrem Buch "So- zialstaat und Freiheit" gefordert, die Ersatzkassen stärker in das Grundmuster des Kassenarztes einzubinden, notfalls auch Besitz- stände anzugreifen. Roos inter- pretierte: "So zieht man gegen die Ersatzkassen zu Felde, für die sich freiwillig jeder dritte Krankenversi- cherte in der Bundesrepublik Deutschland entschieden und da- mit sozusagen mit den Füßen ab- gestimmt hat".
Ehrenbergs Replik: Diese Abstim- mung mit den Füßen habe leider das Ergebnis gehabt, daß "sämtli- che Fußkranke bei den allgemei- nen Ortskrankenkassen geblie-
ben" seien. Das möchte Ehren-
berg ändern. Er stritt jedoch ab, Absichten auf eine Einheitsversi- cherung zu hegen. Von einem kas- senübergreifenden Finanzaus- gleich halte er nichts. Notwendig sei hingegen ein Risikoausgleich-
"möglichst schon beim Zugang", denn jede einseitige Risikovertei- lung sprenge auf die Dauer das System.
Sich und sein Ministerium will Eh- renberg bei diesem Geschäft aller- dings einstweilen heraushalten. Er baut hier auf ein Instrument, das schon beim "Kostendämpfungs- gesetz" funktioniert hat. War es hier die vielberufene gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen, die die Korsettstangen einziehen mußte, so soll es beim Risikoausgleich die Selbstverwal- tung der Krankenkassen sein, de- ren Arbeitsgemeinschaft schon nach einer Regelung sucht. Eh- renberg: "Ein Jahr sehen wir noch geduldig zu, sonst muß der Staat aktiv werden." NJ
2832 Heft 48 vom 27. November 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT
NACHRICHTEN
Schmidt-Kempten (FDP):
Kein neues
Kostendämpfungsgesetz zu erwarten
"Es wird keine Neuauflage des Krankenversicherungs-Kasten- dämpfungsgesetzes mit dirigisti- schen Vorstellungen geben." Dies betonte der sozialpolitische Spre- cher der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des FDP-Bundes- fachausschusses für Sozial- und Gesellschaftspolitik, Hansheinrich Schmidt (Kempten), MdB, vor der 58. Hauptversammlung des Mar- burger Bundesam 7. November in Köln (über die das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT in seiner nächsten Ausgabe noch eingehend berich- ten wird). Das Wahlergebnis habe nach Schmidts Worten vielleicht dazu beigetragen, solche Überle- gungen nicht weiterzuverfolgen.
Allerdings werde eine überarbeite- te Novelle zum Krankenhausfinan- zierungsgesetz (KHG) zu Beginn der neuen Legislaturperiode er- neut eingebracht werden. Ohne den Krankenhausbereich stärker in die "Konzertierte Aktion" einzu- binden, werde die Koalition darauf drängen, daß das Kostengebaren der Krankenhäuser so ausgerich- tet wird, daß das Gesundheits- system langfristig finanzierbar bleibt.
Bei der Krankenhausbedarfspla- nung und der Festlegung von Richtwerten sollte der Sachver- stand aller am Krankenhauswesen beteiligten Gruppen einbezogen werden.
Der FDP-Sprecher betonte, seine Fraktion werde am Konzept einer einheitlichen Ausbildung zum Arzt festhalten. Eine neue Approba- tionsordnung für Ärzte müsse zu einer praxisbetonteren Ausbil- dung führen. Als ersten Schritt empfahl Schmidt-Kempten eine
"Übergangsregelung", um den niedergelassenen Arzt für den "ei- genständigen Einsatz in der Pra- xis" vorzubereiten. EB