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Archiv "Der FDP dankbar sein?" (24.03.1977)

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Bericht und Meinung DER KOMMENTAR

Der FDP

dankbar sein?

Über ein Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Friderichs

Unterschiedliche Auffassungen in- nerhalb der Regierungskoalition, der Bundesregierung und auch in- nerhalb der FDP zu dem Entwurf des Kostendämpfungsgesetzes in der Krankenversicherung wurden in ei- nem Gespräch deutlich, zu dem am 11. März in Bad Kreuznach der Bun- deswirtschaftsminister, Dr. Hans Fri- derichs, Vertreter der Angestellten- Krankenkassen aus Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Vereini- gung Koblenz zusammentrafen. Mit zum Teil erfrischender Offenheit räumte der Bundeswirtschaftsmini- ster ein, daß er und seine Partei grundsätzliche Bedenken zurück- stellen mußten, als sie sich dazu be- reit fanden, entsprechend den Plä- nen der Bundesregierung die Sanie- rung der Rentenversicherung und ein Kostendämpfungsprogramm für die Krankenversicherung miteinan- der zu verquicken.

Friderichs bestritt nämlich nicht die vom Ersten Vorsitzenden der KV Ko- blenz und Zweiten Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung, Dr. Josef Schmitz-Formes, herausgearbeiteten prinzipiellen Unterschiede der beiden Solidarge- meinschaften in der Rentenversi- cherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung; eine saubere Trennung der beiden Systeme wäre demnach auch von der FDP bevor- zugt worden, meinte Dr. Friderichs.

Dies auch schon deshalb, weil sonst eine wirkliche Kostentransparenz in den beiden Versicherungssystemen nicht möglich ist.

Die „klassische Lösung" des Pro- blems, führte der Bundeswirt- schaftsminister weiter aus, hätte für die FDP so ausgesehen, daß man einen echten Beitrag der Rentner zu ihrer Krankenversicherung einge- führt hätte. Zu diesem Zweck hätten die Rentenversicherungen 11 Pro- zent ihrer Rentenleistungen an die

Rentner auszahlen müssen, und in entsprechender Höhe wäre dann von den Rentnern ein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben worden (ob dies durch indi- viduelle Zahlungen oder durch Pau- schalleistungen erfolgt wäre, sei eine sekundäre Frage). Für eine solche Lösung habe es aber in den letzten Monaten innerhalb der Re- gierungskoalition keine politische Chance gegeben.

Bei der Behandlung einzelner Punkte des Regierungsentwurfes bemühte sich Dr. Friderichs zum Teil, politische Bedenken der Ge- sprächspartner gegen systemverän- dernde Elemente des Regierungs- entwurfes zu zerstreuen mit dem Hinweis, gegenüber dem Referen- tenentwurf seien doch einige Ände- rungen in den Gesetzentwurf einge- baut worden. Dies kam beispielswei- se zum Ausdruck bei dem Vorwurf der Ersatzkassen, ihre Eigenstän- digkeit werde weitgehend dadurch beseitigt, daß sie in das Vertrags- und Leistungsrecht der RVO-Kassen eingezwängt werden, etwa bei der Ermittlung des Bewertungsmaßsta- bes. Hier wies Dr. Friderichs darauf hin, daß die Bewertungsausschüsse nach dem Regierungsentwurf nun- mehr aus je sieben Vertretern der Kassenärzte und der RVO-Kassen sowie zwei Vertretern der Ersatzkas- sen bestehen sollen. Damit erhielten die Ersatzkassen bei mehrheitlichen Entscheidungen geradezu eine Schlüsselstellung (etwa in dem Sinne „Gegen die Ersatzkassen geht nichts.").

Manche Veränderungen oder Ver- besserungen im Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf nahm der Bundeswirtschaftsmini- ster für sich persönlich in Anspruch.

Dafür hätte er „eigentlich sogar ein Dankeschön erwartet". So sei er zum Beispiel dagegen gewesen, daß

— wie ursprünglich beabsichtigt — unter den gesamtwirtschaftlichen Kriterien, welche die Vertragspart- ner bei der Vereinbarung der Ge- samtvergütung für die kassenärzt- liche Versorgung zu berücksichti- gen hätten, der Bruttogrundlohn hätte aufgezählt werden sollen. Er,

Friderichs, habe dies abgelehnt, weil damit der einmalige Fall eingeführt worden wäre, daß das Einkommen einer Berufsgruppe in der Volkswirt- schaft an das einer anderen direkt angebunden wird. Dies wäre auf eine „Indexierung" der kassenärztli- chen Gesamtvergütung hinausge- laufen, und das habe er für unmög- lich gehalten. Aus diesem Grunde habe er vorgeschlagen, das Volks- einkommen pro Kopf der Bevölke- rung als weiteres Kriterium in den Jahreswirtschaftsbericht aufzuneh- men und es damit auch bei der Ver- einbarung der Gesamtvergütung zum Zuge kommen zu lassen.

Daß die vorgesehene Regelung über die Beteiligung der Krankenhäuser an den Investitionskosten nicht durchkommen wird, schien der Bun- deswirtschaftsminister bei diesem Gespräch (das am Tage der ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Bun- desrat stattfand) bereits akzeptiert zu haben. Er verteidigte sie trotz- dem; da es in den Krankenhäusern unter den bestehenden Verhältnis- sen eine echte Kostentransparenz nicht gebe und wegen der „bescheu- erten" linearen Pflegesätze auch nicht geben könne, habe man mit dieser Beteiligung der Krankenhaus- träger an den Investitionskosten be- absichtigt, wenigstens „ein bißchen Marktwirtschaft" in das Kranken- hauswesen hineinzubringen.

Bei wieder anderen Einzelheiten gab es Mißverständnisse. Dr. Friderichs legte Wert auf die Feststellung, er habe sich im Kabinett dafür einge- setzt, die Förderung des Belegarzt- wesens, die Zulassung der Kranken :

hausfachärzte zur ambulanten kas- senärztlichen Versorgung und die Möglichkeit der prästationären Diagnostik und der poststationären Behandlung durch das Krankenhaus im Rahmen der ambulanten Versor- gung als zusammengehörende

„Dreiheit" in das Gesetz aufzuneh- men. Im übrigen sei in jedem Falle eine Prüfung des Bedürfnisses Vor- aussetzung für die Einführung im Gesetz vorgesehener Möglichkeiten.

Als Antwort führte Dr. Schmitz-For- mes aus, in dieser „Dreiheit" gebe

776 Heft 12 vom 24. März 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

PRESSESTIMMEN

es einen Bruch: Man könne die Be- legärzte und die individuelle Beteili- gung von Krankenhausfachärzten an der kassenärztlichen Versorgung nicht in den gleichen Topf werfen mit der vorstationären Diagnostik und der nachstationären Behand- lung durch das Institut Kranken- haus. Dies ganz abgesehen davon, daß Modellversuche in Hamburg und in anderen Bereichen längst den Beweis erbracht haben, daß die vor- und nachstationäre Diagnostik und Behandlung durch das Kran- kenhaus keineswegs zu Kostenein- sparungen führt.

Der Punkt blieb offen: Beobachter beziehungsweise Zuhörer bei dem Gespräch mußten den Eindruck mit- nehmen, daß Dr. Friderichs diese Bedenken und ihre Begründung nicht verstand. Ähnliches ergab sich bei den von Dr. Schmitz-Formes dargestellten Auswirkungen des Höchstbetrages für die Verordnung von Arzneimitteln auf das Verhältnis zwischen Patient und Arzt. Der Bun- deswirtschaftsminister wandte sich dagegen, in der vorgesehenen Re- gelung eine unzulässige „Kollektiv- haftung" der Kassenärzte zu sehen.

Der Arztsohn Friderichs ist nicht nur zum bekannten Politiker geworden, sondern äußert sich — bei aller sach- lichen Offenheit, die ihm hier nach dem Eindruck dieses Gespräches ausdrücklich bescheinigt werden muß — auch wie ein Politiker. Dies wurde unter anderem anschaulich bei einer Randbemerkung. Dr. Fride- richs sprach von der „wohl einmali- gen Situation", daß ein monopolar- tig organisierter Berufsstand — die Kassenärzte — als ein Verhandlungs- partner gegen die „an die 2000"

Krankenkassen antritt. Abgesehen davon, daß nicht einzelne Kranken- kassen, sondern deren Verbände zu verhandeln pflegen — die Parallele bei jeder Tarifverhandlung in der Bundesrepublik, bei der jeweils eine monopolartig organisierte Gewerk- schaft mit (im Sinne von Dr. Fride- richs) „Tausenden von Arbeitge- bern" (regional!) zu verhandeln hat

— diese Parallele kann dem Bundes- wirtschaftsminister nicht entgangen sein. gb

Entscheidung erst

im Vermittlungsausschuß?

„Der Kern des Gesetzes, Kranken- kassen und Ärzten einen gesetzli- chen Rahmen für den Anstieg der Honorare und der Arzneimittelaus- gaben vorzugeben, ist von der Mehr- heit des Bundesrates abgelehnt worden. Das gilt auch für die Be- stimmungen über die Eigenbeteili-

cw

ratiffitrter3ligemeine

ZEITUNG FUR DEUTSCHLAND

gung der Krankenhäuser an den In- vestitionskosten der Krankenhäuser.

Statt dessen hat die Bundesrats- mehrheit die Bundesregierung, Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäu- ser, Apotheker und Pharma-Indu- strie aufgefordert, sich in einer ,kon- zertierten Aktion' zusammenzufin- den, deren Ziel es sein soll, den Ko- stenanstieg im Gesundheitswesen ohne gesetzlichen Zwang zu dämp- fen. Ministerpräsident Albrecht machte aber deutlich, daß die Ableh- nung des Gesetzentwurfs. der Bun- desregierung keine pauschale Ab- lehnung aller Bestimmungen bedeu- te. Die Entscheidung über das Ge- setz zur Kostendämpfung dürfte da- mit wohl erst im Vermittlungsaus- schuß und möglicherweise auch erst nach dem von der Bundesregierung vorgesehenen Termin im Juni fal- len." Walter Kannengießer

Erster Test im Bundesrat

„Gespannt warteten alle auf die Ant- worten, gespannt vor allem, weil sich so viele fragen, ob nun die CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat

DIE WELT

der Vergangenheit angehört oder nicht. Sich fragen auch, ob es künf- tig ein Auseinanderdriften zwischen der CDU-Haltung im Bundesrat und im Bundestag geben wird ... Aber

die Bundesratssitzung am Freitag wird kaum jemand schon als die Na- gelprobe bezeichnen. Warum? Weil man erlebte, daß die Ministerpräsi- denten Röder und Albrecht bei der großen Zahl von Abänderungsanträ- gen zum Rentengesetz und zum Ko- stendämpfungsgesetz stramm Hand in Hand mit den anderen CDU/CSU- Ländern votierten. Dann allerdings trennten sich bei einem wichtigen Punkt die Wege: Röder und Albrecht verneinten gemeinsam mit den Ver- tretern der linksregierten Bundes- länder die Zustimmungspflichtigkeit des Rentengesetzes. Aber auch hier darf ein Haken nicht übersehen wer- den: Im Kern geht es nur um eine einzige Passage in diesem Gesetz, welche die berufliche Rehabilitation betrifft. Alles andere ist unbestritten nicht zustimmungspflichtig." Schr.

Offerte

„Die Kassenärzte sind bereit, das ihre beizusteuern, damit über Maß- nahmen zur Kostendämpfung in der Sozialmedizin noch einmal in Ruhe nachgedacht werden kann. Diesmal

e jrantfürter3lIgemeine

ZEITUNG FUR DEUTSCHLAND

kommt der Vorschlag, für die näch- sten zwei Jahre stabile Kosten in der ärztlichen Versorgung zu garantie- ren, nicht von einem Kassenarztver- band unter mehreren, sondern vom Zweiten Vorsitzenden der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, Schmitz-Formes; er hat also Ge- wicht. Die Kassenärzte verknüpfen damit die Erwartung, daß die Regie- rung ihrerseits einlenkt und Gele- genheit gibt, das zu Jahresbeginn in bedenklicher Eile zusammengezim- merte Kostendämpfungsgesetz noch einmal in Ruhe zu überprüfen.

Der Entwurf hat in der Tat viele Schwächen; die gravierendste be- steht darin, daß die weithin eingeris- sene sozialmedizinische Konsum- freude nicht beim Patienten — durch finanzwirksame Hebel —, sondern über die Einkünfte des Arztes, näm- lich durch von ihm zu verantworten-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 12 vom 24. März 1977 777

Referenzen

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