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Archiv "Passivrauchen: Diskussion nüchterner führen" (25.09.1998)

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A-2356 (8) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 39, 25. September 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

und Judikative zum Schutze der Menschen vor Macht- mißbrauch ist zur formalen Makulatur degeneriert. Rea- lität ist heute ein „Tanz des Ringelpiez“ der Dreieinigkeit der Macht, wobei die Exeku- tive (Seehofer) entscheidet, was sie an legislativer Ord- nungsfindung der Judikative zumuten will, und die legisla- tive Entscheidung insoweit negiert, als dies ihr nicht exe- kutiv in den Kram paßt. Rea- lität ist auch die Gaußsche Verteilungskurve! . . .

Mehrheitsentscheidung ohne Rechtsstaat und Gewal- tenteilung ist der Galgen der eigenverantwortlichen Frei- heit, da diese Freiheit Intelli- genz und Anstand voraus- setzt, soll sie das Überleben einer Menschengemeinschaft

sichern, indem sie der Mehr- heitsentscheidung enge Grenzen setzt. Heutige de- mokratische Machtausübung ist auf jeden Fall ein dick- wanstiges Zerrbild eines von eigenverantwortlichen Men- schen gewünschten „schlan- ken Staates“ – bessser: eines Staates, dessen Macht nicht auf einem Wust nur noch von spezialisierten Spezialisten deutbarer Gesetze basiert, Gesetze als eigennützig for- mulierte Machtanspruchs- und Durchführungsverord- nungen, als formale Bürokra- tiengewalt, wobei die Macht der Politik und der Verwal- tung sich gegenseitig zudie- nert (zum Beispiel Seehofer) . . .

Dr. med. Wolfgang Grote, Frohnhofweg 4, 50858 Köln

Drogentherapie

Zu dem Beitrag „Für eine ärztlich kon- trollierte Heroinvergabe“ von Gisela Klinkhammer in Heft 12/1998:

Pragmatisch

Nach dieser Entscheidung der Bundesärztekammer soll- ten wir in dieser Richtung weitergehen oder wenigstens weiterdenken. Die unsere Gesellschaft belastenden Probleme sind weniger die Zahl der Drogenkranken und Drogentoten – die liegen beim Alkohol- und Niko- tinabusus viel höher –, son- dern die Beschaffungskrimi- nalität, die Beschaffungspro- stitution und der weltweite kriminelle Drogenhandel.

Nachdem die Bemühungen, das Drogenproblem in den Griff zu bekommen, bisher weltweit gescheitert sind, sollten wir, nach den Erfah- rungen mit dem Alkoholver- bot in den USA, die soge- nannten weichen Drogen freigeben und die harten Drogen ärztlich kontrolliert verschreiben, über Apothe- ken abgeben und für eine sau- bere Verabreichung (Fixer- stuben?) sorgen.

Daneben selbstverständ- lich, wie beim Alkohol, Auf- klärung, Vorbeugung und

Therapie der Suchtkranken.

Dies ist weder eine Verharm- losung des Umgangs mit Dro- gen noch das „Gesellschafts- fähigmachen“ der Drogen- einnahme, sondern eine prag- matische Annäherung an ein Problem, das für den „Konsu- menten“ und den objektiven Beobachter durchaus Paralle- len zur Vielschichtigkeit des Alkoholgenusses hat. Viel- leicht erreichen wir so eine Reduzierung der Schwarz- marktpreise, der Beschaf- fungskriminalität und der Folgekrankheiten.

Dr. med. Alexander Kayser, Birkenwaldstraße 165c, 70191 Stuttgart

Passivrauchen

Zu der Meldung „Passivrauchen als krebserzeugend eingestuft“ in Heft 31–32/1998:

Diskussion nüchterner führen

Die MAK-Kommission der Deutschen Forschungs- gemeinschaft wird mit der Einstufung des Passivrau- chens als humankanzerogen ihre Probleme bekommen.

Sie verweist bei ihrem Vorge- hen insbesondere auf die US- Umweltbehörde EPA und

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die Weltgesundheitsorgani- sation (WHO). EPA wurde gerade durch ein Gericht in North Carolina bescheinigt, daß sie bei ihrer Meta-Analy- se in der Literaturauswahl unzureichend und selektiv vorgegangen sei und statisti- sche Vorgehensweisen mani- pulativ angewendet habe, um ein Ergebnis nach ihren Wünschen zu erzielen. Nur dadurch habe ihr Befund überhaupt statistische Signi- fikanz erreicht. Die WHO- Studie ist eine der wenigen Untersuchungen, die mit Primärdaten gearbeitet hat.

Sie ist die größte in Europa.

Die ermittelten Risikoer- höhungen durch Passiv- rauchbelastung sind stati- stisch nicht signifikant. Das heißt, der Befund hätte ge- nausogut das Ergebnis eines Zufalls sein können. Unge- achtet dessen sind die bei

EPA wie bei der WHO-Stu- die ermittelten Risikoer- höhungen derart schwach, daß sie von Epidemiologen nicht ernst genommen wür- den, ginge es nicht gerade um Passivrauchen. Es bleibt der Verdacht, daß auch die MAK-Kommission von einer affektiven Einstellung zum Thema nicht frei war. Man wird dem früheren BGA- Präsidenten und Epidemio- logen Karl Überla beipflich- ten müssen, wenn er meint, daß die Kommission sich lei- der für die politischen Inter- essen der organisierten Nicht- raucher instrumentalisieren ließ. Bei dem für Arbeits- schutz zuständigen Bundes- arbeitsministerium scheint angesichts des EPA-Urteils aus den USA das große Nachdenken einzusetzen, ob nicht auch hierzulande die Diskussion über Passiv-

rauchrisiken nüchterner ge- führt werden müßte.

Dr. rer. pol. Manfred Körner, Gazellenkamp 40, 22529 Hamburg

Wettbewerb

Zu dem Leserbrief „Was ist Wer- bung?“ von Dr. med. Christoph Kunkel in Heft 26/1998:

Fakt ist

. . . Die Zentrale zur Bekämpfung (nicht: für) un- lauteren Wettbewerbs e.V. ist keine Gruppe von „Hilfsshe- riffs“, sondern beschäftigt 20 Volljuristen. Sie wird auf Be- schwerden ihrer zirka 1 600 Mitglieder (darunter mittler- weile sieben Ärztekammern) tätig. Nach rechtlicher Über- prüfung weist sie den Ur- heber der Werbung auf die

Wettbewerbswidrigkeit sei- ner Maßnahme hin.

Natürlich ist ein gerichtli- ches Vorgehen mit Kosten verbunden. Die Wettbe- werbszentrale gibt aber je- dem Gelegenheit, durch Ab- gabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung ei- nen Rechtsstreit zu vermei- den. Natürlich verdienen Rechtsanwälte Geld. Das ist legitim – es sei die Frage er- laubt, ob Herr Dr. Kunkel sei- ne Patienten ohne entspre- chende Honorierung behan- delt?

Die Behauptung, die Wettbewerbszentrale habe bis in die letzte Instanz ein Verfahren durchgepaukt, entbehrt ebenfalls der sachli- chen Grundlage. Herr Dr.

Kunkel hat nach Erlaß der einstweiligen Verfügung durch das Landgericht diese als endgültige und rechtsver-

A-2357 Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 39, 25. September 1998 (9)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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A-2358 (10) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 39, 25. September 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

bindliche Regelung aner- kannt, so daß es des „Weges durch die Instanzen“ nicht bedurfte. Man kann über das standesrechtliche Werbever- bot trefflich diskutieren. Fakt ist aber, daß die standesrecht- lichen Werbebeschränkun- gen von dem überwiegenden Teil der Ärzteschaft beachtet werden . . .

Christiane Köber, Rechtsan- wältin, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Landgra- fenstraße 24B, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Pflegeversicherung

Zur Zusammenarbeit der Gutachter und Medicproof/MDK:

Abhilfe ist möglich

Wer entscheidet letztlich über die Pflegestufe? Kein Zweifel: der Gutachter, aber mit gutem Willen von seiten eines Nachbearbeiters bei Medicproof könnten kleinere Korrekturen zum Beispiel zu Pflegezeiten von einer Fach- kraft erledigt werden, wenn der Tenor des Gutachtens aus einem kompetent erstellten Dokument klar ersichtlich ist.

Wo dies nicht eindeutig er- sichtlich ist, mag gelegentlich

eine Rückfrage den Sachver- halt schneller und einfacher klären als alles Hin- und Her- senden und die nochmalige Nachbearbeitung. Schließlich stammen monierte Pflegezei- ten nicht vom Gutachter, son- dern wurden so beim Haus- besuch vom Antragsteller und/oder seinen Angehöri- gen glaubhaft angegeben.

Zur Lösung meine ich, daß Gutachter gewählt wer- den sollten, die die nötige Fachkompetenz, Zeit und den Einsatz mitbringen. Eine Nachbearbeitung durch Me- dicproof oder MDK ist wün- schenswert, um innerhalb der vom Gutachter erhobenen Pflegestufe den Leistungsträ- gern gesetzeskonforme Da- ten zu liefern. Aber erst den Gutachter um lächerliche Mi- nutenangaben zum Beispiel zum Kämmen zu fragen und ihn dann, Wochen später, er- neut damit zu behelligen, wenn die vom Antragsteller angegebenen Zeiten von den erwarteten abweichen, ver- stimmt auch den engagierte- sten Gutachter. Abhilfe ist möglich durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Gutachter und Medicproof/

MDK.

Prof. Dr. med. W. T. Josen- hans, Kernerstraße 115, 75323 Bad Wildbad

kann: zwei zu eins? Und viel- leicht steht’s mittlerweile (19 Uhr) schon fünf zu drei. Wer weiß?

Dr. Alexander Rösiger, Au- gustastraße 5, 76863 Herx- heim

Labor

Zur Problematik der Leistungsver- mehrung beim Labor:

Unsitte

Vor einigen Tagen fand wieder einmal einer dieser ehrenwerten Herren den Weg in meine Praxis, um mir fol- gendes Angebot aufzuti- schen: Ich sollte mich doch auch ihrer Laborgemein- schaft anschließen, nachdem dieser nun einige Praxen in der näheren Umgebung bei- getreten wären. Das Angebot würde „zu nichts“ verpflich- ten, nur die O-3-Leistungen hätten sie bitteschön gerne, dann würden sie auch auf das Praxislabor 85 Prozent Preis- nachlaß geben. Dieser und je- ner Kollege hätte auch schon gezeichnet, wo er herkomme, sei das ganz üblich, und mit den ersparten Kosten könne man sich ja schließlich zumin- dest einen Lehrling einstel- len. Wie edel!

Nachdem dieser Herr nicht der erste war, der an meiner Tür anklopfte, und die gebotenen Nachlässe zwi- schen 40 und 95 Prozent ran- gierten, scheint es sich hier doch um eine weitverbreitete Unsitte zu handeln. All jene, die darauf eingehen, sollen sich fragen lassen, wozu wir uns denn eine Berufsordnung geben, in der die Annahme von Vergünstigungen für Überweisungen ausdrücklich

untersagt ist? Mehr noch: Ist diesen „Kollegen“ denn nicht bewußt, daß sie sich selber in die Tasche lügen? Die Labors bekommen die Leistungen, die sie mittels ihrer vollauto- matischen Analysegeräte bil- ligst erbringen, zu garantier- ten Punktwerten bezahlt, von denen wir „Budgetierten“

nur träumen dürfen. Die paar Mark, die man sich auf diese Weise erspart, fehlen am En- de, um ein Vielfaches multi- pliziert, in den Budgets, aus denen wir unser Honorar be- ziehen!

Dieses Problem wird nicht durch rigide Bestim- mungen zur Angabe von Ein- zeluntersuchungen auf den Überweisungsscheinen ge- löst, nicht durch gesunden Menschenverstand – den engstirnige Egoismen bei den ach so intelligenten Kollegen nur zu leicht zu dominieren vermögen –, auch nicht durch Strafandrohung (siehe Be- rufsordnung), solange jeder sich sicher sein kann, daß keinerlei Kontrolle stattfin- det.

Ein System, welches, be- schützt durch die richtigen Lobbyisten an den richtigen Stellen in der Selbstverwal- tung, nur darauf bedacht ist, solche Mißstände im besten Falle hinter verschlossenen Türen anzusprechen, und die- se nicht ahndet, verdient den Namen Selbstverwaltung nicht. Diese Mechanismen sind Allgemeinwissen unter Ärzten und vermutlich auch unter den Leistungsträgern!

Wir sollten uns nicht wun- dern, wenn wir eines Tages gar nichts mehr für das O-1- Labor vergütet bekommen!

Dr. med. Rainer Lutz, Rot- tenburger Straße 7a, 84061 Ergoldsbach

Doctors hopping

Erfahrungen mit sportiven Diagno- stik-Einkäufen:

Schattenboxen

Ein besorgtes Elternpaar stellt mir heute vertretungs- weise sein knapp vierwöchi- ges Neugeborenes vor (10 Uhr) wegen einer offensicht- lich liquiden Raumforderung unter der Kopfhaut hochpa- rietal rechts. Ich eruiere sorgfältig die Geburts- und postpartale Anamnese und erkläre freundlich, es hande- le sich um ein in Rückbil- dung begriffenes Kephalhä- matom, zur Besorgnis beste- he kein Anlaß – und erläute- re die benigne Prognose. Als ich geendet habe, konstatiert

der Vater: „Jetzt steht es zwei zu eins.“

Ich bitte um Erklärung und erfahre, daß das Kind vor mir (am gleichen Mor- gen) bereits von zwei Fach- Kolleginnen gesehen worden sei. Die erste hätte dasselbe gesagt wie ich, die danach noch konsultierte Kollegin habe eine Klinikeinweisung verfügt (Diagnose: subgalca- tische Flüssigkeit) und ernst getan.

Nun lassen uns also die Patienten mit unseren Dia- gnosen schattenboxen und zählen uns aus. Das Kärtchen macht’s möglich.

In welchem Land auf die- ser Welt gibt es ein ähnlich schwachsinniges Gesund- heits-Un-wesen, in welchem sich jeder Patient das leisten

Zu Leserbriefen

Leserbriefe werden von der Redaktion sehr beachtet.

Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungs- möglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschrif- ten eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kom- men, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muß sich zudem eine – selbstverständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten. DÄ

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