A-2358 (10) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 39, 25. September 1998
S P E K T R U M LESERBRIEFE
bindliche Regelung aner- kannt, so daß es des „Weges durch die Instanzen“ nicht bedurfte. Man kann über das standesrechtliche Werbever- bot trefflich diskutieren. Fakt ist aber, daß die standesrecht- lichen Werbebeschränkun- gen von dem überwiegenden Teil der Ärzteschaft beachtet werden . . .
Christiane Köber, Rechtsan- wältin, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Landgra- fenstraße 24B, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Pflegeversicherung
Zur Zusammenarbeit der Gutachter und Medicproof/MDK:
Abhilfe ist möglich
Wer entscheidet letztlich über die Pflegestufe? Kein Zweifel: der Gutachter, aber mit gutem Willen von seiten eines Nachbearbeiters bei Medicproof könnten kleinere Korrekturen zum Beispiel zu Pflegezeiten von einer Fach- kraft erledigt werden, wenn der Tenor des Gutachtens aus einem kompetent erstellten Dokument klar ersichtlich ist.
Wo dies nicht eindeutig er- sichtlich ist, mag gelegentlich
eine Rückfrage den Sachver- halt schneller und einfacher klären als alles Hin- und Her- senden und die nochmalige Nachbearbeitung. Schließlich stammen monierte Pflegezei- ten nicht vom Gutachter, son- dern wurden so beim Haus- besuch vom Antragsteller und/oder seinen Angehöri- gen glaubhaft angegeben.
Zur Lösung meine ich, daß Gutachter gewählt wer- den sollten, die die nötige Fachkompetenz, Zeit und den Einsatz mitbringen. Eine Nachbearbeitung durch Me- dicproof oder MDK ist wün- schenswert, um innerhalb der vom Gutachter erhobenen Pflegestufe den Leistungsträ- gern gesetzeskonforme Da- ten zu liefern. Aber erst den Gutachter um lächerliche Mi- nutenangaben zum Beispiel zum Kämmen zu fragen und ihn dann, Wochen später, er- neut damit zu behelligen, wenn die vom Antragsteller angegebenen Zeiten von den erwarteten abweichen, ver- stimmt auch den engagierte- sten Gutachter. Abhilfe ist möglich durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Gutachter und Medicproof/
MDK.
Prof. Dr. med. W. T. Josen- hans, Kernerstraße 115, 75323 Bad Wildbad
kann: zwei zu eins? Und viel- leicht steht’s mittlerweile (19 Uhr) schon fünf zu drei. Wer weiß?
Dr. Alexander Rösiger, Au- gustastraße 5, 76863 Herx- heim
Labor
Zur Problematik der Leistungsver- mehrung beim Labor:
Unsitte
Vor einigen Tagen fand wieder einmal einer dieser ehrenwerten Herren den Weg in meine Praxis, um mir fol- gendes Angebot aufzuti- schen: Ich sollte mich doch auch ihrer Laborgemein- schaft anschließen, nachdem dieser nun einige Praxen in der näheren Umgebung bei- getreten wären. Das Angebot würde „zu nichts“ verpflich- ten, nur die O-3-Leistungen hätten sie bitteschön gerne, dann würden sie auch auf das Praxislabor 85 Prozent Preis- nachlaß geben. Dieser und je- ner Kollege hätte auch schon gezeichnet, wo er herkomme, sei das ganz üblich, und mit den ersparten Kosten könne man sich ja schließlich zumin- dest einen Lehrling einstel- len. Wie edel!
Nachdem dieser Herr nicht der erste war, der an meiner Tür anklopfte, und die gebotenen Nachlässe zwi- schen 40 und 95 Prozent ran- gierten, scheint es sich hier doch um eine weitverbreitete Unsitte zu handeln. All jene, die darauf eingehen, sollen sich fragen lassen, wozu wir uns denn eine Berufsordnung geben, in der die Annahme von Vergünstigungen für Überweisungen ausdrücklich
untersagt ist? Mehr noch: Ist diesen „Kollegen“ denn nicht bewußt, daß sie sich selber in die Tasche lügen? Die Labors bekommen die Leistungen, die sie mittels ihrer vollauto- matischen Analysegeräte bil- ligst erbringen, zu garantier- ten Punktwerten bezahlt, von denen wir „Budgetierten“
nur träumen dürfen. Die paar Mark, die man sich auf diese Weise erspart, fehlen am En- de, um ein Vielfaches multi- pliziert, in den Budgets, aus denen wir unser Honorar be- ziehen!
Dieses Problem wird nicht durch rigide Bestim- mungen zur Angabe von Ein- zeluntersuchungen auf den Überweisungsscheinen ge- löst, nicht durch gesunden Menschenverstand – den engstirnige Egoismen bei den ach so intelligenten Kollegen nur zu leicht zu dominieren vermögen –, auch nicht durch Strafandrohung (siehe Be- rufsordnung), solange jeder sich sicher sein kann, daß keinerlei Kontrolle stattfin- det.
Ein System, welches, be- schützt durch die richtigen Lobbyisten an den richtigen Stellen in der Selbstverwal- tung, nur darauf bedacht ist, solche Mißstände im besten Falle hinter verschlossenen Türen anzusprechen, und die- se nicht ahndet, verdient den Namen Selbstverwaltung nicht. Diese Mechanismen sind Allgemeinwissen unter Ärzten und vermutlich auch unter den Leistungsträgern!
Wir sollten uns nicht wun- dern, wenn wir eines Tages gar nichts mehr für das O-1- Labor vergütet bekommen!
Dr. med. Rainer Lutz, Rot- tenburger Straße 7a, 84061 Ergoldsbach
Doctors hopping
Erfahrungen mit sportiven Diagno- stik-Einkäufen:
Schattenboxen
Ein besorgtes Elternpaar stellt mir heute vertretungs- weise sein knapp vierwöchi- ges Neugeborenes vor (10 Uhr) wegen einer offensicht- lich liquiden Raumforderung unter der Kopfhaut hochpa- rietal rechts. Ich eruiere sorgfältig die Geburts- und postpartale Anamnese und erkläre freundlich, es hande- le sich um ein in Rückbil- dung begriffenes Kephalhä- matom, zur Besorgnis beste- he kein Anlaß – und erläute- re die benigne Prognose. Als ich geendet habe, konstatiert
der Vater: „Jetzt steht es zwei zu eins.“
Ich bitte um Erklärung und erfahre, daß das Kind vor mir (am gleichen Mor- gen) bereits von zwei Fach- Kolleginnen gesehen worden sei. Die erste hätte dasselbe gesagt wie ich, die danach noch konsultierte Kollegin habe eine Klinikeinweisung verfügt (Diagnose: subgalca- tische Flüssigkeit) und ernst getan.
Nun lassen uns also die Patienten mit unseren Dia- gnosen schattenboxen und zählen uns aus. Das Kärtchen macht’s möglich.
In welchem Land auf die- ser Welt gibt es ein ähnlich schwachsinniges Gesund- heits-Un-wesen, in welchem sich jeder Patient das leisten
Zu Leserbriefen
Leserbriefe werden von der Redaktion sehr beachtet.
Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungs- möglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschrif- ten eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kom- men, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muß sich zudem eine – selbstverständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten. DÄ