• Keine Ergebnisse gefunden

Interpellation Christian Heim betreffend Parkplatz beim Schiessstand

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Interpellation Christian Heim betreffend Parkplatz beim Schiessstand"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzung des Einwohnerrats vom 29. April 2015

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 14-18.564.02

Interpellation Christian Heim betreffend Parkplatz beim Schiessstand

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Der ursprünglich für die Benutzer des Schiessstands erstellte Parkplatz beim Schiess- stand befindet sich nicht auf Allmend, sondern auf einer Privatparzelle im Eigentum der Gemeinde Riehen (Riehen Sektion, Parzelle 0240). Rechtlich handelt es sich also um eine Parzelle der Gemeinde, über deren Nutzung die Gemeinde autonom ent- scheidet. Weder das Strassenverkehrsgesetz des Bundes (SVG) noch die kantonale Strassenverkehrsordnung (StVO) oder die Gemeindeerlasse (Ordnung über die Park- raumbewirtschaftung) sind anwendbar. Heute wird der Parkplatz bei Schiessanlässen zonenkonform genutzt. Die übrige Zeit ist er kaum belegt, weshalb bisher noch keine Veranlassung bestand, die Nutzung konkret zu regeln oder die Parzelle sogar einer Bewirtschaftung analog dem Parkplatz beim Naturbad zuzuführen. Der Parkplatz steht deshalb heute Privatpersonen ohne zeitliche Beschränkung zur Verfügung, wobei auch die Beschränkungen der Strassenverkehrsgesetzgebung - wie z. B. das Verbot des Parkierens von Anhängern über Nacht - nicht gelten. Aufgrund der tiefen Bele- gung kann die Parzelle der Gemeinde falls nötig vorübergehend auch anders genutzt werden. Zurzeit sind Pflastersteine für das Dorfzentrum deponiert, für deren Lagerung kurzfristig eine Lösung gesucht werden musste. Im Winter wird teilweise auch Schnee vom Chrischonaweg statt an den Strassenrand auf den Parkplatz gestossen.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Ist dem Gemeinderat die aktuelle Situation auf dem Parkplatz bekannt?

Ja, der Gemeinderat ist über die aktuelle Situation auf dem Parkplatz des Schiess- standes informiert.

2. Wie beurteilt der Gemeinderat die Rechtslage?

3. Trifft es zu, dass es sich heute grundsätzlich um einen öffentlichen Parkplatz ohne Bewirtschaftung handelt (weisse Parkplätze)?

Die Rechtslage wurde bereits einleitend dargestellt. Da es sich um eine Privatparzelle im Eigentum der Gemeinde handelt, ist die Ordnung über die Parkplatzbewirtschaf- tung nicht anwendbar, es handelt sich somit nicht um „weisse“ Parkplätze.

(2)

Seite 2 4. Wurde für das Abstellen der Anhänger, trotz grundsätzlichem Abstellverbot ge- mäss StVO, wenigstens eine spezielle Bewilligung für die Inanspruchnahme der Allmend erteilt?

Wenn ja: wie sieht diese Bewilligung aus und zu welchen Bedingungen wurde sie erteilt?

Wenn nein: weshalb wird die illegale Situation geduldet?

Die StVO ist auf Privatparzellen nicht anwendbar. Es steht im Ermessen der Gemein- de als Eigentümerin, ob sie das Abstellen von Anhängern über Nacht duldet. Der Ge- meinderat erachtet die heutige Situation als zumutbar.

5. Teilt der Gemeinderat die Ansicht, dass es geeignetere und verkehrstechnisch besser gelegene Stellen gibt als den Parkplatz beim Schiessstand am Chrischo- naweg um Material zwischenzulagern, wenn im Dorfzentrum Bauarbeiten (z. B.

beim Spielplatz an der Wettsteinanlage) verrichtet werden?

Die Gemeinde Riehen nutzt ein kleines Lager für diverse Baumaterialien im Lett- ackerweg. Die Steine für die Baustelle im Dorf sollten ursprünglich dort gelagert wer- den. Für normale LKWs ist die Zufahrt in dieses Lager unproblematisch. Die Steine wurden aber mit längeren LKWs geliefert, welche nicht in dieses Lager fahren können.

Als Alternative stand kurzfristig nur der Parkplatz beim Schiessstand zur Verfügung, welcher nun vorübergehend und ausnahmsweise als Zwischendepot genutzt wird. Der Gemeinderat erachtet die Störung durch die vorübergehende Zwischenlagerung der Steine als zumutbar.

6. Wie kann der Gemeinderat sicherstellen, dass in Zukunft eine zonenkonforme Nutzung des Parkplatzes gemäss Zweckbestimmung „Schiessplatz“ gewährleistet ist und gleichzeitig die massgeblichen Vorschriften der StVO eingehalten werden?

Der Parkplatz beim Schiessstand wird an Schiessanlässen zonenkonform genutzt, die StVO ist für die Parzelle nicht massgebend. Ausserhalb der Schiessanlässe wird das Parkieren auf dem Platz geduldet. Je nach Entwicklung wird der Gemeinderat aber die Einführung einer Beschränkung der Parkierungsmöglichkeit auf dem Parkplatz beim Schiessstand prüfen.

Riehen, 28. April 2015

Gemeinderat Riehen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wird der Verein Familea für den Betrieb der Kindertagesstätte oder für andere Tä- tigkeiten von der Gemeinde Riehen subventioniert.. Wenn ja, in

Ob sich Sport- und Eventhalle für die Riehener Situation wirklich sinnvoll kombi- nieren lassen, kann ad hoc nicht seriös beantwortet werden.. Selbstverständlich

Für die Schaffung neuer Stellen auf der oberen Führungsebene (Leitung Gemeinde- verwaltung, Abteilungsleitende und Stabsfunktionen sowie Leitung Gemeindeschulen) ist

Die Gemeinde ist in dieser Sache proaktiv nochmals beim Kanton vorstellig geworden und die kantonalen Behörden (Mobilität und Kantonspolizei) haben sich auch bereit

Im Be- wusstsein, dass deren Begrüssung in der Gemeinde Riehen zur Willkommenskultur der Gemeinde gehört, wird seit vielen Jahren im Gemeindehaus ein Willkommensan- lass

Gegen die erste Publikation ist eine Einsprache eingereicht worden, welche dazu geführt hat, dass nun die derzeitige Signalisation eingerichtet werden musste.. Diese

Welches sind die Gründe für den aktuellen Leerstand der beiden Liegenschaften Schützengarten und Weissenbergerhaus.. Die beiden Liegenschaften bilden eine strategische Reserve

Wie viele Parkplätze wegen den Sicherheitsmassnahmen bei Fussgängerstreifen al- lenfalls aufgehoben werden müssen, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht genau gesagt