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Interpellation Christian Heim betreffend Erhöhung der Eigen-mietwerte

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Sitzung des Einwohnerrats vom 27. Januar 2016

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.607.02

Interpellation Christian Heim betreffend Erhöhung der Eigen- mietwerte

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die durchschnittlichen Eigenmietwerte (EMW) liegen im Kanton Basel-Stadt deutlich unter den Marktmietwerten. Diesem Umstand setzt die bundesgerichtliche Rechtspre- chung Grenzen. Der Eigenmietwert darf bei den kantonalen Einkommenssteuern im Einzelfall nicht tiefer als 60 % des Marktwerts zu stehen kommen. Im Kanton Basel- Stadt liegen die durchschnittlichen Eigenmietwerte unter dieser Grenze. Die Eidge- nössische Steuerverwaltung (ESTV) hat als Aufsichtsbehörde für eine einheitliche Veranlagung der direkten Bundessteuer zu sorgen. Zu diesem Zweck führt sie in den Kantonen periodisch Erhebungen über die Festsetzung der EMW durch und interve- niert, wenn diese ihren Ermessensspielraum überschreiten.

Die letzte Erhebung der Eigenmietwerte fand im Kanton Basel-Stadt im Jahr 2001 statt. Am 7. Januar 2016 orientierte die Steuerverwaltung Basel-Stadt, dass eine ge- nerelle Neubewertung der selbstgenutzten Liegenschaften per 31. Dezember 2016 vorgesehen ist.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Ist der Gemeinderat vom Kanton über die angekündigten Steuererhöhungen vorgängig informiert worden und konnte er dazu Stellung nehmen? Wenn ja, wie lautete seine Stellungnahme?

Der Gemeinderat wurde schriftlich informiert, eine Vernehmlassung hat nicht stattge- funden.

2. Unterstützt der Gemeinderat die Grundhaltung der Basler Regierung, die Steuern bei denjenigen Personen zu erhöhen, die als Einfamilienhaus- und Wohnungsei- gentümer bereits Steuern bezahlen und nachweislich weniger Sozialleistungen beziehen als andere Einwohner?

Der Gemeinderat steht grundsätzlich jeder Steuererhöhung kritisch gegenüber.

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Seite 2 3. Wie hoch werden die Steuermehreinnahmen für Riehen pro Jahr ausfallen (Ver- mögenssteuer und Einkommensteuer)? Einer groben Schätzung zufolge müssten dies mindestens zwei Millionen Franken sein.

In Riehen sind rund 5‘000 selbstgenutzte Liegenschaften betroffen.

Gemäss einer ersten Schätzung der kantonalen Steuerverwaltung kann mit Steuer- mehreinnahmen von rund CHF 2,6 Mio. gerechnet werden:

Vermögenssteuern: CHF 1,0 Mio.

Einkommenssteuern: CHF 1,6 Mio.

4. Wie hoch sind aufgrund der tiefen Hypothekarzinsen die Steuermehreinnahmen im vergangenen Jahr ausgefallen?

Diese Grösse kann von der Steuerverwaltung nicht festgestellt werden, da Verände- rungen der Zusammensetzung der unterschiedlichen Schuldzinsenarten nicht ausge- wertet werden.

5. Wie kommen diese Mehreinnahmen der Riehener Bevölkerung zu Gute? Wozu soll das Geld verwendet werden?

Die Verwendung der Steuereinnahmen wird über Leistungsaufträge in Zusammenar- beit zwischen Gemeinderat und Einwohnerrat geregelt.

6. Ist der Gemeinderat bereit, sich beim Kanton dafür einzusetzen, dass die Steuer- verwaltung auf die geplante Erhöhung der Liegenschaftswerte verzichtet und/oder den Kapitalisierungssatz substanziell reduziert?

Die rechtlichen und politischen Möglichkeiten gegen die geplanten Massnahmen der kantonalen Steuerverwaltung sind beschränkt, da die Steuerverwaltung im Rahmen der Erfüllung des Steuergesetzes und aufgrund von Bundesvorgaben verpflichtet ist, den Eigenmietwert anzupassen. Der Gemeinderat wird jedoch gegenüber der Regie- rung Basel-Stadt die Höhe des Kapitalisierungssatzes von 4% in Frage stellen. Dies- bezüglich wird auch die Antwort der Regierung Basel-Stadt auf die Interpellation Nr. 4 Christophe Haller betreffend Neubewertung der Liegenschaften für selbstgenutztes Wohneigentum neue Erkenntnisse liefern.

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Seite 3 7. Sieht der Gemeinderat eine andere Möglichkeit, diese eigenmächtige Massnahme des Kantons zu korrigieren, zum Beispiel im Rahmen der FILA2 Verhandlungen?

Im Rahmen von FILA2 werden Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemein- den behandelt. Da von dieser Massnahme der gesamte Kanton betroffen ist, sind die FILA2-Verhandlungen das falsche Gefäss um Korrekturen zu erwirken.

Riehen, 26. Januar 2016

Gemeinderat Riehen

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