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Interpellation Christian Heim betreffend Zukunft des Landgast-hofs

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Sitzung des Einwohnerrats vom 28. Oktober 2020

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.02 Axioma: 2913 Nr. 18-22.704.02

Interpellation Christian Heim betreffend Zukunft des Landgast- hofs

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die Zahlen und betriebliche Erkenntnisse seit Übernahme des Landgasthofs durch die Firma Berest werden derzeit zuhanden des Gemeinderats und des Einwohnerrats aufgearbeitet, weshalb heute nicht im Detail und öffentlich Auskunft zu den Geschäfts- zahlen gegeben wird.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie hat sich der Betrieb des Landgasthofs (Restaurant inkl. Festsaal) seit der Übernahme durch die Berest AG entwickelt? Wie hoch ist der Ertrag der Gemein- de nach einem Jahr, respektive der Verlust?

Die Betriebsübernahme durch die Berest AG erfolgte per Juli 2019. Nach einer harzigen Übernahmephase befand sich der Betrieb bis März 2020 in einer spürbar positiven Entwicklung, welche durch die Corona Krise abrupt unterbrochen wurde.

Auf der Basis der vertraglichen Vereinbarung mit der Berest AG resultierte für die Gemeinde bis zum Jahresende 2019 ein Verlust in fünfstelliger Höhe. Von Januar bis Ende August 2020 zeichnete sich eine leichte Erholung ab und die Berest AG konnte trotz der Pandemie, aber auch dank entsprechenden Versicherungsleis- tungen, einen Ertrag in fünfstelliger Höhe erwirtschaften, dies allerdings ohne Be- rücksichtigung der seit dem Betreiberwechsel entfallenen Mietzinsen.

2. Wie hoch ist die Auslastung des Festsaals, respektive an wie vielen Tagen wurde er vermietet und wie sieht diese Zahl im Vergleich zu den beiden Vorjahren aus?

In der Periode von Juli 2019 bis Dezember 2019 fanden 20 Gemeindeanlässe und 41 Privatanlässe statt, in der Periode von Januar 2020 bis September 2020 41 Gemeindeanlässe und 46 Privatanlässe, wobei Covid-19-bedingt 22 Gemein- deanlässe und 82 Privatanlässe abgesagt wurden.

Der gewünschte Vergleich mit den Vorjahren ist nicht möglich, weil der vorherige Betreiber den Saal selber bewirtschaftet und der Gemeinde Umsatz- und Bele- gungszahlen trotz wiederholter Aufforderung nicht übermittelt hat.

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Seite 2 3. Wie beurteilt der Gemeinderat die Entwicklung des Landgasthofs im vergangenen Jahr und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus?

Das Hauptziel des Gemeinderats lag im vergangenen Jahr darin, einerseits den Landgasthof für die Bevölkerung gemäss den Vorgaben des Einwohnerrats offen zu halten und anderseits finanzielle und betriebliche Grundlagen und Kennzahlen zu erhalten, um zu beurteilen, wie der Landgasthof wieder rentabel geführt oder anderweitig in eine stabile Zukunft überführt werden kann.

Die erwähnten Zwischenziele konnten mit dem Engagement der Firma Berest er- reicht werden. Leider wurde im 2020 der Geschäftsgang des Landgasthofs durch die Coronakrise beeinträchtigt. Gegenwärtig werden die Zahlen und Erkenntnisse sowie mögliche Schlussfolgerungen zuhanden des Gemeinderats aufgearbeitet.

4. Teilt der Gemeinderat insbesondere die Ansicht, dass es nicht zur Kernaufgabe der Gemeinde Riehen gehört, ein eigenes Restaurant zu betreiben?

Wenn Nein: gibt es nach Ansicht des Gemeinderates eine Alternative, wie sieht diese aus und was kostet sie?

Wenn Ja: welche konkreten Schritte hat der Gemeinderat bereits unternommen oder wie sehen wenigstens seine entsprechenden Pläne aus?

Zur Eingangsfrage: Ja.

Während der Übergangslösung wird wie gesagt geprüft, was in Riehen aus gast- ronomischer Sicht möglich ist. Sollte zu den bisherigen Bedingungen dauerhaft kein neuer Betreiber gefunden werden und sich erweisen, dass mit den durch den Einwohnerrat vorgegebenen Auflagen kein wirtschaftlicher Betrieb mehr möglich ist, wird der Gemeinderat dem Einwohnerrat eine neue Vorlage unterbreiten – entweder mit erleichterten Rahmenbedingungen, die einem Betreiber auch im ak- tuellen Umfeld die Führung des Betriebs ermöglichen – oder dem Antrag, die Lie- genschaft im Baurecht abzugeben oder zu verkaufen.

Riehen, 27. Oktober 2020

Gemeinderat Riehen

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