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Interpellation Christian Heim betreffend Verwendung des Gen-dersterns

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Academic year: 2022

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Sitzung des Einwohnerrats vom 25. August 2021

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.02 CMI: 3191 Nr. 18-22.749.02

Interpellation Christian Heim betreffend Verwendung des Gen- dersterns

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

An seiner Sitzung vom 24. April 2021 hat sich der Gemeinderat Riehen zuletzt mit dem Thema diskriminierungsfreie Sprache befasst und mit Beschluss Kenntnis davon genommen, dass sich die Verwaltung mit der Thematik befasst. Ein interner Leitfaden für die diskriminierungsfreie Sprache ist in Arbeit, welcher in der zweiten Jahreshälfte 2021 fertiggestellt werden wird.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Gibt es in der Riehener Verwaltung aktuell eine verbindliche Regelung, welche sich mit der geschlechterspezifischen Schreibweise oder mit anderen Schreibre- geln befasst?

- Wenn ja: was wird darin geregelt, wie sehen diese Regeln aus und wo sind sie publiziert?

- Wenn nein: wie stellt sich der Gemeinderat zur Frage einer geschlechterspezifi- schen Differenzierung und insbesondere zur Anwendung des Gendersterns in der allgemeinen Korrespondenz sowie in amtlichen Dokumenten der Gemeinde Rie- hen?

Nein. Es wird - wie erwähnt - derzeit ein Leitfaden erarbeitet, welcher den Mitar- beitenden der Gemeindeverwaltung Riehen in Form von einzelnen Vorgaben, aber vor allem mit konkreten Beispielen, Hilfestellung und Orientierung für eine diskriminierungsfreie Sprache bietet. Sobald der Leitfaden verabschiedet ist, wird dieser auf dem Intranet der Gemeinde Riehen publiziert.

Der Gemeinderat Riehen setzt sich übergeordnet für diskriminierungsfreies Ver- waltungshandeln ein und lässt die verschiedenen, einschlägigen Verfassungs- und strafrechtlichen Normen einhalten. Diskriminierungen können auf Grund des Geschlechts, einer sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder anderer indivi- dueller oder gruppenspezifischer Merkmale erfolgen. Im erwähnten Leitfaden, wo es ausschliesslich um den korrekten Sprachgebrauch gehen wird, ist dann be- schrieben, wie sprachliche geschlechterspezifische Diskriminierungen, ohne das Verwenden des sog. Gendersterns, zukünftig vermieden werden können und sol- len. Der Leitfaden orientiert sich an der neusten Weisung der Bundeskanzlei vom 15. Juni 2021 im Umgang mit dem Genderstern und ähnlichen Schreibweisen in deutschsprachigen Texten.

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Seite 2 2. Teilt der Gemeinderat die Auffassung, dass eine einheitliche Regelung gerade in Bezug auf die geschlechterspezifische Schreibweise notwendig ist, da es nicht vom Belieben einzelner Mitarbeitenden oder von der ideologischen Ausrichtung eines Kommissionspräsidenten oder einer Kommissionspräsidentin abhängen kann, wie ein Brief oder ein Bericht diesbezüglich verfasst wird?

- Wenn ja: Ist der Gemeinderat bereit, in Anlehnung an die neue Regelung der Bundesverwaltung eine Weisung für die Gemeindeverwaltung Riehen zu erlassen und die Anwendung des Gendersterns oder Ähnliches zu verbieten? Bis wann liegt diese Weisung vor?

- Wenn nein: weshalb nicht?

Der Gemeinderat Riehen teilt die Auffassung teilweise, indem es für die Mitarbei- tenden der Gemeindeverwaltung Riehen zum Sprachgebrauch einen Leitfaden und damit Orientierungshilfen für eine zeitgemässe und diskriminierungsfreie Sprache braucht. Dabei ist dem Gemeinderat neben der Einfachheit, der Nach- vollziehbarkeit und der guten Verständlichkeit auch ein gewisser Pragmatismus in einer teilweise ideologisch aufgeladenen Thematik wichtig. Nur schon auf Grund der Vielfalt der Verwaltungstätigkeiten erscheint es jedoch schwierig, abschlies- sende Regelungen für jede vorstellbare Formulierung konkret vorzugeben, zumal es nicht immer nur eine einzige korrekte Lösung gibt. Deshalb begrüsst der Ge- meinderat die Form des mit Beispielen angereicherten internen Leitfadens als Orientierungshilfe für die Gemeindeverwaltung, welcher in der zweiten Jahreshälf- te 2021 vorliegen wird.

Zum Sprachgebrauch der in der Frage ebenfalls erwähnten Kommissionspräsidi- en kann der Gemeinderat keine Vorgaben machen. Der Gemeinderat erwartet aber von den politisch gewählten Verfasserinnen und Verfassern von Briefen oder Berichten ebenfalls eine zeitgemässe, verständliche und diskriminierungsfreie Sprache, wozu die Gemeindeverwaltung auf Anfrage hin Unterstützung bieten kann. Die Verantwortung für den Sprachgebrauch in den Berichten tragen schliesslich die Mitglieder der Kommissionen zusammen, wenn sie die Berichte genehmigen und freigeben.

Riehen, 24. August 2021

Gemeinderat Riehen

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