• Keine Ergebnisse gefunden

Interpellation David Moor betreffend Mobilfunkabdeckung in Riehen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Interpellation David Moor betreffend Mobilfunkabdeckung in Riehen"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzung des Einwohnerrats vom 28. April 2021

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.02 Axioma: 3116 Nr. 18-22.724.02

Interpellation David Moor betreffend Mobilfunkabdeckung in Riehen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die angekündigte Abschaltung der Mobilfunkantenne an der Bahnhofstrasse hat wie erwartet zu Verschlechterungen im Mobilfunknetz der Swisscom geführt. Der Gemein- derat Riehen bedauert diesen Zustand und die Unannehmlichkeiten, die den Swisscom-Nutzenden damit entstehen. Ihm ist aber auch bewusst, dass sich die Standortsuche für neue Mobilfunkantennen schwierig gestaltet: In der Bevölkerung wächst der Widerstand gegen Mobilfunkstrahlen; alle wollen zwar guten Handyemp- fang, aber niemand eine Antenne in der Nähe. Im Dorfzentrum kommt das Thema Ortsbildschutz hinzu, welches sichtbare Antennen auf vielen Gebäuden auch aus denkmalpflegerischen Gründen verunmöglicht. Die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Grenzwerte verunmöglichen es einem Anbieter zudem, aufgrund eines Wegfalls einer Antenne, an einem anderen Standort die Strahlungsleistung zu erhö- hen und so ein grösseres Gebiet abzudecken.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Gibt es inzwischen konkretere Fristen für den vorgängig genannten Zeitplan und wie lauten diese?

Der Ersatz der Antenne an der Bahnhofstrasse erfolgt durch zwei neue Antennen.

Die Antenne an der Schützengasse 60 ist seit Mitte März 2021 in Betrieb. Für den zweiten Standort wurde das Bewilligungsverfahren mittlerweile durch die Swisscom initiiert. Allerdings lassen sich daraus keine konkreteren Fristen ablei- ten. Das Bewilligungsverfahren obliegt dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat.

Wann eine Bewilligung vorliegt, ist auch davon abhängig, ob gegen das Vorhaben Einsprachen eingereicht werden.

2. Seit wann hatte der Gemeinderat Kenntnis, dass die Swisscom den genannten Antennenstandort aufgeben werde bzw. müsse?

Im Frühjahr 2017 fand ein erstes Gespräch zwischen der Swisscom und der Ver- waltung statt, bei dem es um den Ersatz des Antennenstandorts an der Bahn- hofstrasse, aber auch um den Bedarf von zusätzlichen Standorten zur langfristi- gen Sicherung einer möglichst flächendeckenden Versorgung ging.

(2)

Seite 2 3. Inwieweit half er der Swisscom mit Blick auf eine entstehende Versorgungslücke für einen grossen Teil der Riehener Einwohnerschaft aktiv bei der Suche nach ei- nem Ersatzstandort?

Nach dem Gespräch mit der Swisscom im März 2017, aber auch aufgrund von Anfragen von anderen Anbietern, hat der Gemeinderat Riehen im Mai 2017 das Moratorium für Mobilfunkantennen auf gemeindeeigenen Liegenschaften aufge- hoben und Kriterien definiert, nach denen gemeindeeigene Liegenschaften als Mobilfunkstandorte zur Verfügung gestellt werden können. Darauf basierend hat die Verwaltung mit der Swisscom, aber auch mit anderen Anbietern, mögliche Standorte evaluiert und die technisch machbaren dem Gemeinderat Riehen zum Beschluss vorgelegt.

Im Mai 2019 hat der Gemeinderat die Liegenschaft RA 600 an der Bahnhofstras- se (öffentlicher Parkplatz neben dem Landigebäude) und RD 9126 (Grünanlage an der Grenzacherstrasse) der Swisscom zur weiteren Planung für eine Mobil- funkantenne freigegeben. Der Firma Sunrise wurde die Parzelle RD 9039 (Bahn- damm neben der Kilchgrundbrücke) als Standort zur Verfügung gestellt. Im März 2020 folgten die Freigabe der Standort Parzelle RB 112 (Gewerbeparzelle Rüch- ligweg 65) und RB 219 (Sportplatz Grendelmatte) an die Swisscom

4. Wie stellt er sich zu flächendeckendem Mobilfunkempfang auf Gemeindegebiet als Teil des Service public?

Dem Gemeinderat Riehen ist bewusst, dass ein flächendeckendes Mobilfunknetz dem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht und in der heutigen Zeit als Selbstver- ständlichkeit angesehen wird. Allerdings gehört das Mobilfunknetz nicht zur Grundversorgung gemäss Fernmeldegesetz. Es wurde davon ausgegangen, dass keine Regulierung nötig war, um eine zufriedenstellende Entwicklung des Mobil- funkmarkts in der Schweiz herbeizuführen. Heute stehen drei Mobilfunknetze der ganzen Bevölkerung zur Verfügung. Die Kundinnen und Kunden können aus den vielen Marktangeboten dasjenige wählen, das ihren Bedürfnissen am besten ent- spricht. Insofern ist auch die Versorgung im Gemeindegebiet von Riehen gewähr- leistet. Mit dem gemeindeeigenen K-Netz, welches durch die Firma ImproWare AG betrieben wird, stellt die Gemeinde zudem sicher, dass der Bevölkerung ein gut funktionierendes Kabelnetz zur Verfügung steht, welches auch Breitband- Internet umfasst.

(3)

Seite 3 5. Inwieweit hilft er generell und aktiv den durch den Bund lizenzierten Netzbetrei- bern bei der Suche nach geeigneten Antennenstandorten, beispielsweise explizit auf gemeindeeigenen Liegenschaften?

Der Gemeinderat Riehen hat gemeinsam mit der Verwaltung – wie unter Punkt 3 detailliert ausgeführt wurde – aktiv zur Sicherung der Mobilfunkversorgung auf dem Gemeindegebiet Hand geboten. Weitere Standorte auf gemeindeeigenen Parzellen und/oder Liegenschaften sind derzeit keine vorhanden, zumal sensible Gebäude und Lagen wie z. B. Schulanlagen vom Bau einer Antennenanlage aus- geschlossen sind.

Die Bereitstellung der Infrastruktur für die Netze der drei Mobilfunkanbieter braucht laufend Anpassungen: Einerseits müssen die Netze aufgrund der immer grösseren Datenvolumen weiter ausgebaut werden, anderseits werden auch immer wieder Standorte, wie jener im Falle der Swisscom, gekündigt. Die Standortsuche gestaltet sich wie ausgeführt schwierig. Der Gemeinderat Riehen bietet den Anbietern Hand für Lösungen auf gemeindeeigenen Liegenschaften. Die Sicherstellung eines funktionie- renden Mobilfunknetzes bleibt aber Aufgabe der Betreiber.

Riehen, 27. April 2021

Gemeinderat Riehen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ist dem Gemeinderat bewusst, dass auch in Riehen eine solche Gruppierung be- steht - die ursprünglich als Sektion der JUSO BS gegründet wurde und von der SP Riehen

Ist er zusammen mit mir ebenfalls der Ansicht, dass sich der Schutz der Riehener Kinder (und mit ihnen der ganzen Bevölkerung) vor ansteckenden Krankheiten auch an

Wie könnte zusätzlich zur Information der Anwohnenden die gesamte Riehener Be- völkerung, aber auch Besucher/-innen über die sich in der Folge der Bautätigkeiten schnell

Erhält Riehen Beiträge von Bund und Kanton für die anfallenden Kosten im Be- reich Unterkunft, Betreuung, Integration, Schule etc.. und wie hoch

Weiter wohnen rund 400 anerkannte Flüchtlinge mit Status B oder F in Basel- Stadt sowie rund 400 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme... Seite 2 Für 2015 wird aufgrund

Da es im aktuellen Leistungsauftrag des Ressorts "Gesundheit und Soziales" kein entsprechendes Produkt oder Leistungsziel gibt: Welchem Produkt werden die Kosten für

August 2021, die Bevölkerung informiert, dass die anhaltenden Niederschläge der vergangenen Wochen für sehr viele potentielle Brutstätten, für die in Basel-Stadt an

Dazu gibt es auch eine gewisse Nachwuchsförderung: so wurde die Anzahl Prakti- kumsstellen für Lehrpersonen im Studium auf insgesamt fünf erhöht?. Wenn sich die