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Interpellation Christian Heim betreffend Schulwegsicherheit

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Sitzung des Einwohnerrats vom 24. August 2016

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.667.02

Interpellation Christian Heim betreffend Schulwegsicherheit

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die Kantonspolizei - Ressort Verkehrsprävention - hat gemeinsam mit der Abteilung Geoinformation des Grundbuch- und Vermessungsamts die Schulweginformationen im ganzen Kanton erfasst und als eigene Ebene im GeoViewer im Netz aufgeschaltet.

Seit dem 1. August steht den Eltern diese neue Dienstleistung der Kantonspolizei zur Planung des Schulwegs zur Verfügung. Basierend auf der Grundlage des Stadtplans im Geoportal des Kantons Basel-Stadt kann man sich rasch und einfach einen Über- blick über die möglichen Schulwege verschaffen. Jede Strassenüberquerung wurde durch die Spezialisten der Verkehrsprävention überprüft und anschliessend beurteilt.

Einfache Symbole geben Auskunft darüber, welche Überquerung sich eignet oder eher gemieden werden sollte. Das Angebot dient als reine Orientierungshilfe. Das Hilfsmittel entbindet die Eltern aber nicht von der Verantwortung, den geeigneten Schulweg für die kleineren Kinder zu suchen und mit den Kindern einzuüben.

Unabhängig davon überprüft die Gemeinde Riehen sämtliche Fussgängerstreifen auf den Gemeindestrassen auf die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheit. Die Überprü- fung wurde diesen Sommer durchgeführt. Aufgrund dieser Analyse werden gegenwär- tig Verbesserungsmassnahmen ausgearbeitet.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Gemäss den Informationen zum Datensatz wurde der Onlineplan Schulwegsi- cherheit durch die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Basel-Stadt in Zu- sammenarbeit mit der Abteilung für Geoinformation des Grundbuch- und Vermes- sungsamts Basel-Stadt erstellt. Wurde die Gemeinde Riehen in das Projekt mit- einbezogen? Wenn ja, in welcher Form?

Die Gemeinde Riehen wurde bei der Erarbeitung dieser Infoplattform nicht einbezo- gen.

2. Teilt der Gemeinderat die im Schulwegplan vorgenommenen Bewertungen der Strassenübergänge auf dem Gebiet der Gemeinde Riehen und hat er allenfalls die Möglichkeit, offensichtlich falsche Bewertungen ändern zu lassen?

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Seite 2 Die Beurteilungen wurden kantonsweit durch das Ressort Verkehrsprävention vorge- nommen. Grundsätzlich sind die vorgenommenen Bewertungen nachvollziehbar. Bei offensichtlichen Fehlern kann die Gemeinde bei der Polizei eine Korrektur verlangen.

3. Wie kann beispielsweise begründet werden, dass bei der Kreuzung Schützengas- se/Spitalweg/Gänshaldenweg auch derjenige Strassenübergang als geeignet be- zeichnet wird, welcher über keinen Fussgängerstreifen verfügt (vgl. Bild 1)?

Grundsätzlich ist das Nichtbenützen des Fussgängerstreifens verboten, sofern er we- niger als 50 m entfernt ist. Entsprechend darf die Schützengasse aus Sicherheitsgrün- den an besagter Stelle nur auf dem Fussgängerstreifen überquert werden. Der Fehler im Basler Online-Schulweg entstand aufgrund eines Programmierungsfehlers und wird umgehend behoben.

4. Welche Massnahmen plant der Gemeinderat, um die bestehenden Gefahrenstel- len auf dem Gemeindegebiet zu beseitigen?

Weil immer noch viele Fussgängerunfälle an Fussgängerstreifen geschehen, wurden die Normen für die Fussgängerstreifen in der Schweiz revidiert. Der Kanton Basel- Stadt hat im vergangenen Jahr sämtliche Fussgängerstreifen im Stadtgebiet sowie auf den Kantonsstrassen überprüft. Erste Verbesserungsmassnahmen werden in der Stadt umgesetzt. Die Gemeinde Riehen hat die Fussgängerstreifen auf den Gemein- destrassen in diesem Jahr ebenfalls einer Prüfung unterzogen. Derzeit werden erste Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ausgearbeitet (Beispiele: Fehlende Schilder, nicht normgerechte Markierung, sicherstellen der Sichtweiten, genügend Beleuchtung, fehlende Mittelinseln).

5. Ist der Gemeinderat insbesondere bereit, sich bei den zuständigen kantonalen Behörden dafür einzusetzen, dass vor dem Bahnübergang bei der Inzlingerstras- se ein Fussgängerstreifen aufgezeichnet wird (vgl. Bild 2), wie dies seit Langem von der Quartierbevölkerung gefordert und vor dem Bahnübergang bei der Bettin- gerstrasse vor der Kreuzung Grenzacherweg/Bettingerstasse/Eisenbahnweg be- reits der Fall ist?

Diese Anfrage wurde bereits in früheren Jahren mehrfach an den Kanton gerichtet und von diesem abschlägig beantwortet. Der Gemeinderat ist aber bereit, sich nochmals dafür einzusetzen.

An der Sitzung des Einwohnerrats vom 28. November 2012 hat der Gemeinderat auf- grund der Beurteilungen der kantonalen Behörden eine ausführliche Antwort auf diese Frage gegeben. Die Situation hat sich seither nicht geändert. Obwohl ein Fussgänger-

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Seite 3 streifen in dieser Lage beim Steingrubenweg ohne Zweifel sinnvoll wäre, dürfen diese Sicherheitsüberlegungen nicht ausser Acht gelassen werden:

- Bei sich schliessender Schranke wird das Vortrittsrecht der Fussgängerinnen und Fussgänger erfahrungsgemäss missachtet, dadurch entsteht eine höhere Gefähr- dung für zu Fuss Gehende.

- Wenn Fahrzeuglenkende den zu Fuss Gehenden auf einem Fussgängerstreifen un- mittelbar nach der Schranke den gesetzeskonformen Vortritt gewähren, kann sich ein Rückstau über das Bahngleis bilden. Schliesst sich in diesem Moment die Schranke, kann dies fatale Folgen haben.

Die Gemeinde ist in dieser Sache proaktiv nochmals beim Kanton vorstellig geworden und die kantonalen Behörden (Mobilität und Kantonspolizei) haben sich auch bereit erklärt, die Situation nochmals mit der Gemeinde zu überprüfen.

Riehen, 23. August 2016

Gemeinderat Riehen

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