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Interpellation Christian Heim betreffend Parkplatzaufhebung im Dorfzentrum

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Sitzung des Einwohnerrats vom 31. Mai 2017

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.734.02

Interpellation Christian Heim betreffend Parkplatzaufhebung im Dorfzentrum

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Es wird auf die Beantwortung der Interpellation Daniel Wenk zum gleichen Thema mit ähnlich lautenden Fragen verwiesen.

Parkplätze sind für den Detailhandel und die Gastronomie unbestrittenermassen wich- tig. Wichtig ist aber auch die Verkehrssicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrssicherheit ist immer wieder zu prüfen.

Die Aufhebung eines Parkplatzes liegt dabei als Verkehrsanordnung in der Zuständig- keit der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt und wird erst auf Rekurs hin durch den Gemeinderat überprüft. Gegen die Aufhebung des Parkplatzes wurden zwei Rekurse angemeldet, die Rekursbegründungen sind noch ausstehend.

Sobald die Rekursbegründungen eingegangen sind, wird der Gemeinderat die gegen die Verkehrsanordnung vorgebrachten Einwände prüfen.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Was hat sich an den von der beabsichtigten Parkplatzaufhebung betroffenen Stel- len bezüglich Verkehrssicherheit seit der Neugestaltung des Dorfzentrums geän- dert? Insbesondere haben sich die Vorgaben betreffend Einhaltung der Sichtwei- ten im Strassenverkehr seither geändert?

Wenn ja, wie sehen diese Änderungen aus?

Wenn nein, weshalb wurde dann im Bericht 2013 nicht die Wahrheit gesagt?

Beim Knoten Schmiedgasse/Wendelinsgasse ist eine Trottoirüberfahrt ausgebildet.

Ein Fussgängerstreifen ist nicht vorhanden. Vor dem Markieren der Parkplätze wurde auf dem Plan eine Sichtweitenprüfung vorgenommen. In der Realität hat sich jedoch gezeigt, dass die Sicht der Schulkinder oft durch nicht sauber geparkte Fahrzeuge oder sehr grosse Fahrzeuge behindert wird. Deshalb hat der Elternrat der Primarstufe Erlensträsschen die Aufhebung des Parkfelds beantragt.

Aufgrund des Antrags wurde die Situation durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Prävention der Kantonspolizei Basel-Stadt, welche das Verkehrsver- halten sowie die Verkehrsängste von Schulkindern kennt, überprüft. Die Prüfung ergab, dass das Parkfeld für die Gewährleistung der Schulwegsicherheit aufgehoben werden sollte.

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Seite 2 2. Gibt es eine Unfallstatistik für die betreffenden Strassenabschnitte, aus der sich eine Zunahme von Verkehrsunfällen ergeben würde?

Wenn ja, wie sieht diese Zunahme aus?

In den letzten 5 Jahren ist es zu keinem Unfall gekommen.

3. Ist vorgesehen, auch an anderen Orten in Riehen weitere Parkplätze mit dersel- ben Begründung aufzuheben?

Wenn ja, wo und wie viele Parkplätze sind betroffen?

Im vergangenen Jahr sind sämtliche Fussgängerstreifen einer Normenkonformitäts- überprüfung unterzogen worden. Dies, weil die Normen geändert haben und aufgrund einer Bundesverordnung, welche die Umsetzung und Einhaltung der Norm vorgibt. Die Überprüfung hat diverse Defizite im Bereich von Fussgängerstreifen aufgedeckt. Die zuständige Abteilung erarbeitet derzeit für diese Fussgängerstreifen die notwendigen Massnahmen.

Wie viele Parkplätze wegen den Sicherheitsmassnahmen bei Fussgängerstreifen al- lenfalls aufgehoben werden müssen, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht genau gesagt werden. Signalisations- und Markierungsmassnahmen werden zu gegebener Zeit publiziert.

Wichtig ist dem Gemeinderat aber der Hinweis, dass nicht eine Abnahme, sondern eine moderate Zunahme an Parkplätzen angestrebt wird. Mit der geplanten Tiefgarage könnte man diesem Ziel einen Schritt näher kommen.

4. Ist der Gemeinderat bereit, auf die angekündigte Aufhebung zu verzichten und somit sein Versprechen, die Zahl der Parkplätze im Dorfzentrum nicht zu reduzie- ren, einzuhalten?

Bei Verkehrsanordnungen handelt es sich um fachliche Anordnungen der Verwaltung.

Diese werden jeweils vom Kanton geprüft und anschliessend mit Rechtsmittelbeleh- rung publiziert. Vorliegend sind zwei Rekurse gegen die Verkehrsanordnung einge- gangen. Sobald die Rekursbegründungen vorliegen, wird der Gemeinderat die gegen die Verkehrsanordnung vorgebrachten Einwände prüfen. Dieser Prüfung kann im Rahmen einer Interpellationsbeantwortung nicht vorgegriffen werden.

Riehen, 30. Mai 2017

Gemeinderat Riehen

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