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KLEINE ANFRAGE Jürg Sollberger betreffend Hundekot auf öffentlichem Grund und Boden und in Landwirtschaftsland
Wortlaut:
„Gemäss einer Medienmitteilung vom 21.4.2009 werden Hundehalterinnen und Hunde- halter an ihre Pflicht erinnert, wie die korrekte Beseitigung des Kots respektive der Ab- fallsäckchen auf öffentlichem Grund und Boden zu handhaben ist. (basel-städtische Hundegesetzgebung § 2 Abs. 3)
Nun kann aber beobachtet werden - auch Anwohner an der Aeusseren Baselstrasse bestätigen das -, dass in den Robidog-Kästen oft tagelang keine Abfallsäckchen mehr vorhanden sind. (Beispiel Tramhaltestelle Bettingerstrasse /Brühlweg)
Mit einem solchen Umstand ist es auch nicht möglich, fehlbare HundehalterInnen zu belangen.
Ich frage den Gemeinderat an, ob er bereit ist
die Robidog grosszügiger mit Abfallsäckchen zu versorgen, oder sogar ganze Rollen an HundehalterInnen abzugeben.
danach die Kontrollen betreffend korrekte Beseitigung der Abfallsäckchen (ge- mäss Hundegesetz) wieder zu intensivieren.“
Eingegangen: 3. Januar 2012