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VA-130821-Regressgefahr-Impfstoffbezug

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 21. August 2013

Foto: iStockphoto.com

Regressgefahr Impfstoffbezug - Impfstoffe korrekt verordnen

Folgende Impfstoffe müssen über den Sprechstundenbedarf verordnet werden:

Einzelimpfstoffe

Diphtherie FSME

Hepatitis B (nur Kinderimpfstoff, gilt nicht für Erwachsenenimpfstoff) Influenza

Masern

Meningokokken C Pertussis

Pneumokokken Poliomyelitis Röteln Tetanus Varizellen

Mehrfachimpfstoffe

Diphtherie/Pertussis/Tetanus/ Haemophilus influenzae Typ b/Poliomyelitis/ Hepatitis B Diphtherie/Pertussis/Tetanus/ Haemophilus influenzae Typ b/Poliomyelitis

Diphtherie/Pertussis/Tetanus/Poliomyelitis Diphtherie/Pertussis/Tetanus

Diphtherie/Tetanus/Poliomyelitis Diphtherie/Tetanus

Masern/Mumps/Röteln

Masern/Mumps/Röteln/Varizellen

Tetanus-Immunglobulin zur Erstversorgung eines Verletzten, sofern nicht ein Unfallversi- cherungsträger zuständig ist.

Immunglobulin im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge zur Anti-D-Prophylaxe.

Hinweis: Diese Impfstoffe müssen über den Sprechstundenbedarf bezogen werden, auch wenn Sie nur eine einzelne Ampulle zu verimpfen haben!

Folgende Impfstoffe müssen zwingend auf den Namen des Patienten verordnet werden:

Einzelimpfstoffe

Hepatitis A

Hepatitis B (nur Erwachsenenimpfstoff, gilt nicht für Kinderimpfstoff)

Meningokokken A, C; W135, Y Humane Papillomviren

Mehrfachimpfstoffe Hepatitis A und B

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Verordnung Aktuell – Arzneimittel 22. August 2013

Seite 2

Welche Voraussetzungen für den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein müssen, gibt die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) vor.

Über Änderungen der SI-RL informieren wir Sie unter www.kvb.de > Praxis > Verordnungen.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Zugänge > KVB-Postfach.

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