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Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 01.09.2016 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|12

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 154-2016

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2016.RRGR.815 Eingereicht am: 01.09.2016 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Müller (Bowil, SVP) (Sprecher/in) Moser (Landiswil, SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein RRB-Nr.:

Direktion: Volkswirtschaftsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Direkte Wirtschafts- und Standortförderung im Kanton Bern

Der Regierungsrat wird beauftragt

1. ab sofort Aufträge für Holzschläge in Wäldern

noch an Forstunternehmen mit Firmensitz im Kanton Bern (ob privater oder juristischer N tur) zu vergeben

2. die Ausschreibungen so zu gestalten, dass aus ökologischen Gründen (kürzere Anfahrtsw ge) keine ausserkantonalen Unternehmen mehr berücksichtigt werden können

Begründung:

Nach Auskunft von Forstunternehmen

auch im Kanton Bern Steuern zahlen, vergibt der Staatsforstbetrieb des Kantons Bern als grös ter Waldbesitzer immer mehr Aufträge für Holzschläge an Unternehmen

ausserhalb des Kantons Bern haben und somit auch

Durch diese unverständliche Politik der Arbeitsvergabe werden Arbeitsplätze gefährdet und U ternehmen, die als kleine und mittlere KMU Betriebe eine wichtige Funktion im Wirtschaftsstan ort Kanton Bern übernehmen

anton de Berne

Version: 3 / Dok.-Nr.: 135627 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.815

Parlamentarischer Vorstoss

2016

2016.RRGR.815 01.09.2016

Müller (Bowil, SVP) (Sprecher/in) Moser (Landiswil, SVP)

08.09.2016 vom Volkswirtschaftsdirektion Nicht klassifiziert

und Standortförderung im Kanton Bern

Der Regierungsrat wird beauftragt,

b sofort Aufträge für Holzschläge in Wäldern, die im Eigentum des Kantons Bern sind, nur noch an Forstunternehmen mit Firmensitz im Kanton Bern (ob privater oder juristischer N

ie Ausschreibungen so zu gestalten, dass aus ökologischen Gründen (kürzere Anfahrtsw ge) keine ausserkantonalen Unternehmen mehr berücksichtigt werden können

Nach Auskunft von Forstunternehmen, die im Kanton Bern ihren Firmensitz haben und daher auch im Kanton Bern Steuern zahlen, vergibt der Staatsforstbetrieb des Kantons Bern als grös ter Waldbesitzer immer mehr Aufträge für Holzschläge an Unternehmen,

ausserhalb des Kantons Bern haben und somit auch keine Steuern in unserem Kanton bezahlen.

Durch diese unverständliche Politik der Arbeitsvergabe werden Arbeitsplätze gefährdet und U als kleine und mittlere KMU Betriebe eine wichtige Funktion im Wirtschaftsstan ort Kanton Bern übernehmen, an den Rand des Ruins getrieben.

M

2016.RRGR.815 Seite 1 von 2

die im Eigentum des Kantons Bern sind, nur noch an Forstunternehmen mit Firmensitz im Kanton Bern (ob privater oder juristischer Na-

ie Ausschreibungen so zu gestalten, dass aus ökologischen Gründen (kürzere Anfahrtswe- ge) keine ausserkantonalen Unternehmen mehr berücksichtigt werden können

mensitz haben und daher auch im Kanton Bern Steuern zahlen, vergibt der Staatsforstbetrieb des Kantons Bern als gröss-

, die ihren Firmensitz keine Steuern in unserem Kanton bezahlen.

Durch diese unverständliche Politik der Arbeitsvergabe werden Arbeitsplätze gefährdet und Un- als kleine und mittlere KMU Betriebe eine wichtige Funktion im Wirtschaftsstand-

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 01.09.2016 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 135627 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.815 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Wie schon kurz darauf hingewiesen, gehen auch wichtige Steuereinnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verloren.

Laut Geschäftsbericht 2015 «Standortförderung im Kanton Bern» sind für geplante Arbeitsplätze 2,45 Mio. Franken zugesichert worden und geplante Investitionen von 390 Mio. Franken vorge- sehen.

Mit der Annahme dieser Motion kann die Wirtschafts- und Standortförderung sehr direkt und nachhaltig betrieben werden, da bereits bestehende Unternehmen durch Aufträge ihren Standort sichern können und dadurch keine Arbeitsplätze verloren gehen.

Begründung der Dringlichkeit: Das schnelle Behandeln und Überweisen dieser Motion führt dazu, dass innert kurzer Frist bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Verteiler

• Grosser Rat

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