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Die Vergütung des Pflegematerials auf der MiGeL soll ausschliesslich durch die Krankenversicherer erfolgen

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Staatskanzlei Kommunikation

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Medienmitteilung

Einheitliche Lösung bei der Vergütung von Pflegematerial in Sicht

Solothurn, 27. Januar 2020 – Der Bundesrat beabsichtigt, im Bereich der Vergütung von Pflegematerialien eine schweizweit einheitliche Lösung zu schaffen. Die Finanzierung soll durch die Krankenkassen erfolgen. Der Regierungsrat begrüsst diesen Vorschlag vorbehaltlos.

Aktuell hat die Krankenkasse nur Pflegematerialien zu vergüten, welche die Patientinnen und Patienten selber verwenden oder Personen, die diese nicht beruflich unterstützen. Gleichzeitig müssen diese Materialien auf der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sein. Materialien, welche durch Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege oder in den Pflegeheimen verwendet werden, sind indessen durch die Restfinanzierer (Kanton und Gemeinden) im Rahmen der Pflegefinanzierung zu tragen. Die Ausgestaltung der Restfinanzierung wird durch die Kantone geregelt.

Die Vorlage des Bundesrats sieht nun vor, die Vergütung des Pflegematerials schweizweit einheitlich zu regeln und dabei auf die Unterscheidung zwischen Selbst- und Fremdanwendung zu verzichten. Die Vergütung des Pflegematerials auf der MiGeL soll ausschliesslich durch die Krankenversicherer erfolgen.

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Der Regierungsrat hat bereits mehrfach auf die unbefriedigende Situation bei der Vergütung des Pflegematerials hingewiesen und sich für eine schweizweit einheitliche Lösung starkgemacht. Deshalb begrüsst er die Vorlage des Bundesrats. Die vorgesehenen Bestimmungen entlasten die Restfinanzierer, welche zuletzt mangels einschlägiger Bestimmungen über die Vergütung der Pflegematerialien immer höhere Kosten zu tragen hatten. Durch die vorgesehene Lösung wird die aktuell stossende Situation bereinigt und die Krankenversicherer werden künftig richtigerweise in die Pflicht genommen.

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