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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Einschleifung der S31/S32 - Erweiterung der Kapazitäten der S4 - Untersuchung einer Verlängerung der S11

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Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr

Az.: 23.31001-797.714; 013.131; 797.751-3886644

Sitzungsvorlage VA/18/2018

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Einschleifung der S31/S32

- Erweiterung der Kapazitäten der S4

- Untersuchung einer Verlängerung der S11

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Verwaltungsausschuss 19.04.2018 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss

1. nimmt den Sachstand zur Einschleifung der S31/S32 zur Kenntnis.

2. begrüßt die Überlegungen zur Erweiterung der Kapazitäten auf der S4.

3. nimmt das Ergebnis zur Untersuchung einer Verlängerung der S11 zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

1. Einschleifung der S31/S32 in die Karlsruher Innenstadt

Wie bereits im vergangenen Jahr mehrfach berichtet, haben die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) bei der Transport Techno- logie-Consult Karlsruhe (TTK) eine Machbarkeitsuntersuchung für eine Einschleifung der Stadtbahnlinie S31/S32 in die Karlsruher Innenstadt in Auftrag gegeben. Hierin wurden drei verschiedene Varianten (Trassenführungen) untersucht. Dies sind die Ein- schleifung am Bahnhof Durlach, die Einschleifung nach dem Bahnhof Durlach über die Süd-Ost-Bahn und die Einschleifung nach dem Hauptbahnhof über den Albtalbahnhof.

Als Ergebnis der Untersuchung kann festgehalten werden, dass die Einschleifung nach dem Bahnhof Durlach über die Süd-Ost-Bahn am geeignetsten erscheint. Bei allen Va- rianten muss die Stadtbahn über bestehende DB-Gleise geführt werden, was nicht un- problematisch ist. Entsprechende Abstimmungen mit der Deutschen Bahn (DB) bzgl.

den notwendigen Gleisquerungen finden derzeit statt.

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Az.: 23.31001 - 797.714; 013.131; 797.751 - 3886644

Seite 2 Nach aktuellem Kenntnisstand ist keine Nutzen-Kosten-Untersuchung für das Vorha- ben erforderlich. Die Investitionskosten betragen voraussichtlich rd. 10 Mio. €. Trotz- dem ist aber für die Veränderung der bestehenden Gleisanlangen (Querung der DB- Gleise) aller Voraussicht nach ein Planfeststellungsbeschluss notwendig.

Die Höhe der voraussichtlichen Kosten kann daher noch nicht exakt beziffert werden.

Allerdings werden diese bei der bevorzugten Variante der Einschleifung nach dem Bahnhof Durlach über die Süd-Ost-Bahn im Verhältnis zu den beiden anderen Varian- ten geringer sein, da Großteils auf eine bereits bestehende Freihaltetrasse zurückge- griffen werden kann.

Sofern die Stadtbahnlinie S31/S32 Odenheim / Menzingen – Karlsruhe in die Innen- stadt eingeschleift wird, gilt die neue Trassenführung voraussichtlich für alle Fahrten.

Das heißt, dass dann – so die aktuellen Überlegungen der AVG – alle Fahrten der Linie S31/S32 in die Innenstadt und nicht mehr zum Hauptbahnhof geführt würden. Die Fahr- ten der S3 Mannheim / Heidelberg – Karlsruhe verkehren auf der bisherigen Trasse und bedienen weiterhin den Hauptbahnhof Karlsruhe.

2. Erweiterung der Kapazitäten auf der S4

Die aktuelle Trassenkapazität auf der Strecke der S4 ist weitgehend ausgeschöpft. Zu- sätzliche Fahrten – ob zukünftig durch das Land oder durch den Landkreis bestellt und finanziert – können daher ohne den Ausbau der Infrastruktur nicht angeboten werden.

Auf dieser Trasse befinden sich insgesamt mehrere – insbesondere eingleisige – Ab- schnitte, die den Betriebsablauf erheblich einschränken. Aufgrund der Tatsache, dass die Bahnen in den eingleisigen Abschnitten immer den Gegenverkehr abwarten müs- sen, ist derzeit zum einen keine Kapazitätsausweitung möglich und zum anderen kön- nen Verspätungen einzelner Bahnen nicht wieder reduziert werden.

Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft hat daher auf Wunsch des Landkreises aufgrund der hohen Nachfrage auf der Strecke ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass sich mit den einzelnen Engstellen befasst. Hierin soll insbesondere untersucht werden, welche Ab- schnitte sinnvoll ausgebaut bzw. angepasst werden sollten (Zweigleisigkeit, Signalisie- rung etc.), um die Kapazitäten mittelfristig erhöhen zu können.

Über den aktuellen Sachstand der beiden vorab genannten Punkte wird ein Vertreter der AVG in der Sitzung berichten.

3. Verlängerung der Stadtbahnlinie S11 nach Straubenhardt

In der Vergangenheit gab es vielfache Überlegungen, die Stadtbahnstrecke S11 über die Kreisgrenze hinaus zu verlängern. Hierfür wurden unterschiedliche Möglichkeiten geprüft und bewertet. Zuletzt erfolgte 2016 und 2017 die Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Verlängerung der aktuellen Strecke von Ittersbach nach Straubenhardt.

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Az.: 23.31001 - 797.714; 013.131; 797.751 - 3886644

Seite 3 Die Untersuchung konnte mittlerweile abgeschlossen werden. Hierbei ergab sich ein Wert von 0,81. Dies bedeutet, dass der Nachweis der Förderfähigkeit nicht gegeben ist, da der hierfür notwendiger Wert von 1,0, nicht erreicht werden konnte. Die Ergebnisse der Studie werden in der Sitzung ebenfalls vorgestellt.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Zu den Ziffern 1 und 2:

Die finanziellen Auswirkungen können erst nach Abschluss der Gutachten beziffert werden.

Zu der Ziffer 3:

Der Landkreis Karlsruhe hat sich insgesamt mit einem Betrag in Höhe von rd. 27 T€ an diesem Projekt finanziell beteiligt.

III. Zuständigkeit

Für Angelegenheiten im Bereich ÖPNV ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe der Verwaltungsausschuss zuständig.

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