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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014

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Academic year: 2022

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Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr

Az.: 23.31001-797.712-4461022

Sitzungsvorlage KT/12/2019

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

- Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

13 Kreistag 24.01.2019 öffentlich

1 Anlage Ergänzungsband des Nahverkehrsplans 2014

Beschlussvorschlag

Der Kreistag stimmt den Ergänzungen des Nahverkehrsplans 2014 zu.

I.Sachverhalt

Bisher hat die Stadt Karlsruhe die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) als ihr kommunales Verkehrsunternehmen direkt mit den Leistungen des öffentlichen Perso- nennahverkehrs im Stadtgebiet Karlsruhe und auf abgehenden Linien beauftragt. Diese sogenannte Bestandsbetrauung läuft bis zum Dezember 2022.

Die Stadt Karlsruhe möchte die VBK nach dem Auslaufen der Bestandsbetrauung durch einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für 22,5 Jahre weiter direkt be- auftragen, um auch künftig eine ausreichende Bedienung mit öffentlichem Personen- nahverkehr im Stadtgebiet Karlsruhe zu gewährleisten. Dies ist gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 möglich.

Wichtige Grundlage für den anstehenden Vergabeprozess ist der Nahverkehrsplan, der die Anforderung an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltquali- tät sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleis- tungen definiert (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 2 PBefG).

Der aktuelle, gemeinsame Nahverkehrsplan des Landkreises Karlsruhe, der Stadt Karlsruhe, dem Landkreis Rastatt und der Stadt Baden-Baden, also den vier rechts- rheinischen Aufgabenträgern im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), ist aus dem Jahr 2014 und stellt die Realität im Stadtgebiet Karlsruhe nur noch bedingt dar.

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Az.: 23.31001 - 797.712 - 4461022

Seite 2 Damit eine hinreichende Beschreibung des Ist-Zustandes im Nahverkehrsplan erreicht wird, muss das Kapitel 5.1 (Angebotskonzeption Stadt Karlsruhe) des Nahverkehrs- plans 2014 konkretisiert werden. Außerdem sind die im Kapitel 5.1 angegebenen Ver- kehre der S1/S11 und S2 auf die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen (Änderung bei den Nightlinern, Umsetzung erfolgte bereits im September 2016). Dies macht wie- derum eine Aktualisierung des Kapitels 5.2 (Angebotskonzeption des Landkreises Karlsruhe) erforderlich, da die Linien in den Landkreis fahren. Somit wird das Angebot und die Festlegungen für den Landkreis Karlsruhe nicht verändert.

Der KVV hat entsprechend dieser Sachlage mit der als Anlage beigefügten Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 eine Konkretisierung bzw. Aktualisierung des Nahver- kehrsplans 2014 erarbeitet.

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.12.2018 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Aufgrund der generellen Bedeutung der Thematik ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.

Die Angelegenheit wurde im für das Aufgabengebiet des Öffentlichen Personennahver- kehrs zuständigen Verwaltungsausschuss gem. § 34 Abs. 4 S. 1 LKrO i.V.m. § 4 Abs. 1 Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe vorberaten.

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