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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Tarifzuordnung des neuen Haltepunktes Stettfeld-Weiher

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Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr

Az.: 23.31001-797.761-5151275

Sitzungsvorlage VA/77/2019

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

- Tarifzuordnung des neuen Haltepunktes Stettfeld- Weiher

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Verwaltungsausschuss 28.11.2019 öffentlich

1 Anlage Schreiben von Herrn Bürgermeister Löffler vom 08.11.2019

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Landkreisverwaltung, beim Karlsruher Ver- kehrsverbund (KVV) zu beantragen, dass der neue Haltepunkt Stettfeld-Weiher dem bestehenden Tarifüberlappungsbereich mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) zugeordnet wird.

I.Sachverhalt

1. Infrastrukturmaßnahme 2. Stufe S-Bahn Rhein-Neckar; Strecke Heidelberg – Bruchsal

Im Rahmen der 2. Stufe S-Bahn Rhein-Neckar wurde auf dem Streckenabschnitt Hei- delberg - Bruchsal die Bahnsteige an drei bestehenden Haltepunkten (Bad Schönborn- Kronau, Bad Schönborn-Süd und Ubstadt-Weiher) verlängert sowie ein Haltepunkt (Stettfeld-Weiher) neu gebaut. Die Baumaßnahmen sind im Wesentlichen abgeschlos- sen. Beim Haltepunkt Stettfeld-Weiher konnte allerdings der Einbau der Aufzüge bisher noch nicht erfolgen. Der neue Haltepunkt wird erstmals ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 im Stundentakt angefahren.

Der Landkreis Karlsruhe stellt gem. des Realisierungs- und Finanzierungsvertrages die Finanzierung der nicht durch Bundes- oder Landeszuschüsse gedeckten Kosten sicher und tritt für die Gemeinden in Vorleistung. Mit den betroffenen Gemeinden wurde eine Vereinbarung über die Kostenverteilung geschlossen. Bis zur Schlussrechnung der Maßnahme wird es voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern.

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Az.: 23.31001 - 797.761 - 5151275

Seite 2 2. Tarifmaßnahmen

Nach dem Start der 1. Stufe S-Bahn Rhein-Neckar mit der neuen Infrastruktur und dem neuen Fahrplankonzept im Dezember 2003 wurde schnell deutlich, dass die Fahrgast- zuwächse alle Erwartungen übertrafen. Zum Abbau der tariflichen Hürden bei den ver- bundgrenzen überschreitenden Verkehre wurden seitens der Kommunen im nördlichen Landkreis, der Landkreisverwaltung und des KVVs daraufhin Gespräche in Bezug auf eine Übergangsregelung zwischen den beiden Verbünden KVV und VRN aufgenom- men.

Seit dem 01.01.2012 gilt das AboPlus KVV/VRN für Fahrten im VRN. Im Rahmen des AboPlus können KVV-Abonnements mit VRN-Abonnements auf einer Karte kombiniert werden. Das anschließende VRN-Abo wird dabei um 50 % rabattiert. Einwohner der Gemeinden Ubstadt-Weiher und Graben-Neudorf erhalten darüber hinaus einen zu- sätzlichen Preisnachlass von 14 Euro monatlich auf das AboPlus, wenn eine KVV Um- welt-Jahreskarte (für zwei Waben) oder ein KVV-AboFix (für zwei Waben) mit einer VRN Jahreskarte für Jedermann oder einem VRN RheinNeckar-Ticket im Abonnement kombiniert wird. Die AboPlus KVV/VRN Regelung ist auf die Zielgruppe der Schüler und Pendler ausgelegt. Für Studenten gibt es bereits ein Angebot (Anschluss- Studikarte) sowie für Tagesausflüge den bwtarif des Landes.

Darüber hinaus gibt es immer wieder Wünsche zur Änderung der Tarifstruktur bspw.

die Zusammenlegung von Waben, das Verschieben von einzelnen Gebietskörperschaf- ten über oder auf Grenzen. Diese betreffen nicht nur das sogenannte „Überlappungs- gebiet“ in den VRN, sondern den gesamten Landkreis und die daran angrenzenden Verbundgebiete.

Um diesen Einzelfragen mit einer einheitlichen Lösung gegenübertreten zu können so- wie den Tarif für die Fahrgäste zu vereinfachen und unabhängig von der Waben- struktur zu machen, wurde zusammen mit dem KVV bereits Ende letzten Jahres das Projekt „Home Zone“ angestoßen. Ziel ist, unkompliziert einen eigenen Bewegungs- radius festzulegen, in welchem der Fahrgast beliebig oft mit Bus und Bahn unterwegs sein und den öffentlichen Nahverkehr zu einem attraktiven Preis nutzen kann. Der Ver- waltungsausschuss hat dies in seiner Sitzung am 24.10.2019 einstimmig begrüßt.

Mit dem neuen Tarifmodell soll es insbesondere für Vielfahrer und Dauernutzer möglich sein, die berufliche und private Nutzung des ÖPNV-Angebots in der Region einfacher und komfortabler zu gestalten. In Zukunft soll es ausreichend sein, via Smartphone einmalig den persönlichen „Nahverkehrsradius“ (unabhängig von der Wabenstruktur) zu bestimmen. In diesem Gebiet sind dann für den gewählten Zeitraum unbegrenzt vie- le Fahrten möglich. Darüberhinausgehende Fahrten werden zum Entfernungstarif ab- gerechnet. Auch die Fahrten von Gelegenheitsnutzern, die keinen festen „Nahverkehrs- radius“ wünschen, könnten gemäß Entfernungstarif abgerechnet werden. Somit wäre das Modell auch unabhängig von einem festgelegten Mobilitäts-bereich für Gelegen- heitsfahrer nutzbar.

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Az.: 23.31001 - 797.761 - 5151275

Seite 3 Der KVV befindet sich darüber hinaus auch in Abstimmung mit anderen Verkehrsver- bünden, in welcher Form sich das neue Tarifmodell in verbundübergreifenden Gebieten realisieren lässt. Mit dem neuen E-Tarifmodell soll den Kunden ein innovatives Tarif- modell angeboten werden, das perfekt auf die wachsenden Bedürfnisse nach einem einfachen, digitalen Zugang zum gesamten Mobilitätsangebot des KVV zugeschnitten ist. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass im Frühjahr 2021 der neue Tarif zur Ver- fügung stehen wird.

3. Neuer Haltepunkt Stettfeld-Weiher

Mit der Eröffnung des neuen Haltepunktes Stettfeld-Weiher entsteht im Raum Ubstadt- Weiher eine neue Tarifsituation. Es muss entschieden werden, ob auch dieser neue Haltpunkt dem Überlappungsbereich von VRN und KVV zugewiesen wird, mit der Fol- ge, dass für diesen Haltepunkt dann zukünftig sowohl der KVV wie auch der VRN Tarif gilt. Auf das Schreiben vom 08.11.2019 von Herr Bürgermeister Löffler, das als Anlage beigelegt ist, wird verwiesen.

Aus Sicht der Landkreisverwaltung erscheint es sinnvoll diesen neuen Haltepunkt ebenfalls dem Überlappungsbereich zuzuordnen. Andernfalls müssten die Kunden, die aus dem Raum Ubstadt-Weiher in das Gebiet des VRN fahren und bislang den Halte- punkt in Bad Schönborn zum Einsteigen gewählt haben, zukünftig das AboPlus Ticket, das für beide Verbünde gilt in Anspruch nehmen. Bislang war für dies Kunden jedoch ein VRN Ticket ausreichend. Die mit der Inbetriebnahme des Haltepunktes in Stettfeld- Weiher erwartete Entlastung des Haltepunktes Bad Schönborn würde voraussichtlich nicht eintreten, wenn die Kunden deutlich mehr bezahlen müssten als zuvor.

Sofern dem Vorgehen zugestimmt wird, vereinbart die Landkreisverwaltung mit dem KVV und dem VRN die weiteren Schritte für die Umsetzung der Tarifmaßnahme. Der KVV hat unter diesen Rahmenbedingungen bereits Zustimmung signalisiert.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen entstehen aufgrund der wegfallenden Tarifeinnahmen des KVVs durch die Einbeziehung des Haltepunktes Stettfeld-Weiher in den Tarif des VRNs. Diese müssen dem KVV ausgeglichen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Tarifausfälle gering sein werden, allerdings ist eine Abschätzung noch nicht mög- lich.

III. Zuständigkeit

Für den Aufgabenbereich ÖPNV ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe der Verwaltungsausschuss zuständig.

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