Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr
Az.: 23.31002-797.750; 013.131-4294887
Sitzungsvorlage VA/64/2018
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Gruppe von Behörden
TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
4 Verwaltungsausschuss 06.12.2018 öffentlich
keine Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Sachverhalt zum Schienenpersonennahverkehr im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis.
I.Sachverhalt
Leistungserbringung ab 2023 bzw. Gruppe von Behörden
Die Leistungsvergabe des Netzes 7 steht zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 an.
Die Gesamtleistung ist in die Netze 7a (Stadtbahn Karlsruhe: Zwei-System- Stadtbahnen) und 7b (langlaufende beschleunigte Verbindungen mit nachrangigen Ver- flechtungen in die Karlsruher Innenstadt) aufgeteilt. Die Leistungen im Netz 7a sollen zur Sicherung des Karlsruher Modells über eine Gruppe von Behörden direkt an die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) vergeben werden.
Die Verkehrsleistungen im Netz 7b wird das Land als alleiniger Aufgabenträger am Markt ausschreiben. Die Vorabbekanntmachung für das Netz 7a soll bis zum Fahr- planwechsel im Dezember 2019 erfolgen. Für das Netz 7b (Los 1 und Los 2) hat das Land im Dezember 2017 ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Der Leistungsumfang des Netzes 7b umfasst im Zielzustand rd. 4,5 Mio. Zug-km an Schienenleistungen.
Das Netz 7b umfasst die Strecken
Karlsruhe Hbf. – Bretten – Eppingen – Heilbronn Hbf.
Karlsruhe Hbf. – Rastatt – Achern – (Kehl)
Karlsruhe Hbf. – Rastatt – Forbach – Freudenstadt – Eutingen – Bondorf – Herrenberg Karlsruhe Hbf. – Rastatt – Forbach
Karlsruhe Hbf. – Bruchsal – Heidelberg Hbf. – Mannheim Hbf.
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Seite 2 Die Linie S31/S32 Karlsruhe – Bruchsal – Menzingen/Odenheim wird zur Ermöglichung einer künftigen Innenstadtdurchfahrung dem Netz 7a zugeordnet.
Für die Direktvergabe des Netzes 7a notwendig ist die Bildung einer sogenannten Gruppe von Behörden (Zusammenschluss von Behörden, die zur Intervention im öffent- lichen Personennahverkehr in einem bestimmten geografischen Gebiet befugt sind und wenigstens eine zuständige örtliche Behörde eine Kontrolle über das zu beauftragende Verkehrsunternehmen ausübt, die der Kontrolle über ihre eigenen Dienststellen ent- spricht).
Nach derzeitigem Stand sollen folgende Gebietskörperschaften in der Gruppe von Be- hörden Mitglied sein:
• Land Baden-Württemberg,
• Stadt Karlsruhe,
• Stadt Heilbronn,
• Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd,
• Landkreis Germersheim
• Landkreis Karlsruhe
Daneben gibt es noch die Landkreise Calw und Rastatt, die sehr geringe Leistungen als Aufgabenträger bestellen. Hier versucht das Land Baden-Württemberg eine Ver- einbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den betroffen Landkreisen zu treffen, dass die Beauftragung des geringen Leistungsumfangs über das Land erfolgen kann.
Das gemeinsame Ziel ist es dabei, in der Eigenschaft als zuständige Behörde (Auf- gabenträger) das erfolgreiche Karlsruher Modell mit seinem charakteristischen Tram- Train-System erhalten und fortzuentwickeln.
Hierzu gibt es eine Arbeitsgruppe bei der unter anderem die Stadt Karlsruhe, der Land- kreis Karlsruhe und das Land Baden-Württemberg beteiligt sind. Vorgesehen ist, dass die Vereinbarung zur Gründung der Gruppe von Behörden einen organisatorischen Zweck haben soll. Die Aufgabenträger schließen sich zwar zusammen, jedes Mitglied behält aber für sein Zuständigkeitsgebiet die alleinige Befugnis dort Leistungen zu ver- geben. Die Aufgabenträger-Eigenschaft wird somit nicht auf die Gruppe der Behörden übertragen.
Wichtig für das weitere Vorgehen ist die Abstimmung über das auszuschreibende Leis- tungspaket. Von der Direktvergabe betroffen sind im Landkreis Karlsruhe
die gesamten Leistungen auf den Strecken:
S1/S11 (Bad Herrenalb/Ittersbach - Ettlingen - [Karlsruhe] - Neureut – Hochstetten), S2 (Spöck - Friedrichstal - Blankenloch - [Karlsruhe] – Rheinstetten)
S31/S32 (Menzingen/Odenheim - Bruchsal)
voraussichtlich einzelne Verstärkerleistungen auf den Strecken, deren Leistungen grundsätzlich vom Land bestellt werden:
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Seite 3 S31/S32 (Bruchsal – [Karlsruhe])
S4 ([Heilbronn] – Bretten – [Karlsruhe Innenstadt])
S5 ([Pforzheim] – Pfinztal – [Karlsruhe Innenstadt – Rheinland-Pfalz])
Die Landkreisverwaltung empfiehlt, das aktuell vom Landkreis beauftragte Leistungsvo- lumen (in Summe rd. 3,45 Mio. Zug-km/Normjahr) auch für die Zukunft zu bestellen.
Ab dem Jahr 2022 ist ebenfalls vorgesehen, dass Leistungen ab- und zubestellt werden können. Hierbei ist aber zu beachten, dass diese einen Umfang von 5% pro Jahr vo- raussichtlich nicht überschreiten sollen und in Abstimmung mit den anderen Aufgaben- trägern auf den jeweiligen Linien erfolgen muss. Sollte bis zum 3. Quartal 2019 Leis- tungsveränderungen bereits definitiv von einem Aufgabenträger vorgesehen werden, können diese in die Angebotsaufforderung noch einfließen.
Der Landkreis Karlsruhe muss bei diesen Leistungsänderungen dabei zusätzlich be- achten, ob es Leistungen sind, in deren Finanzverantwortung sich diese befinden oder ob es sich um reine Verstärkerfahrten handeln würde. Bei letztgenannten Verkehren müsste davor mit dem Land Baden-Württemberg über das Grundangebot verhandelt werden, dass sich bei zusätzlichen Verkehren nach dem Fahrgastaufkommen richtet.
Es sind streckenscharfe Kalkulationen vorzulegen. Der Landkreis wird seinerseits im Rahmen der Gruppe von Behörden ein eigenes Gutachten zur Preisfindung in Auftrag geben.
Die Strecke Bruchsal – Bretten – Mühlacker (derzeitige Linie S9) geht schon ab dem Fahrplanwechsel im Juni 2019 aus dem Netz 7 (Karlsruhe) in das Netz 1 (Stuttgart) über und wird von Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH erbracht.
Derzeit werden mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe die not- wendigen Verträge erarbeitet. Aufgrund der Vorabbekanntmachung des Netzes 7b, soll- ten die Verträge abschließend im 2.Quartal 2019 in den betroffenen Gebietskörper- schaften beraten und die notwendigen Zustimmungen vorliegen. Der Vertrag für die Gruppe von Behörde sollte bis vor der Sommerpause 2019 unterschrieben sein, damit das weitere Verfahren durchgeführt werden kann (Angebotsaufforderung an die AVG, Preisgutachten, Verhandlungsverfahren u.a.).
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Landkreis Karlsruhe
Zu welchem Preis die Verkehrsleistungen im Rahmen der Gruppe von Behörden ver- geben werden können, kann derzeit noch nicht prognostiziert werden. Die AVG soll zu einem Preis beauftragt werden, der einem Marktvergleichspreis – also einem unter wettbewerblichen Bedingungen zu erwartenden Angebotspreis – entspricht.
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Seite 4 Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach den Kostenbestandteilen Betrieb, Fahrzeu- ge, Trassen und Stationspreise, wobei diese von der AVG bei der Bundesnetzagentur vorab angezeigt werden. Bei dem vorgesehenen Vertragswerk sind die Trassen und Stationspreise zukünftig durchlaufende Posten.
Die Inbetriebnahme der Stuttgarter Netze ab Juni 2019 wird für den Landkreis Karlsru- he voraussichtlich keine finanziellen Auswirkungen haben. Ggf. fallen indirekt Kosten für die Änderungen bei den Zu- und Abbringern im Busverkehr an.
III. Zuständigkeit
Die Angelegenheit wird im für das Aufgabengebiet ÖPNV zuständigen Verwaltungs- ausschuss behandelt (§ 4 Abs. 1 Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe).