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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Sachstandsbericht

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Academic year: 2022

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Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr

Az.: 23.31001-797.750-3389729

Sitzungsvorlage VA/10/2017

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Sachstandsbericht

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Verwaltungsausschuss 06.04.2017 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

1. Schienenverkehre

1.1 Regionalexpress von Stuttgart über Bretten und Bruchsal nach Heidelberg

Das Verkehrsministerium plant teilweise eine Neuordnung der SPNV-Verkehre in Ba- den-Württemberg. Hiervon betroffen ist die direkte Regionalexpress-Verbindung von Stuttgart über Bretten und Bruchsal nach Heidelberg. Diese Verbindung ermöglicht noch bis zum Juni 2019 alle zwei Stunden eine umsteigefreie Verbindung von Bretten nach Heidelberg.

Ab Juni 2019 werden diese Fahrten auf Bestreben des Landes neu gestaltet. Zwischen Stuttgart und Bruchsal verkehrt dann ein Metropolexpress, der alle Bahnhöfe zwischen Mühlacker und Bruchsal bedient. In Bruchsal gibt es Anschluss an die bereits beste- hende S-Bahn S3 Richtung Heidelberg. Die direkte Regionalexpress-Verbindung ent- fällt.

Ziel des Landkreises war und ist es, nach Wegfall des Regionalexpresses darauf hin- zuwirken, dass sich Verbesserungen für den gesamten nördlichen Landkreis Karlsruhe ergeben. Hierfür sollen die Achsen Karlsruhe - Bruchsal - Heidelberg wie auch Stuttgart - Bretten - Bruchsal gestärkt werden, insbesondere mit bahnsteiggleichen verlässlichen Umstiegsmöglichkeiten.

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Az.: 23.31001-797.750-3389729

Seite 2 Gemäß dieser grundsätzlichen Ausrichtung setzte sich die Landkreisverwaltung für schnelle stündliche Interregioexpresszüge von Karlsruhe über Bruchsal nach Heidel- berg ein. Diese sind perspektivisch vorgesehen, voraussichtlich aber erst ab 2022. Es ist nun aber gelungen, diese schnellen Verbindungen bereits ab Juni 2019 in der Ge- stalt umzusetzen, dass für die Übergangszeit bis 2022 der Startpunkt nicht Karlsruhe sondern Bretten sein wird. Damit erhalten die Pendlerinnen und Pendler aus Bretten Richtung Heidelberg ein stündliches, statt heute nur zweistündliches, umsteigefreies schnelles Angebot. Dies ist eine große Verbesserung für den Schienenverkehr im nörd- lichen Landkreis Karlsruhe.

1.2 Fördermittel für die Neubeschaffung und Sanierung von Schienenfahrzeu- gen

Nach Bekanntgabe des neuen Förderprogrammes des Landes im Januar hat sich Landrat Dr. Schnaudigel umgehend an Verkehrsminister Hermann gewandt. Mit einem Schreiben wurde um Informationen gebeten, wie der Landkreis in den Genuss von För- dermittel gelangen kann. Gemäß dem aktuellen Verkehrsvertrag mit der Albtal- Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) werden für Leistungen im Landkreis 25 neue Stadt- bahnfahrzeuge beschafft.

Aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Fahrzeugbeschaffung ist es nahezu unmög- lich, nach Bekanntgabe des Förderprogrammes bis zu dessen Auslaufen im Jahre 2019 tätig zu werden, weshalb es aus Sicht der Landkreisverwaltung nicht förderschäd- lich sein darf, dass der Landkreis bereits Regelungen zur Sicherstellung eines funktio- nierenden SPNV vereinbart hat.

1.3 S-Bahn Rhein-Neckar

Auf dem Streckenabschnitt Heidelberg - Bruchsal sollen die Bahnsteige an drei S- Bahn-Haltepunkten (Bad Schönborn-Kronau, Bad Schönborn-Süd und Ubstadt-Weiher) verlängert sowie ein S-Bahn-Haltepunkt (Stettfeld-Weiher) neu gebaut werden. Die Baumaßnahmen sind für 2019 - ggf. wird bereits im Jahre 2018 mit vorbereitenden Maßnahmen beim Neubau des Haltepunktes Stettfeld-Weiher begonnen - vorgesehen.

Zwischen dem 11.03.2017 und 11.09.2017 werden umfangreiche Bauarbeiten auf der Strecke Heidelberg – Bruchsal – Karlsruhe durchgeführt. Diese finden in fünf verschie- denen Bauphasen statt. Um die Unannehmlichkeiten für die Fahrgäste aus dem Be- reich Bruchsal und den betroffenen umliegenden Gemeinden (Tarifwaben 256 und 246) so gering wie möglich zu halten, können Inhaber von Monats- und Jahreskarten aus den genannten Tarifwaben als alternative Fahrwege über Bretten bzw. Graben-Neudorf nach Karlsruhe fahren. Während der Sperrung des Bereiches Bruchsal – Karlsruhe wird durch die AVG für die Fahrgäste zum einen ein Schienenersatzverkehr eingerich- tet und zum anderen werden die Stadtbahnhaltestellen Bruchsal-GBZ, Untergrombach und Weingarten ausgebaut.

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Seite 3 Seitens der Landkreisverwaltung wurde, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar und dem Rhein-Neckar-Kreis, nochmals die Thematik der Planungskos- ten für die Infrastrukturmaßnahmen der S-Bahn Rhein-Neckar aufgegriffen. Ziel ist eine einheitliche Planungskostendeckelung in Höhe von 24 % für alle noch nicht schlussge- rechneten Maßnahmen der S-Bahn Rhein-Neckar.

1.4 Verlängerung der Stadtbahnlinie S11 nach Straubenhardt

Am 23.06.2016 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, dass sich der Landkreis Karlsruhe mit einer Freiwilligkeitsleistung in Höhe von 15.000 € an einer neuen Unter- suchung über die Verlängerung der Stadtbahnlinie S11 bis nach Straubenhardt betei- ligt. Ein Arbeitskreis aus Vertretern der betroffenen Gemeinden und Kreisen sowie der Planer der TransportTechnologie-Consult Karlsruhe GmbH (TTK) und der AVG beglei- ten die Untersuchung. Das Ergebnis der Nutzen-Kosten-Untersuchung wird noch für das zweite Quartal 2017 erwartet.

2. Sonstiges

2.1 ÖPNV-Finanzierungsreform

Derzeit werden jährlich rund 200 Millionen Euro vom Land aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs für die Finanzierung des Linienbus- und Straßenbahnverkehrs an die Verkehrsunternehmen verteilt. Diese Ausgleichsleistungen nach § 45a Personenbeför- derungsgesetz sind in dieser Form nach europäischem Recht nicht mehr haltbar. Im Rahmen der ÖPNV-Finanzierungsreform werden die Finanzierungsströme nun grund- legend neu geordnet.

In einer ersten Stufe werden zum 1. Januar 2018 die Mittel in Höhe der bisherigen Ausgleichsleistungen unter Beibehaltung der derzeitigen Verteilung zwischen den Kreisgebieten kommunalisiert. Da es sich um eine Status Quo-Verteilung handelt, ha- ben die Stadt- und Landkreise hierdurch keine zusätzlichen Mittel. Im Gegenteil stellt es sich so dar, dass die Landkreisverwaltung nun ab 2018 für die beihilferechtlich korrekte Verwendung der Mittel verantwortlich ist.

In einer zweiten Stufe vom Jahr 2021 an sollen die Mittel schrittweise um 50 Millionen Euro auf rund 250 Millionen Euro (ab 2023) erhöht werden. Der Betrag soll je zur Hälfte aus originären Landesmitteln und dem kommunalen Finanzausgleich erbracht werden.

Darüber hinaus soll die Status Quo-Mittelverteilung durch einen weiterentwickelten Ver- teilungsschlüssel (Berücksichtigung von raumstrukturellen sowie ÖPNV- und leistungs- bezogenen Parametern) abgelöst werden.

Das Präsidium des Landkreistags hat in seiner Sitzung am 13.03.2017 folgenden Be- schluss gefasst:

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Seite 4 Das Präsidium des Landkreistags stimmt einer erhöhten Vorwegentnahme aus dem FAG von 25 Mio. Euro zugunsten der Aufstockung der 45a-Mittel in Stufe 2 ab dem Jahr 2021 unter der Voraussetzung zu, dass das Land folgenden Wortlaut in die Be- gründung zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes aufnimmt, ergänzt durch einen entspre- chenden Kabinettsbeschluss der Landesregierung:

„Die Landesregierung sagt den betroffenen Verbänden (KLV, WBO und VDV) ein Betei- ligungsverfahren für die Entwicklung des neuen Verteilungsschlüssels für die Mittelzu- weisungen ab dem Jahr 2021 zu. Über den diesbezüglichen Verteilungsschlüssel ein- schließlich der Parameter verpflichten sich das Land, die KLV, der WBO und der VDV bis 31.12.2018 Einvernehmen zu erzielen. Ferner verpflichten sich das Land und die betroffenen Verbände zur Entwicklung von Parametern, die Verwerfungen vermeiden und die Interessen des städtischen Raumes, des Ballungsraumes und des ländlichen Raumes jeweils angemessen berücksichtigen.“

2.2 Baden-Württemberg-Tarif (Landestarif)

In Baden-Württemberg sollen Fahrgäste in Zukunft den ÖPNV über die Grenzen der einzelnen Verkehrsverbünde hinweg mit einem Ticket nutzen können. Die Einführung des Baden-Württemberg-Tarif (bisherige Bezeichnung Landestarif) ist zum Dezember 2018 vorgesehen.

Hierfür wird unter anderem voraussichtlich Ende dieses Jahres / Anfang nächsten Jah- res eine eigene Gesellschaft gegründet. Gesellschafter werden neben verschiedenen Verkehrsunternehmen auch das Land und der Verband Region Stuttgart. Die Land- kreisverwaltung hat hierzu ebenfalls bereits erste Gespräche geführt, da der Landkreis Karlsruhe - neben den beiden zuvor genannten - der Dritte große Besteller von SPNV- Leistungen im Land Baden-Württemberg ist. Über das weitere Vorgehen wird in einer der nächsten Sitzungen berichtet.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind unter Ziffer I. im Sachverhalt dargestellt.

III. Zuständigkeit

Für Angelegenheiten im Bereich ÖPNV ist gemäß § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe der Verwaltungsausschuss zuständig.

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