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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - barrierefreier Ausbau von Schienenhaltepunkten und Bushaltestellen

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Az.: 24.11002-797.713; 797.751-5281726

Sitzungsvorlage KT/13/2020

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

- barrierefreier Ausbau von Schienenhaltepunkten und Bushaltestellen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Kreistag 30.01.2020 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt:

1. die 121 Schienenhaltepunkte in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden wie dargestellt auszubauen, sofern die Bundes- und Landesförderung bewilligt wird.

2. die Verwaltung zu beauftragen, die vertraglichen Bedingungen zwischen der Alb- tal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) und dem Landkreis Karlsruhe für den zentra- len Ausbau der AVG-Schienenhaltepunkte auszuarbeiten.

3. für den zentralen barrierefreien Ausbau der Schienenhaltepunkte der AVG gesamt- haft auf Grundlage des zu novellierenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes (GVFG) die Förderung beim Bund sowie Land zu beantragen.

4. den kommunalen Eigenanteil für den Ausbau der AVG-Schienenhaltepunkte finanzi- ell durch den Landkreis zu tragen und die dadurch entstehenden Abschreibungen zu 50% durch die Direktbeteiligung mit den Städten und Gemeinden abzurechnen.

5. den dargestellten aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestel- len im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis zu nehmen.

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I.Sachverhalt

1. Allgemeines

Aufgrund gesetzlicher Regelungen im Personenbeförderungsgesetz (§ 8 Abs. 3 PBefG) sowie in der Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Ordnung (§ 2 Abs. 3 EBO) soll bis zum 01.01.2022 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV und Schienenpersonennahver- kehr (SPNV) erreicht werden. Im Landkreis Karlsruhe sind 121 Schienen- sowie 1.057 Bushaltepunkte betroffen. Dabei muss zwischen dem barrierefreien Ausbau der Schie- nenhaltepunkte und der Bushaltestellen unterschieden werden.

2. Barrierefreier Ausbau von Schienenhaltepunkten

Von den 121 Schienenhaltepunkten im Landkreis Karlsruhe ist bei ca. 90 % die AVG der Infrastrukturbetreiber und bei ca. 10 % die Deutsche Bahn (DB). Bisher ist nur ein Teil der vorhandenen Schienenhaltepunkte im Landkreis Karlsruhe barrierefrei ausge- baut.

Die AVG hat bereits im Jahr 2012 im Auftrag des Landkreises Karlsruhe eine Studie zur barrierefreien Umgestaltung der über 100 AVG-Schienenhaltepunkte vorgelegt. Nicht von der Studie umfasst waren Schienenhaltepunkte, die im Rahmen anderer Projekte, wie bspw. der S-Bahn Rhein Neckar, ausgebaut wurden bzw. werden. Im Jahr 2017 hat die AVG für die anstehenden Ausbaumaßnahmen ein Ausbauprogramm vorgelegt, das zumindest teilweise auch schon mit den Städten und Gemeinden kommuniziert wurde.

Bei diesem Programm handelte es sich jedoch lediglich um ein Rahmenprogramm, dessen Umsetzung nun in Angriff genommen werden soll. Hierzu ist zunächst die Fi- nanzierung zu klären.

Ursprünglich war vorgesehen, die Finanzierung des barrierefreien Ausbaus der AVG-Haltepunkte vergleichbar zu den sonstigen Investitionen in die Schieneninfrastruk- tur abzuwickeln. Dies hätte bedeutet, dass nach Abzug der Landesförderung (50% der zuwendungsfähigen Baukosten) der Landkreis 50% von den dann verbleibenden zu- wendungsfähigen Investitionskosten und die jeweilige Kommune, auf deren Gemar- kung der Ausbau stattfindet, die verbleibenden 50% der zuwendungsfähigen Kosten sowie die nichtzuwendungsfähigen Kosten inkl. Planungskosten hätte finanzieren müs- sen. Der Kreistag hatte im Mai 2017 für dieses Vorgehen Finanzmittel für die Jahre 2020 - 2028 in Höhe von 1,5 Mio. € bereitgestellt.

Dieses Modell hatte jedoch den Nachteil, dass der barrierefreie Ausbau auch abhängig von der jeweiligen Haushaltslage in den Kommunen war. Zudem wären für manche Kommunen, in denen mehrere Haltepunkte auszubauen sind, in einem vergleichbar kurzen Zeitraum erhebliche Mitinvestitionskosten zu tragen.

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Deshalb hat sich die Landkreisverwaltung mit dem Land und der AVG dazu abge- stimmt, dass die Finanzierung in die Stationspreise einkalkuliert werden kann. Dies hät- te zur Folge gehabt, dass über die jährlichen Abschreibungen 50% aller Baukosten zzgl. der Planungskosten refinanziert werden müssten. Der Kreistag hat hierzu in sei- ner Sitzung am 09.05.2019 der Verwaltung einen Verhandlungsauftrag erteilt.

Im Zuge der Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und den Detailgesprächen mit dem Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg hätte dieses Vorgehen eine wesentliche Verbesserung zu den Einzelfinanzierungsvereinbarungen pro Halte- punkt bedeutet. Die jährlichen Abschreibungen der 50% aller Baukosten zzgl. der Pla- nungskosten wären aber weiterhin über die laufenden Kosten der Stationspreise von der kommunalen Seite zu tragen gewesen.

Mittlerweile konnte mit dem Land eine finanziell attraktivere Möglichkeit zur Finanzie- rung des barrierefreien Ausbaus gefunden werden, die sowohl die Komplexität eines separat vertraglich geregelten Ausbaus von über 100 AVG-Schienenhaltepunkten, als auch den Eingriff in die nicht weniger vielschichtige Finanzierung der Stationspreise reduziert. Beabsichtigt ist nun – in Übereinstimmung mit dem Land Baden-Württemberg – mit der AVG einen einheitlichen kreisweiten Ausbauvertrag über alle Haltepunkte zu schließen und gesamthaft eine Förderung sowohl von Bunds- als auch von Landesmit- teln zu beantragen.

Dabei ist vorgesehen, für die nach den groben Kostenschätzungen errechneten Bau- kosten inkl. der Planungskosten in Höhe von rd. 40 Mio. € Bundesförderung zu bean- tragen. Diese Fördermöglichkeit ist in dem novellierten (Bundes-)GVFG im Kontext des Klimapakets vorgesehen. Dies befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfah- ren und ist daher noch nicht abgeschlossen.

Es ist aber bereits konkret aufgeführt, dass nach § 2 Abs. 2 neu und befristet bis 2030 der Bau und der Ausbau von Bahnhöfen des schienengebundenen ÖPNV gefördert werden können. Einzelne Investitionen können zusammengeführt (gebündelt) werden, sodass der Projektantrag mindestens über 10 Mio. € betragen muss. Dies wird durch einen Gesamtantrag von 40 Mio. € problemlos erreicht werden. Der Fördersatz des Bundes soll 60 % der Gesamtkosten betragen.

Hinzu kommt, wie bereits in den vergangenen Gesprächen von der Landesseite darge- legt, eine Landes-Co-Finanzierung, die aber noch abschließend neu justiert werden wird.

Das Land übernahm bisher bei der Co-Finanzierung mindestens 50% von den verblei- benden Ausbaukosten, somit 20% der Bau- inkl. der Planungskosten. Zukünftig ist auch eine 75% Förderung der verbleibenden Kosten, somit 30%, möglich. Somit läge der Landesanteil zwischen 8 Mio. € und 12 Mio. € der nach dem Abzug der Bundesför- derung verbleibenden Ausbaukosten.

Für die kommunale Seite verbleiben dann die restlichen 10% - 20 %, somit eine Belas- tung von 4 Mio. € bis 8 Mio. €, die über 20 Jahre abgeschrieben werden sollen. Sie

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Bei einer Finanzierung über die Stationspreise wäre eine maximale Landesförderung von 50% möglich gewesen. Der verbleibende Eigenanteil der kommunalen Seite wäre dabei bei 1 Mio. € pro Jahr gelegen.

Der Landkreis würde deshalb mit der AVG einen Vertag abschließen, in dem Folgen- des geregelt wird:

• alle betroffenen Haltepunkte

• Reihenfolge des barrierefreien Haltepunkteausbaus orientiert an den jeweiligen Streckenverläufen (Haltepunkte mit besonderer Notwendigkeiten – u.a. soziale Ein- richtungen, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Umsteigemöglichkeiten zu Buslinien)

• Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden bei der Ausführungs- planung

• Kostenberechnung

• Ausbauzeitraum 2020 – 2028

• Beantragung der Bundes- und Landesmittel

• Umsetzung des Bauprogramms nach Vorliegen der Förderzusagen von Bund und Land

Für die DB-Stationen in Baden-Württemberg hat Verkehrsminister Winfried Hermann am 18.12.2019 ein neues Bahnhofsmodernisierungsprogramm vorgestellt. In Zusam- menarbeit mit der DB Station & Service sollen in den Jahren 2020 bis 2029 voraus- sichtlich rund 50 DB-Stationen saniert werden. Ziel ist es, neben dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen auch das Stationsumfeld zu Mobilitätsdrehscheiben auszu- bauen und die Nutzung sowie Aufenthaltsqualität in den Bahnhofsgebäuden zu verbes- sern. Als Kriterien zur Auswahl der Stationen wurden laut Verkehrsministerium die Zahl der Reisenden, eine mögliche Knotenfunktion (Verknüpfung mehrerer Linien), der tech- nische Sanierungsbedarf, die betriebliche Notwendigkeit und die vollständige Umset- zung von noch nicht voll abgeschlossenen barrierefreien Umbaumaßnahmen herange- zogen. Dabei liegen auch zwei Stationen im Landkreis Karlsruhe: Bretten Bahnhof und Ettlingen West. Insbesondere der Bahnhof Bretten wurde Anfang 2018 von Seiten der DB noch als ein Haltepunkt angesehen, der in der nächsten Zeit nicht ausgebaut wer- den kann. Hierüber wurde auch im Verwaltungsausschuss am 19.04.2018 berichtet und zugesagt, sich um die Aufnahme in das neue Bahnhofsmodernisierungsprogramm zu bemühen. Daher ist es nun ausdrücklich zu begrüßen, dass durch das erneute Tätig werden der Stadt Bretten, mit Unterstützung der Landkreisverwaltung, über das Land Baden-Württemberg eine Aufnahme in das aktuelle Förderprogramm und somit eine zeitnahe Umsetzung möglich wird.

Die für die Sanierungen erforderlichen Mittel von rund 430 Mio. € sollen sich die Bahn (200 Mio. €), das Land (150 Mio. €) und die Kommunen (80 Mio. €) teilen. Im Frühjahr 2020 soll die Rahmenvereinbarung mit der DB unterzeichnet werden. Unmittelbar da- nach ist vorgesehen, mit den Planungen für die Umsetzung der Maßnahmen und die Klärung der Investitionsbereitschaft der betroffenen Kommunen zu beginnen.

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3. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen

Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen gelten andere Zuständigkeiten als für den Ausbau der Schienenhaltepunkte. Die Fahrzeugbeschaffenheit muss grundsätzlich durch das Verkehrsunternehmen sichergestellt werden und für die Informations- und Kommunikationssysteme muss ebenfalls das Verkehrsunternehmen bzw. der Verbund aufkommen. Die Haltestelleninfrastruktur, also der bauliche Umbau, ist vom Straßen- baulastträger, der innerörtlich in der Regel die Kommune ist, herzustellen. Nähere In- formationen dazu können auch dem „Leitfaden zum barrierefreien Ausbau von Bushal- testellen im KVV“ entnommen werden. Dieser ist auf der Homepage des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) verfügbar.

Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zum barrierefreien Ausbau bis Ende 2021 hat der KVV die Planung Transport Verkehr Group (PTV) mit dem Projekt „Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit im Karlsruher Verkehrsverbund“ beauftragt, um zunächst einen Überblick darüber zu erhalten, wie viele Haltestellen noch ausgebaut werden müssen.

Die PTV hat alle Merkmale der Haltestellen im rechtsrheinischen Verbundgebiet erfasst und anhand dieser Merkmale anschließend eine Kategorisierung und Priorisierung für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen vorgenommen. Für die Kategorisierung war unter anderem auch die Nähe zu verschiedenen Einrichtungen relevant (z.B. Senio- renheim), weshalb die Daten dazu bei den Gemeinden abgefragt wurden.

Die ersten Ergebnisse aus der Studie liegen nun zur Prüfung des grundsätzlichen Vor- gehens bei der Kategorie- und Priorisierung vor. Dabei wurden die Haltestellen wie folgt eingeteilt:

Sowohl die Priorität 0 „bereits vollständig barrierefrei“ als auch die Priorität 1 „bereits teilweise barrierefrei“ reicht aus, um die gesetzlichen Voraussetzungen an die Barriere- freiheit zu erfüllen. Insofern ist bei den Haltestellen dieser Prioritäten keine weitere Handlung zwingend notwendig.

Im Landkreis Karlsruhe fallen von 1.057 Bushaltepunkten (eine Bushaltestelle besteht in der Regel aus zwei Haltepunkten) derzeit nur 1 % in die Priorität 0 und 2 % in die Priorität 1. Demnach müssen bis zum 01.01.2022 noch 97 % der Haltepunkte barriere-

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Je nach Kategorie, hat die PTV jedoch festgelegt, dass ein Ausbau nachrangig erfolgen kann. Dies wurde in 2-Jahresschritten ab 2022 gestaffelt. Bei einigen wenigen Halte- punkte ist auch überhaupt kein Ausbau notwendig.

Für die Haltepunkte, die erst ab 2022 ausgebaut werden (Prioritäten 3 und 4) und die, die gar nicht ausgebaut werden sollen (Priorität 5), muss in einer Ergänzung zum Nah- verkehrsplan eine begründete Ausnahme festgelegt werden. Ziel des KVV ist es, dass die Ergänzung zum Nahverkehrsplan im Herbst 2020 in den Gremien der Aufgabenträ- ger, also auch im Kreistag, verabschiedet wird. Dazu muss im Voraus mit den Kommu- nen abgestimmt werden, welche Haltepunkte konkret bis zu welchem Zeitpunkt seitens der Kommune umgebaut werden.

Zum weiteren Vorgehen wird der Landkreis Karlsruhe am 12.03.2020 vormittags zu einer Informationsveranstaltung einladen. Der Termin kann bereits vorgemerkt werden.

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung vom 16.01.2020 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Zu 2 Schienenhaltepunkte

Beim zentral koordinierten barrierefreien Ausbau der AVG-Schienenhaltepunkte durch den Landkreis Karlsruhe mit Hilfe der AVG wird aufgrund der aktuellen Gespräche ein Finanzierungsanteil zwischen 4 Mio. € und 8 Mio. € für den Landkreis Karlsruhe ausge- gangen. Das Betriebsergebnis wird durch die jährlichen Kosten (Abschreibungen) somit zwischen 200 T€ und 400 T€ belastet, wovon 100 T€ bzw. 200 T€ über die Direktbetei- ligung refinanziert werden.

Hinsichtlich der Höhe der Kosten für den barrierefreien Ausbau der DB-Stationen Bret- ten und Ettlingen West können noch keine Aussagen getroffen werden. Der Landkreis beteiligt sich jedoch grundsätzlich zu 50 % an den zuwendungsfähigen Kosten der kommunalen Seite.

Zu 3 Bushaltestellen

Die Finanzierung des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen liegt in der Verantwor- tung des Straßenbaulastträgers und daher in der Regel bei den Kommunen. Eine Fi- nanzierungsbeteiligung des Landkreises ist nicht vorgesehen.

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III. Zuständigkeit

Da es sich hierbei um eine Grundsatzentscheidung handelt, ist für die Beschlussfas- sung die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.

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