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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Sachstand zu verschiedenen Infrastrukturmaßnahmen

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Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr

Az.: 23.31002-797.714; 013.131; 797.751; 797.7520-3871138

Sitzungsvorlage VA/19/2018

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Sachstand zu verschiedenen

Infrastrukturmaßnahmen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

5 Verwaltungsausschuss 19.04.2018 öffentlich

2 Anlagen 1. Schreiben der DB an die Landkreisverwaltung vom 15.03.2018 2. Schreiben der DB an die Stadt Bretten vom 26.02.2018

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zu den verschiedenen Inf- rastrukturmaßnahmen der Deutschen Bahn zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

1. Planungskostendeckelung für S-Bahn-Maßnahmen

Im Landkreis Karlsruhe wurden bzw. werden im Rahmen der 2. Stufe S-Bahn Rhein- Neckar die Strecken Bruchsal – Germersheim (Linie S 33), Karlsruhe – Mannheim (ak- tuell noch eine Regionalbahnverbindung) und Heidelberg – Bruchsal (– Karlsruhe) (Li- nien S3 und S4) ertüchtigt. Im Wesentlichen handelt es sich um Neubauten bzw. um den Umbau bereits bestehender Haltepunkte auf S-Bahn Standard (Erhöhung und ggf.

Verlängerung der Bahnsteige für einen barrierefreien Aus- und Einstieg, automatische Fahrgastinformationssysteme, etc.). Auf dem Streckenast Graben-Neudorf nach Germersheim erfolgte darüber hinaus eine Elektrifizierung der bereits vorhandenen Trassen.

Aufgrund der geltenden Finanzierungsregularien sind für die oben genannten Vorhaben die Planungskosten von der kommunalen Seite zu tragen. Aufgrund der aktuellen Ent- wicklungen (Planfeststellungen anstelle von Plangenehmigungen, vermehrte Notwen- digkeit von Gutachten etc.) ist die angestrebte Höhe von 24 % der Baukosten nicht mehr haltbar. Für die Strecke Heidelberg – Bruchsal wurde daher mit dem Land eine Planungskostendeckelung (in Höhe von 24 % der Baukosten) vereinbart.

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Az.: 23.31002 - 797.714; 013.131; 797.751; 797.7520 - 3871138

Seite 2 Nach intensiven Verhandlungen und Gesprächen zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Landkreis Karlsruhe mit dem Verkehrsministerium kann diese Regelung nun im Wesentlichen auf allen noch nicht abgerechneten Strecken der 2. Stufe übernom- men werden.

Entsprechende Forderungen kamen immer wieder von der kommunalen Seite, da diese grundsätzlich durch die Städte und Gemeinden zu tragenden Planungskosten in der Vergangenheit stark angestiegen waren. Umso erfreulicher ist es daher, dass die Landkreise nun eine positive Zusage zur Übernahme von Mehrkosten durch das Land erreichten. Konkret bedeutet dies, dass das Land 75% der Planungsmehrkosten, die die ursprünglich prognostizierten Planungskosten in Höhe von 24% der Baukosten übersteigen, übernimmt.

Die betroffenen Städte und Gemeinden (Bruchsal, Graben-Neudorf, Karlsdorf-Neuthard und Philippsburg) wurden hierüber sowie über die voraussichtlichen Minderausgaben mit Schreiben vom 15.02.2018 von der Landkreisverwaltung informiert. Außerdem wur- den auch alle Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen mit Schreiben vom 15.02.2018 über diesen erzielten Erfolg in Kenntnis gesetzt. Die Werte insgesamt sowie für die einzel- nen Haltepunkte sind jedoch noch nicht endgültig fixiert und befinden sich derzeit noch in Abstimmung mit allen Beteiligten.

2. Vorfinanzierung für S-Bahn-Maßnahmen

Im Landkreis Karlsruhe werden auf der Strecke Heidelberg – Bruchsal die Haltepunkte Bad Schönborn-Kronau, Bad Schönborn Süd und Ubstadt-Weiher ausgebaut sowie die Station Stettfeld-Weiher neu gebaut. Mit den Vorarbeiten soll bereits Ende dieses Jah- res begonnen werden. Die Fertigstellung ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 vorgesehen.

Mit Schreiben vom 30.01.2018 informierte die Deutsche Bahn über möglicherweise notwendig werdende Vorfinanzierungen für die Ausbauarbeiten auf der Strecke Heidel- berg – Bruchsal. Die betroffenen Gemeinden (Ubstadt-Weiher und Bad Schönborn) wurden umgehend hiervon unterrichtet. Die Forderung der DB wurde – auch in Ab- stimmung mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar als zweiter kommu- naler Vertragspartner beim Ausbau dieser Strecke – abgelehnt und auf die bestehen- den Verträge verwiesen. Die DB und die Landkreisverwaltung haben sich insoweit ver- einbart, dass die Regelungen des unterzeichneten Vertrages einzuhalten sind, darüber hinausgehende Risiken von der kommunalen Seite nicht übernommen werden und sich alle Beteiligten proaktiv dafür einsetzen, dass mögliche Wagnisse im Projekt minimiert werden (Anlage 1).

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Az.: 23.31002 - 797.714; 013.131; 797.751; 797.7520 - 3871138

Seite 3 3. Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs in Bretten

Aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit beim Bahnhof in Bretten gibt es seit Jahren Be- strebungen der kommunalen Seite, hier schnellst möglich einen Ausbau voranzutrei- ben. Die Rahmenbedingungen hierfür sind jedoch andere als bei den bisher diskutier- ten Maßnahmen. Ein barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen liegt in der Aufgabeträ- gerschaft des Straßenbaulastträgers und somit in der Regel bei der jeweiligen Kommu- ne. Bei den Schienenhaltepunkten auf den AVG-Strecken in (freiwilliger) Aufgabenträ- gerschaft des Landkreises ist ebenfalls eine Regelung für einen barrierefreien Ausbau in Abstimmung. Die Bahnanlagen am Bahnhof Bretten befinden sich jedoch im Eigen- tum der DB.

Aus Sicht der Stadt Bretten sowie des Landkreises ist für den barrierefreien Ausbau dieses Bahnhofes als Schnittstelle zweier überregionaler Schienentrassen und Ver- knüpfungsstelle mit dem regionalen Busverkehr daher auch die DB zuständig. Aller- dings beabsichtigt die DB in absehbarer Zeit keinen Ausbau dieses Haltepunktes. Hier- zu gab es bereits Gespräche sowie Schriftverkehr zwischen der Stadt Bretten und der Bahn.

Die DB hat der Stadt Bretten jüngst mitgeteilt (siehe Anlage 2), dass ein barrierefreier Umbau des Haltepunktes Bahnhof Bretten in der nächsten Zeit nicht erfolgen wird.

Grund hierfür ist, dass diese Maßnahme derzeit noch nicht Bestandteil des Bahnhofs- modernisierungsprogramms ist.

Das derzeitige Förderprogramm läuft in diesem Jahr aus und das Nachfolgeprogramm seitens des Landes befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Die Stadt Bretten wird sich daher mit Unterstützung der Landkreisverwaltung an das Land wenden und sich um eine Aufnahme des barrierefreien Ausbaus dieses Haltepunktes in ein nachfolgen- des Förderprogramm bemühen, da es sich beim Bahnhof in Bretten nicht um den barri- erefreien Ausbau von ÖPNV-Haltestellen handelt.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Zu Ziffer 1:

Die Zusage des Landes zur Übernahme von 75% der Planungsmehrkosten, die die 24% der Baukosten übersteigen, bedeutet für die kommunale Seite nach den derzeit vorliegenden Zahlen eine Entlastung von rd. 1,6 Mio. €.

Zu Ziffer 2:

Ob und wenn ja in welcher Höhe eine Vorfinanzierung notwendig werden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar.

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Az. 23.31002 - 797.714; 013.131; 797.751; 797.7520 - 3871138

Seite 4 Zu Ziffer 3:

Inwiefern eine Kostenbeteiligung der kommunalen Seite notwendig werden könnte, ist von dem anzuwendenden Förderprogramm abhängig. Hierzu gibt es derzeit noch keine Angaben.

III. Zuständigkeit

Für Angelegenheiten im Bereich ÖPNV ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe der Verwaltungsausschuss zuständig.

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