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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Ausweitung alternativer Bedienformen auf das gesamte Kreisgebiet - Angebotsoptimierung in Bretten

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Academic year: 2022

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Az.: 24; 24.1; 24.11001-797.714; 797.731; 797.713-6754509

Sitzungsvorlage KT/50/2021

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

- Ausweitung alternativer Bedienformen auf das gesamte Kreisgebiet - Angebotsoptimierung in Bretten

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Kreistag 18.11.2021 öffentlich

1 Anlage Schreiben der Stadt Bretten zur Inbetriebnahme eines neuen Stadtbussystems vom 07.10.2021

Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt:

1. Der Kreistagsbeschluss vom 07.11.2019 wird dahingehend angepasst, dass das On Demand-Angebot im Landkreis auch unabhängig von den Linienbündelneuaus- schreibungen ausgebaut werden kann. Die Landkreisverwaltung wird aufgefordert hierzu ein Konzept unter Einbeziehung der Städte und Gemeinden vorzulegen.

2 . Der Landkreis wird zum Start der Angebotsoptimierung in Bretten, 11.09.2022, die Kosten für einen Bus zur Stabilisierung des ÖPNV-Grundangebotes übernehmen.

I.Sachverhalt

1. Weiterentwicklung alternative Bedienformen

1.1 Sachstand – derzeitige Inanspruchnahme der On Demand-Angebote

Die Buchungsplattform ioki ermöglicht umfangreiche Auswertungen in Bezug auf die Nut- zung der On Demand-Verkehre im Landkreis. So konnte festgestellt werden, dass es, trotz der ab Februar 2020 spürbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie, eine grund- sätzlich gute Inanspruchnahme aller drei MyShuttle-Verkehre gibt. Die Zahlen zeigen, dass ein reges Interesse an dem neuartigen Angebot besteht.

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Bediengebiet Ettlingen

Der On Demand-Verkehr in Ettlingen startete zum 09.06.2019. Bis zum 31.07.2019 wurde dieser als kostenfreier Nahverkehr angeboten und ab August 2019 in den KVV-Ta- rif integriert. Erwartungsgemäß sank damit die Inanspruchnahme im August 2019. Seit- dem haben sich die Nachfragezahlen sukzessive gesteigert, wobei ab Februar 2020 sin- kende Fahrgastzahlen aufgrund der Corona-Pandemie zu verzeichnen waren. Vom 21.03. bis 01.06.2020 wurden die MyShuttle-Verkehre dann aufgrund des Lockdowns ganz eingestellt. Am 02.06.2020 erfolgte die Wiederaufnahme, gemeinsam mit der Er- weiterung auf Ettlingenweier und Spessart. Von Juni bis August stiegen die Zahlen deut- lich bis sie im September, vermutlich pandemiebedingt, stetig sanken bis Januar dieses Jahres. Seit Februar ist die Anzahl der Fahrten dann wieder kontinuierlich gestiegen.

Insbesondere durch den Anschluss der Ortsteile Bruchhausen und Oberweier am 16.06.2021 ist ein deutlicher Anstieg der Nutzungszahlen zu verzeichnen.

422 1130

564 666

880831 1016

935875

604

0 0 472

748 924863

780 578520

389 480

799 988

1180 1437

164716711634

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800

Jun 19

Jul 19

Aug 19

Sep 19

Okt 19

Nov 19

Dez 19

Jan 20

Feb 20

Mrz 20

Apr 20

Mai 20

Jun 20

Jul 20

Aug 20

Sep 20

Okt 20

Nov 20

Dez 20

Jan 21

Feb 21

Mrz 21

Apr 21

Mai 21

Jun 21

Jul 21

Aug 21

Sep 21

Durchgeführte Fahrten je Monat

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Bediengebiet Dettenheim & Graben-Neudorf

Der On Demand-Verkehr in Dettenheim und Graben-Neudorf startete am 15.12.2019.

Die Nachfragedaten zu Beginn sind nur bedingt aussagekräftig, da im Dezember 2019 und Januar 2020 zunächst die kostenlose Testphase lief und ab März 2020 die Auswir- kungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen sind. Ab der Wiederaufnahme der Ver- kehre im Juni 2020 (nach der coronabedingten Einstellung) stieg die Nachfrage den Sommer über kontinuierlich an, bis dann im erneuten Lockdown im Winter erwartungs- gemäß die Inanspruchnahme sank, jedoch deutlich geringer als bspw. in Ettlingen. Seit März 2021 zeigen sich die Zahlen wieder stabil, mit Rückgängen in den Sommerferien.

Bediengebiet Marxzell

386 771

565

339

0 0

435

627 612 671 679 652

515 496 466

598 679

630

575 602

478 461

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900

Dez 19

Jan 20

Feb 20

Mrz 20

Apr 20

Mai 20

Jun 20

Jul 20

Aug 20

Sep 20

Okt 20

Nov 20

Dez 20

Jan 21

Feb 21

Mrz 21

Apr 21

Mai 21

Jun 21

Jul 21

Aug 21

Sep 21

Durchgeführte Fahrten je Monat

106

266 267 259 287

315

203 207 176

234 324

369

289 357

326 317

100 150 200 250 300 350 400

Durchgeführte Fahrten je Monat

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Am 02.06.2020 startete der On Demand-Verkehr in Marxzell. Dieser fiel leider mitten in die Zeit der Corona-Pandemie. Seit April dieses Jahres ist jedoch ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, der sich sehr stabil zeigt.

Grundsätzlich zeigen die Auswertungen der Verbindungen, dass die bestellten On De- mand-Verkehre zwar auch zwischen den Ortsteilen genutzt werden, allerdings stark auf die Schienenverkehre ausgerichtet sind. In den MyShuttle-Bediengebieten Ettlingen, Dettenheim & Graben-Neudorf und Marxzell sind die beliebtesten Abfahrtsorte jeweils Ettlingen Stadt (Bussteige Stadtbahnhof), Graben Bahnhof und Marxzell Bahnhof.

Die Daten werden regelmäßig auch für Überlegungen zu weiteren Optimierungen heran- gezogen. Weitere Erkenntnisse werden darüber hinaus aufgrund einer Untersuchung verschiedener On Demand-Verkehre in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes, zwar im Landkreis mit Unterstützung des KVVs aber grundsätzlich als „Blick von außen“, erhofft.

1.2 Erweiterung der On Demand-Gebiete zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021

Der Landkreisverwaltung ist es ein großes Anliegen, den ÖPNV im Landkreis Karlsruhe stets zu erweitern und zu optimieren. Der Ausbau des On Demand-Verkehrs, welcher mit seinen MyShuttles ein bedarfsgerechtes Mobilitätsangebot darstellt, ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines flächendeckenden ÖPNVs.

Daher werden zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember weitere Anpassungen vorge- nommen, um die Angebote noch attraktiver zu gestalten.

Alle betroffenen Städte und Gemeinden wurden vorab schriftlich über die sie betreffen- den Anpassungen und neuen Angebote informiert. Auch konnten Ideen und Wünsche der Kommunen aufgegriffen werden.

1.2.1 Bediengebiet Dettenheim und Graben-Neudorf bzw. Hardt-West

Der On Demand-Verkehr in den Gemeinden Dettenheim und Graben-Neudorf wurde ge- meinsam mit der Ausschreibung der Busleistungen des Linienbündels Hardt-West/Nord vergeben und startete zum Fahrplanwechsel am 15.12.2019.

Aktuell wird in Linkenheim-Hochstetten nur die Haltestelle Hochstetten Grenzstraße zum Umstieg auf die Stadtbahn von den MyShuttles bedient. Ab dem Fahrplanwechsel fahren die MyShuttles zusätzliche virtuelle Haltestellen in Hochstetten an, sodass der gesamte Ortsteil an den On Demand-Verkehr angebunden wird.

Gleichzeitig erfolgt eine Erweiterung des Bediengebiets in nördliche Richtung auf den Philippsburger Ortsteil Huttenheim. Ab dem 12. Dezember werden die drei schwarzen MyShuttles also zwischen bzw. in den Gemeinden Dettenheim und Graben Neudorf so- wie den Ortsteilen Hochstetten und Huttenheim verkehren.

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Mit der Ausweitung des Bediengebiets wird auch dessen Name von „Dettenheim und Graben-Neudorf“ in „Hardt-West“ geändert, um alle Bereiche in einem kurzen, einpräg- samen Namen zu vereinen.

Außerdem werden – mangels Busangebot – die Bedienzeiten an Samstagen ausgewei- tet. Bisher verkehrten die MyShuttles samstags zwischen 19:00 Uhr und 02:00 Uhr, zu- künftig sind sie bereits ab 15:00 Uhr einsatzbereit. Damit sind die Bedienzeiten wie folgt:

Montag bis Donnerstag 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr Freitag 19:00 Uhr bis 02:00 Uhr

Samstag 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr

Sonn- und Feiertag 8:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Des Weiteren fahren derzeit noch Busse gleichzeitig zu den MyShuttles, da den Fahr- gästen zunächst die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich an das neue Angebot zu gewöhnen. Die On Demand-Verkehre waren jedoch von Anfang an als Ersatz der Bus- verkehre in den Schwachlastzeiten vorgesehen. Nachdem sich das Angebot in den Ge- meinden nun etabliert hat, werden erste Optimierungen auf den Linien 124 und 198 vor- genommen. Weitere Anpassungen werden geprüft, wenn sich die derzeit pandemiebe- dingt beeinflussten Fahrgastzahlen wieder etwas normalisiert haben und entsprechende Beschränkungen für die On Demand-Verkehre (derzeit Beförderung von max. zwei Fahr- gästen gleichzeitig) aufgehoben werden können.

1.2.2 Bediengebiet Ettlingen

Im südlichen Landkreis wird zum Fahrplanwechsel das MyShuttle-Gebiet „Ettlingen“ aus- geweitet. Dieses startete zum 09.06.2019 als erstes On Demand-Angebot im Landkreis Karlsruhe und wurde seitdem sukzessive auf alle Ettlinger Ortsteile erweitert.

Zum Fahrplanwechsel neu hinzu kommt nun noch der Ortsteil Völkersbach der Ge- meinde Malsch. Dieser wird aufgrund der bestehenden verkehrlichen Verflechtungen eingebunden. In den nächsten Schritten ist die Bedienung der gesamten Gemeinde Malsch, mit den weiteren Ortsteilen Sulzbach und Waldprechtsweier geplant.

Darüber hinaus werden auch im Bereich Ettlingen aufgrund der Erfahrungen weitere An- passungen erarbeitet.

1.2.3 Bediengebiet Karlsbad

Mit der Neuinbetriebnahme des Linienbündels „Pfinztal/Albtal“ zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres wird auch in Karlsbad ein On Demand-Verkehr mit Anschluss an die Stadtbahnhaltestelle „Kleinsteinbach Bahnhof“ eingerichtet. Damit wird der bisher betriebene AST-Verkehr in den Ortsteilen Langensteinbach, Auerbach und Mutschel-

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Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll dann die gesamte Gemeinde Karlsbad – und damit auch der Ortsteil Ittersbach – an den On Demand-Verkehr angebunden werden.

Inwiefern Ittersbach dann in den restlichen Bereich von Karlsbad eingegliedert wird oder eventuell in das Gebiet Marxzell, um hier Querverbindungen zu ermöglichen, muss dann mit der Evaluierung der bestehenden Verkehre geprüft werden.

Die Bedienzeiten sind, analog dem Anruf-Sammel-Taxi, unter der Woche auf die Abend- stunden sowie auf Samstage bzw. Sonn- und Feiertage ausgerichtet. Dabei verlängert sich das Fahrangebot montags bis samstags um je eine halbe Stunde, während sich die Bedienzeiten an Sonn- und Feiertagen auf 9:00 Uhr bis 24:00 Uhr beschränken.

Das Bediengebiet Marxzell, das ebenfalls zum Linienbündel „Pfinztal/Albtal“ gehört, wird mit der Neuinbetriebnahme des Linienbündels in den regulären Betrieb übernommen.

Hier wird der Bedienbeginn unter der Woche um eine halbe Stunde nach hinten verlegt, da die Fahrgastzahlen gezeigt haben, dass noch ausreichend Bedarf für eine Busbedie- nung besteht.

1.3 Weiterer Ausbau der On Demand-Verkehre

Verschiedene weitere Projekte sind in Planung bzw. sind aufgrund der bereits erfolgten Vergaben der Linienbündel vorgesehen und werden, je nach vertraglichen und verkehr- lichen Möglichkeiten und Sinnhaftigkeiten sowie Verfügbarkeit der personellen Ressour- cen, vorangetrieben.

Im Rahmen der Ausschreibung des Linienbündels „Pfinztal/Albtal“ wurde darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 weitere On De- mand-Gebiete einzurichten oder bestehende auszuweiten. Hier sind die Gemeinden Pfinztal, Waldbronn und/oder Walzbachtal im Fokus. Inwiefern diese Gemeinden einge- bunden werden können – und in welchem Gebietszuschnitt – muss im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit dem KVV erörtert werden.

Ebenfalls in 2021/2022 muss entschieden werden, wie die On Demand-Verkehre mit der Neuvergabe des Linienbündels Hardt–Ost zum Dezember 2023 umgesetzt werden sollen. Hier ist derzeit ein Gebiet mit Stutensee und Weingarten vorgesehen, ggf. auch eine Verknüpfung mit Walzbachtal.

Auf den Landkreis kommen immer wieder Kommunen – auch von außerhalb des Land- kreises – und AST-Geschäftsstellen zu, die gerne MyShuttle-Verkehre bei sich hätten bzw. das AST durch ein On Demand-Angebot ersetzen möchten. Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der On Demand-Verkehre gemäß Kreistagsbeschluss vom 07.11.2019 im Rahmen der Neuausschreibung der Linienbündel. Damit würden die letzten MyShut- tle-Verkehre im Landkreis im Jahr 2028 eingerichtet werden.

Sofern es die planerischen Kapazitäten zulassen, könnte auch unabhängig von den Li- nienbündelausschreibungen der Ausbau der On Demand-Verkehre vorangetrieben wer- den. Dies natürlich in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, den AST-Geschäfts- stellen, den derzeitigen Linienbündelkonzessionsinhabern im Landkreis, dem KVV sowie ggf. angrenzenden Verbünden und Aufgabenträgern.

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Die Landkreisverwaltung schlägt daher vor, den Kreistagsbeschluss vom 07.11.2019 dahingehend anzupassen, dass das On Demand-Angebot auch unabhängig von den Linienbündelausschreibungen ausgebaut werden kann.

2. Angebotsoptimierung in Bretten

Die Stadt Bretten hat von Frühjahr 2019 bis Sommer 2021 in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro ein Mobilitätskonzept für die Melanchthonstadt erarbeitet. In dem Plan- werk wird – ähnlich wie im Mobilitätskonzept des Land- und Stadtkreises Karlsruhe – die umfangreiche und breitgefächerte Strategie für die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung in Bretten für die kommenden 10 – 15 Jahre definiert. Dabei wurde jede Verkehrsart untersucht und Maßnahmenvorschläge zu deren Verbesserung entwickelt. Als Maßnah- men, die sofort angegangen werden sollen, wurden in der Gemeinderatssitzung am 27.07.2021 für den Bereich ÖPNV neben dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen oder der Untersuchung der Möglichkeit der Einrichtung eines On Demand-Angebotes auch die Weiterentwicklung des Busverkehrsangebotes mit Knotenpunkt am Bahnhof Bretten beschlossen. Die Stadt Bretten ist daraufhin auf die Landkreisverwaltung zuge- kommen und hat sich insbesondere bezüglich den Möglichkeiten einer Optimierung des Busangebotes erkundigt, da dies bereits bis Ende 2022 umgesetzt werden soll.

Hintergrund dessen ist die Tatsache, dass das Nahverkehrsangebot in Bretten in den letzten Jahren durch die Verkehrserbringung durch Abellio (RE 17b, RB 17c), die sich durch viele Fahrtausfälle und Verspätungen auszeichnet, stark gelitten hat. Auch die S4, die von der AVG gefahren wird, zählt zu den störungsanfälligsten Linien, da aufgrund der eingleisigen Abschnitte der Betriebsablauf erheblich eingeschränkt und Verspätungen nicht wieder reduziert werden können. Die Problematik wird sich im nächsten Jahr mit dem neuen Eilzug aus Heilbronn noch verschärfen, da das bisherige Taktsystem dann nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Da die Schienenverkehre im KVV-Gebiet das Rückgrat des ÖPNV bilden, sind die meis- ten Busverkehre in Bretten auf die Schienen ausgerichtet. Aufgrund der unbefriedigen- den Situation mit den Schienenverkehren, soll ein zentraler Anschlussknoten am Bahn- hof Bretten geschaffen werden. Der Bahnhof soll in den nächsten Jahren mithilfe des Bahnhofsmodernisierungsprogramms des Landes und der Deutschen Bahn modernisiert und barrierefrei umgebaut werden.

Darüber hinaus entsteht dort bis zum Jahresende ein regiomove Port, eine Mobilitätssta- tion an der verschiedene Mobilitätsangebote gebündelt werden. Gleichzeitig wird natür- lich auf Landes- und Landkreisebene (bspw. Planungen zum zweigleisigen Ausbau der Kraichgaubahn) an einer Verbesserung der Zuverlässigkeit der Schienenverkehre gear- beitet.

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Aktuell werden in Bretten über 55 Prozent der Wege mit dem Auto zurückgelegt. Die Melanchthonstadt besitzt damit einen höheren Anteil an motorisiertem Individualverkehr, als andere Städte mit vergleichbarer Größe und Bevölkerungsstruktur. Gemeinsam mit dem KVV wurde daher ein Konzept erarbeitet, wie die Zuverlässigkeit und die Attraktivität des ÖPNVs in Bretten durch einen zentralen Knotenpunkt für alle Buslinien am Bahnhof Bretten, eine veränderte Linienführung und eine hohe Taktfrequenz, gesteigert werden kann. Die bereits bestehenden Buslinien des Linienbündels „Mittelbereich Bretten“ (Li- nien 141 bis 146) werden zum Teil erweitert oder in der Linienführung geändert und um eine neue Linie 147 ergänzt. Der Bahnhof Bretten soll durch das abgestimmte Zusam- menspiel von Schienen- und Busverkehr sowie weiteren Mobilitätsangeboten am regi- omove-Port ein wichtiges multimodales Drehkreuz werden. Die Ergänzung des Busan- gebots durch einen On Demand-Verkehr soll dann mit der Neuinbetriebnahme des Lini- enbündels im Dezember 2025 erfolgen.

Für die Optimierungen im Busverkehr sind nach derzeitigem Stand zwei zusätzliche Busse notwendig. Ein Bus ist für die Stabilisierung des Grundangebotes im ÖPNV not- wendig, der zweite erfolgt auf Wunsch der Stadt Bretten, um die Attraktivität und das Angebot im gesamten zu erhöhen. Mit der Stadt Bretten wurde vereinbart, dass ein Bus von der Stadt zu finanzieren ist, gem. den Richtlinien für die Einrichtung neuer Buslinien, und ein Bus zur Aufrechterhaltung des Grundangebotes, eine entsprechende Beschluss- lage der Landkreisgremien vorausgesetzt, vom Landkreis.

Der Busverkehr in Bretten ist in dem Linienbündel „Mittelbereich Bretten“ zusammenge- fasst. Die Leistungen werden seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 eigenwirt- schaftlich von der Firma Friedrich Wöhrle GmbH erbracht. Bevor die Leistungen des Li- nienbündels zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 für einen längeren Zeitraum neu vergeben werden, sollen die oben beschriebenen Leistungsänderungen und -erweite- rungen im Stadtgebiet Bretten nun zunächst in dem noch verbleibenden Zeitraum bis zur Neuvergabe pilotmäßig getestet werden.

Aufgrund der eigenwirtschaftlichen Verkehrserbringung werden die Verkehre derzeit ohne finanzielle Bezuschussung des Landkreises erbracht. Daher hat der Landkreis hier keine vertraglichen Zubestelloptionen gegenüber dem Genehmigungsinhaber. Die Firma Wöhrle kann die zusätzlichen Leistungen jedoch auch nicht eigenwirtschaftlich erbrin- gen, weshalb sie grundsätzlich EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Um die recht- lich vorgegebenen Fristen im Vergabeverfahren einzuhalten und gleichzeitig die vorge- sehene Umsetzung zum Schuljahresbeginn im September 2022 zu ermöglichen, wurde die Vorinformation, die spätestens ein Jahr vor Einleitung des Vergabeverfahrens veröf- fentlicht werden muss, bereits am 30. August 2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Dies gibt dem Landkreis – bei entsprechender Beschlussfassung – die Möglichkeit, alle wei- teren Schritte einzuleiten, zwingt sie jedoch nicht, dies zu tun.

Die Umsetzung der vorgesehenen Optimierungen und Erweiterungen im Stadtgebiet Bretten ist aus verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Gründen nur durch den derzei- tigen Linienbündelbetreiber möglich. Die Mehrleistungen werden in die gegenwärtigen Verkehre des Linienbündels „Mittelbereich Bretten“ integriert. Es werden Anpassungen auf den aktuellen Linienwegen vorgenommen sowie den bereits bestehenden Linien ein- zelne Fahrten hinzugefügt.

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Aus organisatorischer Sicht ist daher ein Herauslösen der zusätzlichen Leistungen nicht möglich, ohne die bisherigen Leistungen des eigenwirtschaftlichen Konzessionärs zu tan- gieren. Auch die kurze Laufzeit und die Neuartigkeit des Anschlussknotens am Bahnhof Bretten, der nach der Inbetriebnahme ggf. noch Anpassungen bedarf, sprechen für die Erbringung der Leistungen durch den derzeitigen Betreiber des Linienbündels „Mittelbe- reich Bretten“.

Um die entstehenden Kosten zu reduzieren, hat die Landkreisverwaltung sich bei dem Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Konzept zur Angebotsoptimierung in Bretten beworben. Mit der Förderrichtlinie sollen Projekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt werden, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren. Mittlerweile hat die Landkreisver- waltung jedoch eine Absage für das Brettener Projekt erhalten, wie alle anderen Projekte aus Baden-Württemberg ebenfalls abgelehnt wurden.

Die Stadt Bretten hat mit Schreiben vom 07.10.2021 (Anlage 1) um eine finanzielle Ge- samtförderung gebeten.

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung vom 21.10.2021 vor- beraten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Zu Ziffer 1 (Ausbau der On Demand-Verkehre):

Die notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung der Maßnahmen werden – sofern noch nicht geschehen – jeweils separat mit den dann konkreten finanziellen Auswirkungen gefasst. Die Umsetzungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 sind Bestandteil der erfolgten Linienbündelausschreibungen.

Zu Ziffer 2 (Angebotsoptimierung in Bretten):

Derzeit können die finanziellen Auswirkungen der Angebotsoptimierung in Bretten noch nicht abgeschätzt werden. Die Kosten sind, nach Vorliegen der notwendigen kommuna- len Beschlüsse und der vergaberechtlichen Voraussetzungen, mit dem Busunternehmen zu verhandeln.

III. Zuständigkeit

Da es sich hierbei um eine Grundsatzentscheidung handelt, ist für die Beschlussfassung

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