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Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung - Kennzahlenvergleich 2005

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Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung

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Kennzahlenvergleich 2005

6. November 2006 erstellt von con_sens Hamburg

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INHALT

1. Vorbemerkung ...5

2. Zusammenfassung ...6

3. Benchmarking: Zielsetzung, Methodik, Ansatz...10

4. Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs...13

4.1 Kontextindikatoren... 13

4.1.2 Von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche ... 17

4.1.3 Schulabgänger ohne Abschluss ... 19

4.1.4 Kindertagesbetreuung ... 20

4.1.5 Brutto-Gesamtausgaben für den Jugendetat... 23

4.1.6 Die Kontext-Bedingungen der Städte in der Zusammenschau... 25

4.2 Outputindikatoren... 27

4.2.1 Dichte der HzE+-Fälle insgesamt... 27

4.2.2 Stärkung ambulanter Hilfeformen im Leistungsportfolio der Jugendämter... 30

4.2.3. Stationäre Hilfearrangements: Vollzeitpflege oder Heimunterbringung?... 36

4.3 Inputindikatoren... 40

4.3.1. Nettoausgaben pro Einwohner (KeZa 30) und Nettoausgaben pro Fall (KeZa 31) ... 40

4.3.2 Mitarbeiter... 45

4.4. Outcomeindikatoren... 51

5 Stadtprofile ...53

5.1 Stadtprofil Bremerhaven... 54

5.2 Stadtprofil Darmstadt... 56

5.3 Stadtprofil Karlsruhe ... 58

5.4 Stadtprofil Mannheim ... 60

5.5 Stadtprofil Potsdam ... 62

5.6 Stadtprofil Rostock ... 65

5.7 Stadtprofil Siegen ... 68

5.8 Stadtprofil Viersen ... 70

6 Ergebnisse des qualitativen Benchmarking...72

7 Ausblick...76

8 Anhang...77

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS:

KONTEXT

Abb. 1: Beteiligte Städte: Einwohner ...12

Abb. 2: Bezieher von Leistungen nach dem SGB II differenziert nach Altersgruppen pro 1.000 EW am 31.12. (KeZa 5 und 6) ...16

Abb. 3: Von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche bis unter 18 J. pro 100 altersgleiche EW (KeZa 12) ...18

Abb. 4: Schulabgänger ohne Abschluss pro 100 EW 15 bis unter 21 Jahre (KeZa 3) ...19

Abb. 5: Anzahl Belegte Plätze für Kindertagesbetreuung pro 100 EW 0- unter 14 Jahre am 31.12. (KeZa 8) ...20

Abb. 6: Belegte Plätze für Kindertagesbetreuung gesamt pro 100 EW 0- unter 14 Jahre 31.12. (KeZa 11) ...22

Abb. 7: Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro EW unter 21 Jahre in Euro (KeZa 4)...24

Abb. 8: Anzahl der HzE+- Fälle pro 100 EW unter 21 Jahre am 31.12. (KeZa 50.a)...28

OUTPUT Abb. 9: HzE+-Fälle ambulant pro 100 EW unter 21 J. am 31.12. (KeZa 51.a) ...32

Abb. 10:HzE+ -Fälle stationär pro 100 EW 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 52.a)...34

Abb. 11:Stationäre HzE+-Fälle in absoluten Zahlen 2005...34

Abb. 12:Prozentanteil der ambulanten HzE+-Fälle an allen HzE++-Fällen (KeZa 53a) ...35

Abb. 13:Anteil der stationären HzE+-Fälle mit u. ohne § 33-Fälle an allen stat. HzE+ -Fällen (KeZa 56)...37

Abb. 14:Anteil der stat. HzE+-Fälle nach § 33 und Anteil der sonstigen stat. HzE+ ohne § 33 (KeZa 55)...39

INPUT Abb. 15:Nettoausgaben HzE+ gesamt pro EW 0- unter 21 Jahre (KeZa 30) ...42

Abb. 16:Nettoausgaben HzE+ gesamt pro Fall (KeZa 31) ...45

Abb. 17:Anzahl der vollzeitverrechneten Mitarbeiter pro 100 Fälle – nach ASD und WJH (KeZa 20-21)...46

Abb. 18:Anzahl der vollzeitverrechneten Mitarbeiter für operative Aufgaben pro 100 Fälle (KeZa 22) ...48

Abb. 19:Bewegtes Volumen für die interne u. externe Durchführung von HzE+ (operative Aufgaben) (KeZa 39) ...49

Abb. 20:Anteil der Ausgaben für Aufgabenfelder an den HzE+-Gesamtausgaben in Prozent (KeZa 35)...50

ANHANG Abb. 21:Arbeitslosendichte der 15 bis U25 am 31.12. des Bj. pro 100 EW 15 bis unter 25 Jahre (KeZa 1.1.) ...77

Abb. 22:rbeitslosendichte der 15 bis unter 65 J. am 31.12. des Bj. pro 100 EW 15 bis unter 65 J. (KeZa 1.)...77

Abb. 23:Definition Basiszahl und Kennzahl...78

Abb. 24:Berechnung der Stadtprofile...79

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Die teilnehmenden Städte mit Ansprechpartnern des bundesweiten Benchmarking der Hilfen zur Erziehung+

Stadt Name E-Mail

Bremerhaven Rainer Düsterloh rainer.duesterloh@bremerhaven.de Bremerhaven Frank Lilkendey frank.lilkendey@magistrat.bremerhaven.de Darmstadt Thomas Gehrisch thomas.gehrisch@darmstadt.de

Darmstadt Markus Emanuel markus.emanuel@darmstadt.de Karlsruhe Eckhard Barth eckhard.barth@sjb.karlsruhe.de Karlsruhe Kerstin Jehle kerstin.jehle@sjb.karlsruhe.de

Mannheim Dr. Volker Schanz-Biesgen volker.schanz-Biesgen@mannheim.de Mannheim Hans-Georg Rettenmaier hans-georg.rettenmaier@mannheim.de Mannheim Christine Etterich christine.etterich@mannheim.de

Potsdam Oliver Wollmann oliver.wollmann@rathaus.potsdam.de

Potsdam Jürgen Deusing juergen.deusing@rathaus.potsdam.de

Rostock Winfried Schulz winfried.schulz@rostock.de

Rostock Bernhard Stuwe bernhard.stuwe@rostock.de

Siegen Agnes Juchem-Voets a_juchems@siegen.de

Siegen Andreas Liedtke a_liedtke@siegen.de

Viersen Noosha Aubel noosha.aubel@viersen.de

Viersen Rüdiger Philipps ruediger.philipps@viersen.de

Das con_sens-Projektteam:

Jutta Hollenrieder Miriam Kohlmeyer Frank Lehmann-Diebold

con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 - 20148 Hamburg

consens@consens-info.de - www.consens-info.de

Anmerkung: Zur besseren Lesbarkeit wurde dieser Bericht in der männlichen Form gehalten. Für alle Aussagen gilt grundsätzlich auch die weibliche Form.

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1. Vorbemerkung

In seinem zweiten Projektjahr hat der bundesweite Benchmarkingkreis Hilfen zur Erziehung++ in den Städten Siegen und Viersen neue Mitstreiter gewonnen. Das Ziel des Benchmarking bleibt, durch den Vergleich des Leistungsgeschehens erzieherischer Hilfen voneinander zu lernen und die Wirksamkeit und die Effizienz der erbrachten Hilfen zur Erziehung zu verbessern.

Die Unterstützung des Jugendamtes in Form von erzieherischen Hilfen zielt darauf ab, dass Mütter, Väter und andere Personensorgeberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Kinder und Jugendliche sollen sich möglichst in ihrem bisherigen sozialen Umfeld positiv entfalten können, tragfähige emotionale Bindungen aufbauen und zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten reifen (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).

Die erzieherischen Hilfen+ geraten weiter verstärkt unter Legitimationsdruck im Hinblick auf ihre eingesetzten Ressourcen. Dies führt oft dazu, dass die Wirksamkeit der erzieherischen Hilfen+ und ihre Wirtschaftlichkeit in einem nicht auflösbaren Spannungsverhältnis gesehen und diskutiert werden. Nun ist das Verhältnis zwischen diesen beiden Polen in der Tat nicht frei von Zielkonflikten, es gibt aber viele Steuerungsansätze, die gleichzeitig aus fachlicher und aus fiskalischer Sicht zu befürworten sind.

So ist eine stärkere Passgenauigkeit der Hilfen durch die Flexibilisierung der Angebote nicht nur fachlich positiv einzuschätzen, sondern dient auch der Effizienz, indem eine Fehlversorgung vermieden wird. Dieses Verhältnis auszutarieren und die Effizienzpotenziale im Sinne einer wirksamen Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien auszuloten, ist die Herausforderung der Jugendämter.

Ausgehend von den Ergebnissen des ersten Projektjahres hat sich der Benchmarkingkreis in diesem Jahr den stadtspezifischen Vorgehensweisen und Steuerungsansätzen im Pflegekinderwesen sowie zur Stärkung ambulanter Hilfeformen gewidmet. Dabei konnten zahlreiche erfolgskritische Prozessfaktoren identifiziert werden, die in diesem Bericht insbesondere im qualitativen Berichtsteil ausführlich beschrieben werden.

Der Benchmarkingkreis hat des Weiteren seine Analyse der soziostrukturellen Rahmenbedingungen den aktuellen Entwicklungen insbesondere in Zusammenhang mit der Arbeitsmarktreform angepasst. Durch die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe im Zuge der Arbeitsmarktreform wird erstmals das ganze bedenkliche Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland transparent, Kinder sind die am häufigsten betroffene Altersgruppe der Leistungsbezieher nach SGB II.

Präventive Jugendarbeit der Kommunen dient in diesem Zusammenhang auch dazu, Armut als Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung zumindest zu einem Teil zu kompensieren und Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Familien positive Sozialisationserfahrungen zu ermöglichen.

Daher ist der Jugendetat der Kommunen für den Benchmarkingkreis eine relevante Rahmenbedingung, unter der die Jugendämter vor Ort agieren. Er wird in diesem Berichtsjahr erstmals erhoben und in die Kontextanalyse einbezogen.

(6)

2. Zusammenfassung

Ergebnisse aus der Kontextanalyse

Die Kontextanalyse wurde in diesem Projektjahr leicht modifiziert.

Auf Grund des Inkrafttretens der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 wird ab diesem Berichtsjahr im Rahmen des Benchmarking die Abhängigkeit von SGB II-Leistungen in den einzelnen Städten abgebildet. Dabei wird die Betroffenheit sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch der Gesamtbevölkerung ausgewertet.

Durch die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe wird nun erstmals das gesamte Ausmaß der Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Bevölkerung deutlich.

Insbesondere die Betroffenheit von Kindern unter 15 Jahren ist teilweise erschreckend hoch.

Bezogen auf ihre Altersgruppe sind die unter 15-Jährigen am häufigsten auf die staatliche Transferleistung nach SGB II angewiesen, im Mittel 25 Prozent. Da scheint die „Infantilisierung der Armut“ (s. ZEIT, 3. Aug. 2006, S. 11 ff) bereits Realität. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Städten insbesondere im Hinblick auf diesen Kontextindikator sehr groß.

Aber auch im Hinblick auf die übrigen ausgewählten Kontextfaktoren, die sich belastend und entlastend auf das Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung+ auswirken können, unterscheiden sich die Benchmarkingstädte deutlich.

Ergebnisse aus der Outputanalyse

Um Hinweise auf gute Praxis im Sinne einer bedarfsgerechten und passgenauen Hilfeerbringung und einer präventiv greifenden Jugendhilfe zu erhalten, wurde ausgewertet,

...wie oft Kinder und Jugendliche und ihre Familien erzieherische Hilfen+ erhalten.

...in welchem Umfang es gelingt, die Unterstützung durch das Jugendamt in ambulanter Form zu erbringen, damit die Kinder und Jugendlichen in ihrem bisherigen sozialen Umfeld bleiben können.

...in welchem Umfang es Kindern und Jugendlichen, die stationär betreut werden müssen, ermöglicht wird in Pflegefamilien zu leben und dadurch Familienbeziehungen zu erfahren..

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Vermeidung erzieherischer Hilfen+

Die Häufigkeit, mit der Kinder und Jugendliche und ihre Personensorgeberechtigten in den Benchmarkingstädten erzieherische Hilfen+ erhalten haben, unterscheidet sich deutlich.

Im Rahmen des qualitativen Austausch hat sich gezeigt, dass in einigen Städten zunehmend auf die Strategie gesetzt wird, durch fallunspezifische und formlose Hilfen so weit wie möglich auf die Installierung einer formalen HzE+ zu verzichten, damit Kinder und Jugendliche erst gar nicht zu „Fällen“ werden. Eine vergleichsweise geringe Leistungsdichte kann hieraus resultieren. Im übrigen würden hieraus gleichzeitig vergleichsweise hohe Fallkosten entstehen, da fallunspezifische Hilfen ebenfalls Kosten verursachen, aber im Rahmen der Kennzahlenberechnung auf die „Fall“-Zahl bezogen werden.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Fokussierung einer baldmöglichsten Beendigung erzieherischer Hilfen+. Hier hat sich beispielsweise die vierteljährliche Auswertung der Ausgaben und Fallzahlen, sowie der Verweildauern auf Teamebene als erfolgreich erwiesen. Ein zentraler Erfolgsfaktor zur Stärkung des Kostenbewusstseins von Mitarbeitern scheint die Verknüpfung von fiskalischen mit fachlichen Fragestellungen und Themen zu sein, beispielsweise die Thematisierung von Fragen der Zielerreichung nach Beendigung der Hilfen, nach der Verweildauer in Heimen und nach den Ausgangssituationen von Kindern und Jugendlichen bei Installierung erzieherischer Hilfen+.

Stärkung ambulanter Hilfeformen

Inwieweit gelingt es den Jugendämtern, alle Möglichkeiten für ein ambulantes Hilfesetting auszuloten, damit Kinder und Jugendliche in ihrem bisherigen sozialen Umfeld bleiben können?

Der Anteil ambulanter Fälle an den HzE+-Fällen insgesamt unterscheidet sich sehr deutlich in den Städten. Der Kennzahlenvergleich bietet Hinweise darauf, dass es gelingen kann, ambulante Hilfeformen als frühzeitig greifende Alternative zur stationären Betreuung zu installieren. Hier konnten in diesem Projektjahr zahlreiche Impulse zur Stärkung ambulanter Hilfeformen gewonnen werden. So zum Beispiel:

Auch bei schwierigen Problemkonstellationen in den Herkunftsfamilien kann verstärkt auf ambulante Hilfesettings gesetzt werden. Mit einem allerdings auch entsprechend intensiven Ressourceneinsatz können Kinder und Jugendliche auch in herausfordernden Situationen in ihrem sozialen Umfeld bleiben.

Die Haltung der Mitarbeiter zur Frage des Verbleibs in der Herkunftsfamilie auch bei schwierigen Rahmenbedingungen ist nicht selbstverständlich und muss eingefordert werden.

Ein Erfolgsfaktor, um frühzeitig zu agieren ist eine starke Präsenz der fallführenden Bearbeiter vor Ort, die allerdings auch mit den entsprechenden Entscheidungs- kompetenzen ausgestattet sein müssen. Je bürgernäher die Anlaufstellen verortet sind, desto besser.

Je nach Angebotsstruktur vor Ort ist die Ausdifferenzierung von ambulanten Angeboten eine notwendige Voraussetzung zur Stärkung ambulanter Hilfeformen. Bei einer zu wenig ausdifferenzierten Angebotsstruktur, kommt es häufiger zu einer Fehlversorgung.

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Vollzeitpflege statt Heimunterbringung

Es ist in den Städten in einem sehr unterschiedlichen Ausmaß gelungen, stationäre Fälle in Pflegefamilien zu betreuen. Aus den Berichten der Städte mit vergleichsweise positiven Ergebnissen im Pflegekinderwesen, konnten zahlreiche konkrete Hinweise zur Optimierung und Steuerung gewonnen werden.

Ein zentrales Ergebnis aus dem Austausch ist, dass die Erfolgsfaktoren weniger in der Öffentlichkeitsarbeit, in Werbekampagnen etc. liegen. Entscheidend ist vielmehr die Philosophie der Mitarbeiter im Jugendamt und im Pflegekinderdienst, dass die Heimunterbringung keine Lebensform auf Dauer ist, auch nicht für die sog. „schwierigen“

und schon älteren Kinder und Jugendlichen.

Als Herausforderung in allen Städten wird die Realisierung der Rückkehr der Pflegekinder in ihre Herkunftsfamilie wahrgenommen. Das Spannungsverhältnis zwischen dem pädagogischen Ansatz, die Herkunftsfamilie zu stärken und dem Interesse der Pflegefamilie an einer langfristigen Pflegeperspektive ist nicht leicht aufzulösen.

Die Städte mit einem im Vergleich deutlich niedrigen Anteil an Pflegekindern sehen ein Entwicklungspotenzial zur verstärkten Akquirierung von Pflegefamilien. Bereits im letzten Jahr wurden in diesen Städten zahlreiche Aktivitäten im Pflegekinderwesen gestartet, sowohl im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit als auch im Hinblick auf die Arbeitsweise des Pflegekinderdienstes. Im Rahmen des Benchmarking werden die Aktivitäten der Städte und insbesondere auch ihre Ergebnisse weiter verfolgt.

Kontinuierliche, professionelle Begleitung der Pflegefamilien

Um diese Philosophie und auch eine fehlertolerante Haltung gegenüber potenziellen Pflegeeltern im beruflichen Alltag zur Geltung zu verhelfen, hat sich ein stringentes Controlling an den entscheidenden Stellschrauben als hilfreich erwiesen. So zum Beispiel der Ansatz, die Notwendigkeit von Heimunterbringungen im Einzelfall regelmäßig durch externe freie Träger überprüfen zu lassen.

Ergebnisse aus der Inputanalyse

Die Inputindikatoren bilden ab, was die Städte in das Leistungsgeschehen HzE+ hineingeben, um ihre Zielsetzungen in den Hilfen zur Erziehung+ zu erreichen. Es werden die Nettoausgaben HzE+ gesamt pro Einwohner unter 21 Jahre, die Fallkosten, sowie die eingesetzten Personalressourcen pro Fall für die einzelnen Aufgabenfelder ausgewertet.

Die Analyse des Kennzahlensets ergibt, dass die Erklärungsfaktoren für die Höhe der Fallkosten sowie die Höhe der Nettoausgaben pro EW in den Städten sehr unterschiedlich sind. In der Zusammenschau mit den Ergebnissen der Outputanalyse ergeben sich somit zahlreiche Hinweise auf fachliche wie fiskalische Strategien vor Ort.

Als ein Erfolgsfaktor, um soziale Dienstleistungen zu einem adäquaten Preis-/

Leistungsverhältnis zu erhalten, gilt die enge Kooperation mit den Anbietern vor Ort in Verbindung mit einer „ortsnahen“ Erbringung von stationären Erziehungshilfen in Aushandlung mit den Personensorgeberechtigten.

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Auch die Standardisierung von Leistungen in Form von Katalogen hat nach Einschätzung einiger Städte zu einem effizienten Ressourceneinsatz beigetragen.

Aus dem Vergleich der eingesetzten Personalressourcen im ASD1, in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie zur Durchführung von erzieherischen Hilfen+ ergeben sich unterschiedliche Fragestellungen. Insbesondere scheinen qualitative Komponenten des Personaleinsatzes entscheidend zu sein, um die Hilfeplanung und Steuerung zu optimieren. Vor diesem Hintergrund ist geplant im weiteren Projektverlauf insbesondere den Personaleinsatz im ASD qualitativ zu vergleichen.

Ergebnisse aus der Outcomeanalyse

Der Benchmarkingkreis hat in seinem zweiten Projektjahr weiter an seinem Kennzahlenset zum Outcome erzieherischer Hilfen+ gearbeitet, erste Daten erhoben und bereits plausibilisiert.

Folgende Indikatoren wurden ausgewählt:

Planmäßige Beendigung von erzieherischen Hilfen+ insgesamt. Hierzu wurde ein Raster zur Messung des Zielerreichungsgrades entwickelt, das im Benchmarkingkreis einheitlich angewandt werden soll.

Planmäßige Beendigung und Abbruchquoten einzelner Leistungstypen, z.B. in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII.

Ausbildungsstatus der Kinder und Jugendlichen bei Beendigung der stationären Unterbringung, wohlwissend, dass das Jugendamt hierauf bei weitem keinen alleinigen Einfluss hat.

Zahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen durch Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch als Indikator für die Güte des Kommunikationsnetzwerkes zwischen Bürger, professionellen Einrichtungen und Jugendamt.

Zahl der Anrufungen von Familien- oder Vormundschaftsgerichten wegen Kindeswohlgefährdungen gemäß § 1666 BGB als Indikator für einen Ausschnitt des tatsächlichen Ausmaßes an Kindeswohlgefährdung in einem Gemeinwesen.

Anhand der Wirkungsmessung bei Hilfen zur Erziehung+ können, so herausfordernd diese auch im Feld der erzieherischen Hilfen+ ist, Hinweise auf die Optimierung der Hilfeplanung gewonnen werden.

Des Weiteren kann anhand der Wirkungsmessung von Jugendhilfeleistungen deutlicher kommuniziert werden, dass Jugendhilfe Wirkungen erzielt, die für das Gemeinwesen von Bedeutung sind, und nicht nur Kosten produziert.

1Der Allgemeine Soziale Dienst entspricht in Darmstadt und Siegen dem Städtischen Sozialdienst.

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3. Benchmarking: Zielsetzung, Methodik, Ansatz

Die Städte des Benchmarkingkreises vergleichen ihr Leistungsgeschehen der erzieherischen Hilfen+. Die Zielsetzung der Jugendämter ist dabei neben einem effizienten Ressourceneinsatz eine passgenaue, bedarfsgerechte Hilfeerbringung. Jugendhilfe soll frühzeitig greifen und nur in dem Ausmaß intervenieren, das notwendig ist. Nur das im Rahmen der Hilfeplanung festgelegte fachliche Ziel soll mittels der Leistung verfolgt werden, die Maßnahmen dürfen den Mangel nicht überkompensieren und damit zu stark in die Erziehung der eigentlich Verpflichteten eingreifen.

Um Hinweise auf gute Praxis und effektive Steuerungsansätze der Jugendämter zu erhalten, die diese Zielsetzungen unterstützen, wird das Leistungsgeschehen der HzE+ ausgewertet. Ein Vergleich quantitativer Daten basiert auf klar definierten Kennzahlen und Basiszahlen, damit alle Teilnehmer die gleichen Sachverhalte erfassen und abbilden. Eine Definition der Begriffe Kennzahl und Basiszahl ist dem Anhang zu entnehmen.

Die Ergebnisse des quantitativen Kennzahlenvergleichs sind der erste Schritt, um Unterschiede sichtbar zu machen und Impulse für weitere Fragen zu liefern. Der qualitative Austausch über Ursachen und Hintergründe der erkennbaren Unterschiede dient dazu, erfolgskritische Faktoren zur Gestaltung der Steuerung herauszuarbeiten und spezifische Entwicklungspotenziale der einzelnen Städte auszuloten.

Betrachtungsgegenstand

Um das Feld der Hilfen zur Erziehung+ möglichst umfassend im Blick zu haben, gehören über die klassischen Hilfen zur Erziehung des SGB VIII hinaus weitere Leistungen und andere Aufgaben gemäß SGB VIII zum Betrachtungsgegenstand des Benchmarkingkreises.

Der Begriff Hilfen zur Erziehung+ (HzE+) verdeutlicht dieses Verständnis.

Im Rahmen der Berichtslegung werden die Begriffe ambulant und stationär verwandt. Die Leistungen, die in den Kennzahlenvergleich einfließen und ihre Zuordnung zu den Bereichen ambulante und stationäre Leistungen sind in nebenstehender Abb. aufgeführt. Viele der Leistungen können sowohl in ambulanter als auch in stationärer Form erbracht werden. Die Zuordnung hängt von der spezifischen Ausgestaltung der Leistung in der jeweiligen Stadt ab.

Betrachtungsgegenstand des Benchmarking sind Fälle.

Im Rahmen dieser Fälle können bei familienbezogenen Hilfen mehrere Personen betreut werden.

Im Rahmen des Benchmarking wird die Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung für erzieherische Hilfen+ insge- samt ausgewertet.

Relevant für die Auswertung ist lediglich die Unterscheid- ung zwischen ambulanten und stationären Hilfeformen,

Hilfen zur Erziehung+ Leistungen gemäß SGB VIII Ambulant

§ 27.3 Pädagogische Hilfen i.V.m.

therapeutischen Leistungen

§ 29 Soziale Gruppenarbeit

§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Ambulant/ Stationär

(nach konkreter Ausgestaltung zuzurechnen)

§19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/

Väter und Kinder

§ 20 Betreuung von Kindern in Notsituationen

§ 21 Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht

§ 27.2 Flexible erzieherische Hilfen

§ 34 sonstige betreute Wohnformen

§ 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

§35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

§ 41 Hilfen für junge Volljährige Stationär

§ 33 Vollzeitpflege

§ 34 Heimerziehung

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sowie die Unterscheidung von Heimunterbringung und Vollzeitpflege.

Auf dieser Basis lassen sich Rückschlüsse auf die Erreichung der zentralen Zielsetzungen, beispielsweise der Stärkung ambulanter Hilfeformen ziehen.

Der Kennzahlenvergleich basiert auf einer Stichtagszählung bei den Hilfeempfängern. Grund dafür ist, dass die Jahressummen für einige Städte derzeit aus EDV-technischen Gründen noch nicht generierbar sind. Des Weiteren entstehen bei der Bildung von Jahressummen derzeit noch in vielen Städten Doppelzählungen, weil der Wechsel einer Maßnahme noch als Zugang bei den Hilfeempfängern gezählt wird.

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass kommunale Vergleichsringe auf jeweils unterschiedlichen Definitionen insbesondere bezüglich der Fallzahlen basieren. Direkte Vergleiche mit den Ergebnissen anderer Benchmarkingkreise können daher nur eingeschränkt vorgenommen werden.

Arbeitsschritte

Inhaltlicher Schwerpunkt des Benchmarkingkreises war in diesem Projektjahr das Pflegekinderwesen und die Stärkung ambulanter Hilfeformen, ausgehend von den herausragenden Kennzahlenergebnissen der Städte Bremerhaven und Darmstadt in diesen Feldern. Im Rahmen des qualitativen Austausch wurden erfolgskritische Prozessfaktoren identifiziert, die in diesem Bericht veröffentlicht werden.

Das Kennzahlenset wurde weiter präzisiert. Insbesondere konnte die Kontextanalyse erweitert werden durch die Erhebung der Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII).

Darüber hinaus wurden der Katalog an Outcomeindikatoren ebenfalls weiterentwickelt sowie erste Outcomedaten erhoben. Einige Städte bereiten ihre Datenerhebung noch vor, Zielsetzung ist die standardmäßige Auswertung über die Software.

(12)

Indikatoren zu Kontext, Input, Output und Outcome

Das Leistungsgeschehen der erzieherischen Hilfen+ umfasst unterschiedliche Dimensionen, die im Rahmen des Benchmarking abgebildet werden. Interessante Hinweise auf gute Praxis in den Jugendämtern vor Ort geben die Kennziffern oftmals erst in der Zusammenschau.

So geben die Kontextindikatoren Hinweise auf die soziostrukturellen

Rahmenbedingungen, unter denen die einzelnen Städte agieren und die die Inanspruchnahme von HzE+ beeinflussen.

Die Inputindikatoren machen transparent, was eingebracht wird, um die Hilfen zur Erziehung+ (den Output) zu erbringen.

Was die geleisteten Hilfen zur Erziehung+ für die Kinder und Jugendlichen und das Gemeinwesen tatsächlich bewirken, wird an Hand von Outcomeindikatoren gemessen.

Folgende Städte beteiligen sich an dem bundesweiten Benchmarking der Hilfen zur Erziehung+:

Abb. 1: Beteiligte Städte: Einwohner

absolut

Anteil an EW gesamt in Prozent

Bremerhaven BHV 116.640 24.361 20,9%

Darmstadt DA 150.957 27.672 18,3%

Karlsruhe KA 299.608 53.853 18,0%

Mannheim MA 325.321 61.082 18,8%

Potsdam P 153.684 28.526 18,6%

Rostock HRO 205.565 34.946 17,0%

Siegen SI 112.139 21.602 19,3%

Viersen VIE 79.381 16.511 20,8%

8 Städte

insgesamt 1.443.295 268.553 18,6%

Einwohner am 31.12.2005 mit Haupt - und Nebenwohnsitz Abkürzung

Stadt Einwohner am 31.12.2005

0 bis unter 21 Jahre

mit Haupt- und Nebenwohnsitz

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4. Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs

4.1 Kontextindikatoren

Soziostruktureller Kontext hat Einfluss auf das Leistungsgeschehen Hilfen zur Erziehung+ Soziostrukturelle Rahmenbedingungen beeinflussen die Nachfrage nach Hilfen zur Erziehung+ maßgeblich, dies konnten wissenschaftliche Studien belegen (vgl. die Ergebnisse der Studien Entwicklungsperspektive für die erzieherischen Hilfen?! Evaluation der Hilfen zur Erziehung in Ludwigshafen, Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit in Rheinland-Pfalz, Heinz Müller, Elisabeth Schmutz vom Institut für Sozialpädagogische Forschung, Mainz e.V., Juni 2005).

Soziostrukturelle Faktoren, die sich belastend auf das Leistungsgeschehen HzE+ auswirken können.

Ausschnitte der unterschiedlichen sozialen Problemlagen der Städte, die sich belastend auf das Leistungsgeschehen Hilfen zur Erziehung+ auswirken können, werden anhand folgender Kontextindikatoren abgebildet:

Ökonomische Deprivation, gerade auch unter Kindern, und Arbeitslosigkeit als gesellschaftliche Ausgrenzungserfahrung, gemessen an der Dichte der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld. Im Hinblick auf die Jugendlichen und die Gesamtbevölkerung.

Auflösung stabiler familiärer Strukturen, gemessen an der Häufigkeit, mit der Kinder und Jugendliche von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind.

Berufliche Perspektivlosigkeit junger Menschen, hier gemessen an der Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss.

Allen Indikatoren ist gemein, dass mit ihnen die Bewältigungsanforderungen an Familien wachsen. Wenn die Belastungsfaktoren ausgeprägt sind und vor allem wenn sie kumulieren und dabei gleichzeitig die individuellen Erziehungskompetenzen und Problemlösungskompetenzen eher begrenzt sind, steigt das Risiko, keine positiven Sozialisationsbedingungen für die Kinder und Jugendlichen schaffen zu können. Es kommt mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu Überforderungssituationen, die zu Krisen und Vernachlässigungen führen können und Hilfen zur Erziehung+ notwendig machen.

Soziostrukturelle Faktoren, die sich entlastend auf das Leistungsgeschehen HzE+ auswirken können.

Darüber hinaus werden auch Kontextindikatoren betrachtet, die eine besondere Ressource des Gemeinwesens darstellen und sich entlastend auf das Geschehen erzieherischer Hilfen+ auswirken können:

Versorgungsgrad an Kindertagesbetreuung

Ausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

Im Rahmen des Benchmarking werden die soziostrukturellen Daten als Kontext herangezogen, um Auffälligkeiten bei den Ausgaben und Fallzahlen erläutern zu können. Die sozialen Kontextindikatoren selbst werden lediglich abgebildet, aber nicht im Hinblick auf ihre Entstehungsbedingungen ausgewertet.

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Ausgewählt wurden Faktoren, von denen angenommen wird, dass sie sich be- bzw. entlastend auf das Leistungsgeschehen HzE+ auswirken können. Ziel des Benchmarking ist es an dieser Stelle jedoch nicht, diese Annahmen zu überprüfen und kausale Zusammenhänge zwischen soziostrukturellen Problemlagen und den Zahlen der Hilfeempfänger wissenschaftlich zu belegen.

Es geht darum, die Rahmenbedingungen für Hilfen zur Erziehung+ zu betrachten, um Anhaltspunkte für Erklärungsansätze auffälliger Kennzahlenergebnisse in den einzelnen Städten zu erhalten.

4.1.1 Bezieher von Leistungen nach dem SGB II

Eine Rahmenbedingung, die sich auf das Leistungsgeschehen Hilfen zur Erziehung+ auswirken kann, ist, in welchem Ausmaß die Bevölkerung einer Stadt auf Transferleistungen nach SGB II

angewiesen ist.

Abgebildet wird die Dichte der Bezieher Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld am 31.12. des Berichtsjahres pro 100 Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz lt. Melderegister, differenziert nach den drei Altersgruppen 0 bis unter 15 Jahre, 15 bis unter 25 Jahre (KeZa 5) und 0 bis unter 65 Jahre (KeZa 6).

Da sich die staatlichen Unterstützungsleistungen auf das Existenzminimum beschränken, können anhand der Dichte der Bezieher von Regelleistungen nach dem SGB II Hinweise auf das Ausmaß an ökonomischer Deprivation in der Gesellschaft gewonnen werden.

Armut wird oft als gesellschaftliche Ausgrenzung wahrgenommen, in der Folge steigen die Konflikte in Familien und die Anforderungen an die Erziehungskompetenzen von Personensorgeberechtigten.

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen benötigen Kinder und Jugendliche und ihre Familien, die als arm gelten bzw. am Existenzminimum leben, vergleichsweise häufig erzieherische Hilfen+ durch das Jugendamt (vgl. hierzu Bericht zur Entwicklung von Jugendhilfebedarf und sozialstrukturellem Wandel, Zusammenfassung zentraler Ergebnisse, S. 8, Kommunalverband für Jugend- und Soziales Baden-Württemberg, August 2005).2

Definition der Kennzahl

Dichte der Bezieher der Arbeitslosen- geld 2 und Sozialgeld

(KeZa5 und KeZa 6)

Dichte der Bezieher von Arbeitslosen- geld 2 und Sozialgeld der bis unter 65-Jährigen am 31.12. des Berichts- jahres pro 100 altersgleiche Einwoh- ner mit Haupt- und Nebenwohnsitz lt.

Melderegister.

KeZa 5

- 0 bis unter 15 - 15 bis unter 25 KeZa 6

- 0 bis unter 65 gesamt

Nach der Arbeitsmarktreform und der damit verbundenen Zusammenlegung der Sozialhilfe mit den Leistungen der Arbeitslosenhilfe wird erstmals transparent, wie viele Kinder und Jugendliche auf die staatlichen Transferleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen sind.

Experten sprechen von einer „Infantilisierung“ der Armut (Die ZEIT 3. August 2006, S. 11 ff; vgl.

auch Ursel Becher, Armut und Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen in Hamburg, August 2005 sowie die bundesweite Untersuchung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über Kinder und Hartz IV; aktuelle Daten s. in Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes zu den aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit vom 27. Juli 2006). Als besonders bedenklich

2 Weitere Literatur in diesem Zusammenhang: Sozialstrukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen als bedarfsbeeinflussender Faktor; Evaluation der Hilfen zur Erziehung in der Stadt Ludwigshafen; Heinz Müller, Elisabeth Schmutz; Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.; Ames, A. & Bürger, U., Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung, in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Heft 12/1997, S. 373-379; Bürger, U. : Stellenwert ambulanter Erziehungshilfen im Vorfeld der Heimerziehung. Empirische Befunde und Erfahrungen von Heimjugendlichen und deren Eltern mit ambulanten Jugendhilfemaßnahmen und Angeboten der Jugendhilfearbeit. In: Forum Jugendhilfe Extra. Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau des

(15)

wird nicht nur das Ausmaß der Armut betrachtet, sondern auch, dass sie so schnell wächst (Die ZEIT, 3. August 2006, S. 11 ff).

Die Dichte der Bezieher von Regelleistungen nach SGB II ab 15 Jahren wird im Rahmen der Kontextanalyse auch als Indikator herangezogen, um die Belastung durch Arbeitslosigkeit zu vergleichen. Mit Arbeitslosigkeit sind neben ökonomischen Einschränkungen häufig bei langfristiger Arbeitslosigkeit auch psychosoziale Auswirkungen verbunden. Die ungewollte Erwerbslosigkeit kann ein belastender Faktor für die Erziehungssituationen in Familien und für die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen sein. Junge Menschen können durch Arbeitslosigkeit unmittelbar aber auch mittelbar über die fehlende Erwerbsarbeit ihrer Personensorgeberechtigten betroffen sein.

Regelleistungen nach SGB II umfassen das sog. Arbeitslosengeld 2 für erwerbsfähige Hilfebedürftige und das Sozialgeld für Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht erwerbsfähig sind, sei es, weil sie noch Kinder sind, sei es, weil sie aus krankheitsbedingten, psychischen Gründen nicht in der Lage sind, länger als 3 Stunden täglich zu arbeiten. Personen mit SGB II-Leistungen über 15 Jahren sind häufig ohne Erwerbsarbeit, auch wenn ein Teil der Leistungsbezieher trotz Erwerbstätigkeit nicht ausreichend verdient, um den Lebensunterhalt sicherzustellen.

Der Indikator der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld wird statt der offiziellen Arbeitslosenquote der Bundesagentur für Arbeit herangezogen, weil in dieser viele Gruppen nicht eingerechnet sind, zum Beispiel Personen mit sog. „1-Euro-Jobs“ oder Jugendliche, die in einer Trainingsmaßnahme sind. Erste Auswertungen der SGB II-Hilfeempfängerzahlen (s.

Benchmarkingbericht der mittelgroßen Großstädte zum SGB II, 2006, con_sens) zeigen, dass gerade gut ein Viertel der arbeitsuchenden Jugendlichen offiziell als arbeitslos gilt.

Daher werden die Daten zur Arbeitslosigkeit nicht im Rahmen der Berichtslegung ausgewertet, sie werden aber im Rahmen des Benchmarking erhoben und sind als Grafiken im Anhang dieses Berichtes abgebildet. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahl der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II nicht die Arbeitslosen enthält, die ausreichende Leistungen nach SGB III erhalten.

(16)

Abb. 2: Bezieher von Leistungen nach dem SGB II differenziert nach Altersgruppen pro 1.000 EW am 31.12.

(KeZa 5 und 6)

KeZa 5 und 6:

Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz

(differenziert nach Altersgruppen) 2005

40,2

18,6

14,5

21,9 20,8

36,8

22,4

25,0

16,5

5,6 4,7 6,3

12,3 12,3

9,3 25,9

9,8 8,2

11,9 12,2

20,2

15,4 14,8

7,7

0,0 n.v.

10,0 20,0 30,0 40,0 50,0

BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW

0 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 25 Jahre 0 bis unter 65 Jahre

VIE: Keine Daten der Bundesagentur für Arbeit verfügbar.

SI: Gewichtete Schätzungen auf der Basis einer regionenbezogenen Zahl der Bundesagentur für Arbeit

Die Grafik zeigt zunächst in ihrer Gesamtheit das oben bereits angesprochene bedenklich hohe Ausmaß der Abhängigkeit von Kindern unter 15 Jahren von der staatlichen Transferleistung nach SGB II. Sie sind zwar nicht die absolut gesehen größte Gruppe unter den Leistungsbeziehern, aber bezogen auf ihre Altersgruppe sind sie am häufigsten auf die staatliche Leistung angewiesen. Im Mittel sind dies ein Viertel dieser Altersgruppe.

In Bremerhaven und Rostock zeigen sich im Vergleich besondere soziale Problemlagen, sowohl für die Kinder, als auch für die Jugendlichen und für die Leistungsbezieher insgesamt, wie in der weiter unten abgebildeten Grafik KeZa 6 deutlich wird.

Für Viersen lassen sich keine Aussagen zu den Beziehern von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld treffen, da die örtliche ARGE keine Daten für das Stadtgebiet Viersen sondern nur für das gesamte Gebiet der ARGE zur Verfügung stellen kann. Da Viersen in diesem Gebiet im Vergleich zu den Umlandgemeinden eine überdurchschnittliche Belastung aufweist, ist es nicht möglich, die Daten der ARGE entsprechend gewichtet auf das Viersener Gebiet herunterzubrechen.

In Siegen hingegen ist eine aussagekräftige gewichtete Schätzung durch die örtliche ARGE möglich. Der Benchmarkingkreis hofft, dass sich die Datenlage in dieser Hinsicht, die zum Teil auf die Inkompatibilität von Softwareprogrammen zurückzuführen ist, verbessern wird. Dies ist auch deshalb von Bedeutung, weil die Kommunen ihre sozialplanerischen Aufgabe wahrnehmen müssen und auf diese Daten angewiesen sind.

Für Rostock ist zu berücksichtigen, dass die Dichte der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld ein nur unvollständiges Bild der Problemlage vor Ort insbesondere im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit zeichnet. Die im Anhang abgebildeten Grafik zur Arbeitslosendichte für die Jugendlichen unter 25 Jahren (KeZa 1.1.) zeigt die diesbezüglich besondere Problemlage in Rostock.

(17)

4.1.2 Von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche

Die Trennung der Eltern ist für Kinder und Jugendliche und auch für ihre Personensorgeberechtigten eine große emotionale Belastung. Es handelt sich dabei um einen Indikator, anhand dessen Hinweise auf die Stabilität bzw. Instabilität der Familienverhältnisse

gewonnen werden können.

Studien belegen, dass die Trennung der Eltern einen besonderen Einfluss auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung+ hat und daher eine zentrale Kontextbedingung darstellt.

Das Risiko, dass Erziehungshilfen+ notwendig werden, ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen um ein Vielfaches höher, wenn die Eltern getrennt leben (vgl. Bericht zur Entwicklung von Jugendhilfebedarf und sozialstrukturellem Wandel für die Stadtkreise und Landkreise in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen über den Zeitraum 1999 bis 2003 von Dr. Ullrich Bürger, Herausgeber: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, August 2005.).

Definition der Kennzahl

Von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder und Jugendliche pro 100 EW u. 18 J. (KeZa 12) Von Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahren pro 100 EW bis unter 18 Jahren

Um Hinweise auf die unterschiedlichen diesbezüglichen Rahmenbedingungen in den Städten zu erhalten, wird die Zahl der von Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen pro 100 junge Einwohner unter 18 Jahre betrachtet. Kinder und Jugendliche, deren Eltern vor ihrer Trennung nicht verheiratet waren, werden nach der aktuellen Datenlage nicht berücksichtigt, weil sie derzeit nicht erhebbar sind. Gezeigt hat sich nach wissenschaftlichen Studien, dass der Faktor der allein Erziehenden in Verbindung mit anderen Belastungsfaktoren die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in besonderem Maße beeinflusst (vgl. Bürger: Referat im Jugendhilfeausschuss der Stadt Mannheim am 13.07.2006)

Das bedeutet, dass man anhand dieses Indikators einen Teil der Entwicklung abbildet. Nicht berücksichtigt ist, dass die Zahl der eheähnlichen Gemeinschaften stetig steigt, und daher in einem hohen Ausmaß Kinder und Jugendliche von der Trennung ihrer Eltern betroffen sind, die in keiner Scheidungsstatistik auftauchen. Dies trifft jedoch auf alle Städte des Vergleichsrings gleichermaßen zu. Daher kann der Indikator der von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder und Jugendlichen als ein gesicherter Indikator gelten, um unterschiedliche Kontextbedingungen zwischen den Städten transparent zu machen.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern geschieden sind, zunimmt, trotz eines tendenziell zu beobachtenden Bevölkerungsrückgangs in der Altersgruppe der unter 18-Jährigen. Dies weist auf einen steigenden Bedarf an HzE+ hin.

Die folgende Grafik zeigt, dass die Rahmenbedingungen der Städte im Hinblick auf die Dichte der von Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen sehr unterschiedlich sind.

(18)

Abb. 3: Von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche bis unter 18 J. pro 100 altersgleiche EW (KeZa 12)

KeZa 12:

Von Scheidung betroffene Kinder pro 100 Einwohner von 0 bis unter 18 Jahre 2005

2,29

1,27

0,63

1,10

0,62

n.v.

1,16

0,78 1,12

0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50

BHV DA KA MA P HRO SI VIE

Von Scheidung betroffene Kinder pro 100 EW 0-u.18 J. mit Haupt- und Nebenwohnsitz 2005 Mittelwert 2005

VIE: Angaben nur auf Amtsgerichtsebene verfügbar. Der Anteil wurde im Verhältnis zur altersgleichen Bevölkerung angegeben.

Eine mit Abstand besondere Problemlage im Hinblick auf junge Menschen unter 18 Jahre, deren Eltern sich haben scheiden lassen, weist Bremerhaven auf.

Ein Erklärungsfaktor für den Wert in Bremerhaven ist, wie auch im letzten Bericht erwähnt, dass viele Mütter oder Väter mit ihren Kindern nach der Trennung von ihren Partnern aus dem Umland nach Bremerhaven ziehen.

Vergleichsweise selten sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Potsdam, Viersen und Darmstadt von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

(19)

4.1.3 Schulabgänger ohne Abschluss

Das Leistungsgeschehen Hilfen zur Erziehung+ wird ebenfalls dadurch beeinflusst, inwieweit es Jugendlichen gelingt, mit einem Schulabschluss einen Einstieg in eine Ausbildungs- und Berufsbiografie zu finden.

Definition der Kennzahl

Schulabgänger ohne Abschluss pro 100 EW (KeZa 3) 15 unter 21 Jahre Schulabgänger ohne Abschluss pro 100 EW 15 bis unter 21 Jahren mit Haupt- und Nebenwohnsitz lt.

Melderegister.

Gelingt es den Jugendlichen nicht, eine formale Qualifikation ihrer Schule zu erhalten, sind ihnen berufliche Perspektiven weitgehend versperrt. Das Risiko, dass Erziehungshilfen notwendig werden, ist höher.

Die folgende Grafik bildet die Zahl der Schulabgänger von 15 bis unter 21 Jahren, die ihre Schule ohne Abschluss verlassen haben pro 100 altersgleiche Einwohner ab.

Die Grafik zeigt, dass sich die soziostrukturellen Rahmenbedingungen der acht Benchmarkingstädte im Berichtsjahr im Hinblick auf diesen Kontextindikator deutlich unterscheiden.

Abb. 4: Schulabgänger ohne Abschluss pro 100 EW 15 bis unter 21 Jahre (KeZa 3)

KeZa 3:

Schulabgänger ohne Abschluss pro 100 EW 15 bis unter 21 Jahre

2,2

1,0

2,4

2,2

2,4 2,1

1,0

0,6

2,0

3,2

1,6

n.v.

n.v.

1,4 1,5

1,7

0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5

BHV DA KA MA P HRO SI VIE

2004 2005 Mittelwert 2005

SI: Schätzung der Daten auf der Basis einer Hochrechnung der Daten für die Hauptschulen.

DA: In Hessen werden die Daten nicht erhoben.

Eine im Vergleich besonders deutliche Problemlage weist Viersen auf. Bereits seltener aber immer noch überdurchschnittlich oft verlassen Schüler in Bremerhaven und Siegen die Schule ohne Abschluss. Besonders selten müssen Schüler in Potsdam und mit einigem Abstand gen Mittelwert auch in Karlsruhe diese Einschränkung ihrer beruflichen Perspektive hinnehmen.

Bei der Interpretation der Zahl ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Zahl der Schulabgänger sehr stark schwankt, wie auch aus der Grafik ersichtlich wird. Entwicklungen finden in diesem Feld sprunghaft statt. Abhängig sind die Werte beispielsweise auch von der Zahl junger Migranten, die in der jeweiligen Stadt leben. So wiesen Mannheim und Potsdam im Vergleich zu diesem Berichtsjahr im Vorjahr noch eine deutlich überdurchschnittliche Problemlage im Hinblick auf diesen Kontextindikator auf.

(20)

Die (In-)Stabilität dieses Faktors wird im Rahmen des Benchmarking weiterhin beobachtet. Ggf.

kann hier mittels einer Zeitreihenbetrachtung und eines dann zu bildenden Durchschnittswertes eine stabilere Aussage getroffen werden.

4.1.4 Kindertagesbetreuung

Neben Faktoren, die sich belastend auf das Leistungsgeschehen der erzieherischen Hilfen+ auswirken können, werden im Rahmen der Kontextanalyse auch entlastende Faktoren betrachtet.

Der Versorgungsgrad an Plätzen in Kindertages- einrichtungen ist eine relevante Rahmenbedingung für das Leistungsgeschehen Hilfen zur Erziehung+. Werden frühzeitig erzieherische Bedarfe erkannt und aufgefangen, kann perspektivisch die Notwendigkeit von Hilfen zur Erziehung+ vermieden werden.

Um den Versorgungsgrad an Plätzen in Kindertages- einrichtungen in den Städten zu vergleichen, werden die belegten Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder bis unter 14 Jahren abgebildet.

Die Angebote werden nach unterschiedlichen Alters- gruppen differenziert dargestellt. Da die Plätze in Kindertageseinrichtungen für die 3-jährigen bis noch nicht schulpflichtigen Kinder in der Regel Kindern bis 6,5 Jahren zur Verfügung stehen, wird die Bezugsgröße der Einwohner entsprechend gewählt.

Definition der Kennzahl

Kita-Plätze (KeZa 8) Anzahl der belegten Plätze in

Tageseinrichtungen für Kinder bis unter 14 Jahre in Kindertagesstätten -

- 0 bis unter 3 - 3 bis 6,5

- 6,5 bis unter 14 J.

pro altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz lt. Melderegister.

Abb. 5: Anzahl Belegte Plätze für Kindertagesbetreuung pro 100 EW 0- unter 14 Jahre am 31.12. (KeZa 8) KeZa 8:

Anzahl der belegten Plätze für Tageseinrichtungen für Kinder gesamt pro 100 altersgleiche Einwohner unter 14 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz

2005

3

10

40 38

1

16

91 93 92 90 89 90

7 8 8

86 78

90

0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 120,0

BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW

Plätze für 0 bis unter 3 J.

Plätze für 3 bis unter 6,5 J.

Plätze für 6,5 bis unter 14 J.

BHV: Die Angebote für noch nicht schulpflichtige Kinder ab drei Jahren werden nur für die 3- bis unter 6-jährigen Einwohner angeboten. Zur Veranschaulichung: Würde man die Werte auf die in Bremerhaven berücksichtigten Einwohner von 3 bis unter 6 Jahren beziehen, würde der belegten Plätze pro 100 Einwohner dieser Altersgruppe deutlich höher liegen.

13

18

45

3

18 34

2 6 8

(21)

Für Bremerhaven gelten folgende Besonderheiten: Die Angebote für noch nicht schulpflichtige Kinder ab drei Jahren werden in der Stadt nur für die 3- bis unter 6-jährigen Einwohner angeboten. Zur Veranschaulichung: Würde man die Werte auf die in Bremerhaven berücksichtigten Einwohner von 3 bis unter 6 Jahren beziehen, würde der Wert der belegten Plätze pro 100 Einwohner deutlich höher liegen.

Der Versorgungsgrad für die Kinder ab 3 Jahren, die noch nicht schulpflichtig sind, unterscheidet sich zwar zwischen den Städten des Benchmarkingkreises, allerdings eher in einer zu vernachlässigenden Größenordnung. Für diese Altersgruppe greifen die gesetzlichen Vorgaben.

Relevante Unterschiede sind im Hinblick auf den Versorgungsgrad für die Unter-3-Jährigen und die Plätze für die schulpflichtigen Kinder unter 14 Jahre erkennbar.

Die Kindertagesbetreuung ist für diese Altersgruppen wie erwartet insbesondere in Potsdam und in der Hansestadt Rostock überdurchschnittlich gut ausgestattet. Dies ist auf die historisch gewachsenen gut ausgebauten Betreuungsstrukturen in der ehemaligen DDR zurückzuführen.

Studien zeigen, dass sich der Versorgungsgrad in Ost- und Westdeutschland auch nach der deutschen Einheit bis 2002 deutlich unterscheidet (vgl. Broschüre des Statistischen Bundesamtes „Kindertagesbetreuung in Deutschland – Einrichtungen, Plätze, Personal und Kosten 1990 bis 2002"; sowie Pressemitteilung vom 16. März 2004).

Auf Grund der politischen Diskussionen auf Bundesebene und auf kommunalpolitischer Ebene im Zuge des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hat die Thematik jedoch deutlich im gesamten Bundesgebiet an Dynamik gewonnen.

Das bedeutet erfreulicherweise, dass die gut ausgebauten Betreuungsstrukturen in Potsdam und Rostock kein „Einsparpotenzial“ zur Kostenminimierung darstellen, sondern Pionierfunktion für die übrigen Städte haben. Zielsetzung der Jugendämter ist es, insbesondere das Angebot an Krippenplätzen und Kindertagespflege auszubauen.

Sowohl im Bereich der Krippenplätze als auch im Hinblick auf die Angebote für schulpflichtige Kinder ist in den westdeutschen Städten bereits eine gewisse Dynamik entstanden. Dies wird daran deutlich, dass sich auch die übrigen Benchmarking-Städte im Hinblick auf Angebote für diese Altersgruppen deutlich unterscheiden.

Weitere Betreuungsformen im Fokus

Diese Dynamik zeigt sich nicht nur in dem Versorgungsangebot für die unterschiedlichen Altersgruppen, sondern auch im Ausbau von Betreuungsformen, die über die zu den Kindertageseinrichtungen zählenden Kinder- krippen, Kindertagesstätten und Horte hinausgehen.

Von besonderer Bedeutung sind hier die registrierte Kindertagespflege im Sinne des § 23 SGB VIII und schulische Zusatzangebote, die den Eltern feste Betreuungszeiten garantieren.

Daher wird im Rahmen dieses Benchmarking auch ausgewertet, wie sich die Städte im Hinblick auf die Anzahl der belegten Plätze für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und sonstige Formen der Kindertagesbetreuung pro Einwohner unter 14 Jahre unterscheiden.

Definition der Kennzahl

Belegte Plätze Kindertagesbetreuung (KeZa 11)

Belegte Plätze für Kinder bis unter 14 Jahre in Kindertageseinrichtungen und sonstigen Formen von Kindertages- betreuung und in registrierter Tagespflege pro Einwohner bis unter 14 Jahre mit Haupt- und Neben- wohnsitz lt. Melderegister.

(22)

Bei der Interpretation der Grafik ist unbedingt zu berücksichtigen, dass hier die belegten Plätze für die Altersgruppe der 0 bis unter 14 Jahren insgesamt ausgewiesen sind.

Daher liegen die Dichten der Plätze für die unter 14 Jährigen insgesamt sehr viel niedriger als für die belegten Plätze für spezifische Altersgruppen, bezogen jeweils auf altersgleiche Einwohner, wie sie in der Grafik KeZa 8 abgebildet sind.

Abb. 6: Belegte Plätze für Kindertagesbetreuung gesamt pro 100 EW 0- unter 14 Jahre 31.12. (KeZa 11)

KeZa 11:

Kinder von 0 bis unter 14 Jahre in Kindertagesstätten und sonstigen Formen von Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege

pro 100 Einwohner von 0 bis unter 14 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz 2005

13,2 23,1

30,9

28,1 28,8

57,3

51,1

25,4

23,2 0,39

0,33

1,25 1,44

0,95

1,98

0,48

0,37

0,90

16,5 10,3

13,3

19,6

9,7 9,0 14,3

n.v.

33,5

0 10 20 30 40 50 60 70 80

BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW

sonstige Formen v. Betreuung Kitas in registrierter Kindertagespflege

Deutlich wird, dass die Kindertageseinrichtungen (Horte, Kinderkrippen, Kindergärten) im Angebotsportfolio in allen Städten wie erwartet den größten Bestandteil ausmachen.

Ausführungen zu dieser Betreuungsform sind dem obigen Abschnitt dieses Kapitels zu entnehmen.

Die registrierte Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII hingegen spielt im Vergleich zu den beiden anderen Betreuungsformen eine stark untergeordnete Rolle. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass alle sog. nicht-öffentlichen Formen der Kindertagespflege, d.h. Tagespflege, die nicht mit Geldleistungen der Stadt verbunden ist oder durch die Vermittlung des Jugendamtes zustande kommt, in dieser Grafik nicht berücksichtigt sind.

Eine nicht unbedeutende Rolle spielen hingegen bereits in allen Städten die schulischen Angebote, die zusätzlich zum Unterricht im Rahmen von festen Betreuungszeiten angeboten werden.

Dieser Bereich wird zunehmend an Bedeutung gewinnen, insbesondere da er Kindern und Jugendlichen mit schwierigen Ausgangsbedingungen in ihrer Herkunftsfamilie zumindest die Möglichkeit positiver Sozialisationserfahrungen gibt.

Die Zeitreihenbetrachtung dieser Kennzahl wird interessant sein, um die derzeit in allen Benchmarkingstädten verstärkten Bemühungen in diesem Feld zu dokumentieren und die Ergebnisse abzubilden.

(23)

4.1.5 Brutto-Gesamtausgaben für den Jugendetat

Als zweite positive Rahmenbedingung, die sich entlastend auf das Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung+ auswirken kann, werden die Ausgaben für präventive Jugendhilfeleistungen abgebildet.

Wenn Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, außerhalb der eigenen Familie Erfahrungen zu machen, Bindungen aufzubauen und unterschiedliche Möglichkeiten der Sozialisation zu erfahren, müssen nicht alle erzieherischen Aufgaben in der Familie erbracht werden.

Definition der Kennzahl

Brutto-Jugendetat (KeZa 4)

Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit (nach § 11 und

§ 12 SGB VIII) pro EW unter 21 Jahre

in Euro im Bj. Dies entlastet die Familien, insbesondere solche, deren

Erziehungskompetenzen und Problemlösungspotenziale nicht so stark entwickelt sind.

Für den Kennzahlenvergleich wurden die Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach

§ 11 SGB VIII und die Zuschüsse für anerkannte Jugendverbände und Jugendgruppen im Rahmen der Förderungspflicht nach § 12 SGB VIII ausgewählt.

Die Definition der Basiszahl wurde in diesem zweiten Projektjahr des Benchmarkingkreises erarbeitet und die Daten wurden erstmalig erhoben.

Die Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit beinhalten folgende Positionen:

Operative Personalkosten und Overhead (ohne Jugendamtsleitung) der Kommune im Bereich offene Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) in der Abteilung Jugendförderung in Euro - Ausgaben für vollzeitverrechnete Mitarbeiter in kommunalen Einrichtungen der offenen

Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendhäuser, betreute Spielplätze, Spielmobile etc.)

- Ausgaben für vollzeitverrechnete Mitarbeiter in der Verwaltung mit operativen Aufgaben im Bereich offene Kinder- und Jugendarbeit (inklusive Jugendbildungswerk, Beteiligungsverfahren, Events, Aktionen etc.)

- Ausgaben für die Bearbeitung der entsprechenden Förderanträge Sachkostenetat der Kommune für die offene Kinder- und Jugendarbeit - mit Ausgaben für Honorarmittel

- ohne investive Mittel in Verwaltung und kommunalen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und ohne Ausgaben für Instandhaltungskosten / Unterhaltungskosten Zuschüsse an anerkannte freie Träger gemäß den Förderrichtlinien für einzelne Maßnahmen

in Euro

- Ausgaben im Rahmen des Jugendförderungstatus – Zuschüsse für anerkannte Jugendverbände und Jugendgruppen im Rahmen der Förderungspflicht (gem. § 12 SGB

VIII) in Euro Für alle Punkte gilt:

- Nur kommunale Mittel, das heißt keine Dritt- oder Fördermittel;

- Ohne Ausgaben für Kindertagesbetreuung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz, - Ohne Ausgaben für Leistungen im Bereich §13 SGB VIII.

(24)

Abb. 7: Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro EW unter 21 Jahre in Euro (KeZa 4)

KeZa 4:

Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro EW unter 21 Jahre in Euro

2005

108 104

95

35 76

132

94 95

116

0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 120,0 140,0

BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW

DA, P: Personalausgaben nach KGSt-Tabelle geschätzt. Für DA liegen die realen Ausgaben aufgrund des Altersdurchschnitts der Mitarbeiter höher.

Bei der Interpretation der Grafik ist zu berücksichtigen, dass sich die Förderstrukturen für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und den Bereich der Jugendverbandsarbeit in den Kommunen sehr stark unterscheiden.

Insbesondere verfügen die Städte über unterschiedliche Landesmittel und Drittmittel für ihre Jugendförderung, die in dieser Grafik nicht abgebildet sind. Diese Grafik zeigt daher einen Ausschnitt aus der Förderlandschaft, sie bildet sie nicht umfassend ab.

Auffallend ist, dass insbesondere Viersen im Berichtsjahr vergleichsweise wenige Ausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit nach § 11 und § 12 SGB VIII pro jungen Einwohner aufgewandt hat. Das Viersener Jugendamt hatte ein im Vergleich eher geringes Ausgabenvolumen erwartet, ist von den deutlichen Unterschieden jedoch überrascht.Die übrigen Städte unterscheiden sich merklich, aber nicht so deutlich wie erwartet.

(25)

4.1.6 Die Kontext-Bedingungen der Städte in der Zusammenschau

Die Kontextanalyse zeigt insgesamt, dass die Städte des Vergleichsrings sehr unterschiedliche sozialstrukturelle Problemlagen aufweisen, sowohl im Hinblick auf das Ausmaß der Belastung als auch im Hinblick auf die einzelnen Belastungsfaktoren.

Daher werden alle Kontext- Indikatoren im Folgenden für jede einzelne Stadt in einer sog. Netzgrafik zu- sammen abgebildet.

Die angegebenen Werte

ie Werte beziehen sich der Netzgrafiken bilden nicht die absoluten Aus- prägungen des jeweiligen Indikators ab, sondern die Abweichung vom Mittel- wert.

D

auf den Mittelwert (=

Index 100), der jeweils in einer rot gestrichelten Linie dargestellt ist.

LEGENDE

Bezieher nach SGB II (pro 100 EW)

Bezieher u25 nach SGB II

(pro 100 EW) Schulabgänger ohne Abschluss (15-u.21 J.) Scheidungskinder pro

100 EW (0-u.18 J.) unterdurchschnittlicher

Jugendetat (0-21 J.) unterdurchschnittliche

Anzahl Kita-Plätze (0-14 J.)

Dies ist notwendig, um die unterschiedlichen Indikatoren mit jeweils unterschiedlichen Bezugsgrößen vergleichbar zu machen.

Alle Indikatoren werden mit der gleichen Wirkungsrichtung, d.h. als belastende Faktoren abgebildet. Hierzu wurde die Anzahl der belegten Plätze in Kindertageseinrichtungen und des Jugendetats entsprechend transformiert. Daher wird in der Legende der Netzgrafik auch die Bezeichnung „unterdurchschnittliche Anzahl Kita-Plätze“ und „unterdurchschnittlicher Jugendetat“ gewählt.

Je höher der Wert des Indikators ist, desto größer ist die entsprechende Problemlage in der Stadt einzuschätzen und desto größer auch die in der Grafik aufgespannte Fläche.

(26)

114,1

78,3

103,7

84,1 82,5 80,5

Mannheim 2005 MW = Index 100 101,2

203,6

126,2 174,5 175,4

Bremerhaven 2005 MW = Index 100

107,8

85,8

69,8

71,1 66,0

Darmstadt 2005 MW = Index 100

55,3

112,7

57,8 60,7

116,1 56,2

Karlsruhe 2005 MW = Index 100

36,3

56,5 100,1

28,7 79,0

82,5 Potsdam 2005 MW = Index 100

47,3

136,4

88,3 125,7

90,8

98,2

Rostock 2005 MW = Index 100

102,0 119,9

107,2 111,0

103,8 Siegen 2005 MW = Index 100

115,1

163,1

50,7

162,4 Viersen 2005 MW = Index 100 n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

LEGENDE

Bezieher nach SGB II (pro 100 EW)

Bezieher u25 nach SGB II (pro 100 EW)

Schulabgänger ohne Abschluss (15-u.21 J.)

Scheidungskinder pro 100 EW (0-u.18 J.) unterdurchschnittlicher Jugendetat

(0-21 J.) unterdurchschnittliche Anzahl Kita-Plätze

(0-14 J.)

Referenzen

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