• Keine Ergebnisse gefunden

•••••• • • • • • • Stadt Viersen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "•••••• • • • • • • Stadt Viersen "

Copied!
109
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

• • •

•••••• • • • • Stadt Viersen

Gesamtabsch 1 uss

zum 31.12.2010

(2)

Teil A

Ubersichten ••

1. Gesamtbilanz

II. Gesamtergebnisrechnung

(3)

1. Gesamtbilanz

(4)

Gesamtbilanz zum 31.12.2010

Aktiva 31.12.2010

EUR

1. Anlagevermögen 661.402.043,46

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 3.512.138,87

1.2 Sachanlagen 583.408.648, 13

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 61.900.536,40 1.2.1.1 Grünflächen mit Parkanlagen und Spielplätzen 40. 355. 989, 54

1.2.1.2 Ackerland 5.417.481,80

1.2.1.3 Wald, Forsten 2.701.501,52

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 13.425.563,54

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 254.671.854,04

1.2.2.1 Kinder und Jugendeinrichtungen 10. 848.443, 33

1.2.2.2 Schulen 100.979.358,93

1.2.2.3 Wohnbauten 75.694.946,90

1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts„ und Betriebsgebäude 67.149. 104,88

1.2.3 lnfrastrukturvermögen 233. 764.101,93

1.2.3.1 Grund und Boden des lnfrastukturvermögens 59.976.115,56

1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1. 533. 605, 26

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00

1.2.3.4 Entwässerungs-und Abwasserbeseitigungsanlagen 59.288.616,04

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und 112.965. 765,07

Verkehrslenkungsanlagen

1.2.3.6 Sonstige Bauten des lnfrastrukturvermögens 0,00

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 4.738.118,50

1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 5.402.877,09

1.2. 7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.231.099,15

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 13. 700.061,02

1.3 Finanzanlagen 74.481.256,46

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 60. 77 4.887 ,38

1.3.2 Beteiligungen 9.509. 785, 71

1.3.3 Sondervermögen 0,00

1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.141.249,20

1.3.5 Ausleihungen 3.055.334, 17

1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 733.373,98

1.3.5.2 an Beteiligungen 0,00

1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00

1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2.321.960, 19

2. Umlaufvermögen 55.647 .533,63

2.1 Vorräte 27 .657 .588,33

2.1.1 Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 27.749,34

2.1.2 Gewerbegrundstücke 29.528,87

2.1.3 Wohnbaugrundstücke 7. 982. 584, 85

2.1.4 Geleistete Anzahlungen 19.617. 725,27

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.973.953, 14

2.2.1 Forderungen 22.494.255,28

2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 479.697,86

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00

2.4 Liquide Mittel 5.015.992, 16

3. Aktive Rechnungsabgrenzung 2.886.056,37

Summe Aktiva 719.935.633,46

(5)

Passiva 31.12.2010 EUR

1. Eigenkapital 205.844.070,53

1.1 Allgemeine Rücklage 184.662.343,40

1.2 Sonderrücklagen 469.632,77

1.3 Ausgleichsrücklage 28.984. 723,94

1.4 Verlustvortrag 0,00

1.5 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -8.272.629,58

2. Sonderposten 156. 785.157 ,86

2.1 für Zuwendungen 81.698.872,99

2.2 für Beiträge 55.397 .483,62

2.3 für den Gebührenausgleich 5.284.884,00

2.4 Sonstige Sonderposten 14.403.917,25

3. Rückstellungen 106.962.218,02

3.1 Pensionsrückstellungen 87.541.017,79

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 360.208,71

3.3 lnstandhaltungsrückstellungen 1.880.106,97

3.4 Sonstige Rückstellungen 17.180.884,55

4. Verbindlichkeiten 235.672.403,44

4.1 Anleihen 0,00

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 185.192.787,46 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 9.780.854,09 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich 14.395.633,04

gleichkommen

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.068.043,16

4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 895.499,62

4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 3.495.725,51

4.8 Erhaltene Anzahlungen 16.843.860,56

5. Passive Rechnungsabgrenzung 14.671.783,61

Summe Passiva 719.935.633,46

(6)

II. Gesamtergebnisrechnung

(7)

Gesamtergebnisrechnung 2010

Bezeichnung

01 Steuern und ähnlich Abgaben

02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge

04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Umlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 1 O

=

Ordentliche Gesamterträge 11 Personalaufwendungen 12

13 14 15 16 17 18

19 20

21

22

23 24

25

- Versorgungsaufwendungen

- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen

- Transferaufwendungen

- Sonstige ordentliche Aufwendungen

=

Ordentliche Gesamtaufwendungen

=

Ordentliches Gesamtergebnis (= Zeilen 10 und 17)

+ Finanzerträge

Finanzaufwendungen

=

Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 und 20)

Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit

=

(=Zeilen 18 und 21)

+ Außerordentliche Erträge

- Außerordentliche Aufwendun en

Gesamtergebnis 2010

EUR

85.938.260, 17 31.885.518,00 955.081,00 28.270.056,88 20.293.322,80 5.423.811,00 11.327.587,24 0,00 469.698,28 184.563.335,37 45.814.556,14 4.189.118,07 41.226.57 4,37 18.051.106,76 71.203.425,28 8.121.266,26 188.606.046,88 -4.042.711,51 4.073.252,88 8.041.391,50

-3.968.138,62

-8.010.850, 13

75.199,15 336.978,60

-261.ns,45

(8)

Teil B

Gesamtanhang

Anlagen

Anlage 1: Gesamtanlagenspiegel zum 31.12.2010 Anlage 2: Gesamtforderungsspiegel zum 31.12 .2010 Anlage 3: Gesamtverbindlichkeitsspiegel zum 31 .12.2010 Anlage 4: Gesamtrückstellungsspiegel zum 31.12.2010

Anlage 5: Übersicht über die Bürgschaften der Stadt Viersen zum

31.12.2010

(9)

Anhang

zum Gesamtabschluss der Stadt Viersen

zum 31.12.2010

(10)

Inhaltsverzeichnis

1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN ...•... 1

2. KONSOLIDIERUNGSKREIS DER STADT VIERSEN ... 3

3. KONSOLIDIERUNGSBUCHUNGEN ... 5

3.1. KAPITALKONSOLIDIERUNG ... ......•....•..•.. 5

3.2. SCHULDENKONSOLIDIERUNG ...•... 5

3.3. ZWISCHENERGEBNISELIMINIERUNG ...•... 5

3.4. AUFWANDS- UND ERTRAGSKONSOLIDIERUNG ... „ ... 6

4. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN ... 6

5. ANGABEN ZUR GESAMTBILANZ ...•... 7

5.1. AKTIVA ...•... 7

5.1.1.ANLAGEVERMÖGEN ... „ .......... ... 7

5.1.1.1. SACHANLAGEN ... 7

5.1.1.2. FINANZANLAGEN ... „.„ ...•... 8

5.1.2.UMLAUFVERMÖGEN ... .......... 8

5.1.2.1. VORRÄTE ... 8

5.1.2.2. FORDERUNGEN ... 8

5.1.2.3. LIQUIDE MITTEL ... „ ...••••...•.........•••••....•............• 8

5.1.3.AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG ... 8

5.2. PASSIVA ... 9

5.2.1.EIGENKAPITAL ... 9

5.2.1.1. ALLGEMEINE RÜCKLAGE ... „ .... „ .... „ ... „ ... 9

5.2.1.2. AUSGLEICHSRÜCKLAGE ... 9

5.2.1.3. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG ... 9

5.2.2.SONDERPOSTEN ... 9

5.2.3.RÜCKSTELLUNGEN ... 10

5.2.4. VERBINDLICHKEITEN ... 10

5.2.5 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG ... ....... 11

6. ANGABEN ZUR GESAMTERGEBNISRECHNUNG ... ...... „.13

7. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG ... „ ... „ ...... 14

8. SONSTIGE ANGABEN ZUM GESAMTANHANG ... 14

8.1 HAFTUNGSVERHÄL TNISSE GEM. § 49 GEMHVO NRW 1. V. M. § 47 ABS. 1 S. 3 GEMHVO NRW ... 14

8.2 KOSTENUNTERDECKUNGEN BEI KOSTENRECHNENDEN EINRICHTUNGEN GEM. § 49 ABS. 3 GEMHVO 1. V. M. § 43 ABS. 6 S. 2 GEMHVO NRW ... 15

(11)

ANLAGEN ZUM GESAMTANHANG

ANLAGE 1 GESAMTANLAGENSPIEGEL ZUM 31.12.2010 ... „ ... „ .... 17

ANLAGE 2 GESAMTFORDERUNGSSPIEGEL ZUM 31.12„2010„„„„ .. „„.„.„ ... „ 19

ANLAGE 3 GESAMTVERBINDLICHKEITENSPIEGEL ZUM 31.12.2010„.„.„ ... „ ... 21

ANLAGE 4 GESAMTRÜCKSTELLUNGSSPIEGEL ZUM 31.12.2010 ... „„.„„„.„„ .. „23

ANLAGE 5 ÜBERSICHT ÜBER DIE BÜRGSCHAFTEN DER STADT VIERSEN ZUM 31.12.2010 .. „.„ ... „ ... „ ... „ ... „ .... „„„„„.„.„„„ ... „„„25

(12)

1. Gesetzliche Grundlagen

Neben dem Einzelabschluss haben Kommunen nach § 116 Abs. 1 S. 1 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Dieser fasst, wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammen, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage so darzustellen, als ob die Kernverwaltung mit ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit bildet. Die Adressaten des Gesamtabschlusses sollen anhand dieser Informationen beurteilen können, ob die Gemeinde einschließlich ihrer Betriebe zukünftig in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen. Nach § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW und § 49 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht zu ergänzen. In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Stichtag des ersten aufzustellenden Gesamtabschlusses wurde für das Jahr 201 O ein rudimentärer Lagebericht erstellt.

Nach § 52 Abs. 2 GemHVO NRW sind im Gesamtanhang zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze beurteilen können. Die Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist im Einzelnen anzugeben.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen der GO NRW und der GemHVO NRW sind bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses auch ergänzende Vorschriften des Handelsgesetz- buches (HGB) und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten.

Die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind entsprechend der Regelungen des

§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 Abs. 3 und Abs. 4 bzw.§ 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW darzustellen.

Das Geschäftsjahr für den Konzern „Stadt Viersen" und die konsolidierten Organisationen entspricht dem Kalenderjahr.

1

(13)

2

(14)

2. Konsolidierungskreis der Stadt Viersen

Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch selbst- ständigen Betriebe einer Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss einbezogen werden müssen.

Zur Bestimmung, welche Einheiten neben dem Abschluss der Stadt Viersen in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind, regelt § 116 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 GemHVO NRW die Festsetzung des Konsolidierungskreises.

Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sind gemäß

§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW grundsätzlich im Rahmen der Vollkonsolidierung zu berück- sichtigen. Die Viersener Aktien-Baugesellschaft AG (im Folgenden „VAB") und die Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen mbH, Viersen, (im Folgenden „GMG") wurden dementsprechend vollkonsolidiert in den Gesamtabschluss einbezogen. Die Vollkonsolidierung erfolgte bei der Erstkonsolidierung nach der Erwerbsmethode zum Stichtag der erstmaligen Einbeziehung. Der bei der Erstkonsolidierung der VAB entstandene passive Unterschiedsbetrag (Differenz zwischen Beteiligungsbuchwert bei der Stadt und dem Eigenkapital des verbundenen Unternehmens) in Höhe von€ 19.300 wurde dem Eigenkapital zugeordnet, da es sich um einen realisierten Gewinn handelte. Der bei der Erstkonsolidierung der GMG entstandene aktive Unterschiedsbetrag in Höhe von € 1.264.849 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert, da er aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Wesentlichkeit einzelnen stillen Reserven nicht zuzuordnen war.

Nach der Vereinfachungsregel gemäߧ 116 Abs. 3 GO NRW (in Anlehnung an § 296 HGB) müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht mit eingezogen werden, wenn sie für die Beurteilung der Gesamtlage von untergeordneter Bedeutung sind. Bei diesen Betrieben erfolgt lediglich eine Fortschreibung der Anschaffungskosten (at cost). Auf weitergehende Konsolidierung wird verzichtet. Dieser Ansatz erfolgt gern.§ 50 GemHVO NRW i.V.m. §§ 300 ff. HGB auch, wenn die Beteiligungsanteile gering (i.d.R. unter 20 %) sind und daher nicht von einem maßgeblichen Einfluss ausgegangen werden kann. Aus Gründen der Wesentlichkeit wurde das verbundene Unternehmen Entwicklungsgesellschaft der Stadt Viersen (im Folgenden „EGV") nicht voll konsolidiert. Die NEW Umwelt GmbH ist von untergeordneter Bedeutung und daher nicht zu berücksichtigen.

3

(15)

4

(16)

3. Konsolidierungsbuchungen 3.1. Kapitalkonsolidierung

Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Viersen selbst und der VAB und der GMG so darzustellen, als wären diese eine Einheit (vgl.

§ 116 Abs. 2 GO NRW). Dies setzt die Zusammenfassung der Jahresabschlüsse unter dem Gesichtspunkt des sogenannten Einheitsgrundsatzes voraus. Aus dem Einheitsgrundsatz folgt insbesondere, dass kein Anteil der Stadt Viersen an den voll konsolidierten verbundenen Unternehmen im Gesamtabschluss ausgewiesen werden darf. Somit ist das Eigenkapital der gemeindlichen Unternehmen und das entsprechende Finanzanlagevermögen in der Bilanz der Gemeinde aufzurechnen (Kapitalkonsolidierung).

Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode(§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB) angewandt. Dabei erfolgte die Verrechnung mit dem Eigen- kapital auf der Grundlage des Wertansatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der verbundenen Unternehmen in den Gesamtabschluss. In dem vorliegenden Gesamtabschluss erfolgte die Verrechnung auf Grundlage der Wertansätze zum Erstkonsolidierungszeitpunkt (31. Dezember 2010). Die Wertansätze wurden aus dem Bewertungsgutachten entnommen, welches für die Zwecke der Eröffnungsbilanz der Stadt beauftragt wurde, da sich wesentliche, wertbildende Faktoren bei den vollkonsolidierten Unternehmen nicht ergeben haben (siehe Praxisleitfaden; 4. Auflage; J.1.5).

3.2. Schuldenkonsolidierung

Bei der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten der Betriebe gegenüber der Kernverwaltung und auch zwischen den Betrieben selbst eliminiert, um im Gesamtabschluss ein Bild der tatsächlichen Schuldenlage des „Konzerns" zu erhalten.

Die Schuldenkonsolidierung erfolgte zum 31.12.2010 nach§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m.

§ 303 Abs. 1 HGB:

Folgende Konsolidierungen wurden gebucht:

a) VAB

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten

Erhaltene Anzahlungen An Forderungen

b.) GMG

Erhaltene Anzahlungen An Forderungen

3.3. Zwischenergebniseliminierung

733.373,98 € 655.059,72 € 35.466,62 € 46.604,97

59.851,77 €

1.470.505,29 €

59.851,77

Bei der Zwischenergebniseliminierung werden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Betrieben und der Kernverwaltung beruhen, so angesetzt, wie dies in einem Unternehmen als wirtschaftliche Einheit der Fall wäre.

Eine Eliminierung von Zwischenergebnissen ist nicht erforderlich.

5

(17)

3.4. Aufwands· und Ertragskonsolidierung

Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die geschäftlichen Beziehungen untereinander ausgebucht mit dem Ziel, nur diejenigen Aufwendungen und Erträge, die aus Transaktionen mit außerhalb des kommunalen „Konzerns" stehenden Dritten resultieren, abzubilden.

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und Abs. 2 GemHVO NRW i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernorganisationen und den auf sie entfallenden Aufwendungen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit erfolgte die Aufwands- und Ertragskonsolidierung auf der Grundlage der bei den verbundenen Unternehmen gebuchten Beträge (siehe Praxisleitfaden;

4. Auflage; J.1.12).

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Jahresabschlüsse der Stadt Viersen, der VAB und der GMG wurden für den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich nach den bei der Stadt Viersen geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Vom NKF abweichende Bewertungsmethoden sind gemäß § 308 Abs. 2 S. 3 HGB beibehalten worden, sofern diese unwesentlich bzw. von untergeordneter Bedeutung waren.

Im Einzelnen wurden im Konzern Stadt Viersen folgende Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden angewendet:

Die Vermögenszugänge bei den Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Bei der Bewertung des Sachanlagevermögens sind rechnungslegungsbezogene Erleichterungen angewendet worden. Insbesondere ist der Verzicht auf die Anpassung von Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden zu nennen (siehe Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF- Gesamtabschlusses (im Folgenden „Praxisleitfaden"); 4. Auflage;

J.11.4).

Eine Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung ergibt sich durch das angewendete Bewertungsvereinfachungsverfahren der Festwertbewertung.

• Der verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Differenzbetrag zwischen dem Beteiligungsbuchwert der GMG und dem anteiligen Eigenkapital. Er wird über die Laufzeit der folgenden 15 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben.

• Bei den Vorräten werden Gewerbe- und Wohnbaugrundstücke, die zur Veräußerung vorgesehen sind, bilanziert. Diese werden zu fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen (Einzel- und Pauschalwertberichtigung) angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzung werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen in angemessener Höhe gebildet.

6

(18)

• Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweck- gebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes.

• Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.

• Als passive Rechnungsabgrenzung werden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

5. Angaben zur Gesamtbilanz

Die Darstellung der Gesamtbilanz entspricht den Regelungen des § 49 Abs. 3 GemHVO NRW. Forderungen sind entsprechend der rechnungslegungsbezogenen Vereinfachungen (siehe Praxisleitfaden; 4. Auflage; J.1.3) zusammengefasst worden.

Es folgen nur Erläuterungen zu den Gesamtstrukturen des Gesamtabschlusses. Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Positionen finden sich in den jahresspezifischen Anhängen zur städtischen Bilanz bzw. zu den Bilanzen der verbundenen Unternehmen.

5.1. Aktiva

5.1.1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen beträgt 661.116. 779,46 €. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Gesamtanlagenspiegel 201 O (Anlage 1 zum Anhang).

5.1.1.1. Sachanlagen

In der Gesamtbilanz wurde das Sachanlagevermögen der Stadt mit dem der VAB und GMG zusammengeführt. Das Sachanlagevermögen (583.409 T€) macht mit 81,0 % nach wie vor den Großteil des Gesamtvermögens (719.936 T€) aus.

49,6 % des Sachanlagevermögens sind bei den drei nachfolgenden und mit Abstand größten Positionen gebunden:

Bezeichnung Wert

31.12.2010 T€

Wohnbauten 75.695

Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrs- 112.966 lenkungsanlagen

Schulen 100.979

Summe 289.640

Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau sind Ende 2010 mit 13.700 T€ bilanziert. Davon entfallen 11.122 T€ auf die Stadt Viersen und 2.578 T€ auf die VAB.

7

(19)

5.1.1.2. Finanzanlagen

Unter der Position „Anteile an verbundenen Unternehmen" befinden sich nach der Vollkonsolidierung der VAB und der GMG v.a. noch die Beteiligungen an der Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG (13,66 %; nach Einlage der Niederrheinwerke Viersen GmbH mit Wirkung zum 17. Dezember 2010) sowie der Niederrheinwerke Mobil und Aktiv GmbH.

Unter der Position Beteiligungen ist v.a. der Anteil der Stadt an der Allgemeines Krankenhaus Viersen GmbH erfasst. Auf eine Berücksichtigung nach der Equity-Methode wurde aus Gründen der Unwesentlichkeit verzichtet.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen die Anteile der Stadt Viersen am KVR- Versorgungsfonds.

5.1.2. Umlaufvermögen

5.1.2.1. Vorräte

Im Vorratsvermögen werden v.a. die zum Verkauf stehenden Wohnbaugrundstücke (7.983 T€) und geleistete Anzahlungen auf Vorräte (19.618 T€) nachgewiesen.

5.1.2.2. Forderungen

Forderungen werden in der kommunalen Bilanz gemäß GemHVO NRW (Einzelabschluss der Kommune) nach einer Vielzahl von Arten gegliedert. Der Positionsrahmen für die Gesamtbilanz sieht als Mindestgliederungsanforderung lediglich die zwei Positionen

„Forderungen" und „sonstige Vermögensgegenstände" vor, unter denen die Ansprüche der

Kommune und ihrer Betriebe auszuweisen sind. In der Gesamtbilanz wurden sämtliche Forderungsarten entsprechend zusammengefasst.

Eine Gesamtübersicht über den Gesamtforderungsbestand zum 31.12.2010 ist dem Gesamtforderungsspiegel (Anlage 2 zum Gesamtanhang) zu entnehmen.

Die Forderungen belaufen sich auf 22.973.953, 14 €. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um fällige, aber bis zum 31.12.2010 noch nicht vereinnahmte öffentlich-rechtliche Forderungen (Gebühren, Beiträge, Steuern und sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen) und Forderungen aus Transferleistungen.

5.1.2.3. Liquide Mittel

Der Konzern verfügt am 31.12.2010 über 5.015.992,16 €liquide Mittel. Hierbei handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände.

5.1.3. Aktive Rechnungsabgrenzung

Die Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung resultieren aus dem Einzelabschluss der Stadt Viersen und beinhalten vorwiegend vorschüssige Zahlungen für die Beamtenbesoldung und Versorgungsbezüge.

8

(20)

5.2. Passiva 5.2.1. Eigenkapital

5.2.1.1. Allgemeine Rücklage

Die Allgemeine Rücklage zum 31.12.2010 beträgt 184.377.079,40 €. In dieser Position wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung das Gezeichnete Kapital, die Kapital- und Gewinnrücklagen sowie die Ergebnisvorträge von VAB und GMG mit der Allgemeinen Rücklage der Stadt Viersen zusammengefasst. Hier wurde auch der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung der VAB erfasst.

5.2.1.2. Ausgleichsrücklage

Die Bilanzposition „Ausgleichsrücklage" ist auf die Übernahme des entsprechenden Ansatzes in der Bilanz der Stadt Viersen ausgerichtet. Sie dient im kommunalen Einzelabschluss dazu, im Bedarfsfall den gesetzlich erforderlichen Haushaltsausgleich sicherzustellen.

5.2.1.3. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Der Gesamtfehlbetrag des Jahres 2010 beträgt 8.272.629,58 €. Während die Stadt Viersen (- 9.200 T€) einen Jahresfehlbetrag ausweist konnten die VAB (+ 642 T€) und die GMG (+ 285 T€) in 2010 einen Überschuss erwirtschaften. Es ergaben sich keine konsolidierungsbedingten Ergebniseffekte.

5.2.2. Sonderposten

Sonderposten werden für Investitionszuwendungen, für gezahlte Beiträge neu hergestellter Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) oder Kanalanschlussbeiträge gebildet. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände.

Nach den Betriebskostenabrechnungen der kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2010 bestehen Rücklagen für den Gebührenausgleich i.H.v. 5.285 T€. Diese müssen nach

§ 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb einer Frist von drei Jahren ausgeglichen werden.

Sonstige Sonderposten sind die von Dritten gewährten Leistungen, die die Gemeinde erhalten hat. Ob dies in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgt ist, ist dabei unerheblich.

Beispielhaft sind hier die durch die Fördervereine der Schulen angeschafften und der Stadt überlassenen Spielgeräte zu nennen.

9

(21)

5.2.3. Rückstellungen

Die Voraussetzungen, unter denen Rückstellungen gebildet werden dürfen, ergeben sich aus

§ 36 GemHVO. Als Rückstellungen sind grundsätzlich alle Verbindlichkeiten auszuweisen, die dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind, sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren.

Die Pensionsrückstellungen für Beamte betragen 87.541 T€. Sie wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Bewertung erfolgte mit dem in

§ 36 GemHVO NRW vorgesehenem Zinssatz von 5 % auf Basis der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Bewertet wurden hierbei Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten sowie Versorgungsempfängern.

Für unterlassene Instandhaltungen in den Turnhallen bzw. Schulen besteht eine Rückstellung in Höhe von 1.880 T€.

Die Zusammensetzung der Sonstigen Rückstellungen ist der Anlage 4 zu diesem Gesamtanhang zu entnehmen.

5.2.4. Verbindlichkeiten

Eine Übersicht über die Gesamtverbindlichkeiten zum 31.12.2010 nach Art, Struktur und Fälligkeit ist dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel (Anlage 3 zum Anhang) zu entnehmen.

Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen belaufen sich zum 31.12.2010 auf 185.192. 787,46 €.

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betreffen kurzfristige Kontokorrent- kredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit. Zum Bilanzstichtag beträgt die Höhe 9.780.854,09 €.

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen bestehen in Höhe von 14.395.633,04 € und betreffen vorwiegend Verpflichtungen gegenüber der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Viersen.

Der Bestand der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen, bei denen die Zahlung für die empfangene Leistung noch aussteht, beträgt 5.068.043, 16 €.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten stellen einen Auffangposten für Verbindlichkeiten dar, die nicht unter den vorgenannten Verbindlichkeiten gesondert anzusetzen sind. Hierunter fallen insbesondere Verbindlichkeiten, die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder eines entgeltlichen Leistungsaustausches bestehen. Der Wert beträgt 3.495. 725,51 €.

Als erhaltene Anzahlungen werden v.a. die investiven Zuwendungen ausgewiesen, die aufgrund fehlender Betriebsbereitschaft des bezuschussten Investitionsgegenstandes noch nicht als Sonderposten passiviert werden konnten. Ein weiterer wesentlicher Posten stellen hier die von der VAB vereinnahmten aber zum Bilanzstichtag noch nicht endabgerechneten Nebenkostenanzahlungen der Mieter dar. Der Gesamtwert beträgt 16.843.860,56 €.

10

(22)

5.2.5. Passive Rechnungsabgrenzung

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einzahlungen behandelt, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Als passive Rechnungsabgrenzungen werden vereinnahmte Grabnutzungsgebühren ( 14.672 T€) ausgewiesen.

11

(23)

12

(24)

6. Angaben zur Gesamtergebnisrechnung

Der Konzern Stadt Viersen weist für das Wirtschaftsjahr 2010 einen Jahresfehlbetrag i.H.v.

- 8.272.629,58 €aus.

a) Ordentliche Gesamterträge ( 184. 563 T€)

Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf 85.938 T€. Sie beinhalten in erster Linie Gewerbesteuer (45.806 T€), den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (22.061 T€) sowie die Erträge aus den Grundsteuern A und B (10.391 T€).

Nach den Steuern und Abgaben stellen die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (31.886 T€) die bedeutendste Ertragsart dar. Sie betreffen insbesondere die Schlüssel- zuweisungen vom Land (19.717 T€). Darüber hinaus sind in dieser Position Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 2.600 T€ enthalten. Die übrigen Zuweisungen und Zuschüsse belaufen sich auf 9.569 T€.

Die öffentlich·rechtlichen Leistungsentgelte (28.270 T€) resultieren im Wesentlichen aus Benutzungs- und Verwaltungsgebühren. Den größten Anteil stellen hier mit 23.494 T€ die Benutzungsgebühren dar. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge betrugen insgesamt 2.507 T€.

Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (20.293) wurden in Höhe von 2.526 T€ bei der Stadt, in Höhe von 14.462 T€ bei der VAB und in Höhe von 3.305 T€ bei der GMG erwirtschaftet. Die Erträge der VAB betreffen vorwiegend Mieten und Mietnebenkosten, die der GMG fast ausschließlich Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken.

Die sonstigen ordentlichen Erträge (11.328 T€) stellen ein Auffangbecken für alle Ertrags- arten dar, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind. In 2015 zählten dazu insbesondere die Erträge aus Konzessionsabgaben (4.506 T€).

b) Ordentliche Gesamtaufwendungen ( 188.606 T€)

Die Personal· und Versorgungsaufwendungen belaufen sich auf 50.004 T€. Auf die Stadt Viersen entfallen 47.931 T€, auf die VAB 1.963 T€ und auf die GMG 110 T€.

Die Aufwendungen für Sach· und Dienstleistungen betragen in 201 O 41.227 T€. Sie resultieren in Höhe von 33.692 T€ aus der Stadt Viersen und in Höhe von 7.453 T€ aus der VAB. Sie umfassen im Wesentlichen Aufwendungen aus der Bewirtschaftung und Unterhaltung des beweglichen und des unbeweglichen Vermögens sowie sonstige Sach- und Dienstleistungen.

Die den bilanziellen Abschreibungen zu Grunde liegenden Nutzungsdauern liegen im Rahmen der NKF-Rahmentabelle. Die Summe der bilanziellen Abschreibungen beläuft sich auf 18.051 T€ und betrifft im Wesentlichen Aufwendungen für die Abnutzung von Gebäuden und lnfrastrukturvermögen in Form der Straßen, Wege, Plätze und Abwasseranlagen.

Die Transferaufwendungen stellen mit 71.203 T€ den mit Abstand größten Aufwandsblock dar. Die Kreisumlage (einschl. Krankenhausumlage) bildet hier mit 37.293 T€ die dominierende Größe. Weitere wesentliche Posten sind hier die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke in Höhe von 15.882 T€ sowie die Sozialtransferaufwendungen in Höhe von 11.640 T€.

Unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (8.121 T€) werden alle Aufwendungen gebucht, die nicht den anderen Aufwandspositionen, den Zinsen und sonstigen

13

(25)

Finanzaufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Sie setzen sich vornehmlich aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Post- und Fernmeldegebühren, Bücher und Zeitschriften, Telefonkosten und Wertänderungen beim Umlaufvermögen zusammen.

c) Gesamtfinanzergebnis (-3.968 T€)

Das Finanzergebnis resultiert aus Zins- und sonstigen Finanzerträgen von 4.073 T€ sowie Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen von 8.041 T€.

7. Angaben zur Kapitalflussrechnung

Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO NRW eine Gesamtkapital- flussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel (Finanzlage) des „Konzerns Stadt", das heißt der Stadt selbst sowie der voll zu konsolidierenden verselbstständigten Aufgabenbereiche, ergänzen.

Ausgangspunkt der Gesamtkapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds, der dem „Konzern Stadt" insgesamt zur Verfügung steht. Die Veränderung dieses Fonds in einem Geschäftsjahr resultiert aus Zahlungen, die dem „Konzern Stadt" zugeflossen bzw. von diesem abgeflossen sind. Der Finanzmittelfonds entspricht dabei den ausgewiesenen Liquiden Mitteln. Dazu zählen Barbestände, Bestände auf Giro- und Festgeldkonten und schließlich unterwegs befindliche Gelder im elektronischen Zahlungsverkehr.

Aus Gründen der fehlenden Jahresanfangswerte wurde für den ersten Gesamtabschluss auf die Erstellung einer Kapitalflussrechnung verzichtet.

8. Sonstige Angaben zum Gesamtanhang

8.1 Haftungsverhältnisse gem. § 49 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 47 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW

Stadt Viersen

Zum Bilanzstichtag liegen für die Stadt Viersen Verpflichtungen aus Ausfallbürgschaften in Höhe von 43.480.596,22 €vor. Diese setzen sich zusammen aus:

a) Kreditbürgschaften gegenüber der Niederrheinwerke Viersen GmbH Betrag zum 31.12.2010: 22.560.849,63 €

b) Kreditbürgschaften gegenüber dem Allg. Krankenhaus Viersen GmbH Betrag zum 31.12.2010: 627.693,39 €

c) Kreditbürgschaften gegenüber der Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen mbH

Betrag zum 31.12.2010: 17.364.564,21 €

d) Kreditbürgschaften gegenüber der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen mbH

Betrag zum 31.12.2010: 2.900.000,00 €

14

(26)
(27)

16

(28)

Anlage 1 Stadt Viersen, Die Bürgermeisterin

Gesamtanlagenspiegel zum 31.12.201 O

Anschaffungs- und Herstellun11skosten Abschrelbunaen Buchwert

Stard am 31.12. Zuginge Im Abginge Im Umbu:l'Ulgen Im Stand am 3t.12. Stand am 01.01. Abschreilxligen Zuschreitx.igen Abgang Im kl..mm<.fe~e am 31.12. des am 31.12. des des Vorjahres Haushabjahr Haushatsjahr Haushalsjahr des Jahres des Jahres im Haushalsjahr im Haushalsjahr Haushalsjahr Abschre~en Haushabjahres Vorjalres Anlagevermögen

EUR EUR FIJR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

+ +/- +

1.1 lrnrnlterlele VeimMan.,,_nstlncle 2.407.582,88 1.151.375,44 8,770,23 . 3.552.188.D9 71.898,60 260.184.85 6.no.23 :nli.313.22 3.226.874 87 2.335.684,28

1.1.1 Software 2.407.582.88 171.79044 6.no23 2.572.603 09 71.89860 260.18485 5.no23 325.313 22 224728987 2.335.684 28

1.1.2 Geschlfls-und Flnnenwerte 979.585 00 979.58500 - 979.58500

1.2 Sachan'-'-n 452.395.921 so 219.820.916 24 4.476.234 09 667.740.&0e 65 11.605.12918 73,065.141 01 338.309 67 84.331.960 52 583.408.64813 440.792.075 04 1.2.1 UrOobauo GIUldsliJcke u1d gnrdstocl<sgloiche

RecNe 62.466.453,57 2.139.548,93 1.573.084 32 256.893 22 63.289.811.40 695.66510 693.609,90 1.389.275,00 61.900.536 40 61.no.188,47

1.2.1.1 Gnnlachen 41.183.73537 449.327.29 14.541 75 124.22257 41.742.743 48 694.404 57 692.349-17 1.386.753 94 40.355.989.54 40.489.330,80

1.2.1.2 Ackerland 5.913.576,40 21000 496.30460 5.417.48180 5.417.481,80 5.913.576 40

1.2.1.3 Wald, Forsten 2.739.557,10 9.797,82 47.853,40 2.701.501,52 2.701.501,52 2.739.557.10

1.2.1.4 Sonstige "11>ebaue GIUldsliJcke 12.629.584 70 1.680.213 82 1.014.38457 132.67065 13.428.084 60 1.260 53 1.260 53 2.521,06 13.425.563 54 12.628.32417 t .22 Beballe GIUldsliJcke t.nl gnrdstod<sgtelche

Reclte 182.222.623 01 139.843.112 99 490.197 20 407.46698 321.983.005 78 4.288.657 82 63.227.504 60 205.010,68 67.311.15174 254.671.854 04 1n.933.965,19

1.2.2.1Kir<ler-t.nl~ 9.999.260.00 1.430.120 72 11.429.380,72 195.011,86 385.925 53 580.937.39 10.848.443.33 9.804.248.14

1.2.2.2 Sci'Uen 105.846.398.82 57.445 69 35.766,50 264.131,99 106.132.208.00 2.571.872.57 2.580.976 50 5.152.849,07 100.979.358.93 103.274.524,25

1.2.2.3 Wohrt>allen 939.384 91 132.940.301,42 348.17211 11619 133.531.630,41 9.895 14 58.028.720 98 201.932 61 57.836.683,51 75.694.946 90 929.489 77

1.2.2.4 Sonstige Di<lnst·. G<!schälls· u1d

... Belriebsoebill.do 65.437.581.28 5.415.24516 106.258.59 143.218.80 70.889. 786.65 1.511.878 25 2.231.881,59 3.078.07 3.740.681.n 67.149.104.88 63.925.703.03

-...J 1.2.3 lrlrastnJcl\r.lonnllnon 183.030.447 57 64.841.067 51 2.172.989 55 1.020.445,90 246.718.971 43 5.609.133 44 7.442.115,90 96.379 84 12.954.869 50 233.764.101 93 177.421.314 13

1.2.3.1 Gl\.lld u1d Boden des

lrl rastnJ<1uv....W..ns 58.333.17632 1.708.247.69 70.232.00 4.923.55 59.976.115 56 59.976.115,56 58.333. 176 32

1.2.3.2 Bn'lckent.n!T...,.1 1.612.699,n 1.612.699n 39.547,25 39.547 26 79.094 51 1.533.605.26 1.573.152,52

1.2.3.3 Gteisarlagen mh StreckenausrüstU"Q lrd

SicherheitsanknAn -

1.2.3.4 Ertw.!sseft69S-u1d Abwasser-

9.829.50

besellvu•K•"""'en 112.847,65 61.115.069,42 54.951t23 61.172.960,84 1.876.854, 13 2.338 83 1.884.344 80 59288.616,04 103.018,15

1.2.3.5 Slrallemett m~ Wegen. Plätzen u1d

Verl<etvste...,-sa....,,en 122.971.723 83 2.017.750 40 2.047.801.32 1.015.522 35 123.957.19526 5.559. 756 69 5.525.714 51 94.041,01 10.991.43019 112.965.765 07 117.411.967.14 1.2.3.6 Sonstige Ballen des lrlraslnJcl\r.lemKlgens

1.2.4 Ballen ru.t lremdem Gnm <n:I Boden

1.278 23 1.278 23 1.2n12 1.2n.12

1.2.5 Kl.nSlgeg<>nstilnde, KIA~rf<tnille<

4.437.718.50 300.40000 •.738.118 so 4.738.118 50 4.437.718 50

1.2.6 MOS<Hnen u1d ltcM. Arlagen. Fahrzeuge

6.576.699,71 668.828,33 9.606,64 7.235.921 40 854.049,18 984.988,90 s.993 n 1.833.044 31 5.402.Bn,og 5.722.650,53

1.2.7 Balriebs-IJ'd Goschilflsausstanlf'9

9.279.362 74 825.614 04 30.257 86 10.074.719 12 158.345 92 716.921 71 29.647,66 843.619 97 9.231.099,15 9.123.016,82

1.2.8 Geleistete AnzahlnJen. Art.ge11 im Bau

4.382.621 40 11.201.066 21 198.620 49 - 1.684.606 10 13.700.061 02 13.700.061 02 4.382.621.40

1.3 Flnanza..a-...n 99.889.807,&2 <434.55818 25.843.109.54 74.481.256 46 .

.

- 74..481.25646 99.889.807 82

1.3.1 ArCeöe an verbc.ridenen Urtemehmen

83.913.000 00 159.887.38 23.298.000,00 60.n4.887.38 - - 60.774.887,38 83.913.000,00

1.3.2 Bclcllgu'gen

9.500.428 82 229.139.91 219.783,02 9.509. 785 71 9.509.785 71 9.500.428 82

1.3.3 Sondervermögen

737.000 00 737.00000 - 737.000.00

1.3.4 wer1pap1 .... des Anlagovonnögens

1.101.1•2n 39.50643 1.141.249 20 1.141249 20 1.101.142.n

1.3.5 Ausleih.<igen

4.637.636,23 6.02446 1.588.326.52 3.055.334 17 3.055.334 17 4.637.636.23

1.3.5.1 anverb.rldcnc UrCernetmen 754.796 32 21.422 34 733.37398 733.373 98 754.796.32

1.3.5.2 an Beteilguigen 1.3.5.3 an Soooervarmögen

1.3.5.4 Sonstige Austeil\r90<1 3.882.839.91 6.024,46 1.566.90418 2.321.960,19 2.321.960,19 3.882.839.91

Goumtoumme - 554.893.317.20 221.406.149116 30.328.113 88 - 745.774.053.20 11.177.027,78 73.325.325,88 345.079,90 84.857.273,74 1181.118.779,46 543.017.587,14

(29)

18

(30)

Anlage 2 Stadt Viersen, Die Bürgermeisterin

Gesamtforderungsspiegel zum 31.12.201 O

Gesamtbetrag

des mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag

Art der Forderungen Haushaltsjahres des Vorjahres

2010 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre

EUR EUR EUR EUR EUR

1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus

Transferleistungen 22.494.255,28 21.804.487,50 - 20.409,30 710.177,08 .

3. sonstige Vermögensgegenstände 479.697,86 479.697,86 . -

4. Summe aller Forderungen 22.973.953, 14 22.284.185,36

-

20.409,30 710.177,08 .

...

(31)

20

(32)

Anlage 3 Stadt Viersen, Die Bürgermeisterin

Gesamtverbindlichkeitenspiegel zum 31.12.201 O

Gesamtbetrag des mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag des

Haushaltsjahres Vorjahres

2010

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre

EUR EUR EUR EUR EUR

1 2 3 4 5

1. Anleihen

2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 185.192. 787,46 7.544.368,93 25.151.090,07 152.497 .328,46 -

2.1 von verbundenen Unternehmen - - - - -

2.2 von Beteiliaunaen - -

-

- -

2.3 von Sondervermöoen - - - - -

2.4 vom öffentlichen Bereich 66.541.897 ,02 3.479.075,83 9.335.376, 70 53.727.444,49

-

2.4.1 vom Bund - - - - -

N 2.4.2 vom Land 84.828,02 4.325,46 15.243,02 65.259,54 -

2.4.3 von Gemeinden (GV) - - - - -

2.4.4 von Zweckverbänden

-

- - - -

2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich

-

- - - -

2.4.6 von sonstioen öffentlichen Sonderrechnunaen 66.457.069,00 3.474.750,37 9.320.133,68 53.662.184,95

-

2.5 vom privaten Kreditmarkt 118.650.890,44 4.065.293, 10 15.815.713,37 98. 769.883,97

-

2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 118.650.890,44 4.065.293, 10 15.815. 713,37 98. 769.883,97 -

2.5.2 von übrioen Kreditoebern - - - - -

3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherunq 9.780.854,09 9.780.854,09

-

- -

3.1 vom öffentlichen Bereich - - - -

3.2 vom privaten Kreditmarkt 9.780.854,09 9.780.854,09

- -

-

4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen

wirtschaftlich olelchkommen 14.395.633,04 2.345. 703,44 1.073.828,64 10.976.100,97 -

5. Verbindlichkeiten aus Lieferunoen und Leistung 5.068.043, 16 4.865.215,61 202.827,55 -

-

6. Verbindlichkeiten aus Transferleistunoen 895.499,62 895.499,62 - - -

7. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen 16.843.860,56 16.691.031,14 152.829,42 - -

8. Sonstige Verbindlichkeiten 3.495.725,51 3.495. 725,51 - - -

9. Summe aller Verbindlichkeiten 235.672.403,44 45.618.398,34 26.580.575,68 163.473.429,43 -

(33)

22

(34)

N

\.;.)

Anlage 4

Stadt Viersen, Die Bürgermeisterin

Gesamtrückstellungsspiegel zum 31.12.201 O

Veränderung im Haushaltsjahr

Arten der Rückstellungen Gesamtbetrag lnanspruch- Gesamtbetrag

am 01.01.2010 Auflösung nahme Zugänge am 31.12.2010

EUR EUR EUR EUR EUR

- -

+

PensionsrückstellunQ 84. 756.054,40 1.419.972,00 4.503.761,75 8.708.697,14 87.541.017,79

Pensionsrückstellungen 71.681.499,93 1.419.972,00 3.806.348,70 6.035.584, 77 72.490.764,00

Beihilferückstellunqen 13.07 4.554,4 7 - 697.413,05 2.673.112,37 15.050.253,79

Rückstellungen für Deponien und Altlasten 371.476,23

-

11.267,52

-

360.208,71

lnstandhaltungsrückstellungen 1.232.026,46

-

91.357,38

-

1.140.669,08

SteuerrückstellunQen 60.100,00

-

60.100,00 80.012,53 80.012,53

Sonstige Rückstellungen 17 .408.448,58 529.928,48 4.584.518,67 5.546.308,48 17.840.309,91

Rückstellunq für Altersteilzeit 3.327.005,79 32.315,04 914.866,86 740.282,60 3.120.106,49

Urlaubs-, Uberstunden- und Gleitzeitrückstellung 1.620.477,00 - 1.620.477,00 1.771.504,92 1.771.504,92

Rückstellunq für leistunqsorientierte Bezahlunq - - - 190.713,74 190.713,74

Rückstellung für Verpflichtungen nach § 107 b BeamtVG 1.300.300,00

-

37.680,00 244.899,00 1.507.519,00

Rückstelluni:i für Prüfungs- und Abschlusskostenkosten 228.500,00 305,28 93.254,12 99.361,00 234.301,60

Rückstellung f. Verpflichtungen n. Eisenbahnkreuzungsrecht 1.100.450,00 -

-

- 1.100.450,00

Rückstellung für Treuhandvermögen 3.190.000,00 190.000,00 - - 3.000.000,00

Erschließunqskosten 836.636,82 - 290.852,39 193.653,46 739.437,89

weitere sonstige Rückstellungen 3.553.909,48 52.476,70 331.350,20 154.532,46 3.324.615,04

Sonstige Rückstellunqen V AB 2.050.763,25 248.867,72 1.284.275, 10 2.116.170,04 2.633.790,47

Verfahrensrückstellungen 200.406,24 5.963,74 11.763,00 35.191,26 217.870,76

IRückstellungen insgesamt

!

103.828.105,67

!

1.949.900,48

I

9.251.005,32

!

14.335.018,15

!

106.962.218,02

f

(35)

24

(36)

Anlage 5 Stadt Viersen, Die Bürgermeisterin

Übersicht über die Bürgschaften der Stadt Viersen zum 31.12.2010

Ratsbeschluss Datum der Darlehensrestschuld

Gläubiger Schuldner am 31.12.2010

vom Bürgschaft

EUR

Sparkasse Krefeld, Viersen Niederrheinwerke Viersen GmbH 14.12.1983 02.01.1984 673.140, 17

Bay. Vereinsbank AG. München Niederrheinwerke Viersen GmbH 18.11.1986 25.11.1986 1.915.419,94

Sparkasse Krefeld, Viersen Niederrheinwerke Viersen GmbH 17.02.1987 30.03.1987 1.474.236,57

Sparkasse Krefeld, Viersen Allg. Krankenhaus Viersen GmbH 04.03.1986 13.03.1986 627.693,39

Commerzbank AG, Viersen Niederrheinwerke Viersen GmbH 13.12.1994 16.12.1994 4.103.713,12

Bayerische Landesbank, München Niederrheinwerke Viersen GmbH 24.01.1995 30.12.1994 8.980.152,41

Deutsche Postbank AG, Köln Niederrheinwerke Viersen GmbH 23.06.1998 24.06.1998 3.849.963,25

Sparkasse Krefeld, Viersen Niederrheinwerke Viersen GmbH 23.06.1998 19.08.1998 1.306.127,23

Sparkasse Krefeld, Viersen Niederrheinwerke Viersen GmbH 23.06.1998 19.08.1998 258.096,94 Grundstücks-Marketing-

EuroHypo AG, Eschborn Gesellschaft der Stadt Viersen 19.01.1999 13.01.1999 2.242.682,25 mbH

Grundstücks-Marketing·

Sparkasse Krefeld, Viersen Gesellschaft der Stadt Viersen 17.08.1999 25.06.1999 3.653.119, 19 mbH

Grundstücks-Marketing-

Sparkasse Krefeld, Viersen Gesellschaft der Stadt Viersen 12.12.2000 21.12.2000 3.117.070,07 mbH

Grundstücks-Marketing·

Sparkasse Krefeld, Viersen Gesellschaft der Stadt Viersen 12.12.2000 21.12.2000 5.113.000,00 mbH

Grundstücks-Marketing·

Sparkasse Krefeld, Viersen Gesellschaft der Stadt Viersen 22.01.2003 21.02.2003 3.238.692, 70 mbH

Sparkasse Krefeld, Viersen Wirtschaf tsf örderungsges. für

08.03.2005 27.06.2005 1.700.000,00 den Kreis Viersen mbH, Viersen

Sparkasse Krefeld, Viersen Wirtschafts! örderungsges. für

16.12.2008 04.02.2009 1.200.000,00 den Kreis Viersen mbH, Viersen

Sparkasse Krefeld, Viersen verschiedene Bedienstete der

27.488,99 Stadt Viersen

Gesamtsumme 43.480.596,22

25

(37)

26

(38)

Teil C

Gesamtlag ebericht

1. Allgemeine Angaben 2. Kennzahlenset

Anlagen

Anlage 1: Lagebericht der Stadtverwaltung Viersen zum 31 .12.2010 Anlage 2: Lagebericht der Viersener Aktien-Baugesellschaft Aktien-

gesellschaft, Viersen zum 31.12.2010

Anlage 3: Lagebericht der Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der

Stadt Viersen mbH, Viersen zum 3 1.12.2010

(39)

• • •

•••••• • • • • Stadt Viersen

Gesamtlagebericht

zum 31.12.2010

(40)

Lagebericht

zum Gesamtabschluss der Stadt Viersen

zum 31.12.2010

(41)

1. Allgemeine Angaben

Der Gesamtabschluss ist gern. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW i. V. m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen, der den Geschäftsablauf und die

Gesamtlage der Gemeinde darstellt und erläutert.

Für den Gesamtabschluss 2010 werden folgende voll zu konsolidierende Bereiche Viersener Aktien-Baugesellschaft AG (VAB AG)

Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen mbH, Viersen (GMGmbH) berücksichtigt.

In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Stichtag des ersten aufzustellenden

Gesamtabschlusses wurde für das Jahr 2010 lediglich ein rudimentärer Lagebericht erstellt.

Der Gesamtlagebericht soll im Rahmen seiner Analyse zur Vermögens-, Schulden-,

Aufwands- und Ertragssituation mindestens die folgenden Aussagen I Kennzahlen enthalten:

2. Kennzahlen

2.1 Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital (Eigenkapitalquote)

Die Eigenkapitalquote 1 zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert ist. Für diese Kennzahl gilt: Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer ist das Finanzierungsrisiko und desto höher sind die finanzielle Stabilität, die wirtschaftliche Sicherheit und die Unabhängigkeit von externen Kapitalgebern. Die Eigenkapitalquote stellt somit für eine Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator dar.

Eigenkapitalquote 1 = Eigenkapital x 100 I Bilanzsumme

= 205.844.071 X 100 I 719.935.633 = 28,59 %

Der Anteil des Eigenkapitals an der Gesamtsumme beträgt 28,59 %. D. h., dass das Vermögen der Kommune i. H. v. 28,59 % durch Eigenkapital finanziert wird.

Die Eigenkapitalquote 2 misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals" am gesamten bilanzierten Kapital auf der Passivseite der Bilanz. Da bei Kommunen die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen und in der Regel nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind, wird die Wertgröße

„Eigenkapital" um die „langfristigen" Sonderposten erweitert. Hierzu zählen die Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge.

Eigenkapitalquote 2 (EK + SoPo Zuw./Beitr.) x 100 I Bilanzsumme

(205.844.071 + 81.698.873 + 55.397.484) x 100 I 719.935.633 = 47,63 %

Die Eigenkapitalquote 2 - die Relation zwischen „wirtschaftlichem Eigenkapital" und Gesamtbilanzsumme - beträgt 47,63 %.

2.2 Relation des Anlagevermögens zum Gesamtvermögen (Anlagenintensität)

Die Kennzahl „Anlagenintensität" stellt ein Verhältnis zwischen dem langfristig gebundenen Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Je niedriger die Anlagenintensität, desto höher ist die finanzielle Anpassungsfähigkeit und Flexibilität einer Kommune. Eine hohe Anlagenintensität hat in der Regel hohe Fixkosten in Form von

1

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Beispiel des Erasmus-von-Rotterdam Gymnasium zeigt sehr anschaulich wie der Stromverbrauch durch LED-Beleuchtung gesenkt und der externe Strombezug durch

@ dksb.viersen@web.de in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Familie Viersen c/o Stadt Viersen, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Ansprechpartner: Janine Koch. 

Der erneute deutliche Anstieg der Umlage aus der Förderung für erneuerbare Energien (EEG) kann durch gesunkene Beschaffungskosten nur teilweise kompensiert werden. Für 2011

Der Wertansatz der Vermögensgegenstände geht auf die erstmalige Bewertung der Vermögensge- genstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen

Unter den Sonderposten für Beiträge werden die im Zusammenhang mit investiven Straßenbau- maßnahmen eingenommenen Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung

keine Stellv. Mitglied im Beirat der Grund- Mitglied im Kuratorium der Viersener Stücks-Marketing-Gesellschaft der Wohlfahrtsstiftung - Kinderkranken- Stadt Viersen mbH

Die ordnungsgemäße und strukturierte Fortschreibung des Inventars wird durch die &#34;integriert&#34; geführ- te Anlagenbuchhaltung (SAP) und die Dienstanweisung über

Es wird von der Überlegung ausgegangen, dass junge Men- schen, die in der Stadt Viersen aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, mehr oder weniger dauerhaft in der Stadt