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4. Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs

4.2 Outputindikatoren

4.2.1 Dichte der HzE + -Fälle insgesamt

Wie oft erhalten Kinder und Jugendliche und ihre Familien erzieherische Hilfen+? (KeZa 50.a.)

Kann die Unterstützung durch das Jugendamt in ambulanter Form erbracht werden, damit die Kinder und Jugendlichen in ihrem bisherigen sozialen Umfeld bleiben können?

(KeZa 51.a; KeZa 52.a. und KeZa 53.a.)

Wie vielen Kindern und Jugendlichen, für die eine stationäre Betreuung unvermeidlich ist, wird ein Leben in einer Pflegefamilie ermöglicht? (KeZa 55 und KeZa 56)

4.2.1 Dichte der HzE+-Fälle insgesamt

Zielsetzung der Jugendämter und Aussagekraft der Kennzahlen

Die Zielsetzung der Jugendämter ist es, erzieherische Hilfen+ zielgenau einzusetzen und bedarfsgerecht und passgenau zu leisten. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall (§ 27 Abs. 2 SGB VIII).

Definition der Kennzahl

HzE + - Dichte (KeZa 50.a)

Fälle gesamt am 31.12. d. Bj. pro 100 Einwohner im Alter bis unter 21 Jahren

Wirkungsfaktoren

▲ ein Anstieg der Fall-Dichte entsteht durch

· Zunahme der Fälle oder

· Abnahme der Einwohnerzahl

▼ Sinken der Fall-Dichte entsteht durch

· Abnahme der Fälle oder

· Zunahme der Einwohnerzahl

Zielgenau in diesem Sinne bedeutet, dass konsequent nur Hilfen erbracht werden, die geeignet und notwendig sind (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), um eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung zu gewährleisten. Die Maßnahmen dürfen den Mangel nicht überkompensieren und damit zu stark in die Erziehung der Personensorgeberechtigten eingreifen.

Zielgenau bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass die Unterstützung des Jugendamtes frühzeitig greift und so sekundärpräventiv wirken kann. Personensorgeberechtigte sollen es baldmöglichst (wieder) schaffen, ihre Erziehungsverantwortung ohne staatliche Unterstützung positiv wahrzunehmen.

Eine niedrige Leistungsdichte kann unterschiedlich interpretiert werden, als Ergebnis einer in diesem Sinne besonders zielgenauen Zugangssteuerung des Jugendamtes, aber auch als Zeichen einer ggf. zu restriktiven Zugangssteuerung.

Die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs

Abb. 8: Anzahl der HzE+- Fälle pro 100 EW unter 21 Jahre am 31.12. (KeZa 50.a) KeZa 50.a: HzE+-Fälle gesamt am 31.12. des Berichtsjahres

pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre

2,74

2004 2005 Mittelwert 2005

BHV: Der starke Rückgang von 2004 zu 2005 ist auf einen erhebungstechnischen Fehler im Jahr 2004 zurückzuführen, daher sind die Werte für ´04 schraffiert und aus dem MW genommen.

Auffallend ist zunächst die im Vergleich deutlich unter dem Mittelwert liegende Leistungsdichte in Potsdam. Hier wurden 2005 vergleichsweise selten erzieherische Hilfen+ erbracht.

Eine zu restriktive Zugangssteuerung ist nicht zu vermuten, da die soziostrukturellen Rahmenbedingungen der Stadt Potsdam im Vergleich der acht Benchmarkingstädte sehr positiv sind. Neben den im Städtevergleich abgebildeten Kontextdaten wirken sich nach Einschätzung der Stadt auch die hohe Kaufkraft, der hohe Durchschnittsverdienst der Bevölkerung sowie eine gute Wohnraumversorgung positiv auf die soziostrukturellen Rahmenbedingungen aus.

Darüber hinaus sind die hier abgebildeten Ergebnisse nach Einschätzung Potsdams auch als Effekt von vor drei Jahren initiierten Steuerungsaktivitäten zu sehen, die u.a. auf eine verstärkte Beendigung von HzE+ abzielen.

Ein zentraler Aspekt ist hier nach Einschätzung der Stadt die Installierung einer Budget-Arbeitsgruppe vor drei Jahren. Vierteljährlich werden in einer Budget-Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern aus den Teams, dem Koordinator im ASD, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, dem Controller sowie der Jugendhilfeplanung die Daten aus den Teams ausgewertet.

Wichtig dabei ist, dass im Rahmen dieser Arbeitsgruppe neben fiskalischen auch fachliche Fragestellungen bearbeitet werden. Über die Analyse der Ausgaben im Hinblick auf das geplante Jahresbudget für erzieherische Hilfen+ hinaus wird beispielsweise ausgewertet, wie lange die Verweildauer in Heimen ist und welche Gründe es hierfür gibt und mit welchem Ergebnis die HzE+ beendet werden. Auch wird hinterfragt, wenn auffallend viele Kinder unter 6 Jahren oder bereits volljährige Hilfeempfänger in Heimen betreut werden.

Durch den Austausch in der Budget-Arbeitsgruppe hat sich das Kostenbewusstsein der fallführenden Bearbeiter in Potsdam verstärkt. Des Weiteren wird mittlerweile häufiger die Arbeitsweise in Teams besprochen, beispielsweise ausgehend von der unterschiedlichen

Ferner wirkt sich für das Jahr 2005 bereits eine Umsteuerung des Jugendamtes Potsdam aus, verstärkt aus dem Budget für Hilfen zur Erziehung+ auch präventive fallunspezifische Hilfen, beispielsweise für Elternzentren, zu finanzieren, um erzieherische Hilfen+ zu vermeiden. Die Dichte formaler HzE+ wird dadurch geringer. Gleichzeitig würden die Fallkosten steigen, da die Gesamtausgaben inklusive der Ausgaben für fallunspezifische Hilfen auf die Zahl der formalen HzE+ bezogen werden. Dies wird sich im nächsten Berichtsjahr 2006 bereits in einer relevanten Größenordnung auswirken.

Im weiteren Projektverlauf wäre es darüber hinaus interessant für den Benchmarkingkreis, die Zugangssteuerung in den einzelnen Städten zu vergleichen, um an dieser zentralen Stellschraube Erfolgsfaktoren identifizieren zu können.

In Bremerhaven und mit einigem Abstand gen Mittelwert in Viersen werden hingegen im Vergleich häufig Hilfen zur Erziehung+ erbracht. Die beiden Städte unterscheiden sich allerdings deutlich im Hinblick auf die erbrachten Hilfeformen.

Das Leistungsportfolio Bremerhavens ist durch einen im Vergleich sehr hohen Anteil an stationären Fällen geprägt, in Viersen hingegen werden viele der HzE+-Fälle in ambulanten Hilfearrangements betreut (KeZa 53.a.).

Soziostrukturelle Rahmenbedingungen haben Einfluss auf die Häufigkeit, mit der Hilfen zur Erziehung+ in Anspruch genommen werden müssen, wie im Kapitel 4.1. zur Kontextanalyse näher ausgeführt wurde.

Die Kontextanalyse hat gezeigt, dass Bremerhaven mehr als deutliche soziale Problemlagen aufweist. Auch für Viersen sind soziale Problemlagen im Vergleich auszumachen, eine vollständige Kontextanalyse ist jedoch auf Grund der Datenlage der Bundesagentur für Arbeit leider noch nicht möglich.

Entwicklungstendenzen in den Städten

Die Auswertung mehrerer Jahrgänge eröffnet im Rahmen eines Benchmarking interessante Perspektiven, um auch Entwicklungstendenzen in den einzelnen Städten oder auch stadtübergreifende Tendenzen in der Fallzahlen- und Ausgabenentwicklung analysieren zu können.

Der bundesweite Benchmarkingkreis hat sich die Bildung von Zeitreihenbetrachtungen für alle zentralen Kennziffern vorgenommen. In diesem Bericht erfolgt die Auswertung auf der Basis von zwei Jahrgängen, daher sind die Interpretationen im Hinblick auf Entwicklungstendenzen noch zurückhaltend vorzunehmen.

Teilweise wird die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr, gerade wenn sie eher gering ausfällt, auf Zufallsschwankungen zurückzuführen sein, teilweise können die Veränderungen aber bereits als Effekte von Steuerungsaktivitäten gedeutet werden.

Letzteres gilt für die gestiegenen Zahlen Fälle pro 100 junge Einwohner in Mannheim und in Karlsruhe. In beiden Städten sind die Steigerungsraten auf die Steigerung der ambulanten Fallzahlen zurückzuführen, die stationären Dichten stagnierten (s. hierzu insbesondere auch das folgende Kapitel 4.2.2.).

In Mannheim werden hier die ersten Effekte einer im Jahr 2003 gestarteten verstärkten Umsteuerung erkennbar. Zum einen haben die Anbieter stationärer Maßnahmen vor Ort ihr

Leistungsportfolio verstärkt um ambulante Hilfeformen ergänzt. Zum anderen wurde eine zeitliche Befristung von stationären Hilfen eingeführt, die zu einer Stabilisierung der stationären Fallzahlen beigetragen hat (vgl. auch Mannheimer Stadtprofil 5.4.). Parallel dazu wurden fachbereichsinterne Controllingverfahren zur regelmäßigen Betrachtung von Budget- und Fall-zahlen etabliert.

In Karlsruhe hingegen wird die Steigerung der Leistungsdichte, die auf eine Zunahme ambulanter Hilfen zurückzuführen ist, als Ergebnis einer zu Beginn des Jahres 2005 erfolgten Umsteuerung des Jugendamtes interpretiert. Dies wird im Abschnitt 4.2.2. zur Stärkung ambulanter Hilfeformen näher ausgeführt, sowie im Stadtprofil Karlsruhe im Abschnitt 5.3.

Merkliche Veränderungen sind noch für Darmstadt mit einer Senkung der Fallzahlen und für und Viersen mit einer Steigerung der Fallzahlen auszumachen.

Die Entwicklung in Viersen ist nach Einschätzung der Stadt auf eine Zufallsschwankung zurückzuführen.

Die Senkung der Fallzahlen ist in Darmstadt darauf zurückzuführen, dass durch eine umfassende Aktenanalyse aller laufenden HzE+, die Form und der Umfang der Hilfen an die aktuellen Bedarfe angepasst werden konnten. In einem längerfristig regelmäßigen Turnus soll diese Steuerungsmaßnahme im Zusammenwirken mindestens zweier Fachkräfte nach einem standardisierten Verfahren zukünftig umgesetzt werden.

4.2.2 Stärkung ambulanter Hilfeformen im Leistungsportfolio der Jugendämter