Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 182. Mai 2008 345
M E D I Z I N
LITERATUR
1. Büller HR, Davidson BL, Decousus H et al.: Fondaparinux or enoxa- parin for the initial treatment of symptomatic deep venous throm- bosis. Ann Intern Med 2004; 140: 867–73.
Dr. med. Christoph Trieb Marktplatz 19 86720 Nördlingen E-Mail: cs.trieb@t-online.de
Interessenkonflikt
Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.
Schlusswort
Wir bedanken uns für die zahlreichen positiven Reak- tionen auf unseren Artikel und gehen nachfolgend gerne auf die kritischen Anmerkungen ein.
Herr Dr. U. Spannagel verweist auf den besonderen Stellenwert des niedermolekularen Heparins (NMH) Certoparin bezüglich seiner körpergewichtsunabhän- gigen Verabreichung mit einer fixen Tagesdosis. Das ist auch unserer Tabelle 1 zu entnehmen. Bei Anwen- dung des Präparats ist zu berücksichtigen, dass Pati- enten mit einem Körpergewicht unter 60 kg wegen ei- nes damit verbundenen erhöhten Blutungsrisikos ei- ner sorgfältigen Überwachung bedürfen. Diese Emp- fehlung spricht dafür, dass auch für Certoparin eine gewisse Abhängigkeit vom Körpergewicht besteht.
Die Angaben zur Dosierung von niedermolekularen Heparinen mit körpergewichtsabhängiger Dosierung entsprechen ihrer Zulassung. Für eine Dosisadjustie- rung nach Normalgewicht gibt es bisher keine ausrei- chende Evidenz (1, 2).
Herr Dr. Th. Rippich thematisiert eine mögliche Zulassungsbeschränkung der Therapie der akuten Ve- nenthrombose mit einer einmal täglichen Applikation von Nadroparin bei gleichzeitig bekannter Thrombo- philie beziehungsweise noch ausstehender Thrombo- philie-Diagnostik. Das trifft nicht zu. Nadroparin ist explizit für die Therapie der akuten Venenthrombose zugelassen. Der folgende Satz aus der Fachinfo „Bei Patienten mit Thrombophilie oder komplizierter tiefer Venenthrombose oder bei erhöhter Gefahr von Blu- tungskomplikationen sollte eine zweimal tägliche Ap- plikation von Nadroparin erwogen werden“ besagt le- diglich, dass bei einer dem Anwender bekannten Thrombophilie beziehungsweise einer sehr ausge- dehnten oder schweren Thrombose die zweimalige tägliche Applikation von NMH wegen der besseren Pharmakokinetik mit einer gleichmäßigeren Wirkung über 24 h zu erwägen ist.
Herr Dr. Chr. Trieb warnt aus urologischer Sicht noch einmal sehr eindrücklich vor der Kumulation von NMH und speziell auch von Fondaparinux bei Niereninsuffizienz und der damit verbundenen Blu- tungsgefahr. Dem können wir nur zustimmen. Bei akuter Venenthrombose ist neben anderen Laborpara- metern der Kreatininwert zu bestimmen und bei ein- geschränkter Kreatinin-Clearance eine Anpassung der Dosis beziehungsweise eine Umstellung auf unfrak- tioniertes Heparin vorzunehmen.
Die Relation zwischen Molekulargewicht von NMH und Kumulation bei Niereninsuffizienz wurde von Frau Prof. Dr. S. Alban (Pharmazeutisches Insti- tut der Universitätsklinik Kiel) publiziert (3).
In dem seltenen Fall einer unbeherrschbaren Blu- tung lassen sich NMH partiell mit Protamin antagoni- sieren; unter Fondaparinux käme zur Blutungsstillung rekombinanter Faktor VII in Betracht.
Fondaparinux bleibt dennoch für die Behandlung der akuten Venenthrombose eine gute Alternative zu NMH. Dafür sprechen die umfangreichen Studienda- ten, die gleichzeitige Zulassung für die Behandlung der Lungenembolie und die fehlende Notwendigkeit regelmäßiger Thrombozytenkontrollen bei dem sehr seltenen Risiko einer Immunreaktion.
DOI: 10.3238/arztebl.2008.0345
LITERATUR
1. DGA. Interdisziplinäre S2-Leitlinie: Diagnostik und Therapie der Bein- und Beckenvenenthrombose und der Lungenembolie. VASA 2005, 34: Suppl 66.
2. Büller HR, Agnelli G, Hull RD et al.: Antithrombotic therapy for ve- nous thromboembolic disease. The Seventh ACCP Conference on Antithrombotic and Thrombolytic Therapy. Chest 2004; 126:
401–28.
3. Alban S: Sicherheit trotz therapeutischer Herausforderungen: Das niedermolekulare Heparin Tinzaparin. Hämostaseologie 2004; 24:
1–4.
Prof. Dr. med. Viola Hach-Wunderle Krankenhaus Nordwest
Gefäßzentrum – Sektion Angiologie Steinbacher Hohl 2–26 60488 Frankfurt am Main E-Mail: Hach-Wunderle@t-online.de
Interessenkonflikt
Prof. Hach-Wunderle erhielt Vortrags- und Beratungshonorare von Sanofi- Aventis und GlaxoSmithKline. Des Weiteren wurde sie von den Firmen Medi Bayreuth, Juzo und Sanofi-Aventis bei wissenschaftlichen Tagungen finanzi- ell unterstützt.
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getreten. MWR