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Archiv "Krankenhäuser: Realistische Spekulationen" (18.01.2002)

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Academic year: 2022

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och vor der Umstellung auf das neue Entgeltsystem für die Kran- kenhäuser – die diagnoseorientier- ten Fallpauschalen – gibt es vielerlei Prognosen und Spekulationen darüber, wie sich die Krankenhauswirtschaft in naher Zukunft entwickeln wird. Ob diese tatsächlich zutreffen werden, hängt von der Zielgenauigkeit und der Steuerungseffizienz des leistungsorien- tierten pauschalierenden Entgeltsystems und dem Umstellungsakt ab. Ohnedies werden die Krankenhausträger und die Krankenhausbeschäftigten erst mit dem Routinelauf des Fallpauschalensystems ab Beginn des Jahres 2007 erkennen können, wie das DRG-System greift.

Denn erst dann werden die finanziellen und ordnungspolitischen Rahmenbedin- gungen gesetzlich verankert sein, die Klarheit vor allem darüber schaffen, ob die Ausgabendeckelung und das sekto- rale Budget weiter gelten.

Über zwei Entwicklungsmöglichkei- ten kann spekuliert werden: Es gibt be- reits Befürchtungen, dass infolge der mit Sicherheit vorauszusagenden Ver- weildauerkürzungen rund 30 Prozent der bisher vollstationär erbrachten Lei- stungen in den ambulanten ärztlichen Bereich verschoben oder in den Be- reich Anschlussrehabilitation und Pfle- ge umgeleitet werden. Entsprechend rasant wird der Abbau der dann rech- nerisch entstehenden Bettenüberkapa- zitäten erfolgen.

Auch wenn die befürchteten 30 Pro- zent Leistungsverlagerung nicht ein- treffen dürften, so sind die Einschät- zungen jedenfalls in der Tendenz rich- tig. Der Bettenabbau wird spürbar wer- den. Dies zeigen auch die ausländischen Erfahrungen mit einem dort nur teil- weise eingeführten Fallpauschalensy- stem (zum Beispiel USA, Australien).

Andererseits wird es auch politisch un- terstützte Bestrebungen geben, die vor-

handenen Krankenhausstandorte so weit wie möglich zu erhalten, weil die Wohn- ortnähe der Krankenhausversorgung und der Sicherstellungsauftrag erhalten wer- den sollen, sich aber die Betriebsgröße der Krankenhäuser weiter verringert.

Mehr Leistungs- und Qualitätswett- bewerb in der Krankenhauswirtschaft werden zur Expansion der ohnedies in Deutschland schon weit verbreiteten (zumeist privaten) Krankenhausketten führen und Fusionen und Kooperationen auch überregional fördern. In jedem Fall müssen auch künftig das erforderliche Leistungsspektrum und das dem gesetz- lich Versicherten ungeschränkt einge- räumte Anspruchsniveau mit weniger Betten und weniger Krankenhäusern aufrechterhalten und flächendeckend si- chergestellt werden. Der Kampf ums Überleben wird weiter forciert – mit allen Folgen für die Existenzrisiken der mehr als eine Million in den Krankenhäusern Beschäftigten. Kleinere Krankenhäuser werden bestrebt sein, mit anderen Klinik- trägern zu kooperieren oder das koopera- tive Belegarztwesen auszubauen und auch ambulante Funktionen und Aufga- ben wahrzunehmen.

Erhaltungstrieb

Schon gibt es Bestrebungen der Kran- kenhausträger, die infolge der Liege- dauerverkürzung und des Bettenabbaus verloren gehenden Kompetenzen da- durch zu erhalten und zu erweitern, dass neue Einrichtungen an das Kranken- haus angegliedert oder auch die Rehabi- litation und Pflege unter ein (Kranken- haus-)Dach genommen werden. Ande- rerseits dürften viele Behandlungsfälle schon aus Kostengründen entweder in den ambulanten oder in den rehabilita- tiven und dem Krankenhaus nachgeord- neten Sektor verlagert werden.

Weil im neuen DRG-Entgeltsystem im Krankenhaus für gleiche Leistungen gleiche Entgelte gezahlt werden sollen, geht vom DRG-orientierten Entgeltsy- stem ein Druck sowohl auf die Finanzie- rungsbedingungen im ambulanten ver- tragsärztlichen Sektor als auch im Be- reich der Rehabilitation und der Pflege aus. Darauf müssen sich die rund 1 300 Rehabilitationskliniken, Kliniken für Anschlussrehabilitation und Einrichtun- gen der Nachsorge rechtzeitig einstellen.

Bereits seit geraumer Zeit gibt es Vorarbeiten, ein modifiziertes Abrech- nungs- und Entgeltsystem auf der Basis der DRGs für den Rehabilitationsbe- reich zu entwerfen und in einigen Pilot- kliniken zu testen. Der Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten e.V.

hat zusammen mit dem Arbeitskreis Ge- sundheit e.V., Bonn/Berlin, eine Wissen- schaftlergruppe aus Berlin und Köln be- auftragt, ein modifiziertes DRG-orien- tiertes Entgeltsystem auf der Basis der in den USA bereits erfolgreich erprobten Methoden zu erarbeiten und in deut- schen Reha-Einrichtungen zu testen.

Auch die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) für die vertragsärztliche Versorgung bekommt so ein neues Gewicht. Bei einer Krankenhauskomplexgebührenordnung werden vergleichbare Leistungen im ambulanten vertragsärztlichen Sektor ebenfalls zu gleichen Preisen und vor- aussichtlich auch in größeren Komple- xen zu zusammengefassten Gebühren- ordnungspositionen abgerechnet wer- den müssen. Noch ist nicht politisch und durch die Selbstverwaltung ent- schieden, inwieweit die Ressourcen und das Geld der verlagerten Leistung folgen werden. Die Budgetdeckel und die Nichtverzahnung werden späte- stens in zwei bis drei Jahren zum ent- scheidenden Hindernis der Gesund- heitspolitik. Dr. rer. pol. Harald Clade P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 3½½½½18. Januar 2002 AA77

Krankenhäuser

Realistische Spekulationen

Konsequenzen des Paradigmenwandels

bei der Klinikfinanzierung

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