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Wir sind dabei: gleiche Stärken, gleiche Chancen, gleiche Rechte

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Academic year: 2022

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Das Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint jeden Donnerstag und wird durch den Verlag allen Haushalten unentgeltlich zugestellt. Einzelbezug durch den Verlag gegen Berechnung der Selbstkosten. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Wadern, 66687 Wadern, Tel. 06871/5070, Fax 507-130, Internet: http://www.wadern.de, E-Mail: amtsblatt@wadern.de. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Dietmar Kaupp, Anzeigen:

Melina Franklin, Satz: LINUS WITTICH Medien KG, Europa-Allee 2, 54343 Föhren, Tel. 06502/9147-0, Druck: Druckhaus WITTICH KG, Europa-Allee 2, 54343 Föhren 61. Jahrgang I 175

Ausgabe

40

Donnerstag, 7. Oktober 2021

Wir sind dabei: gleiche Stärken, gleiche Chancen, gleiche Rechte

Zum Weltmädchentag 2021 (Montag, 11. Oktober) wird die Jugendkirche der Region

in pink angestrahlt.

in

pink

Weitere Informationen im Innenteil unter „Stadt Wadern informiert“.

Kindererlebnisführung Kindererlebnisführung

auf Burg Dagstuhl auf Burg Dagstuhl

am 9. Oktober um 15 Uhr

Weitere Infos unter „Touristinformation“ im Innenteil.

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Bereitschaftsdienst

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

(nur für Notfälle)

116117 – auch für Augenärzte, Hals-, Nasen-, Ohrenärzte und Kinderärzte. Für die Zahnärzte gelten die gebietsbezoge- nen Notfalldienste. Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche im EG der Marienhausklinik Saarlouis, Kapuzinerstr. 4, 66740 Saarlouis, Tel. 06831 1257883

Es ist dringend notwendig, vorher anzurufen, um die Warte- zeit so gering wie möglich zu halten.

Zahnärztlicher Notfalldienst:

(nur für Notfälle und nach telefonischer Vereinbarung) 09./10.10. J. Gieremek, Lebach-Steinbach,

Tel. 06888 1844, Dr. M. Kramp, Mettlach,

Tel. 06864 2181 und 06861 770026 A. Lorenz, Oberthal,

Tel. 06854 803930

Tierärztlicher Notfalldienst

(nach telef. Vereinbarung, wenn Haustierarzt nicht erreichbar) 09./10.10. TÄe Weyand-Regge/Dausend, 66709 Weiskirchen,

Zum Spießkopf 2, Tel. 06874 7198

Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken

(von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr am folgenden Tag)

06.10. Primstal-Apotheke, 66620 Nonnweiler-Primstal, Hauptstr. 45, Tel. 06875 688,

Schützen-Apotheke, 66822 Lebach, Saarbrücker Str. 15, Tel. 06881 2233

07.10. Sebastianus-Apotheke, 66687 Wadern-Nunkirchen, Saarbrücker Str. 4, Tel. 06874 18620,

Hirsch-Apotheke, 66636 Tholey, Metzer Str. 10, Tel. 06853 2203

08.10. Hirsch-Apotheke, 66679 Losheim am See, Saarbrücker Str. 19, Tel. 06872 2008,

Aeskulap-Apotheke, 66636 Tholey-Hasborn, Theeltalstr. 10 a, Tel. 06853 7170

09.10. St. Michael-Apotheke, 66839 Schmelz-Hüttersdorf, Berliner Str. 4, Tel. 06887 2441,

Rathaus-Apotheke, 66663 Merzig, Poststr. 19, Tel. 06861 2582

10.10. Markt-Apotheke, 66679 Losheim am See, Saarbrücker Str. 8, Tel. 06872 90060, Theel-Apotheke, 66636 Tholey-Theley, Leitzweilerstr. 2, Tel. 06853 502950

11.10. Apotheke, im Globus, 66679 Losheim am See, Haagstr. 60, Tel. 06872 92260,

St. Albanus-Apotheke, 66822 Lebach-Thalexweiler, Dirminger Str. 3, Tel. 06888 8088

12.10. Apotheke am Rathausplatz, 66839 Schmelz, Rathausplatz 2, Tel. 06887 7071,

Berg-Apotheke, 66636 Tholey-Theley, Primstalstr. 20 a, Tel. 06853 2302

13.10. Apotheke am kleinen Markt, 66687 Wadern, An der Kirche 1, Tel. 06871 90130

14.10. Rosen-Apotheke, 66839 Schmelz, Trierer Str. 11, Tel. 06887 92777,

Primstal-Apotheke, 66620 Nonnweiler-Primstal, Hauptstr. 45, Tel. 06874 688

15.10. Limbacher Apotheke, 66839 Schmelz-Limbach, Dorfstr. 138, Tel. 06887 6767,

Marien-Apotheke, 66649 Oberthal, Zur Imweiler Wies 1, Tel. 06854 6008

Giftzentrale GIZ Mainz

06131 19240

Bürgertelefon

Beschwerden über militär. Fluglärm 08 00/8 62 07 30

Wichtige Rufnummern

Polizei ...1 10 Feuerwehr ...1 12 Rettungsdienst ...1 12 POLIZEI - Polizeiinspektion Wadern ... (06871) 90010 FREIWILLIGE FEUERWEHR - STADT WADERN

Alarmierung im gesamten Stadtgebiet ... 1 1 0 / 1 1 2 Stadtwehrführer: Hbm. Markus Linnig ... (06871) 921571 Stellvertreter: Hbm. Jens Balzer, Gerichtsstr. 3 ... (0171) 1772281

Hbm. Werner Ludwig, Zum Pavillon 34 ... (06871) 4820 TECHNISCHES HILFSWERK, Am Lottenbruch .(06871) 920410 Ortsbeauftragter: Daniel Melchior ... (0174) 3388143 Zugführer: Thomas Schmitt ... (0176) 56532911 KRANKENHÄUSER

SHG-Kliniken Merzig ...(06861) 705-0 St.-Josef-Krankenhaus Hermeskeil ...(06503) 81-0 Caritas-Krankenhaus Lebach ... (06881) 5010 VERWALTUNG

Stadtverwaltung Wadern ...(06871) 507-0 Baubetriebshof der Stadt Wadern ...(06871) 507-460 in dringenden Fällen nach Dienstschluss ...(06871) 507-777 Straßen- und Autobahnmeisterei Merzig ...(06861) 91791-0 Reklamation Restmülltonne, Biotonne... (06872) 9221125 Reklamation Wertstofftonne ... (0800) 1223255 Reklamation Sperrmüllabfuhr ... (0681) 5000555 Reklamation Gebührenrechnung Hausmüllabfuhr ... (0681) 5000555

Wertstoffzentrum Wadern ... (06871) 507340 ...Fax (06871) 507341 STADTWERKE WADERN GmbH ...(06871) 9012-0 Störungsdienst Stromversorgung (energis) (0681) 9069-2611 Störungsdienst Erdgasversorgung (energis) ...(0681) 9069-2610 Störungen an Straßenbeleuchtungsanlagen (0681) 4030-2611 oder an info@energis.de

WWW WASSERWERK WADERN GmbH ...(06871) 9012-0 Störungsdienst Wasserversorgung ...(0681) 9069-8260 PFARRÄMTER

Ev. Kirchengemeinde Wadern-Losheim -

Gemeindehaus Wadern ... (06871) 2006 Kath. Pfarramt Wadern... (06871) 923980 Dekanatsstelle Losheim-Wadern ... (06871) 923010 Caritasverband Saar-Hochwald e.V.

Bündnis für Familie im Wohnpark Octavie .. (06871) 9091912 Jugendbüro des Landkr. Merzig-Wadern ... (06871) 8377 Seniorensicherheitsberater

Unterstützung bei Fragen zur Sicherheit ... (06861) 78750 Landkreis Merzig-Wadern - ALLGEMEINER SOZIALER DIENST

...(06861) 80-0

(3)

Der Bürgermeister informiert

Corona Informationen

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen können wir die In- formationen nur auf wadern.de tagesaktuell halten. Bitte informieren Sie sich dort und über die Tagespresse zu den neuesten Regelungen. Die aktuell gültige Rechtsvorschrift finden Sie jederzeit auf corona.saarland.de.

Corona-Schnelltests in unserer Region:

Drive-in-Teststation an der Herbert-Klein-Halle in Wa- dern:

täglich von 9 - 18 Uhr (auch sonntags) bis einschl.

10.10.2021 mit dem Auto oder zu Fuß ohne oder mit Anmel- dung. https://testzentrum-wadern.de/

Zufahrt zum Testzentrum erfolgt über die Einfahrt zum Parkplatz hinter der Stadthalle (parallel zur Einfahrt zur HA- CO-Tankstelle). Ab hier gilt eine Einbahnstraßen-Regelung.

EcoCare Teststation am LIDL-Parktplatz in Wadern:

Montag - Samstag: 9.00 - 19.00 Uhr (außer an Feiertagen) Testung ohne Termin möglich. (Bahnhofstraße 20) Sebastianus Apotheke in Nunkirchen:

Montag - Freitag: 9.00 - 11 Uhr oder nach telefonischer Ver- einbarung

Tel. 06874 18620, Saarbrücker Straße 4

Infos unter: https://www.apotheke-nunkirchen.de/sebastia- nus-apotheke-nunkirchen/

Eisenbahnhalle Losheim:

Drive-In von täglich von 8 - 20 Uhr (auch sonntags) https://test-saarland.de/mzg

Mobile Testungen für Betriebe im Kreis Merzig-Wadern durch La Santé GmbH:

ambulanter Pflegedienst nach Bedarf und Absprache.

info@pflege-la-santé.de,

Telefonisch: 0175-2853842 oder 0175-7339090

Zudem ist die Testung in folgeden Arztpraxen nach An- meldung möglich:

Dr. Christian Brunner 06871-4311 Uhlandstraße 1 Wadern GP Frank/Meyer/

Raber 06871-

909880 Kräwigstraße

2-6 Wadern

Dr. Cornelia

Friedrich-Meyer 06871-

90950 Hasenberg 3 Wadern Stephan Meyer 06871-91073Marktplatz 14 Wadern Hinweise für Ein- und Rückreise/Quarantäne:

Anmeldepflicht bei der Einreise in die BRD/ Saarland:

Informationen zur Einreise und Absonderung finden Sie im Internet. Beachten Sie die Linkliste

Stadt Wadern: www.wadern.de

Landkreis Merzig-Wadern: https://www.merzig-wadern.

de/Verwaltung-Politik/Coronavirus-Infos-auf-einen-Blick/

Saarland: www.corona.saarland.de

Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Home/home- page_node.html

Terminvereinbarung Stadtverwaltung

Das Betreten des Rathauses ist nur nach vorheriger Ter- minvereinbarung und nur über den Haupteingang am Marktplatz möglich. Ein barrierefreier Zugang ist mit Ter- minvereinbarung über den Zugang Sparkasse möglich. Im gesamten Rathaus besteht Maskenpflicht.

Terminvereinbarung:

Einwohnermeldeamt: 06871 507-232/-234/-235 Standesamt: 06871 507-245/-246

Führerscheinstelle: 06871 507-229/-236 Allgemein: 06871 507-0

Einige Dienstleistungen der Stadtverwaltung stehen Ihnen online unter www.wadern.de zur Verfügung: Beantragung von Urkunden, weitere Formulare

Kontakt Ortspolizeibehörde bei Fragen zu Corona-Bestim- mungen:

06871 507-200/-260

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo 08:30-12:00 und 13:30-15:30 (Standesamt nur vormittags) Di 08:30-12:00

Mi 08:30-12:00 und 13:30-15:30 (Standesamt nur vormittags) Do 08:30-12:00 und 13:30-18:00 Fr 08:30-12:00

Termine können auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach Verfügbarkeit vereinbart werden.

Hallen und Bürgerhäuser

Es sind fast alle Hallen und Bürgerhäuser der Stadt Wadern für den Sport- und Kursbetrieb wieder für Sie geöffnet.

Ebenso wurde die bisher geltende Schließungsanordnung der Vereinsheime aufgehoben. Auch Veranstaltungen sind wieder zugelassen.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite über die aktuell geltenden Regeln.

Seit 1. Oktober 2021 gelten folgende Voraussetzungen:

· Alle Gäste werden im Vorfeld gebeten, sich bei Krank- heitssymptomen von der Feier fernzuhalten oder wer- den gegebenenfalls wieder nach Hause geschickt.

· 3-G-Regel: Negativer, tagesaktueller Coronatest wird vorgelegt oder vor Ort gemacht, ausgenommen sind voll- ständig Geimpfte oder Genesene mit Nachweis

· Von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Vi- rus nach Absatz 1 ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbind- lichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ge- testet werden.

· Hygienekonzept muss erstellt und auf Verlangen vorge- legt werden.

· Die Personenzahl ist nicht mehr begrenzt; es gelten die Obergrenzen der Veranstaltungsstätte.

· Keine Maskenpflicht, wenn alle Personen oder Teilneh- mer die 3G-Regelung erfüllen.

· Kontaktnachverfolgung wird sichergestellt (Liste mit Name, Vorname, Anschrift und Erreichbarkeit oder Lu- ca-App), diese wird 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.

· Toiletten stehen zur Verfügung und werden regelmäßig gereinigt/desinfiziert.

· Desinfektionsmittel wird ausreichend bereitgestellt.

Corona-FAQ des Landkreises

Auf der Webseite des Landkreises Merzig-Wadern finden Sie die aktuellen Corona-Fallzahlen, eine Frage- und Ant- wortsammlung sowie weitere wichtige Informationen: htt- ps://www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Coronavi- rus-Infos-auf-einen-Blick/

Der Impfbus des Landkreises Merzig Wadern steht an fol- genden Terminen auf dem Schulhof des BBZ Hochwald in Wadern-Nunkirchen.

Dieser bietet für die gesamte Bevölkerung kostenlos und oh- ne Termin die Möglichkeit sich gegen COVID 19 impfen zu lassen.

Am Mittwoch, 6. Oktober: Ohne Anmeldung!

Impfung für alle Personen ab 18 Jahren,

für Schüler*innen ab 16 Jahren mit Einverständniserklärung oder Anwesenheit der Sorgeberechtigten. Wahlweise mit BioNTech oder Johnson & Johnson. Impfzertifikat direkt vor Ort Bitte Ausweis und Versichertenkärtchen mitbringen.

Alle Informationen zur Impfung erhalten Sie auf impfen- saarland.de

Weitere Auskünfte sowie Impftermine erhalten Sie auch un- ter folgenden Telefonhotlines: 0681 501 4422 oder 0800 999 1599

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Bleiben Sie auf dem Laufenden:

www.corona.saarland.de

msgff.saarland MSGFF_SL msgff.saarland Was gilt im Saarland ab dem 01. Oktober 2021?

AKTUELLE CORONA-

REGELN

Foto: Stock.Adobe.com* vchalup

Corona-Regeln allgemein

Mindestabstand wird empfohlen keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich

Maskenpflicht in Räumen mit Besucher- und Kundenverkehr, wenn: 3G-Regel nicht erfüllt keine Betretungsbeschränkungen

pro Quadratmeter

Veranstaltungen (privat und öffentlich):

keine Höchstgrenze, aber mit 3G-Regel!

3G Regelung

Bei Anwendung der 3G-Regel kann die Maskenpflicht z.B. in folgenden Bereichen entfallen:

• Discos und Clubs

• Einzelhandel

• Fahrschulen

• Fitnessstudios

• Friseursalons

• Fußpflege, Kosmetik- & Nagelstudios

• Restaurants

• Sauna, Spaß- und Schwimmbäder

Wichtig! Wenn nur bei einer Person die 3G- Regel nicht eingehalten wird, müssen alle Personen (Personal + Gäste/Kunden) Maske tragen!

Wo gilt die Maskenpflicht ab Oktober

3G-Regel erfüllt 3G-Regel nicht erfüllt

geschlossene Räume

mit Kunden- und Besuchsverkehr (z.B. Einzelhandel, Restaurant etc.) ÖPNV (Bus, Zug, Taxi etc.)

Arbeits- oder Betriebsstätte

Friseur, Supermarkt, Restaurant etc.

= Maskenpflicht = keine Maskenpflicht

In dieser Übersicht finden Sie nur die wichtigsten Informationen! Die aktuelle Corona-Verordnung mit allen Regelungen finden Sie unter: www.corona.saarland.de.

3G

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2. Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Geh- weiler - Stellungnahme zum geplanten Vorhaben und ggf. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Teilflächennutzungsplanänderung

3. Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Krett- nich - Stellungnahme und ggf. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solaranlage Krettnich“ und Be- schluss zur parallelen Teiländerung des Flächennut- zungsplanes

4. Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

5. Nachhaltige Sanierung der Heizungsanlage in der Grundschule Nunkirchen - Vergabe von Bauleistungen 6. Förderprogramm des BAFA für den Neubau von Lüf-

tungsanlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jah- ren - Vergabe von Bauleistungen Schulturnhalle Wadrill 7. Sanierung der Straße „Zum Brodbüsch“ in Steinberg -

Auftragsvergabe

Manfred Paulus, Beigeordneter

Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 16.09.2021, 18:30 Uhr, Herbert-Klein-Halle Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 19:45 Uhr Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Alina Maria Körner, Wolfgang Maring, Gün- ter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Ven- huis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Nor- bert Großmann, Gabriel Hausen, Nora Koch, Albert Lang, Eric Ongania, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Christian Gem- mer, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Johannes Spang, Bernd Theobald, Pascal Weirich, Volker Morbe, Peter Rohles, Manfred Paulus

Ortsvorsteher: Christian Leidinger, Frederik Sturm Ortsvorsteherin: Anja Klein

Verwaltung: Petra Dewald, Simone Schmitt-Koch, Joshua Trenz, Wolfgang Birtel, Elke Simon, Benjamin Trampert, Thomas Bies

Entschuldigt fehlt: Dr. Daniel Hoffmann Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung

2 Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes

3 Neubenennung von Mitgliedern für Ausschüsse/Gremien 4 Stellungnahme zum Planungsvorhaben „SHG-Klinikum

Hochwald“ und ggf. Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Be- schluss zur parallelen Teiländerung des Flächennut- zungsplanes

5 Bebauungsplan „Nördlich der Schnorrbergstraße, 2.

BA“, Buweiler-Rathen - Abwägung und Annahme der eingegangenen Stellungnahmen

6 Bebauungsplan „Nördlich der Schnorrbergstraße, 2.

BA“ , Buweiler-Rathen - Satzungsbeschluss

7 Berichtigung der Satzung zur 21. Änderung der Gebüh- renordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern

8 Untersuchungsgebiet „Ortskern Bardenbach“ - Be- schluss über den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sa- nierungsbedürftigkeit

9 Untersuchungsgebiet „Ortskern Büschfeld“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbe- dürftigkeit

Amtliche Mitteilungen

Wir gratulieren

Frau Theresia Jost, wohnhaft in Wadern, Stadtteil Lockwei- ler, Zum Funkenbruch 52, vollendet am 15.10. ihr 92. Le- bensjahr.

Frau Therese Lombardo, wohnhaft in Wadern, Stadtteil Bar- denbach, Bohnenbergstraße 4, vollendet am 15.10. ihr 80.

Lebensjahr.

Den Jubilarinnen unsere herzlichsten Glückwünsche!

In der 41. Kalenderwoche finden folgende Sitzungen statt:

Sitzung des Ausschusses für

Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten

am Montag, 11.10.2021, 18:30 Uhr Die Sitzung findet digital statt Tagesordnung

Nichtöffentlicher Teil:

1. Eröffnung der Sitzung

2. Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Geh- weiler - Stellungnahme zum geplanten Vorhaben und ggf. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Teilflächennutzungsplanänderung

3. Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Krett- nich - Stellungnahme und ggf. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solaranlage Krettnich“ und Be- schluss zur parallelen Teiländerung des Flächennut- zungsplanes

4. Nachhaltige Sanierung der Heizungsanlage in der Grundschule Nunkirchen - Vergabe von Bauleistungen 5. Förderprogramm des BAFA für den Neubau von Lüf-

tungsanlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jah- ren - Vergabe von Bauleistungen Schulturnhalle Wadrill 6. Umgestaltung des Stadtparks in Wadern - Festlegung

der weiteren Vorgehensweise

7. Sanierung der Straße „Zum Brodbüsch“ in Steinberg - Auftragsvergabe

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung,

Stadtmarketing und Kultur

am Mittwoch, 13.10.2021, 18:30 Uhr Die Sitzung findet digital statt Tagesordnung

Nichtöffentlicher Teil:

1. Eröffnung der Sitzung

2. Gewährung eines Zuschusses für die Wiederverwen- dung älterer Wohngebäude für Familien

3. Gewährung eines Zuschusses für die Wiederverwen- dung älterer Wohngebäude für Familien

4. Gewährung eines Zuschusses für den Abriss eines Wohngebäudes in Steinberg

5. Einführung und Implementierung eines Informationssi- cherheitsmanagementsystems (ISMS)

Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 14.10.2021, 18:30 Uhr, in der Herbert-Klein- Halle in Wadern

Das Tragen von FFP2-Masken ist erforderlich. Die sonstigen Bestimmungen der Hygieneregeln sind zu beachten.

Tagesordnung Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung der Sitzung

(6)

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

Vor Eintritt in die Tagesordnung spricht Bürgermeister Jo- chen Kuttler sein Mitgefühl zum Tode von Stephan Regert aus.

„Meine sehr verehrten Damen und Herren,

am 11. August ist Stephan Regert im Alter von nur 65 Jahren gestorben. Stephan war seit 2004 Mitglied des Ortsrats Wa- dern und von August 2009 bis Juli 2014 stellvertretender Ortsvorsteher sowie seit 2014 sein Vorsitzender und damit Ortsvorsteher. Zudem war er 2008 bis 2009 und dann wieder ab 2014 im Stadtrat der Stadt Wadern.

Stephan war ein Mensch mit viel Sinn für die kleinen Din- gen, für Feinheiten und Zwischentöne. Von einem Men- schen mit einem großen Sinn für das Praktische, fürs Anpa- cken. Von einem Menschen, der gern gelebt hat. Und, auch das gehört zur Wahrheit dazu, der noch gerne gelebt hätte.

Stephan war, das kann man mit Fug und Recht sagen, ein Mensch, der den Ausgleich suchte und damit oft das er- reichte, was ich persönlich auch für die Maxime politischen Handelns halte: im umfassenden Dialog den bestmöglichen Weg zu finden, unabhängig von Parteiströmungen und eige- nen Befindlichkeiten.

Kurzum: Das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten, auch wenn das im Alltagsgeschäft nicht immer einfach ist.

Ich – und mit mir meine Kolleginnen und Kollegen der Ver- waltung und der Räte – haben Abschied genommen. Ab- schied von einem lieben Menschen, einem sehr guten Rat- geber, von einem herzensguten und sympathischen Orts- vorsteher und Ratsmitglied.

Stephan Regert hat sich um die Stadt Wadern, insbesondere um den Stadtteil Wadern, verdient gemacht. Sehr verdient sogar. Und nicht zuletzt war ich, waren viele, die heute hier versammelt sind, mit Stephan Regert schlicht und ergrei- fend befreundet. Auch das ist ein Wert an sich.

Ich darf Sie bitten, sich zu erheben, um Stephan Regert zu gedenken.“ Anschließend wird in einer Schweigeminute Herrn Stephan Regert gedacht.

Die Tagesordnungspunkte Ö7 „Freiflächenphotovoltaikanla- ge in der Gemarkung Krettnich - Stellungnahme und ggf. Be- schluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solaranlage Krettnich“ und Beschluss zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes“ und Ö8 „Freiflächenphotovoltaik- anlage in der Gemarkung Krettnich - Bebauungsplan „Solar- anlage Krettnich“ mit paralleler Teiländerung des Flächen- nutzungsplanes - Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeiti- ge Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB“ wer- den einstimmig in der heutigen Sitzung abgesetzt und wie- der zur Beratung und Beschlussfassung in den Ortsrat Krett- nich verwiesen, um hier einen eindeutigen Beschluss in dieser Angelegenheit zu erwirken.

TOP N29 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird abge- setzt, da die Angelegenheit bereits in der Sitzung des Aus- schusses für Bauangelegenheiten am 14.09.2021 abschlie- ßend behandelt werden konnte. Eine Entscheidung durch den Stadtrat ist nicht erforderlich.

Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wird entspre- chend angepasst.

TOP 2

Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes

Am 11. August 2021 ist Herr Stephan Regert aus Wadern verstorben.

Herr Regert wurde über den Wahlvorschlag der CDU – Wahl- bereich III – Wadern-Noswendel-Dagstuhl – in den Stadtrat gewählt.

Als Nachfolger wurde Herr Paul Venhuis, Wadern-Dagstuhl, in den Stadtrat berufen.

Herr Venhuis hat das Mandat angenommen.

Gemäß § 33 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – sind die Mitglieder des Stadtrates vom Bürgermeister zur 10 Untersuchungsgebiet „Ortsdurchfahrt Dagstuhl“ - Be-

schluss über den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sa- nierungsbedürftigkeit

11 Untersuchungsgebiet „Ortsdurchfahrt Krettnich“ - Be- schluss über den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sa- nierungsbedürftigkeit

12 Untersuchungsgebiet „Ortsdurchfahrt Buweiler“ - Be- schluss über den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sa- nierungsbedürftigkeit

13 Untersuchungsgebiet „Ortskern Kostenbach“ - Be- schluss über den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sa- nierungsbedürftigkeit

14 Untersuchungsgebiet „Ortsdurchfahrt Oberlöstern“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sa- nierungsbedürftigkeit

15 Untersuchungsgebiet „Ortskern Rathen“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbe- dürftigkeit

16 Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt Mor- scholz“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit

17 Untersuchungsgebiet „Ortsdurchfahrt Noswendel“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sa- nierungsbedürftigkeit

18 Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt Nun- kirchen“ - Beschluss über den Beginn der vorbereiten- den Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prü- fung der Sanierungsbedürftigkeit

19 Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt Stein- berg“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit

20 Untersuchungsgebiet „Alter Ortskern Wadern“ - Be- schluss über den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sa- nierungsbedürftigkeit

21 Untersuchungsgebiet „Ortskern Wadrill“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbe- dürftigkeit

22 Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt Geh- weiler“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit

23 Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt Lock- weiler“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit

24 Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt We- dern“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit

25 Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 03.09.2021 ein- geladen.

Die Tagesordnung war veröffentlicht im Amtl. Bekanntma- chungsblatt der Stadt Wadern Nr. 36/2021 vom 09.09.2021 sowie unter www.wadern.de

https://ssl.wadern.de/buergerinformationssystem

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FNP ausgewiesen und ist nicht an das bestehende Sonder- gebiet Krankenhaus geknüpft.

Die Fläche ist zurzeit im Besitz der Marienhaus Kliniken GmbH.

Das Bauvorhaben wird im Rahmen des im vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan inbegriffenen Durchführungs- und Er- schließungsplans beschrieben.

Eine detailliertere Projektbeschreibung sowie erste Planent- würfe werden im Rahmen des Antrags auf Freigabe der Pla- nunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erstellt und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zum Vorlageschluss war noch nicht klar, ob sich der Ortsrat Wadern vor der Sitzung des Stadtrates mit der Thematik be- fassen kann. Die Verwaltung schlägt für diesen Fall vor, den Aufstellungsbeschluss vorbehaltlich der Beschlussfassung des Ortsrates zu fassen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Saarland Heilstätten GmbH trägt die Kosten des Bauleit- planverfahrens.

Bürgermeister Jochen Kuttler gibt noch ergänzende Erläu- terungen:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

meiner sehr verehrten Damen und Herren,

heute ist ein wichtiger Tag für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wadern, aber auch für die gesamte Bevölkerung im nördlichen Saarland.

Der heute hier im Stadtrat zu fassende Aufstellungsbe- schluss für das neue SHG-Klinikum Hochwald ist ein Mei- lenstein in einer Entwicklung, die vor fast vier Jahren doch sehr negativ begann. Nämlich mit der Schließung des St.- Elisabeth-Krankenhauses in Wadern im Jahr 2017.

Es war ein herber, ein bitterer Schlag, der damals als Final gesehen wurde. Als Zeichen des Niedergangs des Kranken- hausstandortes Wadern und als Wegbereiter einer Entwick- lung, die die Benachteiligung ländlicher Regionen ganz be- wusst in Kauf nimmt.

Auch wenn es zum Verzweifeln war: Den Kopf in den Sand zu stecken, das war von Anfang an keine Option für uns. Ich freue mich, dass der Stadtrat das immer genauso gesehen hat und die wirklich umfassenden Bemühungen der Stadt- verwaltung, eine Neuausrichtung der medizinischen Versor- gung im nördlichen Saarland zu erreichen, immer nachhaltig unterstützt hat.

Ich nehme für uns in Anspruch, dass wir in den letzten vier Jahren seit Schließung der St.-Elisabeth-Klinik nichts unver- sucht gelassen haben, hier voranzukommen. An unserer Sei- te war und ist die Bürgerinitiative Nordsaarlandklinik, die mit ihrer Forderung nach einem umfassenden Klinik-Zent- rum sehr viel dazu beigetragen hat, das Bewusstsein für die Notsituation der Menschen im nördlichen Saarland in Sa- chen Gesundheitsversorgung zu schärfen. Und die auch die Entwicklung in Sachen SHG-Klinikum mitträgt und positiv begleitet.

Meine Damen und Herren, es war ein weiter Weg, den ich an anderer Stelle bereits des Öftern ausführlich geschildert habe. Eine Reise, die im heutigen Aufstellungsbeschluss ei- nen erfreulichen Höhepunkt findet. Mein Dank gilt allen, die an den Standort Wadern geglaubt haben – hier insbesonde- re der saarländischen Landesregierung, die über den Weg eines Interessenbekundungsverfahrens die Weichen neu und richtig gestellt hat. Ein ganz besonderes Dankeschön geht an den Projektträger, die SHG. Der Geschäftsführer der SHG Bernd Mege und sein Team sind vertrauensvolle Part- ner, die auch bereit sind, schwierige Diskussionen sachlich und zielorientiert zu führen.

Der heutige Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezo- genen Bebauungsplan hat bereits einstimmig die Zustim- mung des Ortsrats Wadern gefunden. Er ist indes keines- wegs der Endpunkt eines Prozesses, sondern vielmehr der Anfang einer neuen Entwicklung, einer konkreten Phase.

gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Beschluss:

Herr Paul Venhuis wird vom Bürgermeister Jochen Kuttler als neues Stadtratsmitglied der Stadt Wadern verpflichtet.

TOP 3

Neubenennung von Mitgliedern für Ausschüsse/Gremien Dieser Tagesordnungspunkt steht in Zusammenhang mit TOP 2.

Stephan Regert war für die CDU-Fraktion Aufsichtsratsmit- glied der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensma- nagementgesellschaft Wadern mbH & Co. KG.

Beschluss:

Markus Wollscheid benennt von seiten der CDU-Stadtrats- fraktion Paul Venhuis als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Kommunalen Entwicklungs- und Vermögensmanagem- entgesellschaft Wadern mbH & Co. KG.

TOP 4

Stellungnahme zum Planungsvorhaben „SHG-Klinikum Hochwald“ und ggf. Beschluss zur Aufstellung eines vor- habenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Beschluss zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes Die Saarland Heilstätten GmbH (SHG) plant auf der Fläche der Gemarkung Wadern, Flur 14, Nr. 41/14 (südlich der Ret- tungswache Wadern), die Errichtung eines medizinischen Zentrums, welches sich mit einem stationären Versorgungs- angebot, ergänzt durch diagnostische und therapeutische Strukturen an die Bevölkerung wendet.

Die Thematik – sowie die Etablierung begleitender Projekte – war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Stadtrats der Stadt Wadern (u.a. am 11. Februar 2021) bzw.

auch öffentlicher Informationsveranstaltungen.

Die Stadt Wadern begleitet das SHG-Projekt der sektoren- übergreifenden Versorgung mit medizinischen Dienstleis- tungen im ambulanten, teilstationären und stationären Be- reich aktiv und intensiv. Sie ist in engstem Austausch mit allen verantwortlichen Akteuren.

Ziel ist eine zentrale Anlaufstelle, die im Falle akuter Notfäl- le und unklarer medizinischer Zustände eine Erstdiagnostik vornimmt und adäquate einrichtungsübergreifende Zutei- lung von Patienten in die notwendigen Versorgungsstufen gewährleistet.

Auf der vorgesehenen Fläche parallel zur Straße „Am Hals“

sind mehrere, ineinandergreifende, bauliche Strukturen zu etablieren, welche die verschiedenen Nutzungseinheiten abbilden.

Ein zentraler Hauptkörper wird die wesentlichen Elemente des Patientenservice, Aufnahme, Notaufnahme, ambulante Untersuchung, Diagnostik bündeln sowie den direkten An- schluss an die stationäre Notfall- und Pflegeeinheit entste- hen lassen. Als Bindeglied zu dem ebenfalls aufzubauenden MVZ ist ein ambulant-therapeutischer Bereich geplant. Das MVZ sieht in seiner Ausbildung Platz für insgesamt fünf Praxen verschiedener Fachrichtungen vor.

Ebenfalls auf dem Gelände geplant ist die Errichtung psych- iatrischer Tages-Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Erwachsenenpsychiatrie mit den dazugehörigen ge- schützten Therapie- und Rückzugsanlagen.

Aufgerundet wird das Gesamtkonzept durch die erforderli- chen Parkplatz-, Grün-, Spiel- und Wegeflächen und der Ausweisung eines PIS-Landesplatzes für Rettungshub- schrauber.

Die Fläche befindet sich planungsrechtlich im Außenbe- reich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach den Bestimmungen des § 35 BauGB. Zur Schaffung des Baurech- tes für das oben beschriebene Vorhaben ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vor- habenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. So soll die- ser Bereich gem. § 11 BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Klinikgebiet“ im Flächennutzungsplan festgesetzt werden. Die Fläche ist aktuell als Grünfläche im

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Und natürlich gilt unser Dank dem Projektträger, der SHG, Herrn Bernd Mege und seinem Team für ihr Engagement und für ihre beabsichtigte Investition in Wadern.

Die SPD-Fraktion stimmt dem heutigen Aufstellungsbe- schluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit großer Freude zu, wohlwissend, wie es der Bürgermeister sehr treffend ausgeführt hat, dass wir noch keineswegs am Ziel angekommen sind, sondern vielmehr am Anfang einer neuen Entwicklung stehen. Aber eben am Anfang einer gu- ten Entwicklung für unsere Stadt.“

Der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion Markus Woll- scheid gibt folgendes zu Protokoll:

„Die CDU-Fraktion unterstützt das von der SHG vorgelegte medizinische Angebot für die Stadt Wadern. Dieses wichti- ge Projekt für die Gesundheitsversorgung für die Bürgerin- nen und Bürger der Stadt Wadern muss schnellst möglich fertig gestellt werden. Bereits 2019 hat Herr Mege von der SHG-Klinik Merzig ein Konzept bei einer CDU Infoveranstal- tung in der Löstertalhalle vorgestellt. Unsere Bemühungen in Saarbrücken wurden somit belohnt. Dies ist jedoch erst ein Etappensieg, den wir errungen haben.

Wir werden uns gemeinsam mit der Bürgerinitiative Nord- saarlandklinik und der Stadt Wadern für weitere Verbesse- rungen der medizinischen Versorgung bei uns einsetzen.

Wir bedanken uns besonders bei der BI für ihren unermüdli- chen Einsatz sowie bei der Landesregierung und der Stadt Wadern. Ich bin selbst seit vielen Jahren Mitglied im Kran- kenhausförderverein und bei der BI und unterstütze die gu- te Sache sehr gerne.

Wir können es nur gemeinsam schaffen, die CDU-Fraktion ist aktiv dabei!“

Bernd Theobald, Vorsitzender der Fraktion ProHochwald, macht folgende Ausführungen:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Versorgung unserer Region mit medizinischen Leistun- gen ist ein Dauerbrenner. Ein Thema, das die Menschen nicht nur bei uns, aber angesichts der Entwicklung der letz- ten Jahre, gerade bei uns, bewegt. Ein Thema, das sie auf die Barrikaden bringt und Protest hervorruft. All das hatten wir. All das hat uns zu schaffen gemacht.

Heute fassen wir den Aufstellungsbeschluss zum Projekt SHG-Klinikum Hochwald. Das ist ein Grund zum Feiern!

Auch wenn ein Aufstellungsbeschluss nur der Auftakt zur Umsetzung eines Planvorhabens ist, so ist er doch ein ganz wichtiges Zeichen, dass die Dinge vorangehen. Endlich und Gott sei Dank, ist man geneigt zu sagen.

ProHochwald hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass wir nicht Zaungast sein wollen, wenn es darum geht, die medi- zinische Versorgung im nördlichen Saarland zu sichern. Wir wollen aktiv und engagiert einen Beitrag dazu leisten, dass unsere ländliche Region nicht abgehängt wird. Uns war von Anfang an klar, dass es nicht bei schnell dahin gesagten Sympathiebekundungen und Absichtserklärungen bleiben konnte. Es bedurfte des Protests, es bedurfte konstruktiver Vorschläge und nicht zuletzt bedurfte es unermüdlichen En- gagements.

Wir standen und stehen seit vier Jahren an der Seite der Bürgerinitiative Nordsaarlandklinik, ohne die die aktuelle Entwicklung kaum denkbar ist. Wir stehen genauso an der Seite der Stadtverwaltung, die uns über jeden Schritt vor- wärts, aber auch manchen Schritt zurück, auf dem Laufen- den gehalten hat.

Der Motor der Entwicklung zu werden und es möglichst auch zu bleiben, das musste das Ziel der Bemühungen sein.

Das haben wir gemeinsam, alle zusammen erreicht.

Jetzt gilt es, erneut die Ärmel hochzukrempeln und der SHG bei ihrem Vorhaben zur Seite zu stehen. Herr Mege und sein Team haben sich hier in den letzten beiden Jahren mächtig ins Zeug gelegt, um die Entwicklung voranzutreiben – dafür unser herzliches Dankeschön.

Neben der eigentlichen Baukonzeption, die ja in den Hän- den des Vorhabenträgers, also der SHG selbst liegt, ist es unsere Aufgabe, gemeinsam mit unseren Partnern die Rah- menbedingungen so zu gestalten, dass das SHG-Klinikum Hochwald auf Dauer Erfolg haben kann.

Dazu gehört die Absicherung der hausärztlichen Versor- gung ebenso wie der Ausbau der fachärztlichen Netzwerke und die Etablierung begleitender Angebote im medizini- schen Sektor – und zwar im weitesten Sinne des Wortes. Un- ser Ziel muss es sein, das Mittelzentrum Stadt Wadern zum Dreh- und Angelpunkt der Gesundheitsversorgung im nörd- lichen Saarland zu machen. Das muss in enger Abstimmung mit allen Akteuren geschehen – auch und gerade in Abspra- che mit unseren Nachbarkommunen, die angesichts der deutschlandweiten Entwicklung vor genau den gleichen Problemen stehen wie wir selbst. Es geht nur gemeinsam, im Dialog, offen und transparent.

Liebe Kollegen und Kollegen des Stadtrats, Sie sind der Sou- verän und damit Herr des Verfahrens. Ich freue mich, wie alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, wenn Sie heute den Startschuss für eine Entwicklung geben, die so vor vier Jahren kaum jemand für möglich gehalten hätte. Eine Ent- wicklung, die aber unausweichlich ist, wenn man am grund- gesetzlich verbrieften Auftrag des staatlichen Handelns, nämlich die Wahrung und Schaffung von gleichwertigen Le- bensverhältnissen überall in Deutschland, festhalten will.

Glück auf für ein spannendes, für ein ambitioniertes und zu- kunftsweisendes Projekt.“

Der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Michael De- wald macht folgende Ausführungen:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

meiner sehr verehrten Damen und Herren,

ich schließe mich den Ausführungen des Bürgermeisters an, dass heute für unsere Stadt ein wichtiger Tag und ein guter Tag ist, da wir einen weiteren wegweisenden Schritt dahin- gehend machen, die medizinische Versorgung für die Bür- gerinnen und Bürger von Wadern in einer mittelfristigen Perspektive wieder deutlich zu verbessern, und zwar

• mit dem zu schaffenden SHG-Klinikum Hochwald,

• mit der Perspektive eines Gesundheitsparkes und natürlich

• gemeinsam mit den bei uns ansässigen Haus- und Fach- ärzten.

Unsere Zielsetzung ein möglichst umfassendes medizini- sches, pflegerisches und therapeutisches Angebot am Standort Wadern zu schaffen und vorzuhalten nimmt zuneh- mend Konturen an.

Unser Weg, nach der Schließung der St.-Elisabeth-Klinik vor vier Jahren, nicht in eine langandauernde Schockstarre zu verfallen, es nicht bei nostalgischen Diskussionen zu belas- sen, sondern zielgerichtet zu überlegen, wie wir für die Menschen in unserer Stadt eine Neuausrichtung der medizi- nischen Versorgung erreichen können, trägt nun Früchte.

Dieser bisherige Weg war nun wahrlich kein Selbstläufer, sondern hier steht harte Arbeit dahinter. Und es hat auf die- sem Weg zweifelsohne auch Rückschläge gegeben, aber das Entscheidende ist, dass sich alle Beteiligten durch diese Rückschläge nicht haben entmutigen lassen, sondern wei- terhin zielgerichtet am Projekt Hochwald-Klinikum weiter- gearbeitet haben.

Daher möchte ich im Namen meiner Fraktion allen herzlich danken, die es möglich gemacht haben, dass wir heute ei- nen Aufstellungsbeschluss für das neue SHG-Klinikum Hochwald treffen können.

An allererster Stelle gilt unser Dank der Bürgerinitiative Nordsaarlandklinik, die mit ihrem großartigen ehrenamtli- chen Engagement einen ganz großen Anteil am Erfolg haben.

Genauso sind die umfassenden Bemühungen der Stadtver- waltung, mit Bürgermeister Jochen Kuttler an der Spitze hervorzuheben, die die Interessen unserer Stadt hervorra- gend vertreten haben.

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Seitens der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegan- gen. Diese wird in der Abwägungssynopse aufgeführt. Die Stellungnahme hat keine Auswirkungen auf die Planung.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden in der Abwägungssynopse aufgeführt. Folgende Änderun- gen und Ergänzungen der Planunterlagen wurden auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen:

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz - Zuordnung ex- terner Ausgleichsmaßnahmen:

o Räumlich-funktionaler Ausgleich für den FFH-Lebens- raumstyp auf der Parzelle Flur 1, Nr. 1742/19; Entwick- lung einer mageren Flachland-Mähwiese mit Erhal- tungszustand C auf einer Fläche von 2.750 m²

o Externer naturschutzfachlicher Ausgleich auf o.g. Flä- che; Entwicklung einer mageren Flachland-Mähwiese mit Erhaltungszustand C auf weiteren 4.250 m²

Landesdenkmalamt – Aufnahme folgenden Hinweises in die textl. Festsetzungen des BPlans:

o Bodendenkmäler: „Die Anzeigepflicht und das Verände- rungsverbot bei Bodenfunden gemäß § 16 SDschG sind zu beachten“

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport:

o Im Rahmen des vorliegenden Bauleitplanverfahrens ist die Aufhebung von Bebauungsplänen und weiteren Re- serveflächen des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die KEV.

Wolfgang Maring, Ortsvorsteher des Stadtteiles Löstertal, macht zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Ausführungen:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmit- glieder, meine sehr verehrten Damen und Herren,

nach dem soeben der Stadtrat dem vorangegangen rich- tungsweisenden und zukunftsorientierten Tagesordnungs- punkt zum Beschluss eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zum Planungsvorhaben des „SHG-Klinikums Hochwald“ einstimmig zugestimmt hat, haben wir nunmehr nochmals die Möglichkeit dem Bebauungsplan „Nördlich der Schnorrbergstraße, 2. BA“ im Stadtteil Löstertal in der Abwägung und im nächsten Punkt als Satzungsbeschluss zuzustimmen.

Wir sind heute mehr als glücklich, diesen Punkt zur finalen Entscheidung zu bringen.

Die Erschließung des 2. Bauabschnittes „Nördlich der Schnorrbergstraße“ ist die logische Konsequenz der Weiter- entwicklung nach dem 1. Bauabschnitt hier im Löstertal. Be- reits in der letzten Wahlperiode hatten sich der Ortsrat Lös- tertal und der Stadtrat Wadern mit dieser Thematik befasst.

So hatte der Stadtrat Wadern in seiner Sitzung am 04.04.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ge- fasst und den Planungsauftrag an das Büro ARGUS-CON- CEPT vergeben. In der Sitzung des Ortsrates Löstertal vom 24.09.2019 hat dieser mehrheitlich die Entwurfsplanung des Planungsbüros angenommen.

Dennoch sind nunmehr zwei volle Jahre ins Land gegangen, bis wir heute die für Löstertal so wichtige weitere Baulan- derschließung auf den weiteren Weg bringen können. Zum Teil haben sich hier Irritationen zwischen dem Planungsbü- ro und der Landesplanung ergeben, die ich hier nicht im Be- sonderen bewerten will. Ich hätte mir trotz allem an dieser Stelle etwas mehr Professionalität gewünscht, zumal der 2.

Bauabschnitt bereits im Flächennutzungsplan „Siedlung“

als weitere Baulandflächen enthalten war. Nach meinem Da- fürhalten hätte man diesbezüglich nur noch den 2. Bauab- schnitt der Landesplanung anzeigen müssen. Nichtsdesto- trotz geht es ja jetzt weiter und das ist auch gut so. Zwi- schenzeitlich sind alle Baugrundstücke des 1. Bauabschnit- tes verkauft, bebaut oder befinden sich zurzeit in der Bebau- ung. Von daher ist es mehr als wichtig, die weitere Erschlie- ßung von Baugrundstücken zu forcieren, damit das Löstertal sich auch weiterhin positiv entwickeln kann. Gerade für ei- nen Stadtteil wie Löstertal ist es immens wichtig, dass jun- ge Familien im Ort bleiben und ihr Eigenheim errichten kön- Der Dank gilt aber auch der Landesregierung, die ein Inter-

essenbekundungsverfahren eingeleitet hat, das letztendlich zum aktuellen Stand der Dinge geführt hat.

Wir sind nun, wie wohl alle Menschen im nördlichen Saar- land, gespannt auf die folgenden Schritte, die ja auch von der weiteren Entwicklung im Gesundheitssystem ganz all- gemein abhängen werden. Als Stichworte seien hier nur Pflegemisere, Fallpauschalen und der eklatante Ärzteman- gel genannt. All das muss gemeinsam gesehen werden.

All das müssen wir gemeinsam angehen. Wir als ProHoch- wald werden unseren Beitrag weiter leisten und fortfahren.

Wir werden weiter die Diskussion mit konstruktiven Vorschlä- gen und Ideen in eine zukunftsweisende Richtung lenken.

Insofern stimmen wir dem heutigen Aufstellungsbeschluss und der entsprechenden Empfehlung im Ortsrat Wadern na- türlich und aus vollem Herzen zu. Wir fühlen uns und unsere Stadt bestätigt und drücken fest die Daumen, dass die wei- tere Entwicklung dem heutigen Auftakt zur konkreten Pha- se der Projetumsetzung gerecht wird.

Jedem der sich dafür engagiert hat und in Zukunft engagie- ren wird, gilt dabei unser herzlicher Dank.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Manfred Paulus, Freie Wähler Wadern e.V., verweist auf die vielen Gespräche, die bereits stattgefunden haben.

Er und Peter Rohles, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, be- fürworten auch diesen Schritt und freuen sich, wenn sich die medizinische Versorgung im Hochwald verbessert.

Gabriel Hausen, SPD-Fraktion, macht folgende Ausführungen:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Kollegen,

als Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative Nordsaarlandkli- nik möchte auch ich ein paar Worte zum heutigen Aufstel- lungsbeschluss hinzufügen. Wir haben zwar das ursprüngli- che Ziel der Bürgerinitiative, in Wadern eine 300 Betten Kli- nik zu etablieren, nicht erreicht, dies ist aber aufgrund des jetzigen Systems der Krankenhausfinanzierung nicht mög- lich. Hierzu bedarf es bundespolitischer Veränderungen.

Das SHG-Projekt, in Wadern ein medizinisches Versorgungs- zentrum zu etablieren, ist sicherlich ein guter Aufschlag, den wir nun intensiv begleiten müssen. Ein besonderer Dank geht an die Bürgerinitiative Nordsaarlandklinik und deren Sprecher, ohne die ein solcher Etappensieg nicht möglich gewesen wäre. Dem Aufstellungsbeschluss stim- men wir selbstverständlich zu.“

Der Ortsrat Wadern hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 ein- stimmig dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan „SHG Klinikum Hochwald“ sowie dem Beschluss zur parallelen Teiländerung des Flächennut- zungsplanes zugestimmt.

Beschluss:

Auf Grund der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenhei- ten vom 13.09.2021 beschließt der Stadtrat einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SHG Klinikum Hoch- wald“ aufzustellen und die parallele Teiländerung des Flä- chennutzungsplanes zu beschließen.

TOP 5

Bebauungsplan „Nördlich der Schnorrbergstraße, 2. BA“, Buweiler-Rathen - Abwägung und Annahme der einge- gangenen Stellungnahmen

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- planes „Nördlich der Schnorrbergstraße, 2. BA“ gefasst.

In der Stadtratsitzung am 07.11.2019 wurde der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Die Offenlage der Planunterlagen fand im Zeitraum 29.11.2019 bis einschließlich 03.01.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Sch- reiben vom 22.11.2020 an der Planung beteiligt.

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menhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen insbesondere in Bezug auf Substanz-/Zustandsmängel im Sinne des § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt deshalb in öffentli- cher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gülti- gen Änderungen, den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Bardenbach“ im Stadtteil Bardenbach:

Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsbereichs mit einer Größe von ca. 22,5 Hektar umfasst alle Grundstü- cke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden La- geplan (LVGL; Stand: Juni 2020) durch eine Umgrenzungsli- nie abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Erweiterungswünsche des Ortsrates Bardenbach bzgl.

der Abgrenzung des Geltungsbereiches sind hierbei – so- weit städtebaulich vertretbar - bereits berücksichtigt.

Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen folgen- de Bereiche:

• Allenberg

• Bieler Straße

• Bornstraße

• Büschfelderstraße

• Drieschenberg (teilweise)

• Feldstraße (teilweise)

• Grabenweg

• Hoxenbergstraße (teilweise)

• Keltenstraße (teilweise)

• Sandweg

• Waderner Straße (teilweise)

• Zahlweg (teilweise)

• Zum Fels (teilweise)

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden be- stimmt:

• Stärkung als Wohnstandort

• Modernisierung und Instandsetzung von baulichen An- lagen sowie ortsbildgerechte Gestaltung der öffentlichen und privaten Bausubstanz

• Anpassung des Gebäudebestandes und des öffentlichen Raumes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevöl- kerung (Barrierefreiheit)

• Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistung)

• Energetische Sanierung

• Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funk- tionsmängeln und Nutzungskonflikten

• Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung/

Neubebauung (verbesserte Freiraumqualität)

• Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbes- serung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum.

• Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Raumes, dorfökologische Maßnahmen, Steigerung der Vitalität des Dorfes

Hinweise für die Beschlussgremien:

1. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Miss- stände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird (vgl. § 136 Abs. 2 Satz 1 BauGB), wobei die einheitliche Vorberei- tung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse (auch Einsatz öffentlicher Mittel, Maßnahmen der Kommu- ne) liegen muss (vgl. § 136 Abs. 1 BauGB). Ziel ist, die Män- gel der vorhandenen Bebauung und sonstiger Gebietsbe- schaffenheit zu beseitigen und das Gebiet der vorgesehe- nen künftigen Funktion anzupassen. Förmlich festgelegte nen. Mittlerweile liegen mir schon für dieses Gebiet 5-7

ernstzunehmende Bauanfragen vor.

In seiner Sitzung vom 08.09.21, bei der auch die Geschäfts- führung der KEV (Frau Elke Simon und Herr Frank Backes) anwesend waren, hat der Ortsrat von Löstertal einstimmig die Abwägung durchgeführt und anschließend den Sat- zungsbeschluss angenommen.

Nach der positiven Empfehlung des Ausschusses für Grund- stücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom vergangenen Montag beantrage ich hiermit für die CDU- Fraktion die Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men durchzuführen und dem Satzungsbeschluss im nächs- ten Tagesordnungspunkt zuzustimmen.“

Beschluss:

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstü- cke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 13.09.2021 beschließt der Stadtrat einstimmig die Annahme und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

TOP 6

Bebauungsplan „Nördlich der Schnorrbergstraße, 2. BA“ , Buweiler-Rathen – Satzungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- planes „Nördlich der Schnorrbergstraße, 2. BA“ gefasst.

Die Offenlegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belan- ge gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum 29.11.2019 bis einschließlich 03.01.2020 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen haben keinen Einfluss auf die Grundzüge der Planung.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die KEV.

Beschluss:

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstü- cke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 13.09.2021 beschließt der Stadtrat einstimmig den Bebau- ungsplan „Nördlich der Schnorrbergstraße, 2. BA“, beste- hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

TOP 7

Berichtigung der Satzung zur 21. Änderung der Gebühren- ordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen des Ei- genbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat am 20. Mai 2021 die Sat- zung zur 21. Änderung der Gebührenordnung für das Fried- hofs- und Bestattungswesen des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern beschlossen. In dieser Gebührenordnung wurden aufgrund einer vollständigen Neukalkulation der Friedhofsgebühren neue Gebührentatbestände aufgenom- men.

Nach der Veröffentlichung der Satzung ist aufgefallen, dass ein Gebührentatbestand in dieser 21. Änderungssatzung zwar Gegenstand der Kalkulationsvorlage war, aber verse- hentlich nicht im Satzungstext enthalten war. Daher ist die- se 21. Änderungssatzung entsprechend zu berichtigen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 13.09.2021 die Berichtigung der Satzung gemäß der Anlage.

TOP 8

Untersuchungsgebiet „Ortskern Bardenbach“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach

§ 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit Die Stadt Wadern hat im Stadtteil Bardenbach grundsätzli- chen Sanierungsbedarf erkannt. Um die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes zu prüfen, hat die Stadt die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewin- nen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusam-

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8. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergeb- nis der vorbereitenden Untersuchungen bedarf einer beson- deren Sanierungssatzung.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Wadern.

Beschluss:

In der Sitzung des Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten am 13.09.2021 infor- mierte das Büro Kernplan die Vorhaben.

Bei verschiedenen Projekten wurden Nachbesserungen vor- genommen.

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den Beginn der vorbereitenden Unter- suchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanie- rungsbedürftigkeit einzuleiten.

TOP 9

Untersuchungsgebiet „Ortskern Büschfeld“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach

§ 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit Die Stadt Wadern hat im Stadtteil Büschfeld grundsätzli- chen Sanierungsbedarf erkannt. Um die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes zu prüfen, hat die Stadt die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewin- nen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusam- menhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen insbesondere in Bezug auf Substanz-/Zustandsmängel im Sinne des § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt deshalb in öffentli- cher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gülti- gen Änderungen, den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Büschfeld“ im Stadtteil Büschfeld:

Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsbereichs mit einer Größe von ca. 9,7 Hektar umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden Lage- plan (LVGL; Stand: Juni 2020) durch eine Umgrenzungslinie abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Be- schlusses.

Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen folgen- de Bereiche:

• Nunkircher Straße (teilweise)

• Im Langgarten

• Schlummstraße

• Schulstraße (teilweise)

• Im Paradiesgarten

• Am Scheifberg (teilweise)

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden be- stimmt:

• Stärkung als Wohnstandort

• Modernisierung und Instandsetzung von baulichen An- lagen sowie ortsbildgerechte Gestaltung der öffentlichen und privaten Bausubstanz

• Anpassung des Gebäudebestandes und des öffentlichen Raumes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevöl- kerung (Barrierefreiheit)

• Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistung)

• Energetische Sanierung

• Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funk- tionsmängeln und Nutzungskonflikten

• Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung/

Neubebauung (verbesserte Freiraumqualität) Sanierungsgebiete können einen öffentlichen Investitions-

bereich mit hohen direkten und indirekten Anstoßwirkun- gen, auch für die Bauwirtschaft, bieten. So können Bürger und Investoren als Grundstückseigentümer in einem förm- lich festgelegten Sanierungsgebiet unter Berücksichtigung der Voraussetzungen auch erhöhte steuerliche Abschrei- bungsmöglichkeiten (§§ 7 h, 10 f und 11 a Einkommensteu- ergesetz) in Anspruch nehmen. Sie stellen einen Anreiz dar, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.

2. Aufgrund des Beschlusses ergibt sich eine interne Bin- dung der Verwaltung, die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB durchzuführen oder zu veranlas- sen. Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchun- gen wurde die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, 66557 Illingen, beauftragt.

3. Mit den vorbereitenden Untersuchungen soll abschlie- ßend geklärt werden, ob die Voraussetzungen eines förmli- chen Sanierungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch vor- liegen und ob ein solches Verfahren rechtlich, tatsächlich und finanziell durchführbar ist (u.a. Prüfung, ob das „Sanie- rungsverdachtsgebiet“ als Sanierungsgebiet in Betracht kommt). Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchun- gen werden in einem Abschlussbericht dokumentiert und sind insbesondere Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, mit welchen Auswirkungen die Kommune rechnen muss, die Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebie- tes, die Wahl des Sanierungsverfahrens, die Kosten der Sa- nierung und der voraussichtlichen Dauer der Sanierung.

4. Die Beteiligung und Beratung der betroffenen Grund- stückseigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Betroffe- nen während der vorbereitenden Untersuchungen ist wich- tiges Element des Planungsprozesses. Auch die öffentlichen Aufgabenträger werden eingebunden und sollen im Rah- men der ihnen obliegenden Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen unterstützen.

5. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sol- len zur Stellungnahme in der Stadt ausgelegt werden. Paral- lel werden die öffentlichen Aufgabenträger (Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange) sowie die Nachbarge- meinden beteiligt. Die öffentlichen Aufgabenträger haben den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen der ihnen obliegen- den Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städ- tebaulichen Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen. An- schließend billigt der Stadtrat die Ergebnisse der vorberei- tenden Untersuchungen.

6. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen (§ 141 Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Gemäß § 138 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte so- wie ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt oder ihren Be- auftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sa- nierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten, die nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden, können insbesondere Angaben z. B. über die Wohnbedürfnisse er- hoben werden (vgl. § 138 BauGB).

7. Gemäß § 141 Abs. 4 Satz 1 BauGB finden mit der ortsübli- chen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffe- nen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwir- kung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorha- bens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseiti- gung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

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auftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sa- nierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten, die nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden, können insbesondere Angaben z. B. über die Wohnbedürfnisse er- hoben werden (vgl. § 138 BauGB).

7. Gemäß § 141 Abs. 4 Satz 1 BauGB finden mit der ortsübli- chen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffe- nen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwir- kung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorha- bens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseiti- gung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

8. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergeb- nis der vorbereitenden Untersuchungen bedarf einer beson- deren Sanierungssatzung.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Wadern.

Beschluss:

In der Sitzung des Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten am 13.09.2021 infor- mierte das Büro Kernplan die Vorhaben.

Bei verschiedenen Projekten wurden Nachbesserungen vor- genommen.

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den Beginn der vorbereitenden Unter- suchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanie- rungsbedürftigkeit einzuleiten.

TOP 10

Untersuchungsgebiet „Ortsdurchfahrt Dagstuhl“ - Be- schluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchun- gen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungs- bedürftigkeit

Die Stadt Wadern hat im Stadtteil Dagstuhl grundsätzlichen Sanierungsbedarf erkannt. Um die Ausweisung eines förm- lich festgelegten Sanierungsgebietes zu prüfen, hat die Stadt die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewin- nen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusam- menhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen insbesondere in Bezug auf Substanz-/Zustandsmängel im Sinne des § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB vor.

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt deshalb in öffentli- cher Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 141 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gülti- gen Änderungen, den Beginn der vorbereitenden Untersu- chungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet „Ortsdurchfahrt Dagstuhl“ im Stadt- teil Dagstuhl:

Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsbereichs mit einer Größe von ca. 16,0 Hektar umfasst alle Grundstü- cke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden La- geplan (LVGL; Stand: Juni 2020) durch eine Umgrenzungsli- nie abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Erweiterungswünsche des Ortsrates Dagstuhl bzgl. der Abgrenzung des Geltungsbereiches sind hierbei bereits be- rücksichtigt.

Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen folgen- de Bereiche:

• Bahnhofstraße

• Burgstraße (teilweise)

• Krippwiesstraße

• Noswendeler Straße (teilweise)

• Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbes- serung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum.

• Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Raumes, dorfökologische Maßnahmen, Steigerung der Vitalität des Dorfes

Hinweise für die Beschlussgremien:

1. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Miss- stände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird (vgl. § 136 Abs. 2 Satz 1 BauGB), wobei die einheitliche Vorberei- tung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse (auch Einsatz öffentlicher Mittel, Maßnahmen der Kommu- ne) liegen muss (vgl. § 136 Abs. 1 BauGB). Ziel ist, die Män- gel der vorhandenen Bebauung und sonstiger Gebietsbe- schaffenheit zu beseitigen und das Gebiet der vorgesehe- nen künftigen Funktion anzupassen. Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete können einen öffentlichen Investitions- bereich mit hohen direkten und indirekten Anstoßwirkun- gen, auch für die Bauwirtschaft, bieten. So können Bürger und Investoren als Grundstückseigentümer in einem förm- lich festgelegten Sanierungsgebiet unter Berücksichtigung der Voraussetzungen auch erhöhte steuerliche Abschrei- bungsmöglichkeiten (§§ 7 h, 10 f und 11 a Einkommensteu- ergesetz) in Anspruch nehmen. Sie stellen einen Anreiz dar, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.

2. Aufgrund des Beschlusses ergibt sich eine interne Bin- dung der Verwaltung, die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB durchzuführen oder zu veranlas- sen. Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchun- gen wurde die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, 66557 Illingen, beauftragt.

3. Mit den vorbereitenden Untersuchungen soll abschlie- ßend geklärt werden, ob die Voraussetzungen eines förmli- chen Sanierungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch vor- liegen und ob ein solches Verfahren rechtlich, tatsächlich und finanziell durchführbar ist (u.a. Prüfung, ob das „Sanie- rungsverdachtsgebiet“ als Sanierungsgebiet in Betracht kommt). Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchun- gen werden in einem Abschlussbericht dokumentiert und sind insbesondere Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, mit welchen Auswirkungen die Kommune rechnen muss, die Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebie- tes, die Wahl des Sanierungsverfahrens, die Kosten der Sa- nierung und der voraussichtlichen Dauer der Sanierung.

4. Die Beteiligung und Beratung der betroffenen Grund- stückseigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Betroffe- nen während der vorbereitenden Untersuchungen ist wich- tiges Element des Planungsprozesses. Auch die öffentlichen Aufgabenträger werden eingebunden und sollen im Rah- men der ihnen obliegenden Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen unterstützen.

5. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sol- len zur Stellungnahme in der Stadt ausgelegt werden. Paral- lel werden die öffentlichen Aufgabenträger (Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange) sowie die Nachbarge- meinden beteiligt. Die öffentlichen Aufgabenträger haben den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen der ihnen obliegen- den Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städ- tebaulichen Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen. An- schließend billigt der Stadtrat die Ergebnisse der vorberei- tenden Untersuchungen.

6. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen (§ 141 Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Gemäß § 138 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte so- wie ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt oder ihren Be-

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